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Ihr Bantiger Post Team

Gemeinde Ostermundigen

Schiessplatzweg 1
Postfach 101
3072 Ostermundigen

In Ittigen lebt es sich offensichtlich gut

Die Mehrheit der Ittigerinnen und Ittiger fühlt sich wohl in ihrer Wohngemeinde. So lautet das Fazit einer im vergangenen  Herbst durchgeführte Bevölkerungsbefragung.
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Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Häckseldienst November

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 6. bis 10. November 2023

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 27. Oktober 2023.

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben.
Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 20
Datum: 19. September 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Öffentliche Sicherheit

Verkehrsplanung; Temporegime; Kredit zulasten Investitionsrechnung
Für die Gesamtplanung und Umsetzung der Begegnungszonen in der 1. Phase wird ein Kredit zulasten der Investitionsrechnung von CHF 220’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Erfolgreiches Ostermundigen am Clean-Up-Day 2023

Am sonnigen Samstagvormittag vom 16. September hat Ostermundigen zum dritten Mal am nationalen Clean-Up-Day mitgemacht. Die Gemeinde bedankt sich hiermit herzlich bei allen kleinen und grossen Helfern, welche motiviert, tatkräftig, und freudig als Team mitgeholfen haben, ein bewusstes und deutliches Zeichen gegen Littering und für eine saubere Umwelt zu setzen. Auf sechs Routen quer durch die Ortschaft haben rund 40 jüngere und ältere Teilnehmer/innen (und zwei Hunde) spitzfindig total 89 kg herumliegenden Abfall (u.a. Plastikverpackungen, Pet-Flaschen, Büchsen, Take-Away-Verpackungen, Flaschen, Zigaretten) eingesammelt.

Der Nationale Clean-Up-Day der Schweiz ist Teil des World Clean-Up-Day, an welchem sich über 190 Länder auf der ganzen Welt beteiligen. Dieses Jahr haben schweizweit rund 700 Gemeinden, Schulen, Firmen und Vereine aufgeräumt und in ihrer Region etliche Strassen, Plätze, Wiesen und Wälder von herumliegendem Abfall befreit (ca. 60’000 Helfer/innen).

Der nächste schweizweite Clean-Up-Day findet am Samstag, 14. September 2024 – natürlich auch wieder in Ostermundigen – statt.

www.ostermundigen.ch
Facebook/Instagram: Gemeinde Ostermundigen
www.clean-up-day.ch

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Ja zur Fusion – Ostermundigen-Bern

Identifikation – meine Definition

Da sowohl ich als auch meine Kinder in Ostermundigen aufgewachsen sind, fühlen wir uns hier verwurzelt. Identifikation mit Mundigen ist für mich: 

• dr Coiffeur Badertscher
• dr Friedrich Sport
• d Moser Apotheke 
• dr Wüthrich 

Es sind meine Familie, meine Nachbarn, meine Freunde und Bekannte, die Strassen, die Umgebung, oft besuchte Orte, das vielfältige Vereinsleben, Traditionen wie das FCO-Schülerturnier oder das Mundige-Fescht. All das ist mir vertraut; das bleibt und das nimmt mir auch eine Fusion mit Bern nicht weg.

Annette Toggwiler-Bumann, Präsidentin Ja-zur-Fusion

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verein zukunft OSTERMUNDIGEN

Chance verpasst, darum Nein zur «Fusion»

Dies, weil eine ständige Vertretung von Ostermundigen im Gemeinderat der geplanten, neuen Gemeinde Bern, nicht vorgesehen ist.

Der Grund, warum die Erfüllung dieser berechtigten Forderung Ostermundigens von Bern mit allen Mitteln verhindert wird, ist die Angst, dass die politische Zusammensetzung des Gemeinderates ändern könnte.

Wenn der Gemeinderat im Majorz gewählt wird, könnte dies wirklich zutreffen, da die Majorzwahl eine Persönlichkeitswahl ist.

Anders sieht das aus, wenn der Gemeinderat im Proporz gewählt wird.

Bei dieser Lösung müsste klar definiert sein, wie der garantierte Ostermundiger Sitz im Berner Gemeinderat besetzt wird.

Dieser Sitz könnte so besetzt werden, dass, wenn keine Ostermundiger Kandidatur im gesamten Proporz zum Zug kommt, diejenige Ostermundiger Kandidatin oder Kandidat im Gemeinderat Einsitz nimmt, welche oder welcher der Partei angehört, die im Proporz den
7. Sitz im Berner Gemeinderat erreicht hat.  

Mit einer solchen Lösung könnte der Parteienproporz im Berner Gemeinderat im Verhältnis zur gesamten Bevölkerung gewahrt bleiben. Selbstverständlich wählen dann sämtliche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der neuen Grossgemeinde im gleichen Wahlverfahren sowohl alle 7 Mitglieder des Gemeinderates als auch alle 80 Mitglieder des Stadtrates.

Für diese Lösung ist es notwendig, dass auch die Anzahl der Gemeinderäte der neuen Stadt Bern auf 7 erhöht wird. Es ist unverständlich, dass diese Chance für eine echte Fusion nicht ergriffen wird, denn ohne ständige Vertretung in der Exekutive dieser neuen Stadt Bern wird Ostermundigen zu einem Stadtquartier degradiert und damit politisch entmündigt. 

Deshalb handelt es sich um eine reine Eingemeindung, und wir Ostermundigerinnen und Ostermundiger werden zu Bernerinnen und Bernern. Wollen wir das? Sicher nicht. Dies ist für mich ein Grund mehr, für diese – als Fusion deklarierte – Eingemeindung ein klares Nein in die Urne zu legen.

Für den Verein Zukunft Ostermundigen:
Theo Weber, ehemaliger Gemeindepräsident von Ostermundigen (1989 – 2002)

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verein zukunft OSTERMUNDIGEN

Nein zur Fusion Bern-Ostermundigen

Bern lanciert die Übernahmekampagne von Ostermundigen

Ein überparteiliches Komitee hat am 19. September 2023 die Ja-Kampagne in der Stadt Bern zur Fusion der Gemeinden Bern und Ostermundigen lanciert.

Aus den entsprechenden Medienberichten kristallisieren sich langsam die wahren Beweggründe heraus, weshalb die Stadt Bern Ostermundigen mit einem vermeintlich Roten Teppich in die Fusion locken will.

• Ostermundigen soll offensichtlich als Lager für mehr bezahlbaren Wohnraum für die Stadtbevölkerung von Bern dienen. Über dieses plötzlich so wichtige Gut verfügt Ostermundigen tatsächlich. 
• Allerdings ist es ja so, dass in der Schweiz die Niederlassungsfreiheit gilt und jede Person sich niederlassen kann, wo sie will. So auch in Ostermundigen. Allerdings wären diese Personen ohne Fusion dann Ostermundiger*innen und nicht mehr Berner*innen. Genau das Gleiche gilt natürlich auch umgekehrt. Ostermundiger*innen, die gerne in Bern mitbestimmen möchten, können dies selbstverständlich auch tun, indem sie sich in Bern niederlassen. Dafür brauchts nun aber definitiv keine Fusion.
• Ein weiteres Ja-Argument ist, dass Bern zusammen mit Ostermundigen zur viertgrössten Stadt der Schweiz mutiert, was ihr offensichtlich imagemässig sehr wichtig ist. Dass dabei unsere Gemeinde Ostermundigen als fünftgrösste Gemeinde des Kantons Bern verschwindet, ist für das Berner Ja-Komitee natürlich völlig unerheblich. 
• Und zu guter Letzt hätte der Wahlkreis Bern-Stadt mit der Einverleibung von Ostermundigen auch gleich noch Anspruch auf drei zusätzliche Sitze im Grossen Rat.

Da beansprucht die Stadt Bern doch gleich den Fünfer, das Weggli und die Bäckersfrau noch obendrein!!!

… und was tut das Ostermundiger Ja-Komitee? 

Es schickt verliebt massenhaft Herzchen gegen den doch so generösen Westen. 

Im SRF Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis vom 20. September 2023 setzt der Stadtpräsident von Bern gerade noch einen drauf, indem er jovial betont, dass das Fusionsvorhaben für Ostermundigen ein sehr guter Deal sei und Bern diesen Deal «guten Gewissens» eingehen könne. Woww…Danke schön!

Ab soviel Impertinenz und Imperialismus lüpft es mir als stolze Ostermundigerin nun doch glatt die Perücke!!!

Ich, liebe Ostermundigerinnen und Ostermundiger, werde diese Beerdigung unserer Gemeinde auf keinen Fall unterstützen und ich hoffe, viele von euch auch nicht.

Deshalb gibt es von mir am 22. Oktober 2023 ein klares und entschiedenes Nein zu diesem Etikettenschwindel. 

Für den Verein Zukunft Ostermundigen:
Marianne Meyer, ehemalige Gemeindeschreiberin

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 19
Datum: 12. September 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Verkehrsknoten Hubelweg – Dennigkofenweg; Sanierung; Investitionskredit
Zulasten der Investitionsrechnung wird für die verkehrstechnische Sanierung der Knotens Hubelweg – Dennigkofenweg ein Investitionskredit von CHF 245’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Gemeindeabstimmung vom 22. Oktober 2023

Die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten werden gebeten, über folgende Vorlagen zu befinden:
–> Fusion der Gemeinden Ostermundigen und Bern; Genehmigung
Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung

Abstimmungsmaterial
Die Abstimmungsunterlagen und die Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt.

Öffentliche Auflage der Fusionsdokumente
Der Fusionsvertrag, das Fusionsreglement, die Gemeindeordnung für die fusionierte Gemeinde und der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR), liegen ab 13. September 2023 bis zum Abstimmungstermin beim Empfang der Abteilung Präsidial, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, öffentlich auf. Die Dokumente können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Fusionsdokumente sowie weiterführende Informationen und Berichte stehen zudem auf der Projekthomepage – unter https://www.ostermundigen-bern.ch/dokumente – zum Download bereit.

Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer. Personen, die wegen dauernder Ur-
teilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Stellvertretung an der Urne ist nicht möglich.

Stimmlokal und Öffnungszeiten

Gemeindebibliothek, Samstag, 21. Oktober 2023, 16.00–18.00 Uhr
Bernstrasse 72 , Sonntag, 22. Oktober 2023, 10.00–12.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen zulässig. Die entsprechenden Weisungen auf dem Zustell- und Rückantwortcouvert sind zu beachten.

Das Rückantwortcouvert ist
• der Post (frankiert) zu übergeben, damit diese bis spätestens Samstag, 21. Oktober 2023, 10.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen oder bei der Post abgeholt werden können.
• bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten
(Mo 08.00–11.45 und 13.45–18.00 Uhr / Di 13.45–17.00 Uhr / Mi–Do 08.00–11.45 und 13.45–17.00 Uhr / Fr 08.00–15.00 Uhr) bis spätestens Freitag, 20. Oktober 2023, 15.00 Uhr, abzugeben oder ausserhalb der Bürostunden in den Briefkasten bei den Verwaltungsgebäuden Schiessplatzweg 1 oder Bernstrasse 65 d zu stecken (bis spätestens Samstag, 21. Oktober 2023, 10.00 Uhr).

Stimmregister
Das Stimmregister liegt bis Dienstag, 17. Oktober 2023, 17.00 Uhr, bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, öffentlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprachen gegen das Stimmrecht Dritter oder Begehren um Eintragung in das Stimmregister geltend gemacht werden.

Ausweiskarte
Stimmberechtigte, welche die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können bis Freitag, 20. Oktober 2023, 15.00 Uhr, persönlich bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, ein Duplikat verlangen.

Auskunft
Für weitere Auskünfte steht Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, gerne zur Verfügung: Tel. 031 930 14 56, E-Mail: marco.schnell@ostermundigen.ch

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Gemeindeabstimmung vom 22. Oktober 2023

Die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten werden gebeten, über folgende Vorlagen zu befinden:
–> Fusion der Gemeinden Ostermundigen und Bern: Genehmigung
Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung

Abstimmungsmaterial
Die Abstimmungsunterlagen und die Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt.

Öffentliche Auflage der Fusionsdokumente
Der Fusionsvertrag, das Fusionsreglement, die Gemeindeordnung für die fusionierte Gemeinde und der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR), liegen ab 13. September 2023 bis zum Abstimmungstermin beim Empfang der Abteilung Präsidial, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, öffentlich auf. Die Dokumente können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Fusionsdokumente sowie weiterführende Informationen und Berichte stehen zudem auf der Projekthomepage – unter https://www.ostermundigen-bern.ch/dokumente – zum Download bereit.

Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer. Personen, die wegen dauernder Ur-
teilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Stellvertretung an der Urne ist nicht möglich.

Stimmlokal und Öffnungszeiten

Gemeindebibliothek, Samstag, 21. Oktober 2023, 16.00–18.00 Uhr
Bernstrasse 72, Sonntag, 22. Oktober 2023, 10.00–12.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen zulässig. Die entsprechenden Weisungen auf dem Zustell- und Rückantwortcouvert sind zu beachten.

Das Rückantwortcouvert ist
• der Post (frankiert) zu übergeben, damit diese bis spätestens Samstag, 21. Oktober 2023, 10.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen oder bei der Post abgeholt werden können.
• bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Mo 08.00–11.45 und 13.45–18.00 Uhr / Di 13.45–17.00 Uhr / Mi–Do 08.00–11.45 und 13.45–17.00 Uhr / Fr 08.00–15.00 Uhr) bis spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023, 15.00 Uhr, abzugeben oder ausserhalb der Bürostunden in den Briefkasten bei den Verwaltungsgebäuden Schiessplatzweg 1 oder Bernstrasse 65 d zu stecken (bis spätestens Samstag, 21. Oktober 2023, 10.00 Uhr).

Stimmregister
Das Stimmregister liegt bis Dienstag, 17. Oktober 2023, 17.00 Uhr, bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, öffentlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprachen gegen das Stimmrecht Dritter oder Begehren um Eintragung in das Stimmregister geltend gemacht werden.

Ausweiskarte
Stimmberechtigte, welche die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können bis Freitag, 20. Oktober 2023, 15.00 Uhr, persönlich bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, ein Duplikat verlangen.

Auskunft
Für weitere Auskünfte steht Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, gerne zur Verfügung: Tel. 031 930 14 56, E-Mail: marco.schnell@ostermundigen.ch

Gemeinderat Ostermundigen

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Publikation Ersatz-Vizepräsidenten des Ständigen Ausmittlungsausschusses für das Wahl- und Abstimmungswochenende vom 22. Oktober 2023

Der Gemeinderat hat gemäss Art. 63 OrgVO an seiner Sitzung vom 29. August 2023 für
das Wahl- und Abstimmungswochende vom 22. Oktober 2023 Hans-Peter Friedli, Terrassenrain 9, 3072 Ostermundigen, zum Ersatz-Vizepräsidenten des Ständigen Ausmittlungsausschusses gewählt.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

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4. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 7. September 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann
Es sind 31 Ratsmitglieder anwesend

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Adrian Gränicher, Kerstin Kistler, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Lucien Minka II, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Markus Truog, Gerhard Zaugg, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Jorim Braun, Franziska Brunner, Hans Peter Friedli, Yves Jordi, Sandra Löhrer, Niels Mahler, Denis Toggwiler, Alexander Wahli und Cyrill Zuber

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

215. Das Protokoll Nr. 2 der GGR-Sitzung vom 4. Mai 2023 wird genehmigt.

216. Das Protokoll Nr. 3 der GGR-Sitzung vom 29. Juni 2023 wird genehmigt.

217. Als Ersatz für den zurückgetretenen Jorim Braun (SP) wird Peter Buri (SP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Finanzkommission gewählt.

218. Reglement über die Schulorganisation; Teilrevision
a. Die Teilrevision des «Reglements über die Schulorganisation» inkl. den darin enthaltenen Übergangsbestimmungen wird genehmigt. Die Teilrevision tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft. vorbehältlich der erlangten Rechtskraft.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

219. Schulanlage Rothus; Nachkredit für Gesamtplanung
a. Der Projektstand und das weitere Vorgehen werden zur Kenntnis genommen.
b. Für die weitere Projektierung des Basisprojekts «Gesamtplanung Rot-
hus» wird ein Nachkredit von CHF 1’866’000.00 inkl. MwSt. zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.
c. Die Zusatzoption «Sanierung aller Dächer inkl. Indach-Solaranlagen und komplette Fassadenertüchtigung aller Gebäude» wird weiterverfolgt. Für die Projektierung wird ein zusätzlicher Nachkredit von CHF 781’000.00 inkl. MwSt. zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.

220. Orientierungen des Gemeinderates
a. Überparteiliches Postulat betreffend öffentlicher Zugang zu Defibrillatoren; eingereicht 4. Mai 2023; verspätete Beantwortung

221. Einfache Anfrage Markus Truog (SVP) betreffend bisherige Heimatgemeinde Ostermundigen in der allenfalls fusionierten neuen Gemeinde Bern; parlamentarischer Neueingang inkl. schriftliche Beantwortung 

222. Überparteiliches Postulat betreffend «Es lebe die Kultur in Ostermundigen – mit Klängen und Farben, auch nach dem 31. Dezember 2023»; parlamentarischer Neueingang

223. Interpellation Gerhard Zaugg (SVP) betreffend wie weiter mit dem TELL?; parlamentarischer Neueingang

224. Einfache Anfrage Matthias Kuert (SP) betreffend «Was unternimmt der Gemeinderat gegen Falschinformationen bzw. nicht korrektes Verhalten im Zusammenhang mit der Fusionsabstimmung?»; parlamentarischer Neueingang inkl. mündlicher Beantwortung

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 218 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 26. Oktober 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung: 20.25 Uhr.

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

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Interner Anlass der Abteilung Tiefbau und Betriebe

Aufgrund eines internen Anlasses sind die Büros der Abteilung Tiefbau und Betriebe am Mittwoch, 20. September 2023, ab 10.30 Uhr geschlossen. 

Dies betrifft nicht nur die Büros an der Bernstrasse 65D sondern auch den Gemeindewerkhof, Forelstrasse 5. 

Gebührenkehrichtsäcke und Gebührenmarken können bei der Gemeindeverwaltung Schiess-
platzweg 1 bezogen werden.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe 

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Verordnung für «Fonds für Projekte Jugend- und Freizeithaus Ostermundigen»

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 15. August 2023 die Verordnung für «Fonds für Projekte Jugend- und Freizeithaus Ostermundigen» genehmigt hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobenen Beschwerden per 15. August 2023 in Kraft. 

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

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Freibad Ostermundigen

Das Freibad ist noch bis und mit Eidg. Buss- und Bettag am Sonntag, 17. September 2023, geöffnet.

Öffnungszeiten: täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr

Die Mieterinnen und Mieter von Kleiderkästchen und Kabinen werden gebeten, diese bis spätestens Freitag, 22. September 2023, zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben.

Ebenfalls können Fundgegenstände und liegengebliebene Effekten bis zu diesem Termin abgeholt werden.

Bitte beachten Sie dazu die Arbeitszeiten des Badpersonals in der Woche nach der Freibad-Schliessung: 07.30–11.45 und 13.15 –17.00 Uhr.

Über nicht abgeholte Gegenstände wird nach Betriebsschluss verfügt.

Die Betriebe Ostermundigen, das Badpersonal und die Restaurant-Crew danken für Ihren Besuch und freuen sich darauf, Sie im nächsten Jahr wieder als Gäste im Freibad begrüssen zu dürfen.

Betriebe Ostermundigen

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Clean-Up-Day Ostermundigen

Am Samstag, 16. September engagiert sich die Gemeinde Ostermundigen zum dritten Mal am nationalen Clean-Up-Day. Gemeinsam sammeln wir herumliegenden Abfall (Littering) ein und stellen ihn vor dem Werkhof zur Schau.

Treffpunkt, Begrüssung & Kaffee: 9.30 Uhr beim Werkhof, Forelstrasse 5, Ostermundigen.
10–11.30 Uhr Aufräum-Spaziergänge. 11.30–12.30 Uhr: Abfallsammlung im Werkhof & Apéro.

Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung bis spätestens Mittwoch-
abend, 13.9. ist erforderlich (für Einzelpersonen und/oder Familien, Gruppen): kultur@ostermundigen.ch, 031 930 12 84.

Weitere Infos: www.ostermundigen.ch/de/veranstaltungen; 
Facebook/Instagram: GemeindeOstermundigen; www.clean-up-day.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 18
Datum: 29. August 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Kommunalfahrzeug; Ersatzbeschaffung; Investitionskredit
Für die Ersatzbeschaffung des Kommunalfahrzeuges Ladog Cityking wird ein Investitionskredit von CHF 170’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Strassen; Behindertengleichstellungsgesetz; Nachkredit zulasten Erfolgsrechnung 2023
Für die Ausarbeitung eines Bauprojektes zur Anpassung der Bushaltestellen Blankweg, Milchstrasse und Oberdorf wird zulasten der Erfolgsrechnung 2023 ein Nachkredit von CHF 24’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Präsidial

Mehrwertabschöpfungen; Mehrwertberechnungen; Investitionskredit
Für die Erstellung der Mehrwertberechnungen der Projekte UeO Sommerrain, UeO Werkstadthaus, ZPP Nr. 37 «Rüti1» und ZPP Nr. 39 «Tell» wird ein Investitionskredit von CHF 65’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Freibad Ostermundigen

Das Freibad ist noch bis und mit Eidg. Buss- und Bettag am Sonntag, 17. September 2023, geöffnet.

Öffnungszeiten: täglich von 9.00 bis 19.00 Uhr

Die Mieterinnen und Mieter von Kleiderkästchen und Kabinen werden gebeten, diese bis spätestens Freitag, 22. September 2023, zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben.

Ebenfalls können Fundgegenstände und liegengebliebene Effekten bis zu diesem Termin abgeholt werden.
Bitte beachten Sie dazu die Arbeitszeiten des Badpersonals in der Woche nach der Freibad-Schliessung: 07.30–11.45 Uhr und 13.15 –17.00 Uhr.
Über nicht abgeholte Gegenstände wird nach Betriebsschluss verfügt.

Die Betriebe Ostermundigen, das Badpersonal und die Restaurant-Crew danken für Ihren Besuch und freuen sich darauf, Sie im nächsten Jahr wieder als Gäste im Freibad begrüssen zu dürfen.

Betriebe Ostermundigen

Clean-Up Day Ostermundigen

Am Samstag, 16. September engagiert sich die Gemeinde Ostermundigen zum dritten Mal am nationalen Clean-Up Day. Gemeinsam sammeln wir herumliegenden Abfall (Littering) ein und stellen ihn vor dem Werkhof zur Schau.

Treffpunkt, Begrüssung & Kaffee: 9.30 Uhr beim Werkhof, Forelstrasse 5, Ostermundigen. 10–11.30 Uhr Aufräum-Spaziergänge. 11.30–12.30 Uhr: Abfallsammlung im Werkhof & Apéro.

Der Anlass findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung bis spätestens Mittwochabend, 13.9. ist erforderlich (für Einzelpersonen und/oder Familien, Gruppen): kultur@ostermundigen.ch, 031 930 12 84.

Weitere Infos: 
www.ostermundigen.ch/de/veranstaltungen; 
Facebook/Instagram: GemeindeOstermundigen;
www.clean-up-day.ch

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Schliessung der Gemeindeverwaltung

Am Freitag, 8. September 2023, nachmittags, führt die Gemeindeverwaltung ihren jährlichen Personalausflug durch. Die Schalter und Büros der gesamten Gemeindeverwaltung sind deshalb an diesem Tag ab 12.00 Uhr geschlossen.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Grosser Gemeinderat 2023
Sitzung Nr. 4

Donnerstag, 7. September 2023, 18 –19.20 Uhr
Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

215. Protokoll Nr. 2 der GGR-Sitzung vom 4. Mai 2023; Genehmigung
Geschäft 988 

216. Protokoll Nr. 3 der GGR-Sitzung vom 29. Juni 2023; Genehmigung  
Geschäft 988 

217. Finanzkommission (FIKO); Ersatzwahl  
Geschäft 7042 

218. Reglement über die Schulorganisation; Genehmigung Teilrevision  
Geschäft 6977

219. Schulanlage Rothus; Nachkredit für die Gesamtplanung (Wiederinbetriebnahme, Sanierung
und Erweiterung); Genehmigung
Geschäft 3345

220. Orientierungen des Gemeinderates  
Geschäft 1250 

> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Hans Rudolf Hausammann, Präsident

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: 
Gemeinde Ostermundigen – Unterlagen

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Ostermundigen fährt ans Berner Velofestival!

Am Sonntag, 3. September, findet in der Stadt Bern auf dem Bundes-, Waisenhaus-, und Münsterplatz von 9–17 Uhr das grosse Berner Velofestival «Hallo Velo» statt.

Als Partnergemeinde motiviert Ostermundigen auch dieses Jahr die hiesige Bevölkerung zur aktiven Teilnahme am Velofestival in der Stadt Bern. Machen Sie mit und erkunden Sie das attraktive Rahmenprogramm: 

City Loop 1,7 km (9–17 Uhr, Innenstadt), grosse Veloparade 7 km (13.30 Uhr ab Bundesplatz), Shows: Flatland (10, 12.15, 15.30 Uhr); Jump (12, 14.45, 16.30 Uhr); Trial (10.30, 12.45, 16.00 Uhr). Ebenso: Velo Skills Tour Pumptrack,Verkehrs-Parcours, Rides (Road, Gravel, MTB), Velo Expo, Coop Kids Parcours, Airbag-Jump Experience uvm.

Die velofreundlichste Route aus Ostermundigen auf den Bundesplatz geht der Veloroute 37 (Bern-Süd-Route) entlang und führt von Ostermundigen über die kleine Allmend, den Guisanplatz durch das Quartier Breitenrain über die Kornhausbrücke in die Altstadt resp. den Bundesplatz.

Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.

Weitere Infos: www.hallovelo.be
www.ostermundigen.ch/de/veranstaltungen
Facebook/Instagram: GemeindeOstermundigen

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«Mir mache äs Fescht!»

Am Samstag, 2. September, findet auf dem Areal Dreieck und Schule Bernstrasse von 9 bis 24 Uhr das zweite bunte Mundige-Fescht statt. Lassen Sie sich überraschen von über 40 verschiedenen Marktständen (bis 18 Uhr), dem feinen Gastroangebot und diversen lokalen Showacts für Gross und Klein.

Programm:
09.00 Uhr: Beginn Mundige-Fescht
Ab 10 Uhr: Tertianum-Event «Foodoo – Schnippel Factory»*** (bis 16 Uhr)
Ab 10 Uhr: Mundigebähnli-Rundfahrt zum Tertianum-Event «Foodoo» (bis 16.30 Uhr) 
10.00 Uhr: Yoga mit Stefanie Schmidt (www.yogasu.ch)**
11.00 Uhr: Raindrop Singers
12.00 Uhr: JMO Jugendmusik Ostermundigen*
13.00 Uhr: Rapper «Bünzligang»
14.00/14.15 Uhr: Turnvorführung TVO Turnverein Ostermundigen (Turnhalle Schule Bernstrasse)
14.00 Uhr: AlbaKult Kulturverein Ostermundigen
15.00 Uhr: Steelband Tropica Dreams*
16.15 Uhr: AMBO Unterhaltungsband
17.00 Uhr: Yoga mit Eveline Lehmann (www.namastev.ch)**
17.30 Uhr: Schülerband «AirForce»
18.00 Uhr: Ende Märit
18.15 Uhr: MGO Musikgesellschaft Ostermundigen*
19.15 Uhr: Albanischer Kulturverein Bashkimi & Albanische Schule Ostermundigen*
20.15 Uhr: Schülerband «Rudiment Society»
22.00 Uhr: CHLYKLASS

Gönner:in werden!
Möchten Sie Gönner:in werden und einen finanziellen Beitrag ans Mundige-Fescht leisten? Dann füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite (mundige-fescht.ch) aus und bezahlen den gewünschten Betrag bequem via Twint. 

Ab CHF 20.– erhalten Sie ein Gönnerlanyard. Dieses kann während des Festes an unserem  Infostand bezogen werden. Alternativ kann das Lanyard auch beim Schalter der Gemeindeverwaltung Ostermundigen am Schiess-
platzweg 1 abgeholt und der Betrag direkt am Schalter beglichen werden. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

www.mundige-fescht.ch

* Bei Regen finden diese Konzerte in der Turnhalle Schule Bernstrasse statt.
** Kleine Turnhalle 1. UG. Bitte eigene Matte mitbringen.
*** Zwischen 10 und 16 Uhr findet parallel zum Mundige-Fescht im Tertianum die «Foodoo – Schnippel Factory» statt. Mirko Buri informiert über das Thema Food Waste und alle Besucher:innen können eigenhändig überschüssiges Gemüse zu Bouillon verarbeiten und mit nach Hause nehmen. Das Tertianum ist gut zu Fuss oder mit Mundigebähnli-Rundfahrt erreichbar.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Mundige Fescht 2023 – Verkehrsführung

Das Mundige Fescht findet am Samstag, 2. September 2023 von 9 bis 24 Uhr statt. Der Be-reich Bernstrasse / Schulhaus / Dreieck wird zum Festgelände. Folgende Strassenabschnitte sind für sämtlichen Verkehr gesperrt:

Bernstrasse ab Verzweigung Alpenstrasse bis Kreuzung Mitteldorfstrasse/Unterdorfstrasse
Obere Zollgasse ab Höhe Zossstrasse bis Doppelkreisel Zollgasse
Untere Zollgasse ab Doppelkreisel Zollgasse bis Abzweigung Parkstrasse

Dauer der Strassensperrung: Samstag ab 05.00 Uhr bis Sonntag 02.00 Uhr

Die Bushaltestelle Zollgasse wird nicht bedient.

Teilstrecken der Bernstrasse, Oberen Zollgasse, Grubenstrasse und Sophiestrasse sind gesperrt, jedoch ist die Zufahrt für Anwohnerinnen und Anwohner gestattet.

Besten Dank fürs Verständnis.

Mundige Fescht
Gemeinde Ostermundigen
www.mundige-fescht.ch 

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Ostermundigen fährt ans Berner Velofestival!

Am Sonntag, 3. September, findet in der Stadt Bern auf dem Bundes-, Waisenhaus-, und Münsterplatz von 9–17 Uhr das grosse Berner Velofestival «Hallo Velo» statt.

Als Partnergemeinde motiviert Ostermundigen auch dieses Jahr die hiesige Bevölkerung zur aktiven Teilnahme am Velofestival in der Stadt Bern. Machen Sie mit und erkunden Sie das attraktive Rahmenprogramm: 

City Loop 1,7 km (9–17 Uhr, Innenstadt), grosse Veloparade 7 km (13.30 Uhr ab Bundesplatz), Shows: Flatland (10, 12.15, 15.30 Uhr); Jump (12, 14.45, 16.30 Uhr); Trial (10.30, 12.45, 16.00 Uhr). Ebenso: Velo Skills Tour Pumptrack,Verkehrs-Parcours, Rides (Road, Gravel, MTB), Velo Expo, Coop Kids Parcours, Airbag-Jump Experience uvm.

Die velofreundlichste Route aus Ostermundigen auf den Bundesplatz geht der Veloroute 37 (Bern-Süd-Route) entlang und führt von Ostermundigen über die kleine Allmend, den Guisanplatz durch das Quartier Breitenrain über die Kornhausbrücke in die Altstadt resp. den Bundesplatz.

Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.

Weitere Infos: www.hallovelo.be
www.ostermundigen.ch/de/veranstaltungen
Facebook/Instagram: GemeindeOstermundigen

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Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 17
Datum: 15. August 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Energiekonzept; neuer Wärmeverbund Dennigkofen; Investitionskredit
Für das Erstellen einer Machbarkeitsstudie für den Wärmeverbund Dennigkofen und für die Ausarbeitung von Konzessionsverträgen und eines Reglements über die Fernwärmeversorgung, wird ein Kredit z.L. Investitionsrechnung von CHF 70’000.00 bewilligt.

Tiefbau + Betriebe
Veloverleihsystem in Zusammenarbeit mit der Stadt Bern; Kredit z.L.
Erfolgsrechnung 2023
Für die Neuausschreibung des regionalen Veloverleihsystems 3.0 wird ein Projektierungskredit für die Phase 4 von CHF 5’100.00 z.L. der Erfolgsrechnung 2023 bewilligt.

Präsidial
Zone mit Planungspflicht; UeO Nr. 33 «Zentrum Oberfeld/San Siro;
Kreditabrechnung und Nachkredit z.L. 
Investitionsrechnung

Die Kreditabrechnung der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 33 «Zentrum Oberfeld/San Siro, abschliessend mit Gesamtkosten von CHF 113’663.30 und somit einer Kreditüberschreitung von netto CHF 13’663.30, wird genehmigt. Für die Kreditüberschreitung wird ein Nachkredit z.L. Investitionsrechnung bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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«Mir mache äs Fescht!»

Am Samstag, 2. September, findet auf dem Areal Dreieck und Schule Bernstrasse von 9 bis 24 Uhr das zweite bunte Mundige-Fescht statt. Lassen Sie sich überraschen von über 40 verschiedenen Marktständen (bis 18 Uhr), dem feinen Gastroangebot und diversen lokalen Showacts für Gross und Klein.

Programm:
09.00 Uhr: Beginn Mundige-Fescht
Ab 10 Uhr: Tertianum-Event «Foodoo – Schnippel Factory»*** (bis 16 Uhr)
Ab 10 Uhr: Mundigebähnli-Rundfahrt zum Tertianum-Event «Foodoo» (bis 16.30 Uhr) 
10.00 Uhr: Yoga mit Stefanie Schmidt (www.yogasu.ch)**
11.00 Uhr: Raindrop Singers
12.00 Uhr: JMO Jugendmusik Ostermundigen*
13.00 Uhr: Rapper «Bünzligang»
14.00/14.15 Uhr: Turnvorführung TVO Turnverein Ostermundigen (Turnhalle Schule Bernstrasse)
14.00 Uhr: AlbaKult Kulturverein Ostermundigen
15.00 Uhr: Steelband Tropica Dreams*
16.15 Uhr: AMBO Unterhaltungsband
17.00 Uhr: Yoga mit Eveline Lehmann (www.namastev.ch)**
17.30 Uhr: Schülerband «AirForce»
18.00 Uhr: Ende Märit
18.15 Uhr: MGO Musikgesellschaft Ostermundigen*
19.15 Uhr: Albanischer Kulturverein Bashkimi & Albanische Schule Ostermundigen*
20.15 Uhr: Schülerband «Rudiment Society»
22.00 Uhr: CHLYKLASS

Gönner:in werden!
Möchten Sie Gönner:in werden und einen finanziellen Beitrag ans Mundige-Fescht leisten? Dann füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite (mundige-fescht.ch) aus und bezahlen den gewünschten Betrag bequem via Twint. 

Ab CHF 20.– erhalten Sie ein Gönnerlanyard. Dieses kann während des Festes an unserem  Infostand bezogen werden. Alternativ kann das Lanyard auch beim Schalter der Gemeindeverwaltung Ostermundigen am Schiess-
platzweg 1 abgeholt und der Betrag direkt am Schalter beglichen werden. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

www.mundige-fescht.ch

* Bei Regen finden diese Konzerte in der Turnhalle Schule Bernstrasse statt.
** Kleine Turnhalle 1. UG. Bitte eigene Matte mitbringen.
*** Zwischen 10 und 16 Uhr findet parallel zum Mundige-Fescht im Tertianum die «Foodoo – Schnippel Factory» statt. Mirko Buri informiert über das Thema Food Waste und alle Besucher:innen können eigenhändig überschüssiges Gemüse zu Bouillon verarbeiten und mit nach Hause nehmen. Das Tertianum ist gut zu Fuss oder mit Mundigebähnli-Rundfahrt erreichbar.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Informationsabend & Rekrutierung der Feuerwehr

Das Kommando der Feuerwehr Ostermundigen lädt alle in Ostermundigen wohnhaften Personen, die sich für den Feuerwehrdienst interessieren und mehr wissen möchten, zum Informationsabend und Rekrutierung der Feuerwehr Ostermundigen ein.

Datum: Donnerstag, 21. September 2023
Beginn: 19.15 Uhr im Feuerwehr-Magazin, 
Forelstrasse 56, Ostermundigen
Anforderungen: 40 Jahre oder jünger oder eine bereits absolvierte Grundausbildung
im Feuerwehrwesen

Anmeldungen bitte an: feuerwehr@ostermundigen.ch

Im Anschluss an die Veranstaltung wird durch die Feuerwehr ein Getränk offeriert. 

Kommando 
Feuerwehr Ostermundigen

Park-Konzert Tertianum:
Bläserquartett des Orchester Ostermundigen & Jodlerklub Frohsinn

Mittwoch, 16. August, 
19 Uhr, Mitteldorfpark. Eintritt frei. 
Mit Grillplausch. 
Bei  schlechtem/zweifelhaftem Wetter findet der Anlass in der Caféteria vom Tertianum statt.

Infos: 
www.ostermundigen.ch; 
Instagram/Facebook: 
Gemeinde Ostermundigen

Neuer verbindlicher Kommunikationskanal der Schulen Ostermundigen

Ab Sommer 2023 wenden die Schulen Ostermundigen mit der App «Klapp» einen neuen Kommunikationskanal mit den Eltern und Erziehungsberechtigten an.

Über Klapp laufen zukünftig verbindlich die Absenzenmeldungen, allgemeine Mitteilungen der Schule und individuelle Mitteilungen der Eltern und der Lehrpersonen. 

Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten von den Schulen in den nächsten Monaten die Registrierungsunterlagen. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Über den genauen Einführungszeitpunkt orientieren die örtlichen Schulleitungen. 

Abteilung Bildung Kultur Sport

eAnzeiger – neues amtliches Publikationsorgan ab 1.1.2024

Der Gemeinderat Ostermundigen hat den Wechsel zum eAnzeiger per 1. Januar 2024 beschlossen. Als digitales amtliches Publikationsorgan hat er die Plattform «ePublikation für Städte und Gemeinden» bestimmt.

Das geänderte Gemeindegesetz vom 8. Dezember 2021 ermöglicht es den Gemeinden, ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form zu veröffentlichen. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Möglichkeit zu nutzen und per 1. Januar 2024 den Wechsel zum eAnzeiger zu vollziehen.

Nebst dem eAnzeiger wird Ostermundigen wie bisher auch weiterhin gewisse Bekanntmachungen in der Lokalzeitung «Bantiger Post» veröffentlichen.

Zum gegebenen Zeitpunkt wird noch im Detail über die Neuerung informiert.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Park-Konzert Tertianum: Bläserquartett des Orchester Ostermundigen & Jodlerklub Frohsinn

Mittwoch, 16. August, 19 Uhr, Mitteldorfpark. Eintritt frei. 

Mit Grillplausch. 

Bei  schlechtem/zweifelhaftem Wetter findet der Anlass in der Caféteria vom Tertianum statt.

Infos: 
www.ostermundigen.ch; 
Instagram/Facebook: GemeindeOstermundigen

Schule Ostermundigen:
Wiederbeginn des Unterrichts am Montag, 14. August 2023

Alle Kindergartenklassen:  10.00 Uhr
1. –  9. Klassen:                   08.20 Uhr

Wir wünschen allen Kindern und Lehrpersonen einen guten Start ins neue Schuljahr.
Schulkommission Ostermundigen

Neuer verbindlicher Kommunikations-kanal der Schulen Ostermundigen

Ab Sommer 2023 wenden die Schulen Ostermundigen mit der App «Klapp» einen neuen Kommunikationskanal mit den Eltern und Erziehungsberechtigten an. Über Klapp laufen zukünftig verbindlich die Absenzenmeldungen, allgemeine Mitteilungen der Schule und individuelle Mitteilungen der Eltern und der Lehrpersonen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten von den Schulen in den nächsten Monaten die Registrierungsunterlagen. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Über den genauen Einführungszeitpunkt orientieren die örtlichen Schulleitungen. 

Abteilung Bildung Kultur Sport

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 16
Datum: 25. Juli 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderats-
sitzung.

Präsidial
Öffentlicher Verkehr; Beschaffung Elektrobusse RBS; Kredit z.L. Jahresrechnung 2023
Für die Mitfinanzierung der Anschaffung der Elektrobusse der RBS wird ein Betrag von CHF 13 000.00 zulasten der Jahresrechnung 2023 (Bilanzkonto Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgabe/Bewirtschaftung) bewilligt.

Öffentliche Sicherheit
Feuerwehr; Ersatzbeschaffung Atemschutzgeräte und Dienstkleider; Investitionskredit

Für die Anschaffung der Atemschutzgeräte, der Brandschutz- und Dienstkleider, wird ein Investitionskredit von CHF 181 500.00 genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Bundesfeier 1. August 2023

Am Dienstag, 1. August 2023, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen.
Schalterschluss am Montag, 31. Juli 2023 ist um 17.00 Uhr.
Am Mittwoch, 2. August 2023, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Bundesfeier.

Gemeinderat Ostermundigen

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Freibad Ostermundigen – Open Air Festivals «FIESTA LATINA» und «SOMMERLIEBE»

Der Verein Kultur & Unterhaltung führt am
Freitag, 4. August 2023, von 16.00  bis 24.00  Uhr und Samstag, 5. August 2023, von 12.00  bis 24.00  Uhr im südlichen Teil des Freibades Ostermundigen das Open Air Festival «FIESTA LATINA» bzw. «SOMMERLIEBE» durch. Die Veranstaltung hat alle erforderlichen Bewilligungen der Gemeinde Ostermundigen und des Regierungsstatthalters. Bei schlechter Witterung werden die beiden Anlässe um eine Woche auf den 11. und 12. August 2023 verschoben.

Das Freibad und dessen Restaurant sind an diesen Tagen normal offen. Mit räumlichen Einschränkungen und Lärmbeeinträchtigungen muss jedoch gerechnet werden, wofür die davon betroffenen Personen um Verständnis und Entschuldigung gebeten werden.

Für den Zutritt zum abgesperrten Festivalgelände erhebt der veranstaltende Verein eine Eintrittsgebühr.

Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

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Quartierarbeit

Die Quartierarbeit setzt sich für mehr Lebensqualität in den Nachbarschaften ein. Sie informiert über das Leben in Ostermundigen und über Freizeit- und Unterstützungsangebote im Alltag. Sie bringt Menschen zusammen und unterstützt die Bevölkerung bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte. Die Gemeinde Ostermundigen startet mit dem Aufbau der Quartierarbeit. Dafür wird in einem ersten Schritt in der Rüti diesen Sommer/Herbst ein Quartiermobil bereitstehen.

Quartiermobil in der Rüti (3. August bis Oktober 2023)  

Das Quartiermobil dient als Treffpunkt sowie auch als Anlaufstelle für Fragen, Anliegen und Ideen aller Art. Um Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen und Senioren optimal informieren zu können, ist das Quartiermobil mit diversen Informationsmaterialien ausgestattet. Spiele und Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen und Austauschen ein. Wir freuen uns auf Ihren spontanen Besuch.

Standort: Sammelstelle Rüti, Ostermundigen

Öffnungszeiten: Montag von 15 bis 17 Uhr und Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr

Kontakt: Béa Hertig, Gemeinde Ostermundigen, Quartierarbeit; 079 963 62 09; 
quartierarbeit@ostermundigen.ch

Eröffnung Quartiermobil in der Rüti
Donnerstag, 3. August von 18 bis 20 Uhr
Begrüssung Melanie Gasser, Gemeinderätin Ostermundigen und Daniel Bock, Abteilungsleiter Soziales; Apéro

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Herzlich willkommen zur Bundesfeier! 

Am Montag, 31. Juli, findet in Ostermundigen beim Clubhaus des FCO (Schiess-
platzweg 9/11) die traditionelle Bundesfeier statt.

19.00 Uhr: Eröffnung der Festwirtschaft
19.15 Uhr: Konzert der Musikgesellschaft Ostermundigen
20.00 Uhr: Ansprache durch Hans Rudolf Hausammann (Präsident GGR Ostermundigen)
20.15 Uhr: Konzert mit «Schnulze & Schnultze» (Klausi, Frauke, Karsten, Jürgen, Jochen)
21.30 Uhr: Besammlung Kinder-Lampionumzug: Parkplatz Gemeindeverwaltung
21.45 Uhr: Abmarsch Kinder-Lampionumzug* mit den «Tambouren» rund ums Oberfeld
00.30 Uhr: Schluss der Feier

Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Aus Gründen des Umwelt- und Lärmschutzes wird auf ein offizielles Feuerwerk verzichtet. Ebenfalls ist das Abfeuern von kleinen Feuerwerkskörpern auf dem Festgelände nicht erlaubt. *Jedes am Umzug teilnehmende Kind erhält einen 1. August-Weggen.

www.ostermundigen.ch
Instagram/Facebook: gemeindeostermundigen

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Pilzkontrolle 2023

In der Zeit 5. August bis 29. Oktober 2023 können Sie ihr Pilzsammelgut jeweils am Samstag und Sonntag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Schulhaus Bernstrasse, Bernstrasse 60, Ostermundigen, kontrollieren lassen.

Seit dem 1.7.2012 können im Kanton Bern Pilze ohne Einschränkung durch Schontage gesammelt werden, die Mengenbegrenzung von 2 Kilo Pilze pro Person bleibt bestehen.

Es ist folgendes zu beachten:
1. Das gesamte Sammelgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen. Von unbekannten Pilzen sind höchstens 2–3 Stück zu sammeln.
2. Das Sammelgut ist von Schmutz und Erde zu reinigen. Für den Transport sind ausschliesslich Körbe zu verwenden. Pilze in Plastiksäcken werden grundsätzlich nicht kontrolliert.

Kontrollgebühr: Die Konsultation der Pilzkontrollstelle ist für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Bolligen, Ittigen, Vechigen und Ostermundigen kostenlos. Personen anderer Gemeinden bezahlen eine Gebühr von CHF 5.00 (Barzahlung).

Pilzkontrolleure: Pilzverein Ostermundigen: Vreni Knutti, 031 932 23 82.

Abteilung Öffentliche Sicherheit Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Teilrevision Verordnung zur -Personal- und Besoldungsordnung (VPBO)

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 04. Juli 2023 die Teilrevision der VPBO genehmigt hat. Die Änderungen betreffen die Artikel 2, 5-9, 11, 18, 28, 32, 39, 41/42, 44-47, 56/57, 60, 62, 67, 70, 72/73, 76, 81, 84, 89/90, 93, 98/99, 102/103, 106/107, 110-112, 115/116, 127, 129, 132, 140-142, 145, 149, 154 sowie VO_Anhang_02_Anstellungsvoraussetzungen_303a. Die Teilrevision der VPBO tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. August 2023 in Kraft.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht und beim Empfang der Gemeindeschreiberei, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, zur Einsichtnahme aufgelegt.

Rechtsmittelbelehrung 
Gestützt auf Artikel 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 kann gegen diesen Gemeinderatsbeschluss innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Bundesfeier 1. August 2023

Am Dienstag, 1. August 2023, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen.
Am Mittwoch, 2. August 2023, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Bundesfeier.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

3. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag,
29. Juni 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann

Es sind 38 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Jorim Braun, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Adrian Gränicher, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Niels Mahler, Lucien Minka II, Sandro Minka II, Michael Mitter, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Denis Toggwiler, Thulani Thomann, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Hans Peter Friedli und Yves Jordi

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

202. Als Ersatz für den verstorbenen Bruno Schröter (EVP) wird Christian Bolliger (EVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission für öffentliche Sicherheit gewählt.

203. Als Ersatz für den zurückgetretenen Shakthiraj Ravendran (SVP) wird Gerhard Zaugg (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. September 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Kommission Tiefbau + Betriebe gewählt.

204. Projekt «KOBe»; Fusion Ostermundigen Bern
Die Vorlage zur Fusion zwischen der Stadt Bern und der Einwohnergemeinde Ostermundigen per 1. Januar 2025, beinhaltend 
a. den Fusionsvertrag zwischen der Stadt Bern und der Einwohnergemeinde Ostermundigen mit zwei Verpflichtungskrediten in Höhe von total
CHF 13,55 Mio.;
b. das Reglement über den Zusammenschluss der Stadt Bern mit der Einwohnergemeinde Ostermundigen;
c. die Gemeindeordnung der Stadt Bern; wird den Stimmberechtigten mit «Empfehlung auf Annahme der Fusion» am Abstimmungssonntag, den 22. Oktober 2023, zum verbindlichen Entscheid vorgelegt.

205. Verwaltungsbericht 2022
a. Der Verwaltungsbericht für das Jahr 2022 wird genehmigt.
b. Gestützt auf den Bericht über den Stand der unerledigten Motionen und Postulate per 31. Dezember 2022 und aufgrund von Artikel 53 Absätze 8 und 9 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates vom 26. Oktober 2000 werden folgende parlamentarische Vorstösse als erledigt abgeschrieben:

Nr.AbsenderBegehreneingereichterheblich erklärt

Motionen
5SP- FraktionOstermundigen beschafft nachhaltig30.10. 200811.12. 2008
13Bruno Grossniklaus (SP)Überarbeitung der Vergabekriterien und -prozesse von öffentlichen Aufträgen14.03. 201319.09. 2013
18SP/Grüne/Gewerkschaften-
Fraktion
Beitritt zur Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»24.08. 201703.05. 2018
21ÜberparteilichSchwimmunterricht an den Ostermundigen Schulen09.05. 201927.06. 2019
22ÜberparteilichBesserer Budget- und Finanzprozess09.05. 201929.08. 2019
30glp-
Fraktion
Publibike-Netz Ostermundigen28.01. 202106.05. 2021
31glp-
Fraktion
Pilotprojekt Mobility Pricing in Ostermundigen25.03. 202128.10. 2021
32Überparteiliche Corona bedingte Armut vermeiden25.03. 202106.05. 2021

Postulate
13SP/Grüne/Gewerkschaften-
Fraktion
Abgabe von Lunch-Check-Karten durch die Gemeinde 06.05. 202102.12. 2021

206. Jahresrechnung 2022
a. Die Jahresrechnung 2022 wird genehmigt
b. Die Nachkredite in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates von CHF 336’225.15 werden genehmigt.

207. Reglement über die Entschädigung und Besoldung von Behördenmitgliedern
a. Der Grosse Gemeinderat stimmt der Teilrevision des «Reglements über die Entschädigung und Besoldung von Behördenmitgliedern» per 1. Juli 2023 und damit der Ergänzung des Artikels 5, mit den Absätzen 8 und 9, zu:
8  Die Gemeinde versichert die nebenamtlichen Gemeinderatsmitglieder gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
9  Massgebend sind die jeweils geltenden Bestimmungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die statutarischen Bestimmungen der Personalvorsorgeeinrichtung.
b. Der Grosse Gemeinderat nimmt von den jährlichen maximalen Mehrkosten von CHF 30’000.00 Kenntnis. 
c. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

208. Feuerwehrreglement und Anschlussvertrag mit Schutz und Rettung Bern
a. Der Anschlussvertrag der Feuerwehr Ostermundigen an Schutz und Rettung Bern per 01.01.2024 mit jährlichen wiederkehrenden Kosten von CHF 430’500.00 wird genehmigt.
b. Der Totalrevision des Feuerwehrreglements vom 10.12.2009 wird zugestimmt. Sie tritt per 01.01.2024 in Kraft.
c. Die Beschlussesziffern Nr. 1+2 unterliegen dem fakultativen Referendum.

209. Sportplätze; Kunstrasen Oberfeld; Genehmigung Nachkredit
a. Für die Realisierung eines Kunstrasenspielfelds auf dem Sportplatz Oberfeld wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 2’238’400.00 inkl. MwSt. bewilligt.
b. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

210. Für den Neubau der öffentlichen Abwasserleitung in der Kilchgrundstrasse/Parkstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein Kredit von CHF 703’000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.

211. Die überparteiliche Motion betreffend internationale Solidarität auch auf Gemeindeebene wird begründet und abgelehnt.

212. Die Motion SVP-Fraktion betreffend Contracting bei der Umsetzung des Projektplans «Solarstromanalgen und Dachsanierung» wird begründet und erheblich erklärt.

213. Das Postulat Adrian Tanner (Grüne) betreffend biologische Pflege von Fussballfeldern wird begründet, erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.

214. Die einfache Anfrage Markus Truog (SVP) betreffend Besitzstandgarantie für das Gemeindepersonal Ostermundigens in der allenfalls fusionierten neuen Gemeinde Bern wird schriftlich beantwortet.

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 207, 208 und 209 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 7. September 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung 21.40 Uhr.

Namens des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf Hausammann
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats -Ostermundigen

Sitzung Nr. 14
Datum 20. Juni 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Schiessplatzweg; Ersatz Wasserleitung; Genehmigung Investitionskredit 

Für den Ersatz der öffentlichen Wasserleitung im Schiessplatzweg wird zu Lasten der Investitionsrechnung für die Spezialfinanzierung Wasserversorgung ein Kredit in der Höhe von CHF 228 500.00 (inkl. MwSt.) bewilligt. 

Schwandiweg; Neubau Wasser-Hauptleitung und Löschschutz; Genehmigung Investitionskredit

Zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Wasserversorgung wird ein Investitionskredit Planerleistungen für die Projektierungs und Ausführungsphase des Neubaus der öffentlichen Wasserleitung im Gewerbegebiet Schwandiweg in der Höhe von CHF 18 500.00 (inkl. MwSt.) bewilligt. 

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindeausflug 2023 durchs schöne Emmental

Einladung an die über 70-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde -Ostermundigen

Wir laden Sie herzlich ein zum Ausflug mit dem Car durchs Emmental. Es wird ein kleines Rahmenprogramm geboten und Sie werden mit einem regionalen Imbiss verwöhnt.

Datum
Mittwoch, 30. August 2023

Treffpunkt
12:45 Uhr Schulanlage Bernstrasse und tilia Steingrüebli

Abfahrt der Cars
13:00 Uhr

Rückkehr
ca. 18:00 Uhr

Information
Pia Bähler (Mitglied Fachkommission für Altersfragen), Tel. 079 384 52 76 oder E-Mail pia.baehler@bluewin.ch

Anmeldung bis Montag, 14. August 2023 mit untenstehendem Talon:
per Post an Pia Bähler, Blankweg 57, 3072 Ostermundigen
oder per E-Mail pia.baehler@bluewin.ch

Anmeldetalon in der Bantiger Post Nr. 26 vom 28. Juni 2023

Ohne anderslautende Rückmeldung ist Ihre Anmeldung verbindlich.

Es erfolgt keine Eingangsbestätigung. Die Anzahl Plätze ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Fachkommission für Altersfragen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2023
Sitzung Nr. 3

Donnerstag, 29. Juni 2023, 18:00–23:00 Uhr
Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen 

202. Kommission für öffentliche Sicherheit; Ersatzwahl

203. Kommission Tiefbau und Betriebe; Ersatzwahl

204. Projekt KOBe; Fusion Ostermundigen Bern; Fusionsvertrag mit Verpflichtungskrediten, Fusionsreglement und Gemeindeordnung; Zustimmung/Ablehnung

205. Verwaltungsbericht 2022; Genehmigung

206. Jahresrechnung 2022; Genehmigung

207. Reglement über die Entschädigung und Besoldung von Behördenmitgliedern; Genehmigung Teilrevision

208. Feuerwehrreglement und Anschlussvertrag mit Schutz und Rettung Bern; Genehmigung Totalrevision und Genehmigung Vertrag

209. Sportplätze; Kunstrasen Oberfeld; Genehmigung Investitionskredit

210. Abwasserentsorgung Kilchgrundstrasse/Parkstrasse; Neubau Mischabwasserleitung (Vermaschung); Genehmigung Investitionskredit

211. Überparteiliche Motion betreffend internationale Solidarität auch auf Gemeindeebene; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat

212. Motion SVP-Fraktion betreffend Contracting bei der Umsetzung des Projektplans «Solarstromanalgen und Dachsanierung»; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat

213. Postulat Adrian Tanner (Grüne) betreffend biologische Pflege von Fussballfeldern; Erheblicherklärung/Ablehnung

214. Einfache Anfrage Markus Truog (SVP) betreffend Besitzstandgarantie für das Gemeindepersonal Ostermundigens in der allenfalls fusionierten neuen Gemeinde Bern; schriftliche Beantwortung

215. Orientierungen des Gemeinderates

  •  parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates

sig. Hans Rudolf Hausammann, Präsident

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: http://www.ostermundigen.ch/parteien-in-ostermundigen/grosser-gemeinderat/ggr-unterlagen-fuer-die-naechste-sitzung-am/

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Schalterschliessung der Abteilungen Öffentliche Sicherheit und Präsidiales am Dienstag, 27. Juni 2023

Aufgrund einer internen Weiterbildung bleiben die Schalter der Abteilungen Öffentliche Sicherheit und Präsidiales am Dienstag, 27. Juni 2023, den ganzen Tag geschlossen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilungen Öffentliche Sicherheit und 
Präsidiales Gemeinde Ostermundigen

Mundiger Energiestadt-Tipps

Liebe Ostermundiger*innen

Weil die Temperaturen steigen, kommen auch in unseren Breitengraden immer mehr Klimaanlagen und andere Kühlgeräte zum Einsatz. Doch diese verbrauchen viel Strom, was bei hohen Energiepreisen ins Geld gehen kann. Mit ein paar einfachen Tricks lässt sich die Wohnung auch ohne Strom länger kühl halten.

Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen einen schönen, aber nicht zu heissen Sommer und grüsst Sie freundlich.

Klimaanlagen in der Schweiz? Bis vor wenigen Jahren undenkbar. Doch der Klimawandel verändert nicht nur unser Wetter, er beeinflusst ebenso unsere Gewohnheiten. Die wärmeren Sommer bringen es mit sich, dass auch in unseren Wohnungen die Temperaturen ungewohnte Höhen erklimmen. Parallel dazu steigt der Bedarf nach Klimaanlagen, Ventilatoren und anderen Kühlgeräten.

Bewährte Tricks machen es möglich, die eigenen vier Wände auch ohne technische Hilfe länger kühl zu halten. Dabei gilt es in erster Linie, die heisse Luft draussen zu halten. Wer in einer ruhigen Umgebung wohnt, hat hier Vorteile. Offene Fenster während der kühleren Nachtstunden haben die grösste Wirkung. Für alle anderen ist ausgiebiges Lüften morgens und abends angesagt.

Tagsüber sollten Sie die Fenster und Türen geschlossen halten, damit die warme Luft draussen bleibt. Geschlossene Läden und Storen helfen, so wenig direktes Sonnenlicht wie möglich in die Wohnung zu lassen. Auch Sonnenschutzfolien, die sich direkt auf die Fenster kleben lassen, reduzieren die Wärme. Sie sind kaum sichtbar, und es gibt sie in verschiedenen Farben und Stärken. Das Licht und die Luft bei grosser Wärme auszusperren, lohnt sich: Bereits fünf Grad Unterschied zwischen Aussen- und Innentemperatur reichen für einen spürbaren Kühleffekt aus.

Übrigens: Wer nicht auf Klimaanlage, Ventilator und Co. verzichten kann, setzt beim Kauf auf energieeffiziente Geräte. Die Preisvergleichsplattform Topten.ch hilft bei der richtigen Wahl.

Wir freuen uns bei Informationsbedarf und Fragen auf Ihre Kontaktaufnahme: 
Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des Staats, der Gemeinde und Privaten.

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten:

1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:

• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
– entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,5 m ab Gehweghinterkante;
– entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
– entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
– bei selbständigen Radwegen ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil und in den Kreuzungsbereichen die Sichtweiten zurückzuschneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.

3. Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.

4. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Besten Dank!

Abteilung Tiefbau und Betriebe

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Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 13
Datum: 7. Juni 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Bildung Kultur Sport

Musikschule Bantiger; Mehrkosten Musikschulgebäude Bantiger; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Für die Abgeltung der Mehrkosten des neuen Musikschulgebäudes Bantiger wird ein Nachkredit in der Höhe von CHF 60‘750.00 zulasten der Erfolgsrechnung 2023, Kostenstelle 245, Konto-Nr. 3636.08, genehmigt.

Hochbau

Feuerwehrmagazin Forelstrasse 56; betriebliche Anpassungen; Investitionskredit
Für die Vornahme von baulichen Massnahmen am Feuerwehrmagazin wird ein Investitionskredit von CHF 216‘000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung «Werkstadthaus»; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz

Der Gemeinderat Ostermundigen sieht vor, für das Areal am Moosweg 39, 3072 Ostermundigen die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» zu erlassen. Diese bezweckt die raumplanerische Sicherstellung der Idee «Werkstadthaus», welche einen zentralen Beitrag zur Gesamtentwicklung am Bahnhof Ostermundigen leistet.

Der Gemeinderat Ostermundigen führt das Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz durch. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.

Der Gemeinderat Ostermundigen legt die Überbauungsordnung «Werkstadthaus» gemäss Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Folgende Unterlagen der Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung liegen vom 15. Juni 2023 bis 9. August 2023 bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65d, 3072 Ostermundigen während den Büroöffnungszeiten zur Mitwirkung auf. Sie können zudem auf der Website www.ostermundigen.ch unter der Rubrik «Aktuelles/Mitwirkungen» eingesehen werden:

• Überbauungsplan mit Teilzonenplanänderung
• Überbauungsvorschriften
• Erläuterungsbericht

Die Öffentlichkeit ist aufgefordert und eingeladen, sich bis am 10. August 2023 schriftlich zur Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung «Werkstadthaus» zu äussern. Eingaben sind zu richten an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen oder per E-Mail an: planung@ostermundigen.ch. Der Gemeinderat dankt für die rege Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. Einsprachen im Sinne von Artikel 60 des Baugesetzes können in diesem Verfahren nicht erhoben werden.

Der Gemeinderat

Informationen zum Werkstadthaus: Die Quadrat AG, als Planerin des Werkstadthaus wird am Moosweg eine Garage als Ausstellungsraum nutzen, um über das geplante Projekt zu informieren. Mitarbeitende des Planungsteams werden an 4 Nachmittagen vor Ort sein, und allen interessierten Personen Fragen beantworten. Im Briefkasten vor Ort oder auf der Website (www.werkstadthaus.ch) dürfen Ideen, Bedenken und/oder Fragen hinterlassen werden. An folgenden Tagen ist der Ausstellungsraum geöffnet: Donnerstag, 15. Juni, 16.30–18.00 Uhr Dienstag, 20 Juni, 18.30–20.00 Uhr Donnerstag, 29. Juni, 16.30–18.00 Uhr Freitag, 7. Juli, 13.00–14.30 Uhr

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Jubiläum «60 Jahre Badi Ostermundigen»

Spiel und Spass für die ganze Familie. Restaurant, Food-Stände, Musik und Chiubi-Bähnli.
Eintritt frei.

Gastwirtschaft: Freibad-Restaurant (Badi-Food, Thailändisch, Italienisch, Grill), Restaurant Swaad Ostermundigen (Indisch), Hot Momo Bern/Osterm. (Tibetisch), Zuckerwatte
Service unterstützt durch Verein Vitaswiss Sektion Bern/Osterm.

Programm Samstag, 17. Juni* (9 – 24 Uhr)
13.00 – 18.00 «Fun & Action Poolparty» für Kinder
19.00 – 23.00 Abendschwimmen

Programm Sonntag, 18. Juni** (9 – 21 Uhr)
Dauerangebote
11.00 – 19.00 Infostand/Spielecke; EVO Elternverein Osterm.; Eingangsbereich
11.00 – 19.00 Infostand/Spielecke/ Schlangenbrot; JUBLA; Eingangsbereich
11.00 – 19.00 Infostand/Geschicklichkeits- spiel; SATUS Turnverein Osterm.; Eingangsbereich
11.00 – 19.00 Lebensrettung; SLRG; Schwimmbecken
11.00 – 19.00 Skimboard; UNIK Skimboard; Liegewiese
11.00 – 19.00 Slackline; Slackline Crew Bern; Liegewiese
11.00 – 19.00 Chiubi-Bähnli; Liegewiese

Individuelle Angebote Vormittag 
(Kombi- oder Einzelbesuch)
09.30 – 10.00 Aquafit; DIAMAR; Sprunggrube
10.15 – 10.30 KAHA; DIAMAR; Spielwiese (kraftvolle, bewegte Meditation)
10.45 – 11.45 YOGA; DIAMAR; Spielweise (bring your own mat)

Individuelle Angebote Mittag/Nachmittag

10.00 – 13.00 Musikalischer Brunch; Restaurant
Unterstützt/serviert durch den Gemeinderat Osterm.
10.15 – 10.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
11.00 – 12.00 Konzert AMBO Unterhaltungsband; Restaurant
12.15 – 12.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
13.00 – 13.15 Turmspringen: Show; Sprunggrube
14.00 – 14.30 1. Konzert; Vorstufe JMO Jugendmusik Osterm.; Restaurant
14.15 – 14.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
14.30 – 19.00 Beachvolleyball-Plauschturnier; PVC Rüti; Beachvolleyballfeld
(Anmeldung für 2er-/3er- Teams bis Sa., 17.6. per Mail an pvc.rueti@gmail.com) 
15.00 – 15.15 Turmspringen: Show; Sprunggrube
16.00 – 16.30 2. Konzert; Vorstufe JMO Jugendmusik Osterm.; Restaurant
16.15 – 16.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken
17.00 – 17.15 Turmspringen: Show; Sprunggrube
18.15 – 18.45 Schnuppertauchen; Tauchshop DAWATA, Schwimmbecken

Programmänderungen vorbehalten. Auskunft bei unsicherer Witterung ab Mittwochnachmittag vor dem Anlass: Tel.: 031 931 19 57; www.ostermundigen.ch/veranstaltungen
www.facebook.com/gemeindeostermundigen

*Verschiebedatum: offen
**Verschiebedatum: So., 2. Juli

Mit freundlicher Unterstützung von:
Eventpartner: Raiffeisenbank Worblen-Emmental
www.raiffeisen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 12
Datum: 23. Mai 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau
Gesamtplanung Kindergärten; Nachkredit z.L. Investitionsrechnung
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Anpassungen am Kindergarten Wiesenstrasse 24 und für die Solaranlagen auf den Kindergartenneubauten ein gesamter Nachkredit von CHF 243‘548.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Tiefbau + Betriebe
Sanierung Birkenweg; Nachkredit 
z.L. Erfolgsrechnung 2023

Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 wird für das Bauprojekt Birkenweg (Neuverlegung Wasserleitung und Leitungen der öffentlichen Beleuchtung und der BKW AG) ein Nachkredit in der Höhe von CHF 35‘541.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Management Strassenerhaltung; Genehmigung Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung über das Management der Strassenerhaltung, abschliessend mit einer Kostensumme von CHF 60’202.80 (inkl. MwSt.), wird genehmigt. Der bewilligte Kredit wird um CHF 874.20 (inkl. MwSt.) bzw. 0,3% überschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

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Streetfood-Festival 2023

Am Samstag, 10. Juni 2023, findet von 14 bis 24 Uhr in Ostermundigen das vierte multikulturelle Streetfood-Festival statt. An 20 verschiedenen Essständen und Foodtrucks werden feine Köstlichkeiten aus nah und fern angeboten. Der bunte Anlass für Jung und Alt und für die ganze Familie wird wiederum auf dem Schulhausplatz Bernstrasse durchgeführt. Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Es ist ein Festzelt vorhanden.

Der Festplatz ist mit den Bus Nrn. 10, 28 und 44 bis Bushaltestelle «Zollgasse» gut erreichbar. Auf dem Schulhausareal sind keine Parkplätze vorhanden.

– Ganztags Chiubli-Bähnli und Bullriding
– 17 Uhr: Vorführungen Kinder Kung-Fu und Jugend Selbstverteidigung der SKEMA Kampfkunst-Akademie Ostermundigen
– 19 Uhr: Vorführung Linedance mit anschliessend freiwilligem Tanz-Workshop von Prärie Event Bern

www.ostermundigen.ch
www.facebook.com/gemeindeostermundigen

Mit freundlicher Unterstützung von:
Eventpartner: www.valiant.ch 
Technikpartner: www.ihrtontechniker.ch 
Druckpartner: www.waeltidruck.ch

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Gesucht: Mitglieder für die Kommission für die ausländische Bevölkerung 

Die Kommission für die ausländische Bevölkerung sucht Mitglieder für den Rest der Legis-
laturperiode 2021– 2024. 

Die Kommission behandelt die spezifischen Fragen der in der Gemeinde wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel, die Integration zu fördern und zu erleichtern.

Die Mitglieder müssen

• im Besitz eines Ausländerausweises B (Aufenthaltsbewilligung) oder C (Niederlassungsbewilligung) sein;
• beim Amtsantritt mindestens seit drei Jahren in Ostermundigen wohnhaft sein und
• die deutsche Sprache in Wort und Text verstehen und sich in ihr ausdrücken können.

Die Mitglieder der Kommission werden durch den Gemeinderat gewählt.

Falls Sie Interesse an einer Teilnahme haben und die obengenannten Voraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte bis zum 1. Juli 2023 ein kurzes Motivationsschrieben an 

oeffentliche.sicherheit@ostermundigen.ch mit dem Betreff: Mitgliedschaft Kommission für die ausländische Bevölkerung. 

Fragen beantwortet Ihnen gerne der Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit, Peter von Arx, Tel. 031 930 14 45

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Bäreplatz-Konzert: AMBO Unterhaltungsband

Mittwoch, 31. Mai, 19 Uhr. Bäreplatz beim Bäretower, Bernstrasse 25
Eintritt frei. Gastwirtschaft: Restaurant Osito 

Das Konzert findet bei jeder Witterung unter dem Glasdach statt.

Infos: www.ostermundigen.ch; www.facebook.com/gemeindeostermundigen

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Anmeldung Mundige-Fescht 2023 für Mitwirkende und Helfer:innen

Geschätzte Vereine, Institutionen und Firmen
Liebe Mundigerinnen und Mundiger und
Liebe Interessierte aus nah und fern

Am Samstag, 2. September findet auf dem Areal Dreieck und Schule Bernstrasse das zweite bunte Mundige-Fescht statt. Mit den Zonen Märit, Gastronomie, Bühne, Chilbi und Politik bietet das Mundige-Fescht auch diesen Herbst ein tolles Begegnungs-Erlebnis.

Helft auch dieses Jahr mit, das vielfältige Mundige-Fescht als Standsteller (Märit/Politik), Gastronom, Musik-/Showact oder Chilibi-Betreiber zu beleben – wir freuen uns auf Euch!
Anmeldeschluss ist der 18. Juni: https://www.mundige-fescht.ch/mitwirken

Kein Fest ohne fleissige Helfer:innen. Wer hilft mit bei Auf- und Abbau, Koordinationsarbeiten, Programmüberwachung und vielem mehr? Es hat Arbeit/Einsätze für Frühaufsteher:innen, Nachteulen, Dauerbrenner:innen und Sprinter:innen. Meldet Euch bitte bis am 18. Juni hier an: https://www.mundige-fescht.ch/helfen

Generelle Informationen zum Fescht: www.mundige-fescht.ch

Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit und ein erfolgreiches Mundige-Fescht 2023!

Mundige-Fescht
Gemeinde Ostermundigen
Schiessplatzweg 1, Postfach 101
3072 Ostermundigen

+41 31 930 14 14
www.mundige-fescht.ch 
mundige-fescht@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 11
Datum: 9. Mai 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Präsidial
Ortsplanungsrevision O`mundo; Räumliche Entwicklungsstrategie (RES); Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung zur Erstellung der Analyse «Finanzielle Auswirkungen der Gemeindeentwicklung», abschliessend mit Gesamtkosten von CHF 58’572.65, wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 59’000.00 um CHF 627.35 unterschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

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Einladung Ausstellung KreAktiv 60+ (1.–3. Juni 2023)

Die Fachkommission für Altersfragen der Gemeinde Ostermundigen veranstaltet dieses Jahr vom 1. bis 3. Juni erneut die Ausstellung KreAktiv 60+. Kreative Aktivitäten aller Art von Ostermundigerinnen und Ostermundigern ab 60 Jahren werden präsentiert. Zudem werden Bilder von Schüllerinnen und Schüler zum Thema Gesellschaft ausgestellt.

Die Gemeinde Ostermundigen und die Fachkommission für Altersfragen sowie die Ausstellerinnen und Aussteller heissen Sie herzlich willkommen zur Ausstellung KreAktiv 60+.

Datum: 1.–3. Juni 2023
Ort: Kirchgemeindehaus der reformierten Kirche, Obere Zollgasse 15

Programm
• Donnerstag, 1.6.23 von 18.00 bis 20.00 Uhr 
– Vernissage & Jugendmusik Ostermundigen
• Freitag, 2.6.23 von 10.30 bis 20.00 Uhr
– Ausstellung und Café KreAktiv 60+
• Samstag, 3.6.23 von 10.30 bis 16.30 Uhr
– Ausstellung und Café KreAktiv 60+

Information
Pia Bähler (Mitglied Fachkommission für Altersfragen)
• 079 384 52 76
• pia.baehler@bluewin.ch

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Bäreplatz-Konzert: AMBO Unterhaltungsband

Mittwoch, 31. Mai, 19 Uhr. Bäreplatz beim Bäretower, Bernstrasse 25
Eintritt frei. Gastwirtschaft: Restaurant Osito 

Das Konzert findet bei jeder Witterung unter dem Glasdach statt.

Infos: www.ostermundigen.ch; www.facebook.com/gemeindeostermundigen

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Anmeldung Mundige-Fescht 2023 für Mitwirkende und Helfer:innen

Geschätzte Vereine, Institutionen und Firmen
Liebe Mundigerinnen und Mundiger und
Liebe Interessierte aus nah und fern

Am Samstag, 2. September findet auf dem Areal Dreieck und Schule Bernstrasse das zweite bunte Mundige-Fescht statt. Mit den Zonen Märit, Gastronomie, Bühne, Chilbi und Politik bietet das Mundige-Fescht auch diesen Herbst ein tolles Begegnungs-Erlebnis.

Helft auch dieses Jahr mit, das vielfältige Mundige-Fescht als Standsteller (Märit/Politik), Gastronom, Musik-/Showact oder Chilibi-Betreiber zu beleben – wir freuen uns auf Euch!
Anmeldeschluss ist der 18. Juni: https://www.mundige-fescht.ch/mitwirken

Kein Fest ohne fleissige Helfer:innen. Wer hilft mit bei Auf- und Abbau, Koordinationsarbeiten, Programmüberwachung und vielem mehr? Es hat Arbeit/Einsätze für Frühaufsteher:innen, Nachteulen, Dauerbrenner:innen und Sprinter:innen. Meldet Euch bitte bis am 18. Juni hier an: https://www.mundige-fescht.ch/helfen

Generelle Informationen zum Fescht: www.mundige-fescht.ch

Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit und ein erfolgreiches Mundige-Fescht 2023!

Mundige-Fescht
Gemeinde Ostermundigen
Schiessplatzweg 1, Postfach 101
3072 Ostermundigen

+41 31 930 14 14
www.mundige-fescht.ch 
mundige-fescht@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

2. Sitzung des grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 4. Mai 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann
Es sind 36 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Jorim Braun, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Hans Peter Friedli, Adrian Gränicher, Yves Jordi, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Niels Mahler, Sandro Minka II, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Monika Blaser Mitter, Daniela Feller, Lucien Minka II und Thulani Thomann

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
185. Das Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 2. März 2023 wird genehmigt.

186. Als Ersatz für die zurückgetretene Monika Blaser Mitter (Mitte) wird Sandra Löhrer-Marti (Mitte) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

187. Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Changemanagement-Massnahmen
a. Die vom Gemeinderat am 13. Dezember 2022 genehmigten Personalmassnahmen werden zur Kenntnis genommen.
b. Der Nachkredit für die Bleibeprämien 2023 in der Höhe von CHF 360‘000.00 (inkl. Teuerungszulage) zu Lasten Erfolgsrechnung 2023 wird genehmigt. 
c. Die Bleibeprämie 2024 in der Höhe von CHF 370’000.00 wird ins Budget 2024 integriert.
d. Die Voraussetzung für die Auszahlung der Bleibeprämien 2023 und 2024 ist die Zustimmung zur Fusion durch die kompetenten Organe (Volksbeschluss 22.10.2023).

188. Ortsplanungsrevision O‘mundo; Zentrale Baustelle «Tell/Alpenrösli»; Übertrag «Tell-Saal» in Finanzvermögen; Landabgabe «Tell» im Baurecht
a. Der Übertrag des Tell-Saals inkl. Militärkantine (Buchwert CHF 167‘347.10) vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird genehmigt. 
b. Der Abgabe der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1074 «Tell» im selbständigen und dauernden Baurecht gemäss Artikel 675 und 779 ff ZGB an Halter AG wird im Grundsatz zugestimmt.
c. Die Abgabe im Baurecht gemäss Variante «Marktzins» auf der Basis der «Eckwerte-Baurecht von 2020» mit einem Baurechtszinssatz von CHF 36.50/m2 zinsrelevante GFO (Geschossfläche oberirdisch) oberirdisch» und einer Laufzeit von 90 Jahren wird genehmigt.
d. Der Gemeinderat wird ermächtigt, den definitiven Baurechtsvertrag mit Halter AG gemäss Ziffer c) abzuschliessen.

189. Tram Bern-Ostermundigen «Wendeschlaufe»; Überbauung Restparzelle; Landabgabe «Rüti 1» im Baurecht
a. Der Übertrag der Parzelle Nr. 7315 «Rüti 1» (Buchwert CHF 0.00) vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird genehmigt. 
b. Der Abgabe der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 7315 «Rüti 1» im selbständigen und dauernden Baurecht wird im Grundsatz zugestimmt.
c. Die Abgabe im Baurecht mit «Verpflichtung zu gemeinnützigem Wohnungsbau» mit einem Baurechtszinssatz von CHF 27.40/m2 GFO (Geschossfläche oberirdisch) und einer Laufzeit von 90 Jahren wird genehmigt.
d. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Ausschreibung «Investoren Wettbewerb» mit den Rahmenbedingungen gemäss Ziffer b) durchzuführen. 

190. Neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 37 «Rüti 1»; Änderung Zonenplan und Baureglement
a. Die neue ZPP Nr. 37 «Rüti 1» mit Änderung des Baureglements und des Zonenplans wird beschlossen.
b. Dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung wird beantragt, die aufrechterhaltene Einsprache abzuweisen.
c. Die Beschlussesziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.

191. Überbauungsordnung (ÜO) «Schützenhaus» mit Änderung der Grundordnung und der ÜO «Oberfeld – Basis und Detailerschliessung»
a. Die ÜO «Schützenhaus» und die Aufhebung der ZPP Nr. 35 «Schützenhaus» werden beschlossen.
b. Die Anpassung der ÜO «Oberfeld – Basis- und Detailerschliessung» wird beschlossen.
c. Die Beschlussziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.

192. Öffentliche Abwasseranlagen; Zustandserfassung (ZöA II); Investitionskredite
a. Für die Zustandserfassung aller öffentlichen Abwasseranlagen (ZöA) wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein Kredit von CHF 587‘000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.
b. Für die Zustandserfassung aller öffentlichen Strassenentwässerungen wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Steuerhaushalts ein neuer Kredit von CHF 327‘000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

193. Für die Umsetzung der baulichen Massnahmen für das Beheben von Brandschutzmängeln, das Schaffen von Gruppenarbeitszonen und die Eröffnung einer neuen Schulklasse in der Schulanlage Rüti wird ein Kredit von CHF 546‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

194. Feuerwehrreglement; Teilrevision
a. Die Teilrevision der Artikel 9, 18 und 19 des Feuerwehrreglements vom 15.02.2010 wird per 01.06.2023 genehmigt.
b. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

195. Motion SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion betreffend eine kohärente Politik der frühen Kindheit in Ostermundigen
a. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat für die Fach- und Personalführung der neuen Fachstelle «frühe Förderung» für das zusätzliche Angebot an präventiver bzw. unterstützender Beratung zum Kindeswohl der Dienststelle Kindesschutz und für den Ausbau der Leitung des Eltern-Kind-Treffs zusätzliche Personalressourcen per Nachkredit bewilligt hat.
b. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat für den Ausbau der Deutschkurse mit Kinderbetreuung für das Jahr 2023 einen Nachkredit bewilligt hat.
c. Die Motion der SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion «Eine kohärente Politik der frühen Kindheit in Ostermundigen» wird als erledigt abgeschrieben.
d. Die Motion der EVP-Fraktion «Familienkonzept der Gemeinde Ostermundigen» wird als erledigt abgeschrieben.

196. Die Frist zur Behandlung der «Stadtklimainitiativen (Klimainitiative und Mobilitätsinitiative)» wird um sechs Monate bis 8. Dezember 2023 verlängert.

197. Die überparteiliche Motion «Velofreundliche Gestaltung der Unteren Zollgasse zwischen Unterdorfstrasse und Bolligenstrasse» wird begründet und erheblich erklärt.

198. Die überparteiliche Motion betreffend keine weiteren Hitzeinseln mit dem Tramprojekt schaffen wird begründet und erheblich erklärt.

199. Orientierungen des Gemeinderates
a. Überparteiliche Motion betreffend internationale Solidarität auch auf Gemeindeebene; verspätete Beantwortung 
b. Fusion – Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Infoanlass für GGR-Mitglieder vom 12.5.2023

200. Überparteiliches Postulat betreffend öffentlicher Zugang zu Defibrillatoren (AED); parlamentarischer Neueingang

201. Einfache Anfrage Markus Truog (SVP) betreffend Besitzstandgarantie für das Gemeindepersonal Ostermundigens in der allenfalls fusionierten neuen Gemeinde Bern; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 190, 191 und 194 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 29. Juni 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung 21.00 Uhr.

Namens des grossen Gemeinderates
Der Präsident:Der Ratssekretär:
sig. Hans-Rudolf Hausammann
sig. Jürg Kumli

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des Staats, der Gemeinde und Privaten

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten:

1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
 • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
– entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,5 m ab Gehweghinterkante;
– entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
– entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
– bei selbständigen Radwegen
ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil und in den Kreuzungsbereichen die Sichtweiten zurückzuschneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.

3. Die Abteilung Tiefbau und Betriebe
(Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.

4. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Besten Dank!

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Abfall-Abfuhr an den Feiertagen Auffahrt und Pfingsten

An folgenden Daten findet keine Kehricht-, Sperrgut-, Papier/Karton- und Grüngutabfuhr statt: 

  • Donnerstag, 18. Mai 2023 (Papier-/Kartonabfuhr)
  • Freitag, 19. Mai 2023 (Kehricht- und Sperrgutabfuhr)
  • Montag, 29. Juni 2023 (Grüngutabfuhr)

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. 

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Informationsveranstaltungen über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV am 25. Mai 2023

Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen informiert über die wichtigsten Bezugsvoraussetzungen für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Fachpersonen der AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen beantworten gerne Ihre Fragen und bieten eine individuelle Kurzberatung an.

Wann: Donnerstag, 25. Mai 2023 von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr
Ort: Kirchgemeindehaus Markus, Tellstrasse 33, 3014 Bern

Der Anlass ist kostenlos und es ist keine Anmeldung nötig.

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen, 

Mundige 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 78 oder alter@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen 

Sitzung Nr. 10
Datum: 25. April 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Bildung Kultur Sport
ICT Schulen Ostermundigen; neuer Lizenzvertrag; Verpflichtungskredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
• Für den neuen Rahmenvertrag der notwendigen Lizenzen für die IST-Infrastrukturen Schulen wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 41’300.00 inkl. MwSt. zulasten der Erfolgsrechnung 2023 bewilligt.

Hochbau
Schule Dennigkofen; Sanierung Sprinkler und div. bauliche Massnahmen; Genehmigung Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die baulichen Massnahmen in der Schulanlage Dennigkofen, Konto Nr. 250.5040.11, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 125’865.62, wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit um CHF 865.62 oder knapp 0.7% überschritten.

Gemeinderat Ostermundigen

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Mundige 60+, Gemeinde Ostermundigen

Informationsveranstaltungen über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV am 25. Mai 2023

Wann: Donnerstag, 25. Mai 2023 von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr
Ort: Kirchgemeindehaus Markus, Tellstrasse 33, 3014 Bern

Der Anlass ist kostenlos und es ist keine Anmeldung nötig.

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen, Mundige 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 78 oder alter@ostermundigen.ch

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Mundige 60+, Gemeinde Ostermundigen

Plaudertisch im Migros Restaurant

Möchten Sie plaudern oder einfach in Gesellschaft einen Kaffee trinken? Dann sind Sie rich-tig und nehmen Sie Platz am Plaudertisch in Ostermundigen.  Der Plaudertisch findet  seit Januar 2023 jeden Mittwoch statt und wird von Freiwilligen betreut.

Wann: Jeden Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Migros Restaurant, Bernstrasse 114, 3072 Ostermundigen

Es ist keine Anmeldung nötig und eine Konsumation im Migros Restaurant ist ebenfalls nicht nötig für die Teilnahme am Plaudertisch.

Möchten Sie gerne als Freiwillige/r beim Plaudertisch mitwirken? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt
• Reformierte Kirche Ostermundigen, Béa Hertig, 031 930 86 05 oder bea.hertig@refmundigen.ch
• Gemeinde Ostermundigen, Mundige 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 78 oder alter@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Bring- und Holtag in Ostermundigen

Der diesjährige Bring- und Holtag findet statt am:

Samstag, 13. Mai 2023
Bringen: 9.00 bis 12.00 Uhr
Holen: 13.00 bis 14.00 Uhr, im Werkhof Ostermundigen (Fahrzeughalle), Forelstrasse 5

Intakte, jedoch nicht mehr gebrauchte Gegenstände erhalten ein neues Leben.

Was kann gebracht werden?
Nur tragbare, intakte Gegenstände, zum Beispiel:
• Medien: Bücher, CDs, Kassetten, Schallplatten
• Haushaltsgegenstände: Geschirr, Haushaltsgegenstände, elektrische Haushaltsgeräte 
• Handwerkszeug: Werkzeug und elektrische Handwerksgeräte
• Kleinmöbel, Lampen, Lampenschirme, Blumenständer, Tabourettli 
• Spielsachen 
• Sportgeräte: Velos, Rollschuhe, Sporttaschen
• Kleinelektronik: Radios, Kassettengeräte, CD-Player

Was wird nicht angenommen?
Defekte Gegenstände (Warenkontrolle!)
• Skis, Snowboards 
• Bekleidung: Kleider, Schuhe
• Elektronik: Computer, TV-Geräte 
• Grosse Möbel: Matratzen, Schränke, Polstergruppen, Betten
• Grosse Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke etc.
• Sonderabfälle: Farben, Herbizide, Medikamente

Wie läuft der Bring- und Holtag ab?
Bringen
Ab 9 bis 12 Uhr können Sie ihre «Bring-Gegenstände» bei der Warenkontrolle präsentieren. «Gute» Gegenstände werden angenommen und in der Halle aufgestellt.
Unerwünschte Gegenstände, welche die Warenkontrolle zurückweist, müssen zurückgenommen oder können gegen eine Gebühr beim Werkhof entsorgt werden.

Holen
Um 13 Uhr wird die Halle zum «Holen» geöffnet. Sie können sich in der Halle nach «neuen» Gegenständen umsehen und diese gratis mit nach Hause nehmen. Selbstverständlich können Sie auch «nur bringen» oder «nur holen».

Parkplätze
Kommen Sie zu Fuss (mit Leiterwagen), mit dem Velo oder Töffli. Für Zweiräder hat es genügend Platz auf dem Werkhofgelände. Für Autos steht nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung.

Verpflegung
An einem Imbissstand werden Sie sich zwischendurch – gegen Bezahlung – stärken können.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen 

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Freibad Ostermundigen

1. Eröffnung
Samstag, 13. Mai 2023, 9.00 Uhr

2. Öffnungszeiten
13. Mai – 31. Mai 9.00 – 19.00 Uhr
1. Juni – 15. Juni 9.00 – 20.00 Uhr
16. Juni – 15. August 9.00 – 21.00 Uhr (1. August nur bis 18.00 Uhr)
16. August – 31. August 9.00 – 20.00 Uhr
1. September – 17. September 9.00 – 19.00 Uhr

3. Dauer der Saison
Die Saison dauert bis und mit dem 17. September 2023 (Eidg. Buss- und Bettag).

4. Eintrittspreise
a) Saisonabonnemente:
Erwachsene CHF 65.00
AHV-Beziehende 1) CHF 50.00
IV-Beziehende 1) 2) CHF 50.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1998–2006 1) CHF 50.00
Kinder mit Jahrgang 2007–2016 1) CHF 30.00
Familien mit Wohnsitz in Ostermundigen 1) 3) CHF 130.00
Depot pro Abonnement-Karte CHF 5.00
Bearbeitungsgebühr für den Ersatz einer verlorenen oder defekten Abonnement-Karte der laufenden Saison CHF 15.00

1) Das Kassenpersonal behält sich vor, die Bezugsberechtigung mit einem offiziellen Ausweis (z.B. ID, Pass, Ausbildungsausweis, usw.) bestätigen zu lassen. Ohne gültigen Ausweis gelten die Preise für Erwachsene!
2) Freibad-Besuchende mit Behinderungen können eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn an der Kasse eine Begleiterkarte (Ausgabestelle Regierungsstatthalteramt) vorgewiesen wird.
3) Um ein Familien-Saisonabonnement kaufen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ (gleichzeitig) erfüllt werden: alle Personen leben in Ostermundigen und (unabhängig des Zivilstandes und Geschlechtes) im gleichen Haushalt, alle Abonnemente werden gleichzeitig bezogen und es werden mindestens 1 Abonnement für Erwachsene und 1 Abonnement für Kinder gekauft.

Alle Abonnemente können ab dem 13. Mai 2023 während den Öffnungszeiten an der Kasse des Freibades Ostermundigen am Dennigkofenweg 120 bezogen werden. Pro Abonnement-Karte wird zusätzlich ein Depot von CHF 5.00 einkassiert.

Ermässigter Vorverkauf (nur von Saisonabonnementen) an der Freibad-Kasse vom Montag 1. Mai bis Freitag 12. Mai 2023 mit 10 Prozent Vergünstigung (Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 17.15 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag kein Vorverkauf).

b) Abonnemente mit 12 Eintritten:
Erwachsene CHF 55.00
AHV-Beziehende 1) CHF 40.00
IV-Beziehende 1) 2) CHF 40.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1998–2006 1) CHF 40.00
Kinder mit Jahrgang 2007–2016 1) CHF 25.00
Depot pro Abonnement-Karte CHF 5.00

Verlorene oder defekte 12er-Abonnemente werden nicht ersetzt. Die 12er-Abonnemente haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Kaufdatum. 12er-Abonnemente ohne aufgedrucktem Ablaufdatum sind nicht mehr gültig und deren ungebrauchte Eintritte werden nicht mehr zurückerstattet. Für 12er-Abonnemente gibt es keinen ermässigten Vorverkauf.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

c) Einzel-Eintritte:
Erwachsene CHF 5.50
Erwachsene ab 17.00 Uhr (Feierabend-Tarif) CHF 4.00
AHV-Beziehende 1) CHF 5.00
IV-Beziehende 1) 2) CHF 4.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1998–2006 1) CHF 4.00
Kinder mit Jahrgang 2007–2016 1) CHF 2.50
Kinder ab Jahrgang 2017 1) gratis
Reduktion für angemeldete Gruppen ab 5 Personen (pro zahlende Person) CHF 0.50

Personen, welche lediglich das Restaurant besuchen und die übrige Freibadanlage nicht benützen, erhalten den Zutritt kostenlos.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a Saisonabonnemente»

Achtung – ab mehr als 12 Eintritten pro Saison lohnt es sich, ein Saisonabonnement zu kaufen!

d) Schulbaden:
Schulkinder inkl. Lehrperson, einheimische gratis
Schulkinder inkl. Lehrperson, auswärtige CHF 2.00

e) Mietgebühren:
Kleiderkästli, pro Einzeleintritt Depot
Kleiderkästli klein, pro Saison CHF 25.00
Kleiderkästli gross, pro Saison CHF 35.00
Kabinen, pro Saison CHF 120.00

Schlüssel-Depot (für 1 oder 2 Schlüssel) CHF 40.00

f) vergünstigte Einzeleintritte in anderen Bädern: Gegen Vorweisung des Saison-Abonnements des Freibades Ostermundigen können folgende Freibäder zu ermässigten Preisen besucht werden:

Aarberg, Balsthal, Belp, Biglen, Büren a.A., Burgdorf, Fraubrunnen, Gerlafingen, Gren-chen, Grosshöchstetten, Herzogenbuchsee, Huttwil, Kirchberg, Konolfingen, Koppigen, Langenthal, Langnau i.E. (Freibad und Hallenbad), Lützelflüh, Lyss, Messen, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Münsingen, Muri b. Bern, Nidau, Roggwil, Schüpfen, Solothurn, Sumiswald, Wangen a.A., Worb, Worben (Hallenbad), Zuchwil.

Das gleiche Recht gilt natürlich auch für die oben erwähnten Bäder beim Besuch des Freibades Ostermundigen. Die ermässigten Preise für diese Einzel-Eintritte betragen im Freibad Ostermundigen:
Erwachsene CHF 2.50
AHV-Beziehende 1) CHF 2.50
IV-Beziehende 1) 2) CHF 2.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1998–2006 1) CHF 2.00
Kinder mit Jahrgang 2007–2016 1) CHF 1.00

g) Tarif für Vermietungen diverser Artikel und Anlageteile:
Badeanzug CHF 5.00 + CHF 20.– Depot
Badehose CHF 5.00 + CHF 20.– Depot
Frottiertuch CHF 2.00
Sonnenschirm CHF 2.00
Tischtennis-Spielset  CHF 10.– Depot
Reservation Beachvolleyball-Feld
1–4 Std. CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal

Reservation Schwimmbahn/-bereich 
1–4 Std. CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal

5. Badeordnung
Die Badeordnung ist im Freibad angeschlagen und für alle Badbenützenden verbindlich. Sie kann auch von der Gemeindehomepage unter www.ostermundigen.ch (Online-Schalter -> Re-
glemente) heruntergeladen werden (Nr. 605).

6. Hinweise
Das Freibad-Restaurant wird ab dieser Saison neu durch die Petrucci Gastro GmbH geführt, welche auf regional, frisch & lecker setzt. Ihre Vision vereinigt die Verwendung regionaler sowie frischer Produkte für die Zubereitung Ihrer Gerichte, ein breites Angebot an gesundem sowie schmackhaftem Essen sowie Qualität zu fairen Preisen.

Während dem Vorverkauf vom 1. – 12. Mai 2023 ist das Freibad-Restaurant bereits für «Kaffee und Kuchen» geöffnet. Wer das Freibad-Saisonabonnement 2023 vorweist, erhält im Freibad-Restaurant gratis einen Lipton-Eistee (solange Vorrat).

Das Freibad-Restaurant ist bei guter Witterung ab dem 13. Mai 2023 (jeweils ab 9.00 Uhr) geöffnet.

Im Freibad werden auch diesen Sommer wieder diverse Schwimmkurse angeboten. Informationen dazu sind an der Freibadkasse erhältlich.

Das Freibad feiert dieses Jahr sein 60-Jahre Jubiläum. Der Anlass findet am Samstag, 17. und Sonntag, 18. Juni 2023 mit diversen Attraktionen statt (Das Verschiebdatum für den Samstag wird während der Saison kurzfristig bekannt gegeben, für den Sonntag ist es der 2. Juli 2023).

Die Schlüssel der reservierten Saisonkabinen und -kästli bitte bis Ende Mai abholen, sonst werden sie an andere Interessierte weiter gegeben.

Benützen Sie den RBS-Bus nach Gümligen, Haltestelle direkt vor dem Freibad. Der Bus verkehrt täglich (bis ca. 19.45 Uhr) alle 30 Minuten.

Wir wünschen allen Freibadbesuchenden viele angenehme und erholsame Stunden, sei es am oder im Bassin oder auf der Terrasse des Restaurants.

Tiefbau und Betriebe

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Wasserversorgung
Trinkwasserqualität in der Gemeinde Ostermundigen

Die Untersuchungsergebnisse des Kantonschemikers haben ergeben, dass das Trinkwasser in der Gemeinde Ostermundigen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

• Die Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchungen sind einwandfrei.
• Der Nitratgehalt liegt bei rund 5.0 Milligramm pro Liter Trinkwasser und liegt damit deutlich unter der zulässigen Norm von 40 mg/l.
• Die Wasserhärte ist durchschnittlich 21.0 °fH (französische Härtegrade). Das Wasser kann als mittelhart bis ziemlich hart bezeichnet werden. Weil die Wasserhärte innerhalb des Gemeindegebietes unterschiedlich sein kann, bitten wir Sie, die genaueren Werte der gewünschten Liegenschaft beim Sekretariat der Abteilung Tiefbau und Betriebe zu erfragen (Tel. 031 930 11 11).

Das Trinkwasser für die Gemeinde Ostermundigen wird vom Wasserverbund Region Bern AG und der Gemeindebetriebe Muri geliefert. Es stammt zum grössten Teil aus Grundwasser und zu einem kleinen Teil aus Quellwasser.

Zusätzliche Informationen finden Sie auch im Internet unter www.wasserqualitaet.ch (PLZ 3072 eingeben).

Betriebe Ostermundigen

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Traktandenliste
Grosser Gemeinderat 2023
Sitzung Nr. 2

Donnerstag, 4. Mai 2023, 18.00–22.00 Uhr, 
Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

185. Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 2. März 2023; Genehmigung  

186. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Ersatzwahl    

187. Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Changemanagement-Massnahmen; Nachkredit – 2. Lesung; Kenntnisnahme und Genehmigung  

188. Ortsplanungsrevision O’mundo; Zentrale Baustelle «Tell/Alpenrösli»; Übertrag «Tell-Saal» in Finanzvermögen; Landabgabe «Tell» im Baurecht; Genehmi-gung  

189. Tram Bern-Ostermundigen «Wendeschlaufe»; Überbauung Restparzelle; Landabgabe «Rüti 1» im Baurecht; Genehmigung und Variantenentscheid

190. Neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 37 «Rüti 1»; Änderung Zonenplan und Baureglement; Genehmigung

191. Überbauungsordnung «Schützenhaus» mit Änderung der Grundordnung und der Überbauungsordnung «Oberfeld – Basis und Detailerschliessung»; Genehmigung  

192. Öffentliche Abwasseranlagen; Zustandserfassung (ZöA II); Investitionskredite; Genehmigung

193. Schulanlage Rüti; Bauliche Massnahmen Brandschutz und Anpassungen für zusätzlichen Raumbedarf; Investitions-
kredit; Genehmigung  

194. Feuerwehrreglement; Teilrevision per 1.6.2023; Genehmigung  

195. Motion SP/Grüne/Gewerkschaften-
Fraktion betreffend eine kohärente Politik der frühen Kindheit in Ostermundigen; Berichterstattung und Abschreibung    

196. Stadtklimainitiativen (Mobilität und Klima); Fristverlängerung bis 8.12.2023; Genehmigung  

197. Überparteiliche Motion «Velofreundliche Gestaltung der Unteren Zollgasse zwischen Unterdorfstrasse und Bolligen-
strasse»; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat  

198. Überparteiliche Motion SP/Grüne/Gewerkschaften: Keine weiteren Hitzeinseln mit dem Tramprojekt schaffen; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat

199. Orientierungen des Gemeinderates  

>    parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Hans Rudolf Hausammann, Ratspräsident

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: http://www.ostermundigen.ch/parteien-in-ostermundigen/grosser-gemeinderat/ggr-unterlagen-fuer-die-naechste-sitzung-am/

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen 

Zwischen Montag, 1. Mai 2023 und Freitag, 5. Mai 2023 finden jeweils in der Nacht ab 03.00 Uhr, Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an Bushaltestellen und Unterführungen auf dem Gemeindegebiet statt. Es kann zu temporären Lärmbelästigungen kommen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Abteilung Tiefbau und Betriebe

 

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Mundige 60+

Informationsanlass «Wohnen im Alter in Ostermundigen» am 1. Mai 2023

Das Soziale Netz Ostermundigen lädt Sie zum Informationsanlass «Wohnen im Alter» ein. Es werden lokale Wohnangebote, Dienstleistungen und deren Finanzierung vorgestellt. Die Veranstaltung bietet Ihnen auch die Möglichkeit, konkrete Fragen zu stellen.

Wann: Montag, 1. Mai 2023, 14.30 bis 16.00 Uhr (anschliessend individuelle Klärung Ihrer Fragen)

Ort: Tell Saal, Bernstrasse 101, 3072 Ostermundigen

Information: Gemeinde Ostermundigen, Mundige 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 78 oder alter@ostermundigen.ch

Der Anlass ist kostenlos und es ist keine Anmeldung nötig.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 9
Datum: 4. April 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau+Betriebe

Variantenstudie Fussgängerbrücke Rörswil; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 wird für die Variantenstudie Fussgängerbrücke
Rörswil ein Nachkredit in der Höhe von CHF 35’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Bildung Kultur Sport

Schule Rüti; Ausstattung Klassenzimmer; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Der Nachkredit von CHF 11’300.00
(inkl. MWST) für die Ausstattung des neuen Klassenzimmers und des Mehrzweckraums des Intensivkurses Deutsch wird z.L. Erfolgsrechnung 2023 bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Ostern

Über die Ostertage bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung von Karfreitag, 7. April 2023, bis und mit Ostermontag, 10. April 2023, geschlossen.

Schalterschluss am Gründonnerstag, 6. April 2023, ist um 16.00 Uhr.

Ab Dienstagnachmittag, 11. April 2023, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.

Gemeinderat Ostermundigen

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Messnetz zum Stadtklima in Ostermundigen wird verdichtet

Seit einigen Jahren werden Hitzeinseln im bebauten Gebiet immer mehr zum Thema. Während heissen Sommerphasen steigt die Sterberate und die Gesundheit der Bevölkerung leidet. Heute weiss man: Neben langfristigen Klimamassnahmen zeigen auch bauliche Veränderungen Wirkung, beispielsweise unversiegelte Flächen, Bäume oder heller Strassenbelag. Um möglichst effektive Massnahmen zu realisieren, müssen Hitzeinseln jedoch zuallererst identifiziert werden. Für diese Aufzeichnung des Stadtklimas braucht es ein gutes Messnetz. Ostermundigen baut seines aus. 

In der Stadt Bern wird das Stadtklima seit 2018 aufgezeichnet. Im Rahmen des Projektes «Urban Climate Bern» wurden seither in Zusammenarbeit mit dem Geographischen Institut der Universität Bern jeden Sommer 60 bis 80 Messstationen montiert, drei davon auch in Ostermundigen («Lötschenstrasse», «Ahornstrasse» und «Umland»). An diesen Stationen besteht bereits eine fünfjährige Sommer-Messreihe des lokalen Mikroklimas.

Im Sommer 2022 wurden nun fünf zusätzliche Standorte in Ostermundigen in das Messnetz integriert. Vier wurden entlang der West-Ost orientierten Entwicklungsachse der Bernstrasse und eine im nordwestlichen Industriegebiet an der Milchstrasse installiert. Die Stationen wurden wie diejenigen des Hauptmessnetzes von Mitte Mai bis Mitte September montiert und registrierten in einem 10-Minuten Intervall die Lufttemperatur.

Ostermundiger Messnetz und Indikatoren 2022

Lage und Bezeichnung (oben), sowie Anzahl Hitzetage (links; Tmax ≥ 30 °C) und Tropennächte (rechts; Tmin ≥ 20 °C) an den Ostermundiger Messstandorten.

Erste Resultate aus den Messungen von 2022 zeigen auch in Ostermundigen deutliche Hitze-
inseln und ähnlich viele Tropennächte wie in der dicht bebauten Innenstadt. Das Factsheet ist auf der Homepage unter der Rubrik Energie abrufbar. Im Jahr 2023 sollen zwei weitere Messstationen in Betrieb genommen werden. Die genauen Standorte werden derzeit noch auf Basis der zu erwartenden Gemeindeentwicklung ermittelt.

Die Messresultate werden aufzeigen, wo sich die Hitze derzeit in Ostermundigen staut. Die Analyse der Daten soll künftig helfen, die Gemeindeentwicklung derart zu gestalten, dass Hitzeinseln vermieden werden können. 

Auf dem folgenden Link finden sie aktuelle und vergangene Messwerte: Stadtplan – map.bern.ch

Der Gemeinderat

Auskunft/Kontakte
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Departementsvorsteherin Tiefbau und Betriebe Frau Bettina Fredrich (Tel. 079 237 59 08) gerne zur Verfügung. 

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Öffnungszeiten über Ostern

Über die Ostertage bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung von Karfreitag, 7. April 2023, bis und mit Ostermontag, 10. April 2023, geschlossen.

Schalterschluss am Gründonnerstag, 6. April 2023, ist um 16.00 Uhr.

Ab Dienstagnachmittag, 11. April 2023, ab 13.45 Uhr, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.

Gemeinderat Ostermundigen

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Häckseldienst April

Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Frühjahr einen Häckseldienst an.

Datum: 24. bis 28. April 2023

Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 14. April 2023

Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert. 

Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Stras-sen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.

Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.

Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall

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Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 7
Datum: 21. März 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Freibad Ostermundigen; externe Unterstützung; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Für den externen Badmeistereinsatz wird zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 ein Nachkredit in der Höhe von CHF 59’000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.

Hochbau

Fachgruppe Bau und Gestaltung; Ersatzwahl
Frau Simone Hänggi, Landschaftsarchitektin HTL BSLA, wird per 1. April 2023 als Mitglied der Fachgruppe Bau und Gestaltung für die laufende Legislatur, d.h. bis am 31.12.2024 gewählt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Kreaktiv 60+ – Mitmachen und ausstellen

Die Fachkommission für Altersfragen der Gemeinde Ostermundigen lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ostermundigen, die 60+ sind, wiederum herzlich ein, bei der Ausstellung KreAktiv 60+ mitzumachen. An der Ausstellung können Sie Ihr handwerkliches und künstlerisches Geschick mit Ihren neuesten Kreationen der breiten Bevölkerung zeigen.

Datum: 01.– 03. Juni 2023

Ort: Kirchgemeindehaus der Reformierten Kirche

Für interessierte Ausstellerinnen und Aussteller:
Infos: Tel. 079 384 52 76 oder E-Mail pia.baehler@bluewin.ch
Anmeldung: Bis spätestens Freitag, 28.04.2023

Wir freuen uns auf Sie und viele interessante Ausstellungsobjekte!

Der Talon kann auch im Internet heruntergeladen werden: www.ostermundigen.ch/60+

Anmeldetalon KreAktiv 60+ (01.06.–03.06.2023)
Name: 
Vorname: 
Jahrgang: 
Strasse, Nr.:
PLZ / Ort:
Telefon:
E-Mail:
Ausstellungsobjekt(e): 
Anzahl Ausstellungsobjekte: 

Für meine Ausstellung benötige ich:
o  Tisch   o  Stellwand   o  beides
Grösse/Fläche ca.:

o Teilnahmekriterien gelesen und akzeptiert
(erhältlich bei Pia Bähler oder unter: www.ostermundigen.ch/60+)

Datum:  
Unterschrift: 

Einsenden an: Pia Bähler, Blankweg 57, 3072 Ostermundigen oder pia.baehler@bluewin.ch
(10% der Einnahmen pro Ausstellerin/Aussteller werden zur Deckung der Kosten abgerechnet)

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Kompostierkurs 6. Mai 2023

Die Kompostberatung der Stadt Bern, die Gemeinden Köniz und Ostermundigen sowie die Quartierkompostgruppe Rossfeld veranstalten einen Einführungskurs in das Kompostieren. Ansprechen möchten wir alle Interessierten, Gartenbesitzer, Haus- und Siedlungswarte.  Der Kurs ist gratis und findet bei jeder Witterung statt. Vorbehalten ist eine kurzfristige Absage bei einer extrem widrigen Wettersituation. Achtung beschränkte Teilnehmerzahl.
Dauer ca. 1 ½ – 2 Stunden.

Kursdatum: Samstag, 6. Mai 2023, von 10.00 bis 12.00 Uhr auf dem Quartierkompostplatz Rossfeld, vis à vis Rossfeldstrasse 42, 3004 Bern

Anmeldungen mit Angabe der Adresse und Mobil-Telefonnummer bis Freitag 28. April 2023 an: 
Entsorgung + Recycling Stadt Bern
Kompostberatung
Murtenstrasse 100
Postfach, 3001 Bern
Tel: 031 321 79 79
E-Mail: kompostberatung@bern.ch
www.bern.ch/entsorgung

Gemeinde Köniz
DZ Abfallbewirtschaftung und Deponie
Muhlernstrasse 101, 3098 Köniz
Tel: 031 970 93 73, E-Mail: abfall@koeniz.ch
www.koeniz.ch

Gemeinde Ostermundigen
Tiefbau und Betriebe
Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen
Tel.: 031 930 11 11
E-Mail: tiefbau@ostermundigen.ch

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 6
Datum: 7. März 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Werkhof; Ersatzbeschaffung Opel Movano; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Ersatzbeschaffung Opel Movano, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 66’097.10 und somit einer Kreditunterschreitung von CHF 902.90, wird genehmigt.

Gemeinderat Ostermundigen

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

1. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag,
2. März 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann
Es sind 35 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Jorim Braun, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Adrian Gränicher, Yves Jordi, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Niels Mahler, Lucien Minka II, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Abwesend: 
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Fabian Baumgartner, Monika Blaser Mitter, Sandro Minka II, Oliver Tamàs und Sandra Zivanovic

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:

173. Das Protokoll Nr. 5 der GGR-Sitzung vom 27. Oktober 2022 wird genehmigt.

174. Das Protokoll Nr. 6 der GGR-Sitzung vom 15. Dezember 2022 wird genehmigt.

175. Als Ersatz für die zurückgetretene Sandra Zivanovic (SVP) wird Herr Ulrich Steiner (SVP) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. April 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

176. Das Projekt «Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Changemanagement-Massnahmen» wird zur Überarbeitung zurückgewiesen.

177. Die «Solarstrategie und Umsetzungsplanung» wird als konzeptionelle Grundlage für heutige und zukünftige Solarenergieprojekte zur Kenntnis genommen.

178. Für den Ersatz der der öffentlichen Wasserleitungen im Blankweg wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Wasserversorgung ein Kredit von CHF 905‘000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.

179. Rörswilstrasse bis Wiesenstrasse
a. Für den Ersatz der öffentlichen Wasserleitungen in der Rörswilstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Wasserversorgung ein Kredit von CHF 633‘000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.
b. Für die Sanierung der öffentlichen Strassen in der Rörswilstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Steuerhaushalts ein Kredit von CHF 50‘000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.

180. Wiesenstrasse bis Bernstrasse
a. Für den Ersatz der öffentlichen Wasserleitungen in der Wiesenstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Wasserversorgung ein Kredit von CHF 970‘000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.
b. Für den Ersatz der öffentlichen Strassenbeläge in der Wiesenstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Steuerhaushalts ein Kredit von CHF 72‘000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt.
c. Für die Erneuerung der öffentlichen Strassenbeleuchtung in der Wiesenstrasse wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Steuerhaushalts ein Kredit von CHF 51’000.00 (inkl. MWSt.) bewilligt

181. Motion «Begegnungsorte»
a. Der Zwischenbericht Bedarfsabklärung und Grobkonzept «Begegnungsmöglichkeiten in Ostermundigen» der Berner Fachhochschule Soziale Arbeit, 16. November 2022 wird zur Kenntnis genommen.
b. Der Grosse Gemeinderat bewilligt die Variante A «Kindlerhaus als Begegnungszentrum» weiter auszuarbeiten und ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu entwickeln und die Kostenfolgen aufzuzeigen, resp. die nötigen Kredite beim zuständigen Gremium einzuholen.
c. Der Grosse Gemeinderat bewilligt die Variante D «Mobile Quartierarbeit (dezentral)» weiter auszuarbeiten und ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu entwickeln und die Kostenfolgen aufzuzeigen, resp. die nötigen Kredite beim zuständigen Gremium einzuholen.
d. Der Grosse Gemeinderat bewilligt die Variante E «Multifunktionale, nutzungsspezifische und -offene Freiräume (dezentral)» weiter auszuarbeiten und ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu entwickeln und die Kostenfolgen aufzuzeigen, resp. die nötigen Kredite beim zuständigen Gremium einzuholen.

182. Die Volksmotion betreffend Aufhebung des nächtlichen Kirchengeläuts sowie des frühmorgendlichen kultischen Läutens wird abgelehnt.

183. Orientierungen des Gemeinderates
a. Motion betreffend keine weiteren Hitzeinseln mit dem Tramprojekt schaffen; eingereicht 27.10.2022; verspätete Beantwortung
b. Projekt «Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe)»; Stand des Geschäftes
c. «Im Pulse vom Rand»; Vorstellung der interdisziplinären Projekte der Berner Fachhochschule; Flyer
d. Temporegime; Stand der Arbeiten

184. Motion SVP-Fraktion betreffend Contracting bei der Umsetzung des Projektplans «Solarstromanlagen und Dachsanierung»; parlamentarischer Neueingang

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 4. Mai 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung 20.55 Uhr.

Namens Des Grossen Gemeinderates
Der Präsident: sig. Hans-Rudolf  Hausammann
Der Ratssekretär: sig. Jürg Kumli

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 5
Datum: 21. Februar 2023
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Spezialfinanzierung Wasser und Abwasser, XY
Für die Revision der Spezialfinanzierung Wasser und Abwasser wird ein Nachkredit zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 in der Höhe von CHF 7’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Präsidiales
Erdbeben Türkei und Syrien; Spende
Der Gemeinderat spendet der Glückskette Schweiz eine Nothilfeunterstützung für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Hierfür wird ein Nachkredit zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 in der Höhe von CHF 2’500.00 bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Mundiger Energiestadt-Tipps

Liebe Ostermundiger*innen
Sind Sie als Gebäudebesitzer*innen schon über die Inhalte des revidierten kantonalen Energiegesetzes informiert? Es ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.

Für Gebäudebesitzer*innen sind insbesondere nachfolgende Informationen wichtig:

  • Der Ersatz oder die Instandstellung jeder Heizung ist meldepflichtig. Die Meldepflicht ist unabhängig vom Heizsystem oder der Gebäudekategorie. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Das bedeutet, dass allenfalls weitere Massnahmen notwendig sind, wie z. B. der Ersatz von Fenstern oder die Wärmedämmung von Fassade oder Dach. Die Meldung erfolgt über die eBau-Plattform an die Gemeinde.
  • Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Damit wird der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes berücksichtigt, und die Eigenenergieerzeugung – sofern erneuerbar – kann angerechnet bzw. in Abzug gebracht werden. Zudem gibt es bei Neubauten mit einer Gebäudefläche ab 300 m2 die Pflicht zur Erstellung einer Solaranlage. Auch ist ein angemessener Teil der Parkplätze für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng. Bei Fragen ist die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen gerne für Sie da. Kontakt: Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch 

Gemeindemitteilungen Ostermundigen

Grosser Gemeinderat Sitzung Nr. 1

Donnerstag, 2. März 2023, 18.00–20.45 Uhr
im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Traktandenliste 
173. Protokoll Nr. 5 der GGR-Sitzung vom 27. Oktober 2022; Genehmigung

174. Protokoll Nr. 6 der GGR-Sitzung vom 15. Dezember 2022; Genehmigung

175. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Ersatzwahl

176. Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Changemanagement-Massnahmen; Kenntnisnahme und Genehmigung Nachkredit

177. Solarstrategie und Umsetzungsplanung; Kenntnisnahme

178. Perimeter «Blankweg»; Ersatz und Erweiterung von öffentlichen Wasserleitungen; Genehmigung Investitionskredit

179. Rörswilstrasse; Ersatz der öffentlichen Wasserleitungen und Sanierung der öffentlichen Strassen; Genehmigung Investitionskredite

180. Wiesenstrasse – Bernstrasse; Ersatz der öffentlichen Wasserleitungen, Ersatz der Strassenbeläge und Erneuerung der Strassenbeleuchtung; Genehmigung Investitionskredite

181. Motion «Begegnungsorte»; Berichterstattung und Variantenentscheid

182. Volksmotion betreffend Aufhebung des nächtlichen Kirchengeläuts sowie des frühmorgendlichen kultischen Läutens; Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat

183. Orientierungen des Gemeinderates

–> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Hans Rudolf Hausammann
Der Ratspräsident

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: http://www.ostermundigen.ch/parteien-in-ostermundigen/grosser-gemeinderat/ggr-unterlagen-
fuer-die-naechste-sitzung-am/ 

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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