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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 12

Stimmbeteiligung: Bolligen auf Rang 76

An den vier kantonalen Abstimmungen vom 12 März haben sich nur gerade 36,3% der Stimmberechtigten beteiligt. Für einmal liegt Bolligen damit auch einen Rang hinter der Stadt Bern (36,4%). Zu erklären ist die für Bolligen relativ geringe Stimmbeteiligung zum einen mit den beiden Verkehrsvorlagen, die das Emmental und den Oberaargau stark mobilisierten, zum andern mit diversen Gemeindeabstimmungen z.B. in Wohlen und in Gemeinden des Berner Jura. Die höchste Stimmbeteiligung gab es im bernjurassischen Belprahon (64,3%). Oberburg auf Rang 4 kam auf 59,5%, Aarwangen auf Rang 7 auf 57,0%. In Bolligen wurden die Verkehrssanierung Aarwangen mit 789 Ja gegen 881 Nein verworfen (Nein-Anteil 52,8%), die Sanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle hingegen mit 880 Ja gegen 799 Nein (Ja-Anteil 52,4%) angenommen. Die beiden unbestrittenen Verfassungsänderungen wurden in Bolligen mit Ja-Anteilen von 87,4% (Justizbehörden) bzw. 77,3% (Grosser Rat) gutgeheissen.

Der Gemeinderat

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Gemeindepräsidium

Verabschiedung Kathrin Zuber und Amtseinsetzung René Bergmann

Einladung zur öffentlichen Veranstaltung vom 30.3.2023

Der Gemeinderat freut sich, die Bevölkerung von Bolligen zur Verabschiedung von Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber und zur Amtseinsetzung von Gemeinderat René Bergmann einladen zu dürfen.

Donnerstag, 30. März 2023, 19.00 Uhr
Grosser Saal, Reberhaus, Kirchstrasse 9, Bolligen

Die Mitwirkenden:
Gemeindevizepräsident René Bergmann (Laudatio K. Zuber)
Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber (Amtseinsetzung R. Bergmann)
Musikgesellschaft Habstetten

Apéro

Wir freuen uns auf Ihr Kommen

Gemeinderat Bolligen

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Gratis-Häckseldienst in Bolligen

Der April Häckseldienst findet vom Montag, 3. April 2023 bis Mittwoch, 5. April 2023 statt.

Was kann gehäckselt werden?
• Baum- und grober, langer Sträucherschnitt, Durchmesser max. 20 cm
• Verholzte Gartenpflanzen und Stauden

Was kann nicht gehäckselt werden?
• Feiner Hecken- und Sträucherschnitt
• Wurzelstöcke

Der Häckseldienst ist mit folgenden Einschränkungen für Obstbäume und Sträucher gratis: (Mehrbeanspruchungen werden den Benutzern mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt)

• pro Haushalt bis 20 Min. gratis
• pro Landw. Betrieb bis 60 Min. gratis

Bereitstellung
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucherschnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen am Strassenrand oder auf dem Garagevorplatz jeweils am Montag bereitzustellen. 

Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das beim Häckseln anfallende Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken (Mulchen) von Rabatten.

Die Bauverwaltung nimmt Ihre online Anmeldung (www.bolligen.ch/de/verwaltung/formulare) bis und mit Mittwoch, 29. März 2023 gerne entgegen.

Bitte stellen Sie das Häckselgut ab Montag, 3. April 2023 bereit.

Bauverwaltung Bolligen

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Gemeinderat 2021–2024 – Ressortverteilung restliche Amtsdauer, Stellvertretungen

Der Gemeinderat hat Daniela Freiburghaus (FDP) bis zum Ende der aktuellen Legislatur 2021–2024 für das Gemeindevizepräsidium gewählt.

Damit wird das Vizepräsidium im Jahr 2024, welches ursprünglich an die Grünen Bantiger (Catherine Meyer) zugesprochen wurde, in die nächste Legislaturperiode 2025–2028 verschoben. Betreffend der Besetzung der Stellvertretungen in der neuen Legislaturperiode wird der zukünftig gewählte Gemeinderat entscheiden.

Der Gemeinderat hat die Ressorts und die Stellvertretungen ab 1.4.2023–31.12.2024 wie folgt zugeteilt:

RessortRessortvorsteher/inStv. Ressortvorsteher/in
PräsidialesRené BergmannDaniela Freiburghaus (2023)
SicherheitLilianna EggimannChristoph Frech
FinanzenRené
Bergmann
Lilianna Eggimann
Planung und UmweltMarianne ZürcherDaniela Freiburghaus
SozialesChristoph FrechThomas Zysset
HochbauDaniela FreiburghausCatherine Meyer
TiefbauCatherine MeyerRené
Bergmann
BildungThomas ZyssetMarianne Zürcher
Hervorgehobene Namen = neu

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Waldgesetz (KWaG), Änderung – Vernehmlassung

Der Gemeinderat hat beschlossen, aufgrund von Bedenken bei den nachfolgenden Punkten eine Stellungnahme beim Kanton einzureichen.

• Erklärtes Hauptziel zur Erwirtschaftung von Gewinnen und zur Vermeidung von finanziellen Defiziten
• Zunahme Konkurrenz
• Kosten
• Unklare Zusatzleistungen
• Folgen für Mitarbeitende
• Nicht stichhaltige Argumente zur betrieblichen Optimierung