Werte Leserschaft

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Ihr Bantiger Post Team

Gemeinde Stettlen

Bernstrasse 116
3066 Stettlen

T 031 930 88 30
gemeindeschreiberei@stettlen.ch

Ittigen machts spannend!

Ittigen hat am 3. November seine Gemeinderät:innen für die nächste Legislatur gewählt.
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Stettlen thematisiert Überarbeitung Altersleitbild – Ergebnisse aus der Befragung 60+

Donnerstag, 28. November 2024, 18.00 Uhr
Aula Schulanlage Bleiche

Wir präsentieren die Ergebnisse aus der Befragung 60+ – anschliessend werden Massnahmen abgeleitet. Gestaltet von der Fachgruppe für Altersfragen, in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Kanton Bern.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Interesse, die Lebensqualität der Dorfbevölkerung 60+ zu erhalten und zu verbessern!

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Letzte Ausgabe des Anzeigers: Zukünftige Mitteilungen nur noch digital 

Die gedruckte Ausgabe des Anzeigers für die Region Bern erschien am 9. Oktober 2024 vorerst zum letzten Mal. Ausgelöst durch den unternehmerischen Entscheid des Anzeiger Region Bern ist die Gemeinde Stettlen gezwungen, ein neues Publikationsorgan zu definieren. Zukünftig erfolgt die Veröffentlichung aller amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Stettlen über die digitale Plattform www.epublikation.ch. Dies bringt für die Bürgerinnen und Bürger auch Vorteile. 

Die Gemeinde Stettlen muss sich von einer langjährigen Tradition verabschieden: Am 9. Oktober 2024 wurde die letzte Ausgabe des gedruckten Anzeigers für die Region Bern in die Haushalte verteilt. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ist es dem Verlag nicht länger möglich, den Anzeiger in der bisherigen Form herauszugeben. Bereits seit September erfolgte die Ausgabe nur noch alle zwei Wochen, was für viele Beteiligte nicht zufriedenstellend war. Nun steht fest, dass der Anzeiger vorerst nicht mehr in gedruckter Form erscheinen wird. 

Ab dem 10. Oktober 2024 werden alle amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Stettlen und weiteren gemeinderechtlichen Körperschaften ausschliesslich über die staatliche Plattform, www.epublikation.ch, veröffentlicht. Diese digitale Plattform bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine benutzerfreundliche, kosteneffiziente und sichere Möglichkeit, alle wichtigen Informationen zeitnah zu erhalten. 

Mit ePublikation können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Stettlen sowie auch weitere interessierte Personen die amtlichen Mitteilungen jederzeit online abrufen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Suchabo einzurichten, das automatisch über relevante neue Informationen informiert. Weiterhin orientiert die Gemeinde Stettlen über die gemeindeeigene App mittels Pushnachrichten, auf dem Bildschirm der Gemeindeverwaltung und bei Bedarf zusätzlich in der Bantiger Post. 

Die Umstellung auf die digitale Plattform ePublikation bringt nicht nur eine zeitgemässe und effiziente Lösung für die Verbreitung amtlicher Mitteilungen, sondern gewährleistet auch eine rechtssichere Infrastruktur, die langfristig erhalten bleibt. Betrieben wird ePublikation vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), unterstützt durch den Schweizerischen Gemeindeverband. 

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass diese Umstellung für einige Bürgerinnen und Bürger eine Anpassung erfordert. Die Verwaltung bietet Ihnen gerne Unterstützung bei Fragen oder der Einrichtung von Benachrichtigungen auf der Plattform an. Selbstverständlich steht die Verwaltung Ihnen auch telefonisch oder direkt auf der Gemeindeverwaltung als Informationsquelle sehr gerne zur Verfügung. Weitere Informationen und der Zugang zur Plattform stehen Ihnen unter www.epublikation.ch zur Verfügung. 

Gerne nutzen wir die Gelegenheit, Sie bereits jetzt auf die bevorstehende Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2024 aufmerksam zu machen. Sobald die Traktanden vom Gemeinderat beschlossen sind, werden diese auf der erwähnten Plattform publiziert. Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird nach wie vor in physischer Form in die Haushalte verteilt. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der erfolgreichen Einführung dieser neuen Lösung. 

Der Gemeinderat

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Stettlen thematisiert Älter werden – Mobil bleiben

Donnerstag, 19. September 2024, 18 Uhr
Aula Schulanlage Bleiche

Der Anlass bietet Informationen zu Bewegung und Sturzprävention sowie praktische Übungen für Gleichgewicht, Kraft und Koordination. Ausserdem wird das lokale Angebot in Sachen Bewegung präsentiert.

Gestaltet von Barbara Pfenninger, MPH, Expertin für Sturzprävention und Training im Alter, und begleitet von verschiedenen Bewegungsakteur:innen aus Stettlen.

Anmeldungen bis 16. September 2024 in der Gemeindeschreiberei – direkt am Schalter oder unter: 031 930 88 30 / einwohnerdienste@stettlen.ch

Gemeinde Stettlen, Gemeinnütziger Verein Stettlen-Deisswil, Reformierte Kirchgemeinde Stettlen, Spitex oberes Worblental

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Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,

  • die zu nahe an Strassen stehen,
  • in den Strassen- und Trottoirraum
    hineinragen,
  • Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder
  • mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden!

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unverhofft auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor:

a) Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

b) Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.

c) Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

d) Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

e) Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Meter ab Fahrbahnrand bzw. 0.5 Meter ab Gehwegkante.

Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle!

Wir danken Ihnen für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss nebenstehendem Beschrieb. Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grund-eigentümer, ausführen lassen.

Haben Sie Fragen? Auf der Website der Gemeinde Stettlen finden Sie eine Skizze des vorgeschriebenen Lichtraumprofils.

Bauverwaltung Stettlen

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Legislaturziele Gemeinderat Stettlen

Der Gemeinderat hat die Ziele für die Legislaturperiode 2024–2027 beschlossen und setzt wie bis anhin auf nachhaltige Entwicklung. Schulangebot, Schulraum, der gesellschaftliche Zusammenhalt, eine neue Vorlage zur Gestaltung des Dorfzentrums, verstärkter Informationsaustausch und Investitionen bei stabilem Steuerfuss, stehen im Fokus des Gemeinderats.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8.7.2024 die strategischen Ziele für die neue Legislaturperiode 2024-2027 beschlossen. Seit 2004 orientiert sich der Gemeinderat an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und setzt sich für eine ausgewogene Berücksichtigung der Bereiche «Gesellschaft», «Wirtschaft» und «Umwelt» ein.

Im Politikbereich «Umwelt» werden auch weiterhin Massnahmen im Zusammenhang mit den laufenden Projekten umgesetzt, welche die Förderung der Biodiversität und die Umstellung auf nachhaltige Energieträger unterstützen.

Eine attraktive Arbeitgeberin zu bleiben und sich den Herausforderungen neuer Arbeitsmodelle und des Fachkräftemangels zu stellen, ist zusätzlich eine dauerhafte Aufgabe der Gemeindeführung. 

Die Langfristziele 2022 – 2030 gelten weiterhin als Referenz für die strategische und operative Zielsetzung.

PolitikbereichZiel
GesellschaftDie Angebote und Aufgaben der Schule Stettlen sind definiert und die Schulraumplanung ist auf dieser Grundlage aktualisiert. Bereiche der Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden sind definiert.
GesellschaftDer gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen den Dorfteilen und innerhalb verschiedener Bevölkerungsgruppen wurde aktiv gefördert.
GesellschaftEine neue Vorlage zur Gestaltung des Dorfzentrums, das den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, wurde dem Stimmvolk unterbreitet.
GesellschaftDer Einbezug der Bevölkerung und der Informationsaustausch sind konzeptionell festgelegt und verstärkt.
WirtschaftDie während der Legislaturperiode anstehenden Investitionen wurden bei stabilem Steuerfuss getätigt.

Weitere Informationen sind unter: 

www.stettlen.ch/Aktuelles ersichtlich.

Der Gemeinderat

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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Stettlen bleibt wie folgt geschlossen:
Mittwoch, 31.07.2024 ab 15.30 Uhr bis und mit Freitag, 2.08.2024.

Ab Montag, 5.08.2024 stehen wir Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung

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Hundetaxe 2024

Ist Ihr Hund bei der Gemeinde bereits angemeldet? Für jeden Hund, der am 1. August 2024 älter als 6 Monate ist, muss eine Hundetaxe von CHF 100.00/Jahr bezahlt werden. Für eine korrekte Rechnungsstellung brauchen wir Ihre Mithilfe. Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr? Melden Sie dies bitte bei der Finanzverwaltung Stettlen (031 930 88 40, finanzverwaltung@stettlen.ch).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Finanzverwaltung Stettlen

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Ersatzneubau für Kindergarten/Tagesschule/Schule erhält Bezeichnung «Schulhaus Grüneck»

Die neue Liegenschaft Bleichestrasse 10 erhält den Namen «Schulhaus Grüneck» und die Stichstrasse (heute Bleichestrasse) wird zum Grüneckweg. Dies hat der Gemeinderat auf Antrag der Projektgruppe beschlossen, nachdem diese mit einem spezialisierten Büro den Signaletik- und Namensgebungsprozess durchgeführt hat. Der Neubau steht somit am Grüneckweg 1.

Auch die Liegenschaften Harlekin (bisher Bleichestrasse 12) und Doppelkindergarten Apfel-
baum und Kirschbaum (Bleichestrasse 14) werden umadressiert zu Grüneckweg 3 resp. 5.

Warum der Name «Grüneck»? Bisher haben Schulliegenschaften in Stettlen Bezeichnung aus der Strassenadresse erhalten. Da die Adresse Bleichestrasse bereits mit der bestehenden Schulanlage Bleiche besetzt ist, wurde der örtliche Bezug mit Strassenecke und Dreiecksparzelle (Parkplatz) herangezogen. Die Farbe grün wird sowohl am Gebäude wie aus der Umgebung nachvollziehbar sein. Daraus wurde der Name «Grüneck» abgeleitet.

Das Schulhaus Grüneck wird nach den Sommerferien in Betrieb genommen. Der Tag der offenen Tür soll jedoch erst am 19. Oktober 2024 stattfinden. Bis dahin wird die neue Umgebung fertig gestellt sein. Mit der Verlegung des Grüneckwegs werden zeitgleich der Fernwärmeleitungsbau und die Erneuerung von Gemeindeleitungen getätigt. Die Bevölkerung wird somit im Oktober nicht nur die neuen Räume der Tagesschule, Schule und des Kindergartens besichtigen, sondern auch eine komplett neue Umgebungsgestaltung in Augenschein nehmen können. Bis dahin bestehen noch grosse Beeinträchtigungen durch die Baustelle, worüber die Betroffenen laufend informiert werden.

Der Gemeinderat

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Die Gemeinde Stettlen hat für diese Ausgabe keine amtliche Publikationen gemeldet. 

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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 21. Juni 2024 infolge eines Personalanlasses den ganzen Tag geschlossen. 

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Stettlen

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Erfreulicher Rechnungsabschluss 2023 der Gemeinde Stettlen

Dank höherem Steuerertrag und teilweise weniger Aufwand resultiert ein Ertragsüberschuss von rund 1,5 Millionen Franken, der für künftige Investitionsvorhaben in eine Spezialfinanzierung zurückgelegt wird. Die Jahresrechnung 2023 schliesst damit ausgeglichen ab. 

Unter anderem aufgrund höherer Steuereinnahmen hätte die Rechnung 2023 einen Ertragsüberschuss ausgewiesen. Der Gemeinderat hat beschlossen, den gesamten Betrag in die Spezialfinanzierung «Sanierung, Ausbau und Erweiterung von Hochbauten des Verwaltungsvermögens» einzulegen, entsprechend resultiert für den allgemeinen Haushalt ein Ergebnis von 0. Dieses entspricht dem budgetierten Ergebnis. Für den Gesamthaushaushalt bzw. die Spezialfinanzierungen beträgt der Ertragsüberschuss CHF 304’748.28.

Einige wenige, sehr gute Steuerzahlende bescheren der Gemeinde höhere Steuereinnahmen. Im Durchschnitt aller Steuerarten liegen diese rund 16% höher als budgetiert. Es wurden jedoch ebenfalls Rückstellungen aufgelöst und es muss eine grössere Rückzahlung an die Steuerverwaltung vorgenommen werden, dies jedoch erst im Jahr 2024. Einige geplante Investitionen mussten zeitlich hinausgeschoben werden und es wurde somit weniger abgeschrieben als budgetiert. Die Beiträge an den Kanton wie die Lastenanteile Sozialhilfe, Ergänzungsleistung, Familienzulagen und öffentlicher Verkehr sind rund CHF 191’400 tiefer ausgefallen als budgetiert. 

Für den allgemeinen Haushalt hat der Gemeinderat entschieden, den resultierenden Ertragsüberschuss von CHF 1’583’367.29 in die Spezialfinanzierung einzulegen, um für die anstehenden grossen Investitionen besser aufgestellt zu sein. Die Jahresrechnung 2023 schliesst entsprechend mit einem Ergebnis von CHF 0 im allgemeinen Haushalt ab. Der Bilanzüberschuss bleibt unverändert bei CHF 2,287 Mio. 

Damit sieht es derzeit für die Finanzlage der Gemeinde Stettlen sehr gut aus, gerade auch unter Berücksichtigung der anstehenden grösseren Investitionen.  

Der Gemeinderat

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Wahl Hauswart für Neubau Bleichestrasse 10 (Kindergarten, Tagesschule, Schule)

Für die neue Stelle im multifunktionalen -Schulgebäude, welches auf das Schuljahr 24/25 bezogen wird, konnte Fabian Suarez gewonnen werden. Herr Suarez wohnt in Schüpfen und absolviert zur Zeit die Ausbildung zum eidg. dipl. Hauswart. Er wird seine neue Funktion unter der Leitung der bisherigen Kindergärtenwartin Franziska Mühlemann per 1. Juli 2024 antreten.

Kant. Veloroute durchs Worblental

Die Mitwirkung zur geplanten kantonalen Veloroute wurde am 22. April lanciert. Der Gemeinderat hat die zur Auswahl stehenden Routen geprüft und favorisiert die Variante Süd, d.h. diejenige welche mehrheitlich entlang von bestehenden, asphaltierten Wegen führen wird. 

Der Gemeinderat

Einladung zur Gemeindeversammlung

Dienstag, 18. Juni 2024, 20 Uhr, in der Aula der Schulanlage Bleiche

Traktanden
1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung inkl. Nachkredite / Berichterstattung Datenaufsichtsstelle
2. Ortsplanungsrevision; Genehmigung Baureglement, Zonenplan 1 und Zonenplan 2 (baurechtliche Grundordnung)
3. Verschiedenes

Die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen sind zu dieser Gemeinde-
versammlung herzlich eingeladen. Es wird vorgängig eine Botschaft in alle Haushaltungen verschickt. Unterlagen zu allen übrigen Geschäften liegen ebenfalls zur Einsicht in der Gemeindeschreiberei auf.

Die Jahresrechnung 2023 kann in der Finanzverwaltung, Bernstrasse 116, bezogen oder unter www.stettlen.ch/Downloads heruntergeladen werden. 

Der Gemeinderat

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Sportplatz / FC Stettlen08

Die zunehmende Nutzung des Sportplatzes bei der Schulanlage Gartenstrasse hat den Rasenplatz so stark beansprucht, dass im vergangenen Jahr Sperrungen zur Regeneration unumgänglich wurden. Dadurch wurde der FC Stettlen08 als grösster Freizeitnutzer stark tangiert und in verschiedenen Gesprächen wurde die Differenz zwischen Bedürfnis und Angebot diskutiert.

Grundsätzlich ist der Sportplatz für Schul- und allgemeine Freizeitnutzung angelegt. Das Angebot des FC Stettlen08 insbesondere im Jugendbereich entspricht einem grossen Bedürfnis, obwohl seitens Gemeinde nie eine ausreichende Sportanlage, die sich auch für Wettkämpfe eignen würde, in Aussicht gestellt werden konnte und kann. Für den Spielbetrieb müssen die verschiedenen Mannschaften den Fussballplatz in Walkringen nutzen.

Der Gemeinderat hat nach Abwägungen von Varianten zur bestmöglichen Optimierung einen Kredit von CHF 100’000 beschlossen, um eine Sprinkleranlage und weitere notwendige Gerätschaften zu beschaffen. Auch soll die Rasenfläche intensiver gepflegt werden. Eine detaillierte Nutzungsvereinbarung zwischen FC und Gemeinde soll dazu beitragen, dass die Rasenfläche nicht gesperrt werden muss.

Der Gemeinderat

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Schulwegsicherheit

Aufgrund einer im vergangenen Jahr eingereichten Elternpetition zur Verbesserung der Schulwegsicherheit werden folgende Massnahmen umgesetzt:

• Untere Ferenbergstrasse: Bei der Querung auf der Höhe Durchgang zur Kirche wird eine Verengung gebaut und allgemein in Bezug auf die Signalisation von Tempo 30 Verbesserungen vorgesehen.
Der Gemeinderat hat hierfür einen Kredit von CHF 37’000 für die Planung von Varianten und die Umsetzung bewilligt. Die Fertigstellung ist auf Beginn Schuljahr 24/25 geplant.

• Bleichestrasse Querung zwischen den Schulanlagen: Im Rahmen des Neubaus resp. der Umlegung der Bleichestrasse in diesem Bereich ist eine Verbesserung der Situation in Planung. Dies war bereits Gegenstand des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 29.11.2023. Damit sollen gleichzeitig auch die unerwünschten Eltern-Taxis unterbunden werden.
Der Grundsatz, dass Kinder zu Fuss den Schulweg lernen und meistern sollen,
wird von vielen Eltern leider nach wie vor ignoriert und es entstehen vor Ort gefährliche und behindernde Situationen.

Der Gemeinderat

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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Mittwoch, 8. Mai 2024, ab 15.30 Uhr bis und mit Freitag, 10. Mai 2024 geschlossen.

Ab Montag, 13. Mai 2024 bedienen wir Sie gerne zu den üblichen Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeindeverwaltung Stettlen

Bauverwalterin-Stellvertreterin im Mandat

Claudia Lanz ist seit Anfang April als Abteilungsleitung Bau und Planung/Bauverwalterin tätig. Als ihre Stellvertreterin wurde Karin von Niederhäusern vom Gemeinderat bestimmt. Sie ist bereits seit einiger Zeit zu einem Pen-sum von 40% im Mandat als Bauinspektorin tätig und übernimmt nun primär Geschäfte im Tiefbaubereich.

Der Gemeinderat

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Bedürfniserhebung im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Altersleitbildes

Das Altersleitbild von Stettlen soll überprüft und auf den neusten Stand gebracht werden. Am Anfang der Überarbeitung steht die Bedürfniserhebung bei der Bevölkerung 60+. Wie nehmen sie ihre eigene Lebensqualität in Stettlen wahr? Welche bereits bestehenden Angebote sollen bleiben und welche zukünftigen Ideen sind nötig, um die Lebensqualität der Bevölkerung 60+ zu erhalten und zu fördern? 

Mittels sogenannten Leitfaden-Interviews werden Gespräche geführt zwischen Personen 60+ (Befragte) und interessierten, freiwilligen Personen (Interviewende). Die Interviewenden werden vorab geschult, die Gespräche werden freiwillig und vertraulich geführt. 

Die Erhebung, Bearbeitung und Auswertung erfolgt in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Kanton Bern und wird vor Ort begleitet von der Fachgruppe für Altersfragen. Die Ergebnisse fliessen in die Überarbeitung des Altersleitbildes und damit thematisch in die Alterspolitik ein. Die Ergebnisveranstaltung findet am Donnerstag, 28. November 2024 statt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sind Sie Einwohner:in von Stettlen, 60+ und sind Sie bereit, an einem Gespräch teilzunehmen? Mit Ihrem Einsatz helfen Sie aktiv mit, die Lebensqualität von Personen 60+ in Stettlen zu erhalten und zu verbessern. Zögern Sie nicht und melden Sie sich bis Mitte Mai 2024 bei der Einwohnergemeinde Stettlen – wir freuen uns auf Sie! Gemeindeschreiberei, 031 930 88 30, einwohnerdienste@stettlen.ch.

Senioren-Info Stettlen

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