Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Liegenschaftsverantwortliche helfen mit, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen zu optimieren. Sie achten beim Zurückschneiden ihrer Bepflanzung (Bäume, Hecken und Sträucher) darauf:
– dass der seitliche Abstand vom Fahrbahnrand von 50 cm eingehalten ist;
– dass bei überhängenden Ästen der Luftraum über der Strasse von 4.50 m Höhe und über Geh- und Radwegen von 2.50 m Höhe frei gehalten bleibt;
– dass die Wirkung der Beleuchtung der Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt wird;
– dass Strassensignale sichtbar bleiben;
– dass bei gefährlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, der Seitenbereich ausreichend frei gehalten und damit die Verkehrsübersicht gewährleistet wird;
– dass Bäume und grössere Äste beseitigt werden, welche den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.
Bitte beachten Sie den kostenlosen Häckseldienst.
Wird die Bepflanzung nicht zurückgeschnitten, werden die Liegenschaftsverantwortlichen erinnert. Anschliessend kann die Gemeinde eine Ersatzvornahme auf deren Kosten einleiten.
Haben Sie Fragen? Bitte melden Sie sich. Wir sind gerne für Sie da: Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Tel. 031 925 22 47.
.
Häckseldienst – eine Dienstleistung der Gemeinde
Vom 14. bis 17. Oktober 2025 wird der kostenlose Häckseldienst angeboten.
Es ist keine Anmeldung für den Häckseldienst erforderlich, sofern die Häckseldauer unter einer halben Stunde liegt. Siedlungswarte wenden sich bitte direkt an den Werkhof (Tel. 031 924 26 26 oder 079 842 30 80), um einen Termin zu vereinbaren. Die Werkhofmitarbeiter werden im ganzen Gemeindegebiet das bereitgestellte Häckselgut zerkleinern.
Das Häckselmaterial ist bereitzustellen:
Wochentag | Gemeindegebiet | Zeit |
Dienstag und Mittwoch | Kreis 1, Gemeindegebiet Ittigen | 7.30 Uhr |
Donnerstag und Freitag | Kreis 2, Gemeindegebiet Altikofen, Worblaufen | 7.30 Uhr |
Was kann gehäckselt werden?
Baum- und Heckenschnitt bis maximal 10 cm Durchmesser.
Was ist nicht geeignet?
Feiner Hecken- und Sträucherschnitt, Wurzelstöcke, Bodendecker, Schilf, angefaultes und vermodertes Material wie Gartenabfall, Gras und Laub, Cotoneaster (Zwergmispel).
Bereitstellen des Häckselmaterials
– Das zu häckselnde Material ist im jeweiligen Gemeindegebiet um 07.30 Uhr geordnet und gut sichtbar an den üblichen Containerstandplätzen für Grüngut/Speisereste bereitzustellen.
– Bitte informieren Sie den Werkhof, wenn Sie das Häckselmaterial nicht gut sichtbar bereitstellen können.
– Die Zufahrt für den Traktor und den Häcksler muss gewährleistet sein
(minimale Durchfahrtsbreite 2.50 m).
– Das zerkleinerte Häckselgut ist durch den Bereitsteller zurückzunehmen. Es findet keine Abfuhr statt. Das anfallende Material kann direkt in den Garten oder an Ort aufgeschichtet werden. Verteilung und Reinigung ist Sache des Bereitstellers.
– Häckselgut ist nur für den Eigengebrauch im Garten bestimmt. Wer Astmaterial entsorgen möchte, gibt es der Kompostabfuhr mit (Bereitstellung gemäss Abfallkalender: Sträucher und Äste gebündelt und verschnürt, max. 50 cm Durchmesser, max. 1.50 m lang, max. 18 kg oder in Container).
Verwenden des Häckselmaterials Baum- und Sträucherhäcksel können am sinnvollsten eingesetzt werden, wenn deren Eigenschaften bekannt sind. Holzhäcksel enthalten fast keine Nährstoffe und haben eine wachstumsstörende Wirkung. Auf die Bodenstrukturen wirken sie sich positiv aus. Am besten eignet sich Häckselgut deshalb zum Abdecken der Gartenwege, zum Einbringen in Hecken- und Beerenpflanzungen sowie zum Kompostieren bzw. zur Humusbildung. |
Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Regeln, damit erleichtern Sie uns den Häckseldienst.
Häckselgut zum Kompostieren oder Mulchen: Bei Fragen zum Einsatz des Häckselguts wenden Sie sich bitte an die Garten- und Kompostberaterin, Madeleine Aeschimann Hitz, Tel. 031 921 92 53.
.
Ihre Anlaufstelle für praktische Lebensfragen im Alter präsentiert:
«Wohnen im Alter» – eine Veranstaltungsreihe für Seniorinnen und Senioren
Was trägt die Spitex zu einem gelingenden Wohnen in den eigenen vier Wänden bei?
– Freitag, 17. Oktober 2025, 14.00–16.00 Uhr, Pulferstube, Talgut-Zentrum 40
– Referent: Jörg Stähelin, Geschäftsleiter Spitex Bantiger
– Anmeldeschluss: 9. Oktober 2025
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Heimeintritt?
– Donnerstag, 20. November 2025, 14.00–16.00 Uhr, Senevita Aespliz, Grauholzstrasse 11
– Referentin: Velinka Mitrovi, Geschäftsleiterin Senevita Aespliz
– Im Anschluss wird in der Cafeteria Kaffee und Kuchen offeriert
– Anmeldeschluss: 13. November 2025
Anmeldung: Stefan Wüthrich, Altersbeauftragter, 031 925 23 52 / 079 948 30 63,
stefan.wuethrich@ittigen.ch
Wir freuen uns auf interessante Nachmittage mit Ihnen!