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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 19

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 11. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2023
Genehmigung der Jahresrechnung mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 20’609.42

2. Arealentwicklung Bolligenstrasse «VistaRotonda»
Beschlussfassung zur Überbauungsordnung (UeO) mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3

3. Organisationsentwicklung (OE) – Neue Führungsstruktur
Genehmigung des Verpflichtungskredits für die wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 200’000.-

4. Bestattungs- und Friedhofreglement – Teilrevision
Genehmigung der Teilrevision per 1.1.2025

5. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
a) Musikschulhaus Bolligen – Neubau
b) Pfrundschüür, Kirchstrasse – Umbau und Einbau Kindergarten

6. Mitteilungen und Verschiedenes
Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Unterlagen  
Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung einge-
sehen und bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch ausgedruckt werden.

Weitere Informationsmöglichkeit
Am Donnerstag, 23. Mai 2024, 19.00 Uhr, findet im Reberhaus zum Projekt Organisationsentwicklung (Trakt. 3) eine Informationsveranstaltung statt.

Auflage
Das Bestattungs- und Friedhofreglement (Trakt. 4) liegt während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
– Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.
– Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Bolligen (ePublikation.ch } Gemeinde: Bolligen } Thema: Einladungen) einzureichen.
– Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Versammlungsergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat dieselbe Vorlage zusätzlich einer Urnen-
abstimmung.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindewahlen 2024

Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025–2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt. 

Zu wählen sind an der Urne:

1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Der*Die Gemeindepräsident*in 
b) Der*Die Leiter*in der Gemeindeversammlung

2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, der*die Präsident*in. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission

Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.

Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
– Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
– Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.

Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.

Termine
Einreichung der Wahlvorschläge: bis spätestens Montag, 15. Juli 2024, 11.00 Uhr, beim Gemeindeschreiber, Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen

Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen: bis spätestens Montag, 29. Juli 2024, 11.00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.

Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge: bis Mittwoch, 7. August 2024

Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials: Woche 35

Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b): Sonntag, 20. Oktober 2024

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Bevorstehender Austritt des Gemeindeschreibers

Gemeindeschreiber Bernhard Rufer hat die Projektgruppe und den Gemeinderat in der Evaluation des neuen Führungsmodells stark unterstützt. Er hat sich frühzeitig entschieden, sich nicht als möglichen künftigen Geschäftsleiter zu bewerben. Er wird die Gemeinde Bolligen per 31. August 2024 verlassen.

Wir danken ihm herzlich für seinen langjährigen überdurchschnittlichen Einsatz und wünschen ihm für die Zukunft nur das Beste.

Bernhard Rufer wird noch Ferien und Überzeit beziehen. Er steht deshalb der Gemeinde noch bis 30. Juni 2024 zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen 
Gemeinderat

Gemeindepatrouillen Broncos Security AG

In der warmen Jahreszeit gelangen vermehrt Meldungen aus der Bevölkerung über Nachtruhestörungen, Schmierereien, Sachbeschädigungen, usw. an die Gemeinde. Diese Meldungen werden registriert und erfreulicherweise sind diese Vorkommnisse zurückgegangen.

In diesem Jahr wird die Broncos Security AG auch wieder beauftragt, an definierten Standorten der Gemeinde Patrouillen durchzuführen. Dabei ist es der Gemeinde Bolligen ein grosses Anliegen, dass die Benützungsdauer bis spätestens 22.00 Uhr an den Schulanlagen gemäss Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen eingehalten wird.

Einwohnergemeinde Bolligen
Öffentliche Sicherheit

Sanierung Brunnenhofstrasse, Bolligen – Information zu den bevorstehenden Bauarbeiten

Am Montag, 27. Mai 2024 beginnen die Arbeiten an der Brunnenhofstrasse.

Die Bauarbeiten beinhalten den Ersatz der Trinkwasserleitung, Schmutz- und Sauberwasserleitung, Öffentliche Beleuchtung, BKW-Leitung sowie die Swisscom-Leitung. Weiter ist ein Komplettersatz des Strassenkörpers in der Brunnenhofstrasse geplant. Die Arbeiten exkl. Deckbelag dauern bis ca. Mitte Sommer 2025. Der Deckbelag wird in einer zweiten Hälfte des Jahres 2026 im ganzen Perimeter eingebaut.

Die Arbeiten erfolgen in sechs Etappen und unter einer Vollsperrung – Änderungen sind hier jederzeit möglich. Bitte beachten Sie hierfür immer die entsprechenden Signalisationen und Umleitungen.

– 1. Etappe; Kreuzung Lutertalstrasse bis Kreuzung Kirchgemeindehaus
– 2. Etappe; Kreuzung Kirchstrasse / Brunnenhofstrasse bis Kreuzung Kirchgemeindehaus
– 3. Etappe; Kreuzung Kirchgemeindehaus bis Brunnenhofstrasse 17
– 4. Etappe; Brunnenhofstrasse 17 bis Kreuzung Schüracher
– 5. Etappe; Kreuzung Schüracher bis Gemeindegrenze
– 6. Etappe; Brunnenhofstrasse 22 bis Musterplatz

Der Zugang zu den Liegenschaften ist zu Fuss jederzeit möglich und mit dem Auto unter zeitweisen Einschränkungen gewährleistet. Falls Sie während gewissen Arbeiten nicht direkt zu Ihrer Liegenschaft fahren können, werden Ihnen eine gewisse Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung gestellt. Die Zufahrt in die Einstellhalle Lutertalstrasse 27 + 29 wird stets gewährleistet sein (kurze Wartezeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen).

Ein allzeit sicherer Gehweg, insbesondere für die Schulkinder, ist gewährleistet.

Bitte instruieren Sie Ihre Kinder über den neuen Schulweg.

Die Baumeisterarbeiten werden durch die Firma Kästli Bau AG, Rubigen und die Sanitärarbeiten durch die Firma Bau4u, Biel ausgeführt.

Am Donnerstag, 16. Mai 2024 um 19.00 Uhr findet im Reberhaus, Kirchstrasse 9, 3065 Bolligen, eine Informationsveranstaltung statt. Dort erhalten Sie alle wichtigen Angaben zum Projekt und wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Benötigen Sie zusätzliche Auskünfte oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Bauleitung, Bill Weyermann Partner AG / Urs Baumgartner, 034 413 71 00.

Während diesen Bauarbeiten sind Behinderungen und Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub möglich. Die am Bau Beteiligten werden alles daransetzen, die unumgänglichen Behinderungen und Einschränkungen für Sie möglichst kurz zu halten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung / Tiefbau