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Gemeinde Ostermundigen

Schiessplatzweg 1
Postfach 101
3072 Ostermundigen

Evakuation im Talgut-Zentrum

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Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Abendschwimmen im Freibad Ostermundigen vom 6. Juli 2024

Am Samstag, 6. Juli, findet das Abendschwimmen 2024 im Freibad Ostermundigen statt. Freibad und Restaurant sind bis 23 Uhr geöffnet.

14 – 19 Uhr: Skimboard, Beachvolleyball-Plauschturnier* (PVC Rüti)
19 – 23 Uhr: Abendschwimmen
*Anmeldung für 2er/3er-Teams bis Mi., 3.7. per Mail an pvc.rueti@gmail.com. Eine spontane Anmeldung am Eventtag vor Ort bis 14 Uhr ist auch möglich.

Programmänderungen vorbehalten. Auskunft bei unsicherer Witterung ab Mittwochnachmittag vor Anlass: 031 931 19 57. 
Verschiebedatum: Samstag, 13. Juli 2024

Partner: www.raiffeisen.ch 

Wahl Schulleitung besondere Volksschule Bernstrasse

Die Schulkommission Ostermundigen gratuliert Fabienne Liechti und Bettina Buchli herzlich zur Wahl als Schulleiterinnen ad interim der Schule Bernstrasse (heilpädagogische Sonderklassen). Beide sind bereits an der Schule Bernstrasse tätig. Fabienne Liechti wird die Schulleitung der besonderen Volksschule im Schuljahr 2024/25 übernehmen und die Nachfolge von Ursula Blaser antreten. Sie verfügt über langjährige Führungserfahrung als stellvertretende Schulleiterin und Tagesschulleiterin und ist ausgebildete Heilpädagogin. Bettina Buchli übernimmt die Funktion der stellvertretenden Schulleiterin. Sie hat langjährige Erfahrung als Heilpädagogin und Klassenlehrperson. Die Schulkommission wünscht den neuen Schulleiterinnen einen guten Einstieg und viel Freude.

Ursula Blaser verlässt die Schule Bernstrasse und wird Schulleiterin einer neuen heilpädagogischen Schule. Die Schulkommission dankt ihr für ihren ausserordentlichen Einsatz an der Schule Bernstrasse, als Schulleiterin der Volksschule und der besonderen Volksschule. Mit viel Herzblut hat sie viele Jahre als kompetente Schulleiterin an der Schule Bernstrasse gewirkt.

Die Schulkommission

Auskunft / Kontakte
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen Herr Hans Wipfli, Präsident der Schulkommission (Tel. 078 751 16 09), gerne zur Verfügung.

2. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 27. Juni 2024, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Emsale Selmani

Es sind 35 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Yasmin Dressler, Kathrin Ernst, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Hans-Rudolf Hausammann, Marisa Herren, Kerstin Kistler, Lukas Lanz, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Edi Medilanski, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Roland Rüfli, Maja Schneider, Simone Schnider-Müller, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Markus Truog, Alexander Wahli, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset.

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn, Hans Wipfli und die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler.

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Adrian Gränicher, Yves Jordi, Ulrich Steiner, Thulani Thomann und Gerhard Zaugg. 

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

266. Das Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 29. Februar 2024 wird genehmigt.

267. Verwaltungsbericht
a. Der Verwaltungsbericht 2023 wird genehmigt.
b. Gestützt auf den Bericht über den Stand der unerledigten Motionen und Postulate per 31. Dezember 2023 und aufgrund von Artikel 53 Absätze 8 und 9 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates vom 26. Oktober 2000, wird folgender parlamentarische Vorstoss als erledigt abgeschrieben:

Nr. AbsenderBegehreneingereichterheblich
erklärt

Motionen


25SP/
Grüne/Gewerkschaften-
Fraktion
Übertragung der Verantwortung
für den Mutter-Kind-Deutschkurs zur Abteilung Soziales
25.06.202006.05.2021

268. Jahresrechnung
a. Die Jahresrechnung 2023 wird genehmigt.
b. Die Nachkredite in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates von CHF 116’066.70 werden genehmigt.

269. Schulanlage Rothus
a. Die Gesamtsanierung und der Erweiterungsneubau für die Schulanlage Rothus werden genehmigt.
b. Für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Rothus wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Nachkredit von CHF 37’169’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
c. Das Geschäft wird in Anwendung von Artikel 32 Gemeindeordnung dem Souverän zum verbindlichen Beschluss vorgestellt. Die Volksabstimmung ist für den 22. September 2024 vorgesehen.

270. Reglement über die Gemeindeabgabe auf Strom
a. Das «Reglement über die Gemeindeabgabe auf Strom» wird genehmigt und tritt per 1. Oktober 2024 in Kraft.
b. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. 

271. Von der Kreditabrechnung zum Strassenbauprojekt der Verlegung der Buslinie Nr. 10 auf die Bernstrasse, 1. Ausbauetappe, abschliessend mit der Kostensumme von CHF 525’876.20 (inkl. MwSt.) und Infrastrukturbeiträgen in der Höhe von CHF 88’820.75 (Kto. 440.5010.14) wird Kenntnis genommen.

272. Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für den Hochwasserschutz und die Offenlegung der Worble im Perimeter Deisswil bis Rörswilbrücke für die SIA-Phasen 32 + 33 (Bauprojekt und Bewilligungsverfahren) ein weiterer Nachkredit von CHF 142’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt. Der gesamte bewilligte Kredit beläuft sich damit auf CHF 425’000.00 (inkl. MwSt.).

273. Anschluss Zivilschutzorganisation Bantiger an die Zivilschutzorganisation Bern plus
a. Der Anschlussvertrag über die Besorgung der Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes durch den Zivilschutz der Stadt Bern (Anschlussvertrag) per 1.1.2025 wird genehmigt.
b. Die damit verbundenen jährlichen wiederkehrenden Ausgaben von CHF 204’000.00 werden genehmigt.

274. Die überparteiliche Motion für umfassend nachhaltige Beschaffung wird begründet, erheblich erklärt und als erledigt abgeschrieben.

275. Die einfache Anfrage GLP-Fraktion betreffend «Status Temporegime & Velowege in Ostermundigen» wird schriftlich beantwortet.

276. Orientierung des Gemeinderates
– Wasserverbund Region Bern AG; Änderung Partnerschaftsvertrag.

277. Motion Colette Nova (SP) und Mitunterzeichnende für eine Modernisierung der Gemeindegremien; parlamentarischer Neueingang.

278. Motion Adrian Tanner (Grüne) und Mitunterzeichnende betreffend
partizipatives Budget; parlamentarischer Neueingang.

279. Interpellation GLP-Fraktion für eine Netto-Null Klimastrategie für Ostermundigen; parlamentarischer Neueingang.

280. Interpellation Marcel Falk (SP) und Mitunterzeichnende betreffend echte Begegnungszonen in Strassen mit Tempo 20; parlamentarischer Neueingang.

281. Dringliche Interpellation Adrian Tanner (Grüne) und Mitunterzeichnende betreffend «Fussballcampus»; parlamentarischer Neueingang; mündlich beantwortet.

282. Interpellation Adrian Tanner (Grüne) und Mitunterzeichnende betreffend Label «Energiestadt Gold»; parlamentarischer Neueingang.

283. Überparteiliche Motion betreffend mindestens acht Wochen garantierter Ferienbetreuung während den Schulferien; parlamentarischer Neueingang.

284. Überparteiliche Motion betreffend Inklusionscheck für Gemeinden – wie barrierefrei, inklusiv, digitalisiert und UNO-BRK-konform ist die Gemeinde Ostermundigen?; parlamentarischer Neueingang.

285. Überparteiliche Motion betreffend Förderung der Biodiversität bei Privaten durch Beratung; parlamentarischer Neueingang.

286. Überparteiliches Postulat betreffend Fahrplan Buslinie 44, parlamentarischer Neueingang.

287. Einfache Anfrage Kathrin Balmer (SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion) und Mitunterzeichnende betreffend Begegnungszone Eschenweg 12; parlamentarischer Neueingang.

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 270 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses in «ePublikation.ch» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 5. September 2024 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 20.40 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Die Präsidentin: sig. Emsale Selmani
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Gemeindewahlen
vom 22. September 2024

Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer 2021–2024 der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsdauer auf den 22. September 2024 festgesetzt. Die Stimmberechtigten haben an der Urne über das Wochenende vom 22. September 2024 die folgenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025–2028 zu wählen:

a. Nach dem Proporzverfahren
– 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates
– 7 Mitglieder des Gemeinderates

b. Nach dem Majorzverfahren
– die/der hauptamtliche Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident

Dieser Sitz wird bei der Sitzverteilung im sieben Mitglieder umfassenden Gemeinderat angerechnet (Art. 20 Bst. c GO).

Stellt sich innert der reglementarischen Anmeldefrist nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Verfügung, wird diese Person vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt. In diesem Fall findet kein öffentlicher Wahlgang für das Gemeindepräsidium statt.

Eine allfällige Stichwahl für das hauptamtliche Gemeindepräsidium findet am 27. Oktober 2024 statt.

Wahlvorschläge
Für die Wahl des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates und das hauptamtliche Gemeindepräsidium, sind getrennte Wahlvorschläge (Listen) einzureichen. Sie müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Wählergruppe) sowie Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Berufliche Tätigkeit und Wohnadresse der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Parteien, welche in der ablaufenden Amts-dauer im Grossen Gemeinderat vertreten sind, sind von dieser Pflicht entbunden). Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann für die gleiche Wahl nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die entsprechenden Formulare können bei der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, kostenlos bezogen werden.

Jeder Wahlvorschlag darf im Ganzen nicht mehr Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind. Bei Majorzwahlen darf jeder Name nur einmal, bei Proporzwahlen höchstens zweimal aufgeführt werden. Bei Proporzwahlen darf eine Kandidatin bzw. ein Kandidat für die gleiche Behörde nur auf -einem Wahlvorschlag stehen.

Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 8. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr bei der Post (Datum des Poststempels) abgegeben werden.

Listenverbindungen
Zwei oder mehr Listen können miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Zwei oder mehr Listenverbindungen können ebenfalls miteinander verbunden werden (Unterlistenverbindung). Die übereinstimmende schriftliche Erklärung der betreffenden Listenvertretungen ist bis spätestens Montag, 22. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr der Post (Datum des Poststempels) abzugeben. Bis zu diesem Datum sind ebenfalls allfällige Mängel an den Wahlvorschlägen zu beheben.

Auskünfte
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, sowie Frau Barbara Steudler, Gemeindeschreiberin, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 14).

Gemeinderat Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 13
Datum: 18. Juni 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau

Umplatzierung Varielpavillon; Genehmigung Investitionskredit
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Umplatzierung des Varielpavillons ein Kredit von CHF 94’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Tiefbau und Betriebe

Schiessplatzweg Mitte (Teil West); Retentions- und Versicherungsanlage Oberfeld (RVAO); Genehmigung Investitionskredit
Für das Erstellen und Durchführen einer Planer Submission im «offenen Verfahren» für das Projekt Erweiterung RVAO wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 50’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Veloinfrastruktur; Genehmigung Investitionskredit
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Ausarbeitung des Massnahmenplans Veloinfrastruktur ein Kredit von CHF 90’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Erschliessung UeO Schwandiweg; Genehmigung Nachkredit z.L. Investitionsrechnung
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die zusätzlichen Kosten bis zum Abschluss des UeO-Verfahrens ein Nachkredit von CHF 30’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Abendschwimmen Freibad Ostermundigen vom 6. Juli 2024

Am Samstag, 6. Juli, findet das Abendschwimmen 2024 im Freibad Ostermundigen statt. Freibad und Restaurant sind bis 23 Uhr geöffnet.

14 – 19 Uhr: Skimboard, Beachvolleyball-Plauschturnier* (PVC Rüti)
19 – 23 Uhr: Abendschwimmen

*Anmeldung für 2er/3er-Teams bis Mi., 3.7. per Mail an pvc.rueti@gmail.com. Eine spontane Anmeldung am Eventtag vor Ort bis 14 Uhr ist auch möglich.

Programmänderungen vorbehalten.
Auskunft bei unsicherer Witterung ab Mittwochnachmittag vor Anlass: 031 931 19 57. 
Verschiebedatum: Samstag, 13. Juli 2024
Partner: www.raiffeisen.ch 

Einladung 1. Treffen «Stimmen 60+» am 5. Juli 2024

Sind Sie interessiert, zusammen mit Menschen ab 60+ in der Gemeinde etwas zu gestalten, zuzuhören, Ideen zu kreieren und umzusetzen?

Die Kommission für Altersfragen (KOAF) der Gemeinde Ostermundigen lädt Sie herzlich ein, am ersten unverbindlichen Treffen des neuen Partizipationsforum «Stimmen 60+» teilzunehmen. Wir möchten Sie über das neue Forum «Stimmen 60+» informieren, uns bei dieser Gelegenheit persönlich kennenlernen und gemeinsam ein aktuelles Thema diskutieren. 

Wann: Freitag, 5. Juli 2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr

Wo: Treffpunkt Mundige (im Tell), Bernstrasse 101, 3072 Ostermundigen

Anmeldung: bis 1. Juli 2024 an Pia Bähler, Mitglied Fachkommission für Altersfragen; pia.baehler@gmail.com oder 079 384 52 76

Wir freuen uns auf Sie!

Liebe Ostermundiger*innen

Der Frühling geht langsam in den Sommer über – und die Temperaturen steigen. Seit Sommer 2022 betreibt die Universität Bern im Auftrag der Gemeinde Ostermundigen ein Messnetz mit zwischenzeitlich 11 Messstationen. Durch die Beobachtung des Mikroklimas werden städtische Wärmeinseln auf dem Gemeindegebiet identifiziert und längerfristig mit entsprechenden Massnahmen gedämpft.

Warum sind städtische Wärmeinseln ein Problem? Mit dem Klimawandel nehmen Hitzeperioden zu. Städte und Agglomerationen sind insbesondere betroffen: Die Aufnahme von Sonnenstrahlung durch versiegelte Flächen, eingeschränkte Windzirkulation, fehlende Grünräume sowie Abwärme von Verkehr und Industrie lassen städtische Hitzeinseln entstehen. Das bedeutet, dass die Temperatur im Siedlungsraum um ein paar Grad höher ist als im grünen Umland. Hitze – vor allem auch nachts – birgt gesundheitliche Risiken, so war z.B. die Sterblichkeit in den extrem heissen Sommermonaten der Jahre 2003, 2015 und 2022 nachweislich erhöht.

Was zeigt ein Rückblick auf die beiden Sommer 2022 und 2023? Die Sommer 2022 und 2023 gehörten schweizweit zu den wärmsten Sommern seit Messbeginn. Dieser Sachverhalt zeigt sich in den Temperaturmessungen in Ostermundigen. Das Siedlungsgebiet von Ostermundigen weist als Ganzes Anzeichen einer städtischen Wärmeinsel auf. Sie ist vor allem in der Nacht ausgeprägt, mit tieferen Temperaturen im grünen Umland. Auch innerhalb des Siedlungsgebiets zeigen sich Unterschiede: So sind durchgrünte Quartiere am Siedlungsrand weniger stark betroffen als die Korridore entlang der Bernstrasse und des Bahndamms. Details dazu finden sich in den Factsheets Stadtklima Ostermundigen auf der Gemeindewebsite (Link Factsheet 2023: https://www.ostermundigen.ch/StadtklimaOstermundigen2023).

Was macht die Gemeinde Ostermundigen? Seit Februar 2024 hat die Gemeinde Ostermundigen mit dem Klimareglement eine rechtliche Grundlage, um Massnahmen gegen ausgeprägte städtische Hitzeinseln zu ergreifen. Erste Projekte sind jedoch schon nach dem Hitzesommer 2022 angelaufen: So wurde im letzten Jahr der öffentliche Bereich beim Bäretower vorübergehend mit Pflanzentöpfen begrünt und für den privaten Platz beim Bäretower ist eine mobile Begrünung mit fünf Klimabäumen geplant. Weitere Projekte sind angedacht, so sollen z.B. die Schulanlagen auf ihre Klimatauglichkeit hin geprüft und bei Bedarf entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.

Was können Sie gegen städtische Hitzeinseln tun? Die Gemeinde Ostermundigen besitzt ca. ein Drittel der Siedlungsfläche von Ostermundigen, die restlichen zwei Drittel sind in Privatbesitz. So sind bei der Dämpfung städtischer Hitzeinseln vor allem auch private Liegenschaftsbesitzer*innen gefordert. Gegen die Hitzeentwicklung im städtischen Umfeld können folgende Massnahmen helfen:

Pflanzen Sie Bäume: Bäume können mit ihrem Schatten am Tag eine deutliche Temperaturreduktion bewirken. Wärmebildaufnahmen vom August 2023 in Basel zeigen eindrücklich den Unterschied zwischen schattenlosen Strassen und solchen mit Bäumen.

Entsiegeln Sie versiegelte Flächen: Das Regenwasser soll möglichst vor Ort versickern – verdunstet das Regenwasser später, kühlt dieser Prozess die Umgebung.

Begrünen Sie Fassaden und Balkone: Durch die Begrünung wird das Aufheizen des Gebäudes verringert, und die Hitzeentwicklung wird so gedämpft.

Wärmebildaufnahmen in Basel, August 2023, Quelle: umverkehR

Auskunft und Kontakt: Die Abteilungen Hochbau sowie Tiefbau und Betriebe der Gemeinde Ostermundigen sind bei Fragen gerne für Sie da:
Lea Moser, Dienststellenleiterin Energie, Nachhaltigkeit und Klima, Ostermundigen
031 930 11 24, lea.moser@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Gemeindewahlen vom 22. September 2024

Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer 2021–2024 der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsdauer auf den 22. September 2024 festgesetzt. Die Stimmberechtigten haben an der Urne über das Wochenende vom 22. September 2024 die folgenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025–2028 zu wählen:

a. Nach dem Proporzverfahren
– 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates
– 7 Mitglieder des Gemeinderates

b. Nach dem Majorzverfahren
– die/der hauptamtliche Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident

Dieser Sitz wird bei der Sitzverteilung im sieben Mitglieder umfassenden Gemeinderat angerechnet (Art. 20 Bst. c GO).

Stellt sich innert der reglementarischen Anmeldefrist nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Verfügung, wird diese Person vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt. In diesem Fall findet kein öffentlicher Wahlgang für das Gemeindepräsidium statt.

Eine allfällige Stichwahl für das hauptamtliche Gemeindepräsidium findet am 27. Oktober 2024 statt.

Wahlvorschläge
Für die Wahl des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates und das hauptamtliche Gemeindepräsidium, sind getrennte Wahlvorschläge (Listen) einzureichen. Sie müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Wählergruppe) sowie Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Berufliche Tätigkeit und Wohnadresse der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Parteien, welche in der ablaufenden Amts-dauer im Grossen Gemeinderat vertreten sind, sind von dieser Pflicht entbunden). Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann für die gleiche Wahl nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die entsprechenden Formulare können bei der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, kostenlos bezogen werden.

Jeder Wahlvorschlag darf im Ganzen nicht mehr Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind. Bei Majorzwahlen darf jeder Name nur einmal, bei Proporzwahlen höchstens zweimal aufgeführt werden. Bei Proporzwahlen darf eine Kandidatin bzw. ein Kandidat für die gleiche Behörde nur auf -einem Wahlvorschlag stehen.

Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 8. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr bei der Post (Datum des Poststempels) abgegeben werden.

Listenverbindungen
Zwei oder mehr Listen können miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Zwei oder mehr Listenverbindungen können ebenfalls miteinander verbunden werden (Unterlistenverbindung). Die übereinstimmende schriftliche Erklärung der betreffenden Listen-
vertretungen ist bis spätestens Montag,
22. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr der Post (Datum des Poststempels) abzugeben. Bis zu diesem Datum sind ebenfalls allfällige Mängel an den Wahlvorschlägen zu beheben.

Auskünfte
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, sowie Frau Barbara Steudler, Gemeindeschreiberin, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 14).

Gemeinderat Ostermundigen

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2024, Sitzung Nr. 2
Donnerstag, 27. Juni 2024, 18.00–20.15 Uhr
im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

266. Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 29. Februar 2024; Genehmigung
Geschäft 988

267. Verwaltungsbericht 2023; Genehmigung
Geschäft 5765

268. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
Geschäft 9501

269. Schulanlage Rothus; Gesamtsanierung und Erweiterungsneubau; Genehmigung Ausführungskredit
Geschäft 3345

270. Reglement über die Gemeindeabgabe auf Strom; Genehmigung
Geschäft 6238

271. Bernstrasse; Verlegung der Buslinie Nr. 10;
1. Ausbauetappe; Kreditabrechnung
Geschäft 9540

272. Wasserbauplan Worble im Abschnitt Bernapark bis Fussgängerbrücke  Rörswil; Auftrennung Plangenehmigungsverfahren Schwandiareal; Genehmigung Nachkredit
Geschäft 146

273. Anschluss Zivilschutzorganisation Bantiger an die Zivilschutzorganisation Bern plus; Genehmigung Vertrag
Geschäft 9468

274. Überparteiliche Motion für umfassend nachhaltige Beschaffungen;
Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat
Geschäft 9543

275. Einfache Anfrage GLP-Fraktion betreffend «StatusTemporegime & Velowege in Ostermundigen»; schriftliche Beantwortung
Geschäft 9545

276. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250

=> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Emsale Selmani, Ratspräsidentin

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur
Sitzung sind im Internet abrufbar unter:

Gemeinde Ostermundigen – Unterlagen

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Aufhebung der Weisungen für ##die Handhabung der Ehrungen in der Feuerwehr Ostermundigen

In Anwendung von Art. 45 Abs. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 4. Juni 2024 die Weisungen für die Handhabung der Ehrungen in der Feuerwehr Ostermundigen rückwirkend per 1. Januar 2024 ausser Kraft setzt. 

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. 

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 11 und 12
Datum: 21. Mai und 4. Juni 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau und Betriebe

Bernstrasse; Verlegung Buslinie 10; Etappe 2; Kreditabrechnung; Genehmigung
Die Kreditabrechnung zur «Verlegung der Buslinie 10; 2. Ausbauetappe» abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 186’537.65, wird genehmigt. Der bewilligte Kredit wird damit um CHF 4’462.35, respektive drei Prozent, unterschritten.

Präsidial

Personalfest; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2024
Damit alle Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung, egal mit welchem Beschäftigungsgrad, zum Personalfest eingeladen werden können, wird z.L. der Erfolgsrechnung 2024 ein Nachkredit von CHF 16’000.00 bewilligt.

Öffentliche Sicherheit

Fachkommission Integration; Wahl Kommissionsmitglieder

Die folgenden Personen werden in die neu eingesetzte Fachkommission Integration für die laufende Legislatur, d.h. bis am 31.12.2024, gewählt:

– Aliki Panayides (Vorsitzende, von Amtes wegen)
– Marta Beyene
– Nidal Baechler
– Anna Uzunova
– Mallikadevi Veerakathi
– Artem Sitnikov
– Teuta Kryeziu
– Angela Ferrar, Pfarrei Guthirt (Fachperson)
– Vertretung aus der Quartierarbeit Ostermundigen (Fachperson)
– Peter von Arx (Sekretariat)
– Brigitte Dellenbach (Protokollführung)

Gemeinderat Ostermundigen

Streetfood-Festival 2024

Am Samstag, 15. Juni 2024, findet von 14 bis 24 Uhr in Ostermundigen das fünfte multikulturelle Streetfood-Festival statt. An 20 verschiedenen Essständen und Foodtrucks werden feine Köstlichkeiten aus nah und fern angeboten. Der bunte Anlass für Jung und Alt und für die ganze Familie wird wiederum auf dem Schulhausplatz Bernstrasse durchgeführt. Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Es ist ein Festzelt vorhanden.

Der Festplatz ist mit dem Bus Nr. 10, 28 und 44 bis Bushaltestelle «Zollgasse» gut erreichbar. Auf dem Schulhausareal sind keine Parkplätze vorhanden.

– Ganztags: Festzelt, Chiubi-Bähnli, Bullriding, EM Public Screens
– 16.30 und 18.45 Uhr: Tanzvorführung Freakidz

www.ostermundigen.ch
Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen
Partner: www.valiant.ch; www.ihrtontechniker.ch; www.waeltidruck.ch

Zurückschneiden und Anpflanzen von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang der öffentlich befahrbaren Strasse

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:

Abstände bei der Pflanzung und Erstellung

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.

Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
• entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,50 m ab Gehweghinterkante;
• entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
• entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
• bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.

• Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. 

Vorschriften für den Rückschnitt

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.

• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer: Lichtraumprofil prüfen und Rückschneiden bis 30.06.2024

• Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Abstandsvorschriften bei ihren Bepflanzungen so rasch wie möglich zu prüfen und nötigenfalls bis zum 30.06.2024 auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

• Haben Sie Fragen? Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.

• Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme). Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haftbar gemacht werden.

Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Verkehrssicherheit nachzukommen. Besten Dank!

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Zurückschneiden und Anpflanzen von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang der öffentlich befahrbaren Strasse

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:

Abstände bei der Pflanzung und Erstellung

Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.

Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
• entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,50 m ab Gehweghinterkante;
• entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
• entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
• bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.

• Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. 

Vorschriften für den Rückschnitt

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und
Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand
von 50 cm freigehalten werden.

• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer: Lichtraumprofil prüfen und Rückschneiden bis 30.06.2024

• Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Abstandsvorschriften bei ihren Bepflanzungen so rasch wie möglich zu prüfen und nötigenfalls bis zum 30.06.2024 auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

• Haben Sie Fragen? Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.

• Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme). Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haftbar gemacht werden.

Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Verkehrssicherheit nachzukommen. Besten Dank!

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Einladung Eröffnungsfest Treffpunkt Mundige im Tell:
Samstag, 22. Juni, 15–22 Uhr

Der Treffpunkt Mundige der Gemeinde Ostermundigen – ein neuer Begegnungsort für alle Generationen – öffnet seine Türen im gemütlichen Bistro-Bereich der Tell-Liegenschaft. Aktuell bieten wir folgende Angebote an:

Infostelle: Besuchen Sie uns mittwochs von 15 bis 17 Uhr sowie ab August auch freitags von 9 bis 11 Uhr. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über Angebote in Ostermundigen zu informieren oder kommen Sie einfach zum Lesen, Spielen, Plaudern, Arbeiten und Geniessen vorbei.

Kaffeeklatsch: Ab Mitte August laden unsere engagierten Freiwilligen Sie jeden Montag von 14 bis 17 Uhr ein, in Café-Atmosphäre ohne Konsumationszwang einen gemütlichen Nachmittag zu verbringen. Wir freuen uns über weitere Freiwillige.

Eltern-Kind-Treff: Montag, jeweils von 9 bis 11 Uhr (auf Anmeldung) – ab August auch freitags von 9.15 bis 11.15 Uhr für Kinder von 0–4 Jahren. Geniessen Sie wertvolle Zeit mit Ihrem Kind und lernen Sie andere Eltern kennen.

Mütter- und Väterberatung:  Die Mütter- und Väterberatung bietet ab August 2x monatlich Beratungstermine an. Daten sind online ersichtlich. 

Wir möchten die Neueröffnung mit Ihnen feiern und laden Sie herzlich zu unserem Eröffnungsfest am Samstag, den 22. Juni 2024 von 15 bis 22 Uhr ein. Die Gemeinde Ostermundigen wird bei diesem Fest tatkräftig unterstützt von Freiwilligen, der Bäckerei La Boulangerie, der Bierzentrale und dem Kulturverein Mundige. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm für alle Generationen: 

• Café, Gebäck und Bar

• Infostand über die Angebote im Treffpunkt Mundige

• «Märmelibahn» bauen (15 bis 18 Uhr), «Töggelikasten», Gesellschaftsspiele, Zeichnen, Spielecke

• Begrüssungen von Maya Weber Hadorn (Gemeinderätin Hochbau), Alexandra Schneider (Bereichsleiterin Generationen und Quartierarbeit) und Mattia Mordasini (Gründungsmitglied neuer Kulturverein Mundige) (16 Uhr)

• Essensstände (ab 17 Uhr)

• Konzert von Killer Jazz Quartett (19 Uhr)

Wir freuen uns über Ihren Besuch! Haben Sie bereits heute Fragen zum Treffpunkt Mundige? Gerne können Sie sich bei uns melden. 

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen, Generationen und Quartierarbeit, 031 931 12 90 oder generationen@ostermundigen.ch 

Streetfood-Festival 2024

Am Samstag, 15. Juni 2024, findet von 14 bis 24 Uhr in Ostermundigen das fünfte multikulturelle Streetfood-Festival statt. An 20 verschiedenen Essständen und Foodtrucks werden feine Köstlichkeiten aus nah und fern angeboten. Der bunte Anlass für Jung und Alt und für die ganze Familie wird wiederum auf dem Schulhausplatz Bernstrasse durchgeführt. Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Es ist ein Festzelt vorhanden.

Der Festplatz ist mit dem Bus Nr. 10, 28 und 44 bis Bushaltestelle «Zollgasse» gut erreichbar. Auf dem Schulhausareal sind keine Parkplätze vorhanden.

– Ganztags: Festzelt, Chiubi-Bähnli, Bullriding, EM Public Screens

– 16.30 und 18.45 Uhr: Tanzvorführung Freakidz

www.ostermundigen.ch, Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen
Partner: www.valiant.ch; www.ihrtontechniker.ch; www.waeltidruck.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 11
Datum: 21. Mai 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Öffentliche Sicherheit
Semistationäres Geschwindigkeitsmessgerät; Ersatzbeschaffung und Kreditgenehmigung
Für ein neues semistationäres Geschwindigkeitsmessgerät wird ein Investitionskredit von CHF 246’000.00 inkl. MwSt. genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Wahl Schulleitung Bernstrasse

Die Schulkommission Ostermundigen gratuliert Manuela Lois und Daniela Burkhalter herzlich zur Wahl als Co-Schulleiterinnen der Schule Bernstrasse. Beide sind bereits an der Schule Bernstrasse tätig. Sie werden die Schulleitung auf den 1. August 2024 übernehmen und die Nachfolge von Ursula Blaser antreten. Manuela Lois verfügt über langjährige Führungserfahrung als stellvertretende Schulleiterin und Lehrperson. Daniela Burkhalter hat langjährige Erfahrung als Lehrperson, als Spezialistin Medien und Informatik und in der Schulleitung mit Spezialaufgaben. 

Die Schulkommission wünscht den neuen Schulleiterinnen einen guten Einstieg und viel Freude.

Ursula Blaser verlässt die Schule Bernstrasse um eine neue Herausforderung als Schulleiterin einer heilpädagogischen Schule zu übernehmen. Die Schulkommission dankt ihr für ihren ausserordentlichen Einsatz. Mit viel Herzblut hat sie viele Jahre als kompetente Schulleiterin an der Schule Bernstrasse gewirkt.

Die Schulkommission

Auskunft / Kontakte
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen Herr Hans Wipfli, Präsident der Schulkommission
(Tel. 078 751 16 09), gerne zur Verfügung.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 10
Datum: 7. Mai 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Shuttleverkehr für nicht autonom nutzbare Haltestellen; Dienstbarkeitsvereinbarung
Die Dienstleistungsvereinbarung mit BernMobil betreffend «Shuttleverkehr für nicht autonom nutzbare Haltestellen» sowie den jährlich zu entrichtenden Betrag von maximal CHF 50’000.00 inkl. MWST (Abrechnung nach effektivem Aufwand) werden genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen

Öffnungszeiten über Pfingsten

Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Dienstagnachmittag, 21. Mai 2024, sind wir ab 13.45 Uhr zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen erholsame Pfingsten.

Gemeinderat Ostermundigen

Ersatzbeschaffung Kehrichtlastwagen; Kreditgenehmigung und Wahl- und Abstimmungsreglement; Genehmigung Teilrevision – Ablauf der Referendumsfrist

Am 29. Februar 2024 hat der Grosse Gemeinderat die «Ersatzbeschaffung Kehrichtlastwagen; Kreditgenehmigung» und das «Wahl- und Abstimmungsreglement; Genehmigung Teilrevision» beschlossen.

Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Somit sind die beiden Beschlüsse des GGR rechtskräftig.

Der Gemeinderat

Anmeldung Mundige-Fescht 2024 für Mitwirkende und Helfer:innen

Geschätzte Vereine, Firmen/Gewerbe und Institutionen

Liebe Mundigerinnen und Mundiger und
Liebe Interessierte aus nah und fern

Am Samstag, 31. August findet auf dem Areal Dreieck und Schule Bernstrasse das dritte bunte Mundige-Fescht statt. Mit den Zonen Märit/Gewerbe, Gastronomie, Bühne, Chilbi und Politik bietet das Mundige-Fescht auch diesen Herbst ein tolles Begegnungs-Erlebnis.

Helfen Sie auch dieses Jahr mit, das vielfältige Mundige-Fescht als Standsteller (Märit/Gewerbe/Politik), Gastronom, Musik-/Showact oder Chilbi-Betreiber zu beleben – wir freuen uns auf Euch!

Anmeldeschluss ist Freitag, 14. Juni: https://www.mundige-fescht.ch/mitwirken

Kein Fest ohne fleissige Helfer:innen. Wer hilft mit bei Auf- und Abbau, Koordinationsarbeiten, Programmüberwachung und vielem mehr? Es hat Arbeit/Einsätze für Frühaufsteher:innen, Nachteulen, Dauerbrenner:innen und Sprinter:innen. Melden Sie sich bitte bis 14. Juni hier an: https://www.mundige-fescht.ch/helfen

Generelle Informationen zum Fescht: www.mundige-fescht.ch

Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit und ein erfolgreiches Mundige-Fescht 2024!

Mundige-Fescht
Gemeinde Ostermundigen
Schiessplatzweg 1, Postfach 101
3072 Ostermundigen

+41 31 930 14 14
www.mundige-fescht.ch 
mundige-fescht@ostermundigen.ch

Einladung zum Xundheitstag vom 25. Mai 2024 – unsere Sinne

Unsere Sinne sind das Tor zum Leben. Damit wir möglichst lange mit allen Sinnen geniessen können, ist es wichtig, diese bewusst zu pflegen und anzuregen. Sie erhalten Informationen und Anregungen zur Vorsorge, zum Umgang mit Hör- und Sehbehinderungen und zu Hilfsmitteln.

Wann: Samstag, 25. Mai 2024 von 9.30 bis 13.00 Uhr
Wo: Reformierte Kirche Ostermundigen, Obere Zollgasse 15, 3072 Ostermundigen

Programm:
Referat «Hören – das Tor zur Aussenwelt», Barbara Gasser, dipl. Audiagogin,
IGGH/Hörtrainerin für CI-Träger:innen, Gedächtnistrainerin 
Referat «Sehen im Alter – zwischen Sehen und Nicht Sehen», Markus Sutter, Rehabilitation Beraten B, Blinden- und Behindertenzentrum Bern, Low Vision Trainer und Gerontologe
Bewegung, Lucia Illi Gisler, Rheumaliga Bern und Oberwallis, dipl. Ergotherapeutin FH
– Einfaches Mittagessen
– Infostände

Der Anlass wird vom Sozialen Netz Ostermundigen organisiert: Blinden- und Behindertenzentrum Bern, Gemeinde Ostermundigen, Hilfsmittelstelle Bern, Home Instead, Kath. Kirche Guthirt, Pro Senectute Kanton Bern, Ref. Kirche Ostermundigen, Rheumaliga Bern und Oberwallis, Spitex Ostermundigen, Tertianum, tilia. 

Anmeldung bis 21. Mai: Gemeinde Ostermundigen; Infostelle Kind, Familie und 60+; generationen@ostermundigen.ch oder 031 930 12 78

Schweizer Vorlesetag am 22. Mai: Generationen verbinden 

Am 22. Mai 2024 findet der Schweizer Vorlesetag zum siebten Mal statt. Die Freude am Vorlesen und Geschichtenerzählen lässt sich wunderbar über die Generationen hinweg teilen. Die Bibliothek Ostermundigen organisiert mit Unterstützung der Gemeinde Ostermundigen zwei Anlässe:

Mittwoch, 22. Mai 2024, 9.30–11.00 Uhr 
Pia Bähler erzählt berndeutsche Märli für jedes Alter, mit z’Nüni.

Mittwoch, 22. Mai 2024, 14.30–16.00 Uhr 
Der Gemeindepräsident und Gemeinderät*innen lesen spannende, lustige und abenteuerliche Geschichten vor für jedes Alter, mit z’Vieri.

• Dauer der Texte jeweils ca. 15 Minuten. 
• Einstieg möglich: 14.30, 14.50, 15.20, 15.40 Uhr

Die Anlässe sind für alle Generationen kostenlos. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Büros der Gemeindeverwaltung schliessen am 8. Mai 2024 bereits um 16.00 Uhr.
Am 9. Mai 2024 und 10. Mai 2024 bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab Montag, 13. Mai 2024, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeinderat Ostermundigen

Öffnungszeiten über Pfingsten

Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Dienstagnachmittag, 21. Mai 2024, sind wir ab 13.45 Uhr zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen erholsame Pfingsten.

Gemeinderat Ostermundigen

Bring- und Holtag in Ostermundigen

Der diesjährige Bring- und Holtag findet statt am:

Samstag, 25. Mai 2024
Bringen: 9.00 bis 12.00 Uhr
Holen: 13.00 bis 14.00 Uhr
im Werkhof Ostermundigen (Fahrzeughalle), Forelstrasse 5

Intakte, jedoch nicht mehr gebrauchte Gegenstände erhalten ein neues Leben.

Was kann gebracht werden?
Nur tragbare, intakte Gegenstände, zum Beispiel:
• Medien: Bücher, CDs, Kassetten, Schallplatten
• Haushaltsgegenstände: Geschirr, Haushaltsgegenstände, elektrische Haushaltsgeräte 
• Handwerkszeug: Werkzeug und elektrische Handwerksgeräte
• Kleinmöbel, Lampen, Lampenschirme, Blumenständer, Tabourettli 
• Spielsachen 
• Sportgeräte: Velos, Rollschuhe, Sporttaschen
• Kleinelektronik: Radios, Kassettengeräte, CD-Player

Was wird nicht angenommen?
Defekte Gegenstände (Warenkontrolle!)
• Skis, Snowboards 
• Bekleidung: Kleider, Schuhe
• Elektronik: Computer, TV-Geräte 
• Grosse Möbel: Matratzen, Schränke, Polstergruppen, Betten
• Grosse Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.
• Sonderabfälle: Farben, Herbizide, Medikamente

Wie läuft der Bring- und Holtag ab?

Bringen
Ab 9 bis 12 Uhr können Sie ihre «Bring-Gegenstände» bei der Warenkontrolle präsentieren. «Gute» Gegenstände werden angenommen und in der Halle aufgestellt. 
Unerwünschte Gegenstände, welche die Warenkontrolle zurückweist, müssen zurückgenommen oder können gegen eine Gebühr beim Werkhof entsorgt werden.

Holen
Um 13 Uhr wird die Halle zum «Holen» geöffnet. Sie können sich in der Halle nach «neuen» Gegenständen umsehen und diese gratis mit nach Hause nehmen.
Selbstverständlich können Sie auch «nur bringen» oder «nur holen».

Parkplätze
Kommen Sie zu Fuss (mit Leiterwagen), mit dem Velo oder Töffli. Für Zweiräder hat es genügend Platz auf dem Werkhofgelände. Für Autos steht nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung.

Verpflegung
An einem Imbissstand werden Sie sich zwischendurch – gegen Bezahlung – stärken können.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Anmeldung Mundige-Fescht 2024 für Mitwirkende und Helfer:innen

Geschätzte Vereine, Firmen/Gewerbe und Institutionen

Liebe Mundigerinnen und Mundiger und
Liebe Interessierte aus nah und fern

Am Samstag, 31. August findet auf dem Areal Dreieck und Schule Bernstrasse das dritte bunte Mundige-Fescht statt. Mit den Zonen Märit/Gewerbe, Gastronomie, Bühne, Chilbi und Politik bietet das Mundige-Fescht auch diesen Herbst ein tolles Begegnungs-Erlebnis.

Helfen Sie auch dieses Jahr mit, das vielfältige Mundige-Fescht als Standsteller (Märit/Gewerbe/Politik), Gastronom, Musik-/Showact oder Chilbi-Betreiber zu beleben – wir freuen uns auf Euch!

Anmeldeschluss ist Freitag, 14. Juni: https://www.mundige-fescht.ch/mitwirken

Kein Fest ohne fleissige Helfer:innen. Wer hilft mit bei Auf- und Abbau, Koordinationsarbeiten, Programmüberwachung und vielem mehr? Es hat Arbeit/Einsätze für Frühaufsteher:innen, Nachteulen, Dauerbrenner:innen und Sprinter:innen. Melden Sie sich bitte bis 14. Juni hier an: https://www.mundige-fescht.ch/helfen

Generelle Informationen zum Fescht: www.mundige-fescht.ch

Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit und ein erfolgreiches Mundige-Fescht 2024!

Mundige-Fescht
Gemeinde Ostermundigen
Schiessplatzweg 1, Postfach 101
3072 Ostermundigen

+41 31 930 14 14
www.mundige-fescht.ch 
mundige-fescht@ostermundigen.ch

Openair-Konzert: Jugendmusik Ostermundigen

Montag, 13. Mai, 19 Uhr. Im Oberfeld, beim Brunnen, am Ende der Ahornstrasse.

Eintritt frei. Allfällige Sitzgelegenheiten bitte selbst mitbringen.

Durchführung nur bei schönem Wetter. Bei zweifelhaftem/schlechtem Wetter erfolgt kurzfristig eine Absage über die sozialen Medien der Gemeinde.

Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen
Infos: www.ostermundigen.ch; www.jmo.ch 

Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Quartierverein www.lebendigesoberfeld.ch. 

Strassensperrung: Erschliessung Stromnetz obere Zollgasse,
Ostermundigen 

Betroffener Bereich: Kreisel Obere Zollgasse in Richtung Bahnhof- und Mitteldorfstrasse
Dauer: Montag, 13. Mai bis voraussichtlich Freitag, 14. Juni 2024
Grund: Im oben erwähnten Bereich findet die Erschliessung des Stromnetzes für das neu entstehende BKW-Gebäude an der Bahnhofstrasse 20 statt. Aus diesem Grund wird die Strasse ab dem Kreisel (Obere Zollgasse in Richtung Mitteldorfstrasse) für den oben genannten Zeitraum gesperrt. Für Fussgänger und Velofahrer wird das Durchqueren des Perimeters über den Gehweg ermöglicht. 

Die Zufahrt ab Mitteldorfstrasse ist bis zur Lötschenstrasse möglich. Die Zufahrt zur Oberen Zollgasse ab Mitteldorfstrasse muss
in Richtung Bernstrasse gewählt werden. 

Im Weiteren muss mit Störungen und Verzögerungen um den genannten Bereich gerechnet werden. Der Verkehr wird mittels Verkehrsdienst geregelt. Das bestehende Tempo wird aus Sicherheitsgründen während der Bauzeit im betroffenen Perimeter auf 30 km/h reduziert.

Wir bitten Sie, den Weisungen des Baustellenpersonals zu folgen und bedanken uns für Ihr Verständnis. 

BKW AG, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 9
Datum: 23. April 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Interessengemeinschaft «IG Grünes Band»; Beitritt Gemeinde Ostermundigen
Der Gemeinderat genehmigt den rückwirkenden Beitritt per 1.1.2024 zur IG Grünes Band für die Jahre 2024–2028.

Gemeinderat Ostermundigen

Strassensperrung: Erschliessung Stromnetz obere Zollgasse, Ostermundigen 

Betroffener Bereich: Kreisel Obere Zollgasse in Richtung Bahnhof- und Mitteldorfstrasse
Dauer: Montag, 13. Mai bis voraussichtlich Freitag, 14. Juni 2024
Grund: Im oben erwähnten Bereich findet die Erschliessung des Stromnetzes für das neu entstehende BKW-Gebäude an der Bahnhofstrasse 20 statt. Aus diesem Grund wird die Strasse ab dem Kreisel (Obere Zollgasse in Richtung Mitteldorfstrasse) für den oben genannten Zeitraum gesperrt. Für Fussgänger und Velofahrer wird das Durchqueren des Perimeters über den Gehweg ermöglicht. 

Die Zufahrt ab Mitteldorfstrasse ist bis zur Lötschenstrasse möglich. Die Zufahrt zur Oberen Zollgasse ab Mitteldorfstrasse muss in Richtung Bernstrasse gewählt werden. 

Im Weiteren muss mit Störungen und Verzögerungen um den genannten Bereich gerechnet werden. Der Verkehr wird mittels Verkehrsdienst geregelt. Das bestehende Tempo wird aus Sicherheitsgründen während der Bauzeit im betroffenen Perimeter auf 30 km/h reduziert.

Wir bitten Sie, den Weisungen des Baustellenpersonals zu folgen und bedanken uns für Ihr Verständnis. 

BKW AG, Galgenfeldweg 18, 3006 Bern

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Büros der Gemeindeverwaltung schliessen am 08. Mai 2024 bereits um 16.00 Uhr.
Am 09. Mai 2024 und 10. Mai 2024 bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen.

Ab Montag, 13. Mai 2024, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Auffahrt.

Gemeinderat Ostermundigen

Wasserversorgung Trinkwasserqualität in der Gemeinde Ostermundigen

Die Untersuchungsergebnisse des Kantonschemikers haben ergeben, dass das Trinkwasser in der Gemeinde Ostermundigen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

• Die Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchungen sind einwandfrei.
• Der Nitratgehalt liegt bei rund 5.0 Milligramm pro Liter Trinkwasser und liegt damit deutlich unter der zulässigen Norm von 40 mg/l.
• Die Wasserhärte ist durchschnittlich 21.0 °fH (französische Härtegrade). Das Wasser kann als mittelhart bis ziemlich hart bezeichnet werden. Weil die Wasserhärte innerhalb des Gemeindegebietes unterschiedlich sein kann, bitten wir Sie, die genaueren Werte der gewünschten Liegenschaft beim Sekretariat der Abteilung Tiefbau und Betriebe zu erfragen (Tel. 031 930 11 11).

Das Trinkwasser für die Gemeinde Ostermundigen wird vom Wasserverbund Region Bern AG und der Gemeindebetriebe Muri geliefert. Es stammt zum grössten Teil aus Grundwasser und zu einem kleinen Teil aus Quellwasser.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch im Internet unter www.wasserqualitaet.ch (PLZ 3072 eingeben).

Betriebe Ostermundigen

FREIBAD Ostermundigen

1. Eröffnung
Samstag, 11. Mai 2024, 09.00 Uhr

2. Öffnungszeiten
11. Mai – 31. Mai, 09.00 – 19.00 Uhr
1. Juni – 15. Juni, 09.00 – 21.00 Uhr
(1. August nur bis 18:00 Uhr)
16. August – 31. August, 09.00 – 20.00 Uhr
1. – 15. September, 09.00 – 19.00 Uhr

3. Dauer der Saison
Die Saison dauert bis und mit dem 15. September 2024 (Eidg. Buss- und Bettag)

4. Eintrittspreise
a) Saisonabonnemente:
Erwachsene, CHF  65.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 50.00
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 50.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 50.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 30.00
Familien mit Wohnsitz in Ostermundigen, 1) 3) CHF 130.00
Depot pro Abonnement-Karte, CHF 5.00
Bearbeitungsgebühr für den Ersatz einer verlorenen oder defekten Abonnement-Karte der laufenden Saison, CHF 15.00

1) Das Kassenpersonal behält sich vor, die Bezugsberechtigung mit einem offiziellen Ausweis (z.B. ID, Pass, Ausbildungsausweis, usw.) bestätigen zu lassen. Ohne gültigen Ausweis gelten die Preise für Erwachsene!
2) Freibad-Besuchende mit Behinderungen können eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn an der Kasse eine Begleiterkarte (Ausgabestelle Regierungsstatthalteramt) vorgewiesen wird.
3) Um ein Familien-Saisonabonnement kaufen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ (gleichzeitig) erfüllt werden: alle Personen leben in Ostermundigen und (unabhängig des Zivilstandes und Geschlechtes) im gleichen Haushalt, alle Abonnemente werden gleichzeitig bezogen und es werden mindestens 1 Abonnement für Erwachsene und 1 Abonnement für Kinder gekauft.

Alle Abonnemente können ab dem 11. Mai 2024 während den Öffnungszeiten an der Kasse des Freibades Ostermundigen am Dennigkofenweg 120 bezogen werden. Pro Abonnement-Karte wird zusätzlich ein Depot von CHF 5.00 einkassiert.

Ermässigter Vorverkauf (nur von Saisonabonnementen) an der Freibad-Kasse vom Montag 29. April bis Freitag 10. Mai 2024 mit 10 Prozent Vergünstigung (Montag bis Freitag jeweils von 09.00 bis 17.15 Uhr, Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag und Auffahrt kein Vorverkauf).

b) Abonnemente mit 12 Eintritten:
Erwachsene, CHF 55.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 40.00
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 40.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 40.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 25.00
Depot pro Abonnement-Karte, CHF 5.00

Verlorene oder defekte 12er-Abonnemente werden nicht ersetzt.

Die 12er-Abonnemente haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Kaufdatum. Nicht benützte Eintritte werden nach Ablauf dieser Frist nicht erstattet.

12er-Abonnemente ohne aufgedrucktem Ablaufdatum sind nicht mehr gültig und deren ungebrauchte Eintritte werden nicht mehr zurückerstattet.

Für 12er-Abonnemente gibt es keinen ermässigten Vorverkauf.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

c) Einzel-Eintritte:
Erwachsene, CHF 5.50
Erwachsene ab 17.00 Uhr (Feierabend-Tarif), CHF  4.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 5.00
IV-Beziehende, 1)  2) CHF 4.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 4.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 2.50
Kinder ab Jahrgang 2018, 1) gratis
Reduktion für angemeldete Gruppen ab 5 Personen (pro zahlende Person), CHF 0.50

Personen, welche lediglich das Restaurant besuchen und die übrige Freibadanlage nicht benützen, erhalten den Zutritt kostenlos.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

Achtung – ab mehr als 12 Eintritten pro Saison lohnt es sich, ein Saisonabonnement zu kaufen!

d) Schulbaden:
Schulkinder inkl. Lehrperson, Einheimische, gratis
Schulkinder inkl. Lehrperson, Auswärtige, CHF 2.00

e) Mietgebühren:
Kleiderkästli, pro Einzeleintritt, Depot
Kleiderkästli klein, pro Saison, CHF 25.00
Kleiderkästli gross, pro Saison, CHF 35.00
Kabinen, pro Saison, CHF 120.00
Schlüssel-Depot (für 1 oder 2 Schlüssel), CHF  40.00

f) vergünstigte Einzeleintritte in anderen Bädern:
Gegen Vorweisung des Saison-Abonnements des Freibades Ostermundigen können folgende Freibäder zu ermässigten Preisen besucht werden:
Aarberg, Balsthal, Belp, Biglen, Büren a.A., Burgdorf, Fraubrunnen, Gerlafingen, Grenchen, Grosshöchstetten, Herzogenbuchsee, Huttwil, Kirchberg, Konolfingen, Koppigen, Langenthal, Langnau i.E. (Freibad und Hallenbad), Lützelflüh, Lyss, Messen, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Münsingen, Muri b. Bern, Nidau, Roggwil, Schüpfen, Solothurn, Sumiswald, Wangen a.A., Worb, Worben (Hallenbad), Zuchwil.

Das gleiche Recht gilt natürlich auch für die oben erwähnten Bäder beim Besuch des Freibades Ostermundigen. Die ermässigten Preise für diese Einzel-Eintritte betragen im Freibad Ostermundigen:
Erwachsene, CHF 2.50
AHV-Beziehende, 1) CHF 2.50
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 2.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 2.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 1.00

g) Tarif für Vermietungen diverser Artikel und Anlageteile:
Badeanzug, CHF 5.– + CHF 20.– Depot
Badehose, CHF 5.– + CHF 20.– Depot
Frottiertuch, CHF 2.–
Sonnenschirm, CHF 2.–
Tischtennis-Spielset, CHF 10.– Depot
Reservation Beachvolleyball-Feld 1 – 4 Std., CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal
Reservation Schwimmbahn/-bereich 1 – 4 Std., CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal

5. Badeordnung
Die Badeordnung ist im Freibad angeschlagen und für alle Badbenützenden verbindlich. Sie kann auch von der Gemeindehomepage unter www.ostermundigen.ch (Online-Schalter Reglemente) heruntergeladen werden (Nr. 605).

6. Hinweise
Das Freibad-Restaurant wird durch die Petrucci Gastro GmbH geführt, welche auf regional, frisch & lecker setzt. Ihre Vision vereinigt die Verwendung regionaler sowie frischer Produkte für die Zubereitung Ihrer Gerichte, ein breites Angebot an gesundem sowie schmackhaftem Essen sowie Qualität zu fairen Preisen.

Während dem Vorverkauf vom 1. bis 10. Mai 2024 ist das Freibad-Restaurant bereits für «Kaffee und Gipfeli» geöffnet.

Das Freibad-Restaurant ist bei guter Witterung ab dem 11. Mai 2024 (jeweils ab 09.00 Uhr) geöffnet.

Im Freibad werden auch diesen Sommer wieder diverse Schwimmkurse angeboten. Informationen dazu sind an der Freibadkasse erhältlich.

Die Schlüssel der reservierten Saisonkabinen und -kästli bitte bis Ende Mai abholen, sonst werden sie an andere Interessierte weitergegeben.

Benützen Sie den RBS-Bus nach Gümligen, Haltestelle direkt vor dem Freibad. Der Bus verkehrt täglich (bis ca. 19.45 Uhr) alle 30 Minuten.

Wir wünschen allen Freibadbesuchenden viele angenehme und erholsame Stunden, sei es am oder im Bassin oder auf der Terrasse des Restaurants.

Tiefbau und Betriebe

Informationsanlass Finanzen ab 75 Jahren am 1. Mai 2024

Ein bedeutendes Thema im Alter sind die persönlichen Finanzen. Aufgrund der gesundheitlichen Situation, zunehmendem Unterstützungsbedarf und neuer Wohnsituation kann sich die finanzielle Situation verändern. Erfahren Sie mehr über Finanzen im Alter und welche Formen von Unterstützung Ihnen zur Verfügung stehen. Ergreifen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eine individuelle Kurzberatung zu erhalten.

Wann: Mittwoch, 1. Mai 2024, 15.00 bis 16.30 Uhr
Wo: Kath. Kirche Pfarrei Guthirt, Obere Zollgasse 3, 3072 Ostermundigen

Der Anlass wird vom Sozialen Netz Ostermundigen (Spitex Ostermundigen, tilia Ostermundigen und Steingrüebli, Kath. Kirche Pfarrei Guthirt, AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen und der Gemeinde Ostermundigen) organisiert. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen; Infostelle Kind, Familie und 60+, Pia Oetiker; generationen@ostermundigen.ch oder 031 930 12 90 (Montag, Donnerstag und Freitag)

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Sammelaktion Sonderabfälle aus dem Haushalt

Warum eine Sammelaktion?
Haushalt-Sonderabfälle bedeuten eine Gefahr für Boden, Luft und Wasser. Deren umweltgerechte Entsorgung dient der Erhaltung unserer Lebensqualität und ist deshalb für jedermann ein Muss!

Problemabfälle gehören unter keinen Umständen in den Kehrichtsack oder in die Kanalisa-tion. Damit Sie alle Gifte, welche sich im Verlaufe der Zeit in Haushalt, Keller, Estrich, Garage usw. angesammelt haben, fachgerecht entsorgen können, führt die Abteilung Tiefbau und Betriebe in Zusammenarbeit mit der SOVAG-Sonderabfallverwertungs-AG Basel, eine Sammelaktion Sonderabfälle aus dem Haushalt durch.

Wann und wo findet die Sammelaktion statt?
Donnerstag, 18. April 2024
9.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Schulhausareal Bernstrasse, 3072 Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 8, 2. April 2024
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Lärmsanierung übriges Strassennetz; 
Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung für die Lärmschutzmassnahmen «restliches Strassennetz», abschliessend mit einem Nettoaufwand von CHF 68 168,85 wird genehmigt. Der bewilligte Kre-dit von CHF 162 000,00 wird somit um CHF CHF 93 831,35 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Interner Anlass der Abteilung Tiefbau und Betriebe

Aufgrund eines internen Anlasses der Abteilung Tiefbau und Betriebe ist die Abteilung am Mittwoch, 10. April 2024 den ganzen Tag nicht besetzt. 

Dies betrifft nicht nur die Büros an der Bernstrasse 65D sondern auch den Gemeindewerkhof, Forelstrasse 5. 

Gebührenkehrichtsäcke und Gebührenmarken können bei der Gemeindeverwaltung Schiess-
platzweg 1 bezogen werden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Häckseldienst April

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 22. bis 26. April 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 12. April 2024.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Unterhaltsarbeiten

Zwischen Montag, 8. April 2024 und Freitag, 19. April 2024 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen, Veloabstellplätzen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Ostern

Am Gründonnerstag, 28. März 2024, schliessen die Büros der Gemeindeverwaltung bereits um 16.00 Uhr.

Über die Ostertage bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung von Karfreitag, 29. März 2024, bis und mit Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen.

Ab Dienstagnachmittag, 2. April 2024, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.

Gemeinderat Ostermundigen

Unterhaltsarbeiten

Zwischen Montag, 8. April 2024 und Freitag, 19. April 2024 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen, Veloabstellplätzen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 7
Datum: 19. März 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Tramwendeschlaufe Rüti; Investorenwettbewerb, Kreditgenehmigung z.L. Investi-
tionsrechnung

Für die Durchführung des Investorenwettbewerbs «Tramwendeschlaufe Rüti 1» wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 125’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Präsidial
Stadtklimainitiativen; Mobilitätsinitiative
Nachdem der Grosse Gemeinderat am 29. Februar 2024 die Mobilitätsinitiative abgelehnt hat, hat das Initiativkomitee die Mobilitätsinitiative zurückgezogen. Der Gemeinderat hat vom Rückzug der Mobilitätsinitiative formell Kenntnis genommen.
Die auf Juni 2024 vorgesehene Abstimmung entfällt somit definitiv.

Gemeinderat Ostermundigen

Sammlung von Haushalt-Kunststoffen

Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoffe sind im Haushalt allgegenwärtig.
Diese gehören aber nicht in den Kehricht, sondern können mit dem Sammelsystem «Bring Plastic back» der Wiederverwertung zugeführt werden. 

Ab dem 1. April 2024 können in Ostermundigen nun solche Haushalt-Kunststoffe gesammelt werden. 

Verkaufsstellen der Sammelsäcke in Ostermundigen:
– Gemeindeverwaltung Ostermundigen, Bernstrasse 65D und Schiessplatzweg 1
– Coop Ostermundigen, Filialen Bahnhofstrasse 3 und Bernstrasse 142
– Denner Ostermundigen, Bernstrasse 79
– Migros Ostermundigen, Filialen Bernstrasse 114 und Poststrasse 1

Rücknahme-Sammelstellen für gefüllte Sammelsäcke in Ostermundigen:
– Migros Ostermundigen, Bernstrasse 114
– Migros Ostermundigen, Poststrasse 1

Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcke:
– 17 Liter:   CHF 10.–*
– 35 Liter:   CHF 19.–
– 60 Liter:   CHF 32.–
– 110 Liter: CHF 57.–*
* nur in ausgewählten Filialen erhältlich

Was wird gesammelt?
– Folien wie Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli, usw.
– Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler, usw.
– Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte- und Fleischschalen, usw.
– Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher, usw.
– Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen, usw.
– Getränkekartons (z.B. Tetra Pak)
Wichtig: PET-Getränkeflaschen gehören weiterhin in die separate PET-Sammlung

Mehr Informationen dazu, was genau gesammelt werden kann und was nicht unter www.sammelsack.ch

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. 

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Häckseldienst April

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 22. bis 26. April 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 12. April 2024.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Kompostierkurs: 18. Mai 2024

Die Kompostberatung der Stadt Bern, die Gemeinden Köniz und Ostermundigen sowie die Quartierkompostgruppe Rossfeld veranstalten einen Einführungskurs in das Kompostieren. Ansprechen möchten wir alle Interessierten, Gartenbesitzer, Haus- und Siedlungswarte. Der Kurs ist gratis und findet bei jeder Witterung statt. Vorbehalten ist eine kurzfristige Absage bei einer extrem widrigen Wettersituation. Achtung beschränkte Teilnehmerzahl. Dauer ca. 1½–2 Stunden.

Kursdatum:
Samstag, 18. Mai 2024, von 10.00 bis 12.00 Uhr auf dem Quartierkompostplatz Rossfeld, vis- à-vis Rossfeldstrasse 42, 3004 Bern

Anmeldungen mit Angabe der Adresse und Mobil-Telefonnummer bis Freitag, 10. April 2024 an:

Entsorgung + Recycling Stadt Bern
Kompostberatung
Murtenstrasse 100
Postfach
3001 Bern
Telefon: 031 321 79 79
E-Mail: kompostberatung@bern.ch
www.bern.ch/entsorgung

Gemeinde Köniz
DZ Abfallbewirtschaftung und Deponie
Muhlernstrasse 101, 3098 Köniz
Telefon: 031 970 93 73
E-Mail: abfall@koeniz.ch 
www.koeniz.ch

Gemeinde Ostermundigen
Tiefbau und Betriebe
Bernstrasse 65D
3072 Ostermundigen
Telefon: 031 930 11 11
E-Mail: tiefbau@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Ticketverlosung: Theaterverein SchauLust

Für die Vorpremiere des neuen Stücks «Sex, Charme & Pistole», verlost die Gemeinde Ostermundigen 5 x 2 Tickets. Donnerstagabend, 4. April, 19.30 Uhr, Tellsaal.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff «SchauLust», Ihrem Namen und der Postadresse an kultur@ostermundigen.ch. Einsendeschluss ist der 24. März. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden bis zum 29. März schriftlich benachrichtigt.

«Sex, Charme & Pistole», eine Komödie von Arthur Wüthrich. Regie/Leitung: Markus Rudin.
Ein Damen-Quartett plant einen Banküberfall und trifft die letzten Vorbereitungen. Ein letztes Mal wird der Überfall in der Wohnstube «durchgespielt». Da tauchen plötzlich Zweifel auf: Schreck-Schusspistole, übergestülpte Damenstrümpfe oder die «Waffen der Frau», was soll eingesetzt werden?

Spieldaten: Freitag, 5. April: 20 Uhr; Samstag, 6. April: 20 Uhr; Sonntag, 7. April: 16 Uhr.

Infos und Trailer: www.theatervereinschaulust.ch 

Öffnungszeiten über Ostern

Am Gründonnerstag, 28. März 2024, schliessen die Büros der Gemeindeverwaltung bereits um 16.00 Uhr.

Über die Ostertage bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung von Karfreitag, 29. März 2024, bis und mit Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen.

Ab Dienstagnachmittag, 2. April 2024, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.
Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Unterhaltsarbeiten

Zwischen Montag, 8. April 2024 und Freitag, 19. April 2024 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen, Veloabstellplätzen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Liebe Ostermundiger*innen

Der Computer surrt, die Kaffeemaschine brummt, der Wasserkocher dampft: So tönt der Energie- und Klimaunterricht der Stiftung Pusch an einem sonnigen Morgen im Februar 2024 in der Schule Mösli in Ostermundigen. Der Geräuschteppich wird er-gänzt durch Gespräche von Lehrpersonen und Jugendlichen.

Ganz am Anfang ist es jedoch still in der 6. Klasse der beiden Lehrerinnen Frau von Allmen und Frau Inäbnit: Herr Fröhlich von Pusch startet mit seinem Energy-TV-Programm. Vorerst erfragt er in «Interviews», wo die Schüler*innen im Alltag Energie brauchen. Fürs Handy, den Kühlschrank, beim Gamen, fürs Licht, beim Sport, für den Computer, beim Zugfahren, etc. tauchen als Antworten auf.

Als Journalistinnen und Journalisten von Energy TV sind die Schüler*innen danach selbst gefordert. Einzeln, in Gruppen und im Plenum bearbeiten sie Fragestellungen, wie z.B. warum der Morteratschgletscher sich so schnell zurückzieht, wie man Energie schlau nutzen kann und wo sie zu Hause Energie verbrauchen.

Praktisch und zum Anfassen ist die Leistungsmessung verschiedener Elektrogeräte, die beim Postenlauf am Schluss möglich ist. Es zeigt sich, dass der erwähnte Computer bei gleicher Laufzeit deutlich weniger Energie verbraucht als die Kaffeemaschine und der Wasserkocher – und so schliesst sich der Kreis auch im Hinblick auf die besondere Geräuschkulisse.

Pusch und die Gemeinde Ostermundigen: Pusch steht für «Praktischer Umweltschutz Schweiz», eine Stiftung, die Schulen, Gemeinden und Unternehmen in den Themenbereichen Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit berät und unterstützt. Die Gemeinde Ostermundigen finanziert den Energie- und Klimaunterricht von Pusch zur Information und Sensibilisierung von Schüler*innen in Ostermundigen. Das Lernmodul «Energie und Klima» umfasst drei Lektionen und ist für dritte und sechste Klassen sowie die Oberstufe gedacht. Interessierte Lehrpersonen melden ihre Klasse direkt über die Pusch-Website https://www.pusch.ch/fuer-schulen/unterricht-buchen an. Nebst dem Modul «Energie und Klima» kann auch eines zu «Abfall und Konsum» gebucht werden.

Auskunft und Kontakt: Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen sonnige Märztage und grüsst Sie freundlich. Bei Fragen und Informationsbedarf dürfen Sie sich gerne melden: Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Leitbild Gesellschaft 

Wir sind mit stetigen Veränderungen in unserer Gesellschaft konfrontiert. Um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu meistern und Veränderungen vorausschauend begegnen zu können, wurde das Leitbild Gesellschaft erarbeitet. Bereits im Jahr 2021 wurde dieses als Legislaturziel des Gemeinderates festgelegt. Im Fokus des Leitbildes steht die Frage: 

Welche Rahmenbedingungen sollen geschaffen werden, damit sich alle in Ostermundigen wohlfühlen?
Im Erarbeitungsprozess des Leitbildes haben sich Fachpersonen, Organisationen, Schulen, die Verwaltung, die Politik und die Bevölkerung beteiligt und ihre Visionen, Wünsche und Ideen diskutiert. Dabei wurden die Bedürfnisse der Einwohnenden in den Vordergrund gestellt. Der Gemeinderat will sich dafür einsetzten, dass alle Vereine, Dienstleistenden und Gewerbetreibende sowie weitere engagierte Kreise bestmögliche Entwicklungschancen erhalten. 

Das daraus entstandene Leitbild dient als strategische Grundlage bis ins Jahr 2035. 

Wir freuen uns, die Zukunft des Lebensraums Ostermundigen gemeinsam mit allen Beteiligten und Betroffenen zu gestalten!  

Das Leitbild finden Sie auf unserer Homepage oder kann telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. 

Der Gemeinderat

Auskunft/Kontakte
Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen Pia Oetiker und Nicola Schurtenberger,
Co-Projektleiterinnen (Tel. 031 930 14 14) gerne zur Verfügung.

Gesucht: Mitglieder für die Fachkommission Integration

Die Gemeinde Ostermundigen sucht Mitglieder für die neue Fachkommission Integration.

Die Kommission behandelt die spezifischen Fragen, der in der Gemeinde wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel, die Integration zu fördern.

Gesucht sind Personen, die über persönliche oder berufliche Erfahrungen im Bereich Inte-
gration verfügen. Zudem sollen sie die deutsche Sprache in Wort und Text verstehen und sich in ihr ausdrücken können.

Die Mitglieder der Kommission werden durch den Gemeinderat gewählt. Es ist mit einem Aufwand von 2–3 Sitzungen pro Jahr zu rechnen. Die Sitzungen werden gemäss dem Entschädigungsreglement der Gemeinde entschädigt.

Falls Sie Interesse an einer Teilnahme haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte bis 1. Mai 2024 ein kurzes Motivationsschreiben an:

oeffentliche.sicherheit@ostermundigen.ch (Betreff: Mitgliedschaft Fachkommission Integration).

Fragen beantwortet Ihnen gerne der Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit, Peter von Arx, Tel. 031 930 14 45.

1. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 29. Februar 2024, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Emsale Selmani
Es sind 36 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Adrian Gränicher, Hans-Rudolf Hausammann, Marisa Herren, Kerstin Kistler, Matthias Kuert Killer, Lukas Lanz, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Edi Medilanski, Sandro Minka II,
Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Rolf Rickenbach, Maja Schneider, Simone Schnider-Müller, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Thulani Thomann, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn und Hans Wipfli

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Yves Jordi, Adrian Tanner und 1 Sitz «Grüne» vakant sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

248. Das Protokoll Nr. 5 der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2023 wird genehmigt.

249. Das Protokoll Nr. 6 der GGR-Sitzung vom 7. Dezember 2023 wird genehmigt.

250. Als Ersatz für den zurückgetretenen Lucien Minka II (FDP) wird Christoph Leiser (FDP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

251. Als Ersatz für den zurückgetretenen Cyrill Zuber (SVP) wird Markus Truog (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. März 2024
bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

252. Als Ersatz für den zurückgetretenen Gerhard Zaugg (SVP) wird Franziska Brunner (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählt.

253. Als Ersatz für den zurückgetretenen Christoph Leiser (FDP) wird Regula Feldmann (FDP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Sozialkommission gewählt.

254. Gehaltssystem – Genehmigung Nachkredit
a. Die Integration der Reinigungsangestellten in das Gehaltssystem der Gemeinde Ostermundigen und die Einreihung in die Lohnklasse 1, sowie Vorarbeitenden in die Lohnklasse 2, wird genehmigt.
b. Die Mehrkosten von insgesamt CHF 174’570.00 inkl. Sozialversicherungsbeiträgen zulasten der Erfolgsrechnung 2024 für die Neuberechnung der Löhne des Reinigungspersonals werden zur Kenntnis genommen.
c. Zulasten der Erfolgsrechnung 2024 wird ein Nachkredit von CHF 90’240.00 genehmigt

255. Die «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität in Ostermundigen (Mobilitätsinitiative)» wird abgelehnt.

256. Für den Ersatz der öffentlichen Wasserleitungen, für die Erneuerung der öffentlichen Strassenentwässerung und -beläge sowie für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung im Birkenweg (Birkenweg 9 bis Tiefenmöslistrasse 3) wird zulasten der Investitionsrechnung ein Gesamtkredit von CHF 697’800.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

257. Werkhof; Ersatzbeschaffung Kehrichtlastwagen; Kreditgenehmigung
a. Für die Ersatzbeschaffung von zwei elektrischen Kehrichtfahrzeugen und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur im Werkhof (Etappe 1) wird zulasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abfallentsorgung ein Kredit von CHF 1’600’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

258. Strassenkorrektion Bolligenstrasse Nord; Kreditabrechnung
a. Von der Kreditabrechnung zum Projekt «Korrektion Bolligenstrasse Nord» abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 403’725.55 (inkl. MwSt.) wird Kenntnis genommen.
b. Von der Kreditabrechnung Kostenbeteiligung der Gemeinde Ostermundigen zugunsten der Stadt Bern für die Zusatzbestellung der Mehrbreite Fahrradstreifen von 1,50 m auf 2,00 m abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 0.00 wird Kenntnis genommen.

259. Von der Kreditabrechnung über die «Neuerstellung von öffentlichen Wasserleitungen in der Gruben- und Paracelsusstrasse», abschliessend mit der Kostensumme von CHF 200’076.10 (inkl. MwSt.), wird Kenntnis genommen.

260. Von der Kreditabrechnung über
«Perimeter Rörswilstrasse; Erneuerung und Ersatz der öffentlichen Abwasser-
leitungen», abschliessend mit der Kostensumme von CHF 748’688.05 (inkl. MwSt.), wird Kenntnis genommen.

261. Wahl- und Abstimmungsreglement; Genehmigung Teilrevision
a. Die vorliegende Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsreglements wird mit einer Änderung genehmigt und per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

262. Die Motion SVP-Fraktion betreffend Kreditvorlage zur Renovation und Erweiterung des Schulhauses «Rothus» als Variantenabstimmung vorzulegen wird zurückgezogen.

263. Die Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Vorgehen des Gemeinderates bei der Neuerung zu amtlichen Publikationen wird schriftlich beantwortet.

264. Orientierungen des Gemeinderates
a. «Leitbild Gesellschaft»; Projektvorstellung
b. «Tram Region Bern»; Informationsveranstaltung am 25. März 2024

265. Überparteiliche Motion betreffend Personalressourcen für Umsetzung Leitsatz 5 RES; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 257 und 261 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses in «ePublikation.ch» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 2. Mai 2024 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 20.15 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Die Präsidentin: sig. Emsale Selmani
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Informationsanlass «Demenz verstehen» am 12. März 2024

Was man nicht sieht, ist noch schwer zu erkennen. Wie zeigen sich die verschiedenen Demenzformen und welche Wirkung haben diese auf das Erleben von Demenzbetroffenen? Mit Verständnis der Situation können wir uns besser in andere hineinversetzen und Begegnungen können so besser gelingen. 

Sie erhalten Einblick in die Welt von Demenzbetroffenen und bekommen Hinweise und Ideen, wie sie angemessen kommunizieren und handeln können.

Wann: Dienstag, 12. März 2024, 18.00 bis 19.30 Uhr 
(anschliessend werden Ihre Fragen beantwortet)

Ort: Tertianum, Mitteldorfstrasse 16, 3072 Ostermundigen

Information und Anmeldung: 
Gemeinde Ostermundigen, Infostelle Kind, Familie und 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 90 oder generationen@ostermundigen.ch

Der Anlass ist kostenlos. Getränke und etwas Kleines zum Essen stehen zur Verfügung.

Der Informationsanlass wird vom Sozialen Netz Ostermundigen (Alzheimer Bern, Tertianum, tilia Tagestreff und Gemeinde Ostermundigen) organisiert. 

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 5
Datum 20. Februar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung. 

Hochbau

Fachgruppe Bau und Gestaltung; Wahl neues Mitglied
Per Ende Dezember 2023 hat das langjährige Mitglied Gianrico Settembrini seinen Rücktritt aus der Fachgruppe eingereicht. Als neues Mitglied wird Tima Kamberi, Architektin FH/SIA, per 1. März 2024 für die laufende Legislatur, d.h. bis 31. Dezember 2024, gewählt.

Öffentliche Sicherheit

Integration von Ausländer:Innen; Deutschbons
Der Vertrag mit der Stadt Bern über die Vergabe von Deutschbons in Ostermundigen, welcher vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 gültig ist, wird genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen

Häckseldienst

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 11. bis 15. März 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 1. März 2024.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Stadtklimainitiativen: Klimainitiative; Reglement zur Umsetzung; Genehmigung und Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029 – Ablauf der Referendumsfrist

Am 7. Dezember 2023 hat der Grosse Gemeinderat das «Stadtklimainitiativen: Klimainitiative; Reglement zur Umsetzung; Genehmigung» und die «Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029» beschlossen. 

Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Somit sind beide Beschlüsse des GGR rechtskräftig.

Der Gemeinderat

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2024
Sitzung Nr. 1

Donnerstag, 29. Februar 2024, 18.00–21.00 Uhr
im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

248. Protokoll Nr. 5 der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2023; Genehmigung  
Geschäft 988  

249. Protokoll Nr. 6 der GGR-Sitzung vom 7. Dezember 2023; Genehmigung  
Geschäft 988  

250. Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl (L. Minka II)  
Geschäft 2454  

251. Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl (C. Zuber)  
Geschäft 2454  

252. Kommission für öffentliche Sicherheit; Ersatzwahl
Geschäft 316  

253. Sozialkommission; Ersatzwahl  
Geschäft 2182  

254. Gehaltssystem; Integration Reinigungsmitarbeitende; Genehmigung Nachkredit
Geschäft 7329  

255. Stadtklimainitiativen; Mobilitätsinitiative; Genehmigung/Ablehnung  
Geschäft 8185  

256. Birkenweg; Ersatz Wasserhauptleitung, Erneuerung Strassenentwässerung, Ersatz Strassenbeläge und Erneuerung Strassenbeleuchtung; Genehmigung Investitionskredite  
Geschäft 8435  

257. Werkhof; Ersatzbeschaffung Kehrichtlastwagen; Kreditgenehmigung  
Geschäft 8971  

258. Strassen; Korrektion Bolligenstrasse Nord; Kreditabrechnung
Geschäft 2263  

259. Wasserversorgung; Gruben- und Paracelsusstrasse; Neuerstellung von öffentlichen Wasserleitungen; Kreditabrechnung
Geschäft 5054  

260. Abwasserentsorgung; Perimeter «Rörswilstrasse»; Erneuerung und Erweiterung der öffentlichen Abwasserleitungen; Kreditabrechnung
Geschäft 3556  

261. Wahl- und Abstimmungsreglement; Genehmigung Teilrevision
Geschäft 9456  

262. Motion SVP-Fraktion betreffend Kreditvorlage zur Renovation und Erweiterung des Schulhauses «Rothus» als Variantenabstimmung vorzulegen; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat
Geschäft 9544  

263. Interpellation SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion zum Vorgehen des Gemeinderates bei der Neuerung zu amtlichen Publikationen; schriftliche Beantwortung
Geschäft 9455  

264. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250

> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Emsale Selmani, Präsidentin

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: 
Gemeinde Ostermundigen – Unterlagen

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Publikation

Neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 39 «Tell»; Änderung Zonenplan,
Baureglement und Gestaltungsrichtplan «Bernstrasse Ost»; Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat führt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, das Mitwirkungsverfahren zur neuen Zone mit Planungsplicht (ZPP) Nr. 39 «Tell» durch.

Die folgenden Unterlagen sind vom 15. Februar 2024 bis zum 18. März 2024 auf der Gemeindewebsite www.ostermundigen.ch unter den Rubriken «Aktuelles & Projekte» > «Mitwirkungen» > «Laufende Mitwirkungen» > «ZPP Nr. 39 Tell» einzusehen:

• Änderung Gestaltungsrichtplan «Bernstrasse Ost», Teilareal Tell
• Änderung Zonenplan (neuer ZPP-Perimeter)
• Änderung Baureglement (Vorschriften neue ZPP)
• Erläuterungsbericht

Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Gemeindeplanung, Bernstrasse 65, 3072 Ostermundigen, eingesehen werden. Tel. 031 930 14 14, E-Mail: planung@ostermundigen.ch

Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 18. März 2024 schriftlich zu den Absichten des Gemeinderates äussern.

Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen oder per E-Mail an planung@ostermundigen.ch

Einsprachen im Sinne von Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.

Der Gemeinderat

Häckseldienst

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 11. bis 15. März 2024

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 1. März 2024

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse Schulkommission Ostermundigen

Sitzung Nr. 1
24. Januar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Liste nicht die gesamte Traktandenliste der Schulkommis-sionssitzung.

Bildungsstrategie 2017 – 2024
Die Schulkommission hat die abgeschlossenen Massnahmen der Bildungsstrategie als erledigt abgeschrieben:

  • Wichtige Neuerungen werden gegenüber den Eltern und den Gemeindebehörden aktiv kommuniziert.
  • Überprüfung der Klassenorganisation der Primarstufe und Überprüfung des Schulmodells der Sekundarstufe 1.

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 4
6. Februar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Liegenschaft Tell; Umnutzung Restauranträumlichkeiten

Das Konzept für die Umnutzung und Betriebsorganisation der Räumlichkeiten des ehemaligen Kultur Bistro wird genehmigt. Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2024 wird ein Nachkredit von gesamthaft CHF 46 117.00 (Liegenschaftsunterhalt, Reinigung, Drucksachen, Publikation, Büromöbel und Geräte) genehmigt.

Bildung Kultur Sport
Schul- und Kindergartenbetrieb; Ersatz-beschaffung ICT-Infrastruktur 2024–2029; Kreditabrechnung

Die Kreditabrechnung für die externe Projektbegleitung betreffend Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur 2024 bis 2029 in den Schulen, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 33 913.95 wird genehmigt. Der bewilligte Kredit von CHF 38 500.00 wird somit um CHF 4586.05 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Sirenentest 2024

Der alljährliche Sirenentest findet dieses Jahr am
Mittwoch, 7. Februar 2024 zwischen 13.30 und 14.00 Uhr
statt. Mit diesem Test wird die Funktionstüchtigkeit der 4 Sirenen auf unserem Gemeindegebiet getestet. 

Während einer Minute ertönt der Allgemeine Alarm als regelmässig auf- und absteigender Ton. Die Bevölkerung wird ebenfalls über
TV- und Radiospots über das richtige Verhalten bei einer Gefährdung informiert.

Abteilung Öffentliche Sicherheit

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Teilrevision der Gemeindeordnung

Am 25. Juli 2023 hat der Gemeinderat die Teilrevision der Gemeindeordnung beschlossen und mit Publikation vom 25. Oktober 2023 bekannt gemacht. 

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die beschlossene Teilrevision in Anwendung von Art. 56 Gemeindegesetz genehmigt.

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung der Reglementsänderung per 1. Januar 2024 öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 1
Datum: 9. Januar 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Präsidial

Personal; Teuerungsausgleich 2024
Der Gemeinderat hat für das Gemeindepersonal für das Jahr 2024 einen Teuerungsausgleich von 2% und hierfür zulasten der Erfolgsrechnung 2024 einen Nachkredit von rund CHF 210’000.00 genehmigt.

Stadtklimainitiativen; Klimainitiative
Mit dem vom Grossen Gemeinderat genehmigten Gegenvorschlag werden die Anliegen der Initiative erfüllt, weshalb das Initiativkomitee die Klimainitiative zurückgezogen hat. Der Gemeinderat hat vom Rückzug der Klimainitiative Kenntnis genommen. Die auf Juni 2024 vorgesehene Abstimmung entfällt somit.
Offen bleibt zum heutigen Zeitpunkt, ob am 9. Juni 2024 allenfalls eine Volksabstimmung zur noch hängigen Mobilitätsinitiative stattfinden wird.

Tiefbau + Betriebe

Grünflächenmanagement; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Erstellung des Managements für den Grünflächenunterhalt, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 110’276.40, wird genehmigt. Der bewilligte Kredit von CHF 112’000.00 wird somit um CHF 1’723.60 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Aufsichtsstelle für Datenschutz

Als Aufsichtsstelle für datenschutzrechtliche Angelegenheiten in der Gemeinde Ostermundigen ist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ernannt worden. Sie erfüllt die ihr in Artikel 34 des kantonalen Datenschutzgesetzes zugewiesenen Aufgaben.

Das Datenschutzreglement kann auf der Gemeindehomepage eingesehen oder bei der Gemeindekanzlei am Schiessplatzweg 1 während den Büroöffnungszeiten bezogen werden.

Geschäftsprüfungskommission (Gpk)

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Feuerwehr Ostermundigen
Austritte, Ehrungen, Ernennungen und Beförderungen

Per Dezember 2023 können folgende Mutationen bekannt gegeben werden:

Austritte
Name/Vorname / Einteilung / Dienstjahre / Austrittsdatum
Durband Rafael / E10 / 8 / 31.07.2023
Kipfer Lars / E11 / 3 / 31.01.2023
Klauck Nina / E21 / 5 / 31.03.2023
Kurmann Steven / E10 / 4 / 30.04.2023
Müller André / E20 / 4 / 31.10.2023
Noby Alain / E11 / 3 / 31.08.2023
Schär Valentin / Rekrut / 2 / 17.10.2023
Tresch Pascal / E11 / 29 / 31.12.2023
Vogel Noëmi / E10 / 5 / 07.10.2023
Walther Marc / E11 / 4 / 06.12.2023
Zimmermann Roland / E10 / 7 / 10.06.2023

Ehrungen
10 Jahre Feuerwehrdienst haben geleistet:
Lehretter Birgit
Schäublin Andreas
Schöni Markus
Zoll Samuel

15 Jahre Feuerwehrdienst haben geleistet:
Briggen Daniel
Rial Eva

20 Jahre Feuerwehrdienst haben geleistet:
Brechbühl Luc
Friedrich Stefan
Huber Patrick
Köchli Thomas

Ernennungen
Zum Jugendfeuerwehr:
Jaskic Melisa
Lehmann Adrian
Raja Fatima

Zum Rohrführer:
Beyeler Eric
de Haan Mélissa
Testardi Fabio

Zum Atemschutzgeräteträger:
Ingold Adrien
Burian Anne
Tresch Jan
Müller Mischa
Carreira Rial Marco

Zum Zugführer-Stv Einsatzzung 2: 
Acklin Gloria

Zum Zugführer Einsatzzug 1: 
Häni Thomas
Beförderungen

Zum Gefreiten:
Lehretter Birgit

Zum Korporal:
Leuzinger Adrian
Hofer Thomas

Zum Wachtmeister:
Reinle Marco

Wir danken den erwähnten Feuerwehrangehörigen bestens für ihren Einsatz zugunsten der Bevölkerung und wünschen ihnen weiterhin viel Befriedigung in ihrer Feuerwehrtätigkeit.

Kommando Feuerwehr Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Schalterschliessung über die Weihnachts- und Neujahrszeit

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ostermundigen bleiben von Mittwoch, 27. Dezember 2023, bis und mit Dienstag, 02. Januar 2024, geschlossen.

Am Mittwoch, 03. Januar 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.

Der Gemeinderat

Keine Grüngut- und Kehrichtabfuhr Weihnachten und Neujahr 2023/2024

An folgenden Daten finden keine Grüngut- und Kehrichtabfuhren statt:
Montag, 25. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 
Dienstag, 26. Dezember 2023 und 02. Januar 2024

An folgenden Daten finden ausserordentliche Kehrichtabfuhren statt:
Mittwoch, 27. Dezember 2023 und 03. Januar 2024

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 25
Datum: 12. Dezember 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Bildung Kultur Sport

Klassenplanung Schuljahr 2024/25
An die Bildungs- und Kulturdirektion Bern wird der Antrag gestellt:
– auf das Schuljahr 2024/2025 eine neue Klasse auf der Primarstufe zu eröffnen und
– die Führung der befristet bewilligten Klasse der Sekundarstufe 1 um ein weiteres Jahrbis Ende Schuljahr 2024/25 zu verlängern.

Präsidial

Gemeinderat; Departementszuteilung ab 1. Februar 2024
Gemeinderat Erich Blaser (SVP) hat per 31. Januar 2024 als Gemeinderatsmitglied demissioniert. Der Gemeinderat hat als ersten Ersatz der Liste SVP Herrn Hans Wipfli (SVP) als neues Gemeinderatsmitglied für den Rest der Amtsdauer, d.h. vom 1. Februar bis 31. Dezember 2024 gewählt.

Die Departementszuteilung ab 1. Februar 2024 sieht wie folgt aus:

GemeinderatAbteilungStellvertretung
Iten ThomasPräsidialesPanayides Aliki
Panayides Aliki (1. Vize)Öffentliche SicherheitIten Thomas
Fredrich BettinaTiefbau und BetriebeWeber Hadorn Maya
Wipfli HansBildung Kultur SportGrasso Gerardo
Gasser MelanieSozialesPanayides Aliki
Grasso GerardoFinanzen/SteuernWipfli Hans
Weber Hadorn Maya (2. Vize)HochbauFredrich Bettina

Gesamterneuerungswahlen 
Legislatur 2025–2028

Die Gemeindewahlen für die Legislatur 2025–2028 sind auf Sonntag, 22. September 2024 (Blanko-Abstimmungstermin Bund) und eine allfällige Stichwahl für das Gemeindepräsidium auf Sonntag, 27. Oktober 2024, festgesetzt worden.

Gemeinderat Ostermundigen

Teilrevision Verordnung Personal- und Besoldungsordnung (VPBO)

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Teilrevision der VPBO genehmigt hat (Änderungen Art. 37, 44, 59, 60, 69, 73, 81, 83, 90, 93 und 98). Die Teilrevision der OrgVo trat vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Dezember 2023 in Kraft. 

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. 

Der Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Schalterschliessung über die Weihnachts- und Neujahrszeit

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ostermundigen bleiben von Mittwoch, 27. Dezember 2023, bis und mit Dienstag, 02. Januar 2024, geschlossen.

Am Mittwoch, 03. Januar 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage.

Der Gemeinderat

Keine Grüngut- und Kehrichtabfuhr Weihnachten und Neujahr 2023/2024

An folgenden Daten finden keine Grüngut- und Kehrichtabfuhren statt:

Montag , 25. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 
Dienstag, 26. Dezember 2023 und 02. Januar 2024

An folgenden Daten finden ausserordentliche Kehrichtabfuhren statt:

Mittwoch, 27. Dezember 2023 und 03. Januar 2024

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Teilrevision Gebührenverordnung per 1. Januar 2024

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 28. November 2023 die Teilrevision der Gebührenverordnung genehmigt hat (Änderung im Anhang VIII und XI, siehe unten). Die Teilrevision der Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Anhang VIII: Tarif für die Gebühren der Finanz- und Steuerverwaltung

Anhang XI: Tarif für die Gebühren im Bereich Öffentliche Sicherheit

Quartierarbeit: Neue Infostelle Rüti

Liebe Bewohnende der Rüti

Das Quartiermobil in der Rüti ist im Winterschlaf. Anstelle davon bietet die Quartierarbeit neu einmal pro Woche eine offene Infostelle vor Ort für alle Bewohnenden der Rüti an. 

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Unterstützung, z.B. beim Verstehen von Briefen, Ausfüllen von Formularen oder beim Finden eines passenden Angebotes? Haben Sie Anliegen oder Ideen, um die Lebensqualität in der Rüti zu verbessern? Die Quartierarbeit ist gerne für Sie da! Kommen Sie spontan bei der Infostelle vorbei.

Standort: Kindergarten Rüti, Rütiweg 138 
Öffnungszeiten: Mittwoch 16 – 18 Uhr (ausser am 27.12.)
Kontakt: Anina Rüdisühli, 079 963 62 09, quartierarbeit@ostermundigen.ch

Am Donnerstag, 14.12. sind alle Bewohnenden der Rüti zwischen 16.30 und 19.00 Uhr zum gemeinsamen Punsch trinken und Güetzli essen eingeladen. Treffpunkt: Glassammelstelle Rüti. 

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6. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 7. Dezember 2023, 17.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann

Es sind 33 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Adrian Gränicher, Yves Jordi, Matthias Kuert Killer, Sandra Löhrer, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Jörg Renner, Rolf Rickenbach, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: 
Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Pia Bähler, Kerstin Kistler, Christoph Leiser, Lucien Minka II, Simone Schnider-Müller und Cyrill Zuber.

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

234. Das Protokoll Nr. 4 der GGR-Sitzung vom 7. September 2023 wird genehmigt.

235. Das «Büro des Grossen Gemeinderates» setzt sich für das Jahr 2024 wie folgt zusammen:
– Präsidium Emsale Selmani (SP), bisher
– 1. Vizepräsidium Daniela Feller (FDP), bisher
– 2. Vizepräsidium Gerhard Zaugg (SVP), neu
– Stimmenzählerin Simone Schnider-Müller (SP), neu
– Stimmenzähler Walter Zysset (SVP), neu

236. Für das Jahr 2024 werden in die Präsidien der Geschäftsprüfungskommission gewählt:
– Präsidium Ulrich Steiner (SVP), bisher
– Vizepräsidium Adrian Tanner (Grüne), bisher

237. Die Ersatzwahl in die Geschäftsprüfungskommission für den zurückgetretenen Lucien Minka II (FDP) wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Sitz bleibt vakant.

238. Als Ersatz für die zurückgetretene Karniga Puvaneswaran (SP) wird Jörg Renner (SP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, als Mitglied der Finanzkommission gewählt.

239. Als Ersatz für den verstorbenen Anton Lehmann (Grüne) wird Samuel Andreas Jens Augustiny (Grüne) für den Rest der laufenden Amtsperiode,
d. h. vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024, als Mitglied der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählt.

240. Stadtklimainitiativen, Klimainitiative, Reglement zur Umsetzung; Genehmigung
a. Die Klimainitiative wird abgelehnt.
b. Der Gegenvorschlag zur Klimainitiative wird genehmigt.
c. Das im Gegenvorschlag zur Klimainitiative geforderte Klimareglement wird genehmigt.
d. Das Klimareglement tritt nach Eintritt der Rechtskraft per 1. März 2024 in Kraft. 
e. Die zusätzlichen personellen Ressourcen im Umfang einer 30 %-Stelle zur Unterstützung der Abteilung Hochbau sowie der wiederkehrende jährliche Aufwand für externe Dienstleistungen im Umfang von ca. CHF 15’000.00 werden zur Kenntnis genommen.
f. Die Beschlussesziffern c) und d) unterliegen dem fakultativen Referendum.

241. Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029
a. Für die Realisierung der Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen (Projektdauer August 2024 bis Juli 2029) wird zulasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 1’881’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.
b. Die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten (Projektdauer August 2024 bis Juli 2029) von CHF 207’000.00 inkl. MwSt. zulasten der Erfolgsrechnung werden genehmigt.
c. Die Beschlussesziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.

242. Bereich Generationen und Quartierarbeit; Einführung der mobilen Quartierarbeit und Umsetzung der Motion «Begegnungsorte»
a. Das Fachkonzept «Mobile Quartierarbeit Ostermundigen» der Berner Fachhochschule BFH wird zur Kenntnis genommen.
b. Die Einführung der mobilen Quartierarbeit per 01.01.2024 in 5 Nachbarschaften wird bewilligt.
c. Die damit einhergehenden jährlich wiederkehrenden Kosten von total CHF 120’000.00 zulasten der Erfolgsrechnung ab 2024 werden bewilligt.

243. Orientierungen des Gemeinderates
a. Mobilitätsinitiative; Information betreffend Verspätung
b. Revision des Wahl- und Abstimmungsreglements
c. Demission Gemeinderat Erich Blaser; Verabschiedung 

244. Überparteiliche Motion für eine Verbesserung der Organisation und der Abläufe bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen; parlamentarischer Neueingang

245. Überparteiliche Motion für umfassend nachhaltige Beschaffungen; parlamentarischer Neueingang

246. Motion SVP-Fraktion betreffend Kreditvorlage zur Renovation und Erweiterung des Schulhauses «Rothus» als Variantenabstimmung vorzulegen; parlamentarischer Neueingang

247. Einfache Anfrage GLP-Fraktion betreffend «Status Temporegime und Velowege in Ostermundigen»; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 240 und 241 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 29. Februar 2024 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 19.45 Uhr

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Fusion der Gemeinden Ostermundigen und Bern: Genehmigung Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung

Amtliche Feststellung Abstimmungsergebnis von Sonntag, 22. Oktober 2023
Diese Publikation erfolgt, gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015.

Das Abstimmungsergebnis zu der Vorlage «Fusion der Gemeinden Ostermundigen und Bern: Genehmigung Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung» wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 23. Oktober 2023 bis Dienstag, 21. November 2023. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen.

Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 28. November 2023 das Abstimmungsergebnis amtlich festgestellt. Das Abstimmungsergebnis ist somit offiziell erwahrt und nicht mehr anfechtbar.

Der Gemeinderat

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 24
Datum: 28. November 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Neubau Wasser-Haupleitung Schwandiweg; Investitionskredit
Zulasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Wasserversorgung wird ein Investitionskredit für den Neubau der Wasser-Hauptleitung zum Gewerbegebiet Schwandiweg 19–35 von total CHF 240’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Präsidial

Begleitgruppe KOBe Ostermundigen; Auflösung per 31. Dezember 2023 
Nachdem das Stimmvolk die Fusion mit der Stadt Bern abgelehnt hat, wird die vom Gemeinderat eingesetzte Spezialkommission Begleitgruppe KOBe Ostermundigen per 31. Dezember 2023 aufgelöst. Den Mitgliedern wird der beste Dank für ihre geleistete Arbeit ausgesprochen.

Gemeinderat Ostermundigen

Liebe Ostermundiger*innen

Vor rund einem Jahr waren der Begriff Energiemangellage und Aufforderungen zum Energiesparen in den Medien omnipräsent. Zum diesjährigen Winterbeginn ist es eindeutig ruhiger. Gerne geben wir hier ein energetisches Update mit Energiespartipps für die kalte Saison.

Für den kommenden Winter droht nach heutigem Wissensstand keine unmittelbare Energiemangellage, die Versorgungslage bleibt jedoch angespannt. Als Mitglied der Energiespar-
Alliance hat sich die Gemeinde Ostermundigen verpflichtet, freiwillige Energiesparmassnahmen umzusetzen. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die letztjährigen Energiesparmassnahmen für die Verwaltung und die Schulen mit wenigen Ausnahmen weiterzuführen: Diese reichen von technischen Massnahmen wie die Optimierung von Heizungen, Lüftungen und der Beleuchtung, über die Senkung der Innenraumtemperatur bis hin zu Sparanstrengungen der Gemeindeangestellten.

Eine der Ausnahmen ist die Weihnachtsbeleuchtung: Wie im letzten Winter werden die Kandelaber nicht und die grosse Tanne beim Dreieck zeitlich beschränkt beleuchtet. Die weitere Weihnachtsbeleuchtung bei den Verkehrskreiseln, Verwaltungsgebäuden und Schulen darf jedoch wieder hell erstrahlen.

Gerne geben wir Ihnen auch in diesem Jahr drei Energiespartipps mit auf den Weg:

Angemessene Raumtemperatur: Bitte überprüfen Sie die Raumtemperatur in Ihrer Wohnung. Für Wohnräume sind 19 bis 20°C und für Schlafräume 16 bis 18°C empfohlen. Stellt man die Raumtemperatur um 1°C zurück, sinkt der Energieverbrauch und die entsprechenden Kosten um ca. 6 Prozent. Beachtlich, nicht wahr?

Richtig lüften und nachts Rollläden schliessen: Bitte vermeiden Sie gekippte/offene Fenster, weil Ihre Wohnräume so auskühlen. Pro Tag ist zwei- bis dreimal Stoss- oder Querlüften empfohlen. In der Nacht bleibt die Wärme bei geschlossenen Rollläden besser im Gebäude. 

Warmwasser ist wertvoll: Zugegeben, wir sind Warmduscher! Sie auch? Die Erzeugung von Warmwasser ist sehr energieintensiv, und der Gebrauch sollte möglichst minimiert werden. Es ist empfohlen, kurz zu duschen, anstatt zu baden.

Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen eine friedliche Weihnachtszeit und grüsst Sie freundlich.

Auskunft & Kontakt
Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch

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