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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 1/2

Beschwerden verzögern das Inkrafttreten der Änderung der Verordnung zum Parkplatzbewirtschaftungsreglement

Der Gemeinderat Bolligen hat am 17. Oktober 2022 die Änderungen in der Verordnung zum Parkbewirtschaftungsreglement (VPBR) und im dazugehörenden Anhang genehmigt. Gegen dieses Vorhaben ist während der Auflage beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Beschwerde eingegangen. Wann die neue Regelung eingeführt werden kann, bleibt somit offen.

Gemeinderat Bolligen

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Glasfaser-Ausbau: Fehlerhafte Arbeiten

Im Herbst/Winter 2022 wurden in Bolligen Arbeiten für den Glasfaser-Ausbau getätigt. Bei diesen Arbeiten wurden diverse Mängel festgestellt. Die Bauverwaltung Bolligen entschuldigt sich bei der betroffenen Bevölkerung für die Unannehmlichkeiten und hat mit den zuständigen Unternehmungen Kontakt aufgenommen

Bei den Arbeiten für den Glasfaser-Ausbau in Bolligen haben die Bauverwaltung Bolligen und der Gemeinderat diverse Mängel festgestellt. Unter anderem wurden bei den Arbeiten keine Warnkleider getragen und die Abschrankung sowie Beleuchtung der Baustellen haben gefehlt. Auch wurden geöffnete Gräben nur mit Kies aufgeschüttet und mehrere Tage kein Deckbelag eingebaut. Durch die Regenfälle entstanden schliesslich Löcher, die mehrere Tage unbedeckt blieben. So wurde die Sicherheit der Verkehrsteilnehmen und des Baustellenpersonals gefährdet. 

Anfangs Dezember wurde auch festgestellt, dass in der Kreuzung Habstetten zwei Grabenöffnungen durchgeführt worden sind, welche explizit nicht bewilligt worden waren. Dies, da der Deckbelag in diesem Bereich erst im Sommer 2022 eingebracht worden ist. Auch die ausgeführten Belagsarbeiten im Süd-Bereich von Bolligen werden als mangelhaft beurteilt und es wird eine Korrektur verlangt.

Die Bauverwaltung und der Gemeinderat haben im Dezember mit den betroffenen Unternehmungen Kontakt aufgenommen und sie um Behebung der Mängel sowie um Ergreifen von Massnahmen ersucht, sodass die noch ausstehenden Arbeiten in diesem Jahr fachgerecht, sicher und sorgfältiger ausgeführt werden. 

Bauverwaltung Bolligen

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Erlassänderungen – Inkrafttreten

Im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung der folgenden Verordnungsänderung bekannt gemacht:

Teilrevision Art. 15 Abs. 3 der Organisationsverordnung  

Aufgrund eines nicht zu unterschätzenden grossen administrativen Aufwands für die Protokollerstellung durch die Verwaltung ist der Vorschlag aufgetaucht, mit Ausnahme der Gemeindeversammlung überall und baldmöglichst analog dem Trend in anderen Gemeinden auf reine Beschlussprotokolle umzustellen. 

Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 der Umstellung auf reine Beschlussprotokolle zugestimmt und der Änderung von «erweitertes» auf «reines» Beschlussprotokoll in Art. 15 Abs. 3 der Organisationsverordnung zugestimmt. Die vorgenannte Änderung tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann während 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Bolligen

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Kindergarten Bolligen 

Einschreibung für das Schuljahr 2023/2024

Die Einschreibung für den Kindergarten (Teil der obligatorischen Schulzeit) erfolgt auf dem Korrespondenzweg. Die Eltern haben den Informationsbrief und das Anmeldeformular per Post erhalten. 

Kindergartenpflichtig werden Kinder mit Geburtsdatum 

1. August 2018 – 31. Juli 2019
(1. Kindergartenjahr) 

1. August 2017 – 31. Juli 2018
(letztes Jahr vom Kindergarten abgemeldete Kinder) 

Wir bitten um Rücksendung der Anmeldung an die Schulleitung Primarschule, Lutertalstrasse 52, 3065 Bolligen bis spätestens Freitag, 3. Februar 2023

Betroffene Eltern, die nicht angeschrieben worden sind, bitten wir, sich mit der Schulleitung Primarschule, Tel. 031 922 08 46 oder Mail: schulleitung.lutertal@schulen-bolligen.ch, in Verbindung zu setzen. 

Über die Klassenzuteilung werden die Eltern nach den Frühlingsferien schriftlich informiert. 

Einwohnergemeinde Bolligen 

Schulleitung Primarschule Bolligen

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Mitglieder des Stimm- und Wahlausschusses gesucht!

Möchten Sie das einzigartige System der direkten Demokratie hautnah miterleben und tatkräftig unterstützen? 
Gesucht werden stimmberechtigte Personen, die jährlich während den Abstimmungen und Wahlen jeweils am Samstag und am Sonntag gegen Entschädigung den Stimm- und Wahlausschuss bei der Ermittlung der Ergebnisse unterstützen.

Die bisherige langjährige Präsidentin des Stimm- und Wahlausschusses, Katharina Ryser, hat per Ende 2024 demissioniert. Auch diese Position gilt es zu besetzen und könnte ab sofort eingearbeitet werden. 

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich doch bei der Einwohnergemeinde Bolligen, Abteilung Präsidiales unter: 031 924 70 00 oder praesidiales@bolligen.ch

Einwohnergemeinde Bolligen 
Abteilung Präsidiales