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Gemeindemitteilung Stettlen Woche 9

Aus dem Gemeinderat

Gemeindewahlen 2023
Die Gesamterneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium und den Gemeinderat für die Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2027 finden wie in Stettlen üblich am gleichen Wahltag wie die National- und Ständeratswahlen statt und zwar am 22. Oktober 2023. Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen läuft bis am 8. September 2023. Ein Wahlvorschlag muss von jeweils 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Eine detaillierte Publikation zu Fristen und Bedingungen erfolgt Ende Juni im Anzeiger und wird demnächst auch auf www.stettlen.ch – Behörde/Politik – Abstimmungen und Wahlen aufgeschaltet.

Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat hat eine weitere Kredittranche von CHF 100’000 bewilligt, um die Ortsplanungsrevision fertig stellen zu können. Bisher wurden Ausgaben von rund CHF 170’000 getätigt, wobei die spezifisch Bernapark betreffenden Aufwendungen des Ortsplaners direkt an Bernapark verrechnet und nicht der Gemeinde belastet wurden. Die Ausgaben sind gebunden und werden der Investitionsrechnung belastet.

Der Teil Bernapark (ZPP Bernapark) wurde vom Regierungsrat als prioritär bezeichnet und entsprechend erfolgte die Vorprüfung durch den Kanton bereits Ende letzten Jahr. Für den übrigen Teil Ortsplanung wird die Vorprüfung in rund zwei Monaten vorliegen. Die nötigen Anpassungen aufgrund der Vorprüfung werden nun bearbeitet. Zudem wurde eine entsprechend qualifizierte Firma mit der Schätzung der Abgeltung von Planungsmehrwerten durch Bernapark beauftragt, die vor der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision fertig gestellt sein muss. Es ist geplant, diese an einer Gemeindeversammlung im 2023 zur Abstimmung zu bringen, wobei die Projekte Wasserbauplan Worbe und Ausbau Schwandiweg parallel zur Genehmigungsreife geführt werden müssen.

Der Gemeinderat