Die Wasserproben vom 9. September 2024 am Brunnen vor dem Schulhaus an der Bolligenstrasse 113 entsprachen nicht den Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen vom 16. Dezember 2016. Deshalb wurde am Brunnen ein Schild mit der Aufschrift «Kein Trinkwasser» angebracht.
Der Brunnen wird mit privatem Quellwasser gespeist. Im Februar 2025 sanierten die Privateigentümer die Brunnstube und die Quellzuleitung.
Die Wasserproben vom 6. März 2025 entsprachen wieder den Anforderungen des EDI und das Wasser aus dem Brunnen kann nun wieder bedenkenlos getrunken werden. Die Gemeinde bedankt sich bei den privaten Eigentümern für die Sanierung der Quellen.
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung, Tiefbau
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Asiatische Hornisse
Vor knapp einem Jahr wurden Sie von Ihrer Gemeinde informiert, Beobachtungen der gebietsfremden, invasiven Asiatischen Hornisse schnellstmöglich auf
www.asiatischehornisse.ch
zu melden. Der Aufruf wurde gehört, rund 50 Nester konnten entfernt werden. Für diese tatkräftige Unterstützung dankt Ihnen das INFORAMA herzlich. Um die Ausbreitung dieser Art weiterhin so gut wie möglich zu verlangsamen, ist der Kanton Bern erneut auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.
Jetzt wichtig Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten. Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist.
Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton. Wir bitten Sie, Ihrer Gemeinde Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform (www.asiatischehornisse.ch; WICHTIG: ohne Bindestrich) zu melden.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Zusammenarbeit!
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 12
Gemeindemitteilungen Bolligen
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Abfallentsorgung – neuer Logistikdienstleister ab Oktober 2025
Die bisher zuständige Kunz Transporte AG aus Bolligen hat den Entsorgungslogistikdienstleistungsvertrag mit der Gemeinde Bolligen mangels betrieblicher Nachfolgelösung auf Ende September 2025 gekündigt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben, worauf zwei Dienstleister ein Angebot eingereicht haben. Aufgrund der vordefinierten Kriterien wurden die beiden Angebote bewertet. Mit Beschluss vom 10. März 2025 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Entsorgungslogistik ab 1. Oktober 2025 an die Firma Läderach Worb AG vergeben. Über die Details zur neuen Entsorgung wird die Bevölkerung von Bolligen rechtzeitig informiert.
PubliBike – Absichtserklärung
Die Firma PubliBike AG betreibt in der Region Bern in verschiedenen Gemeinden ein stations-basiertes Veloverleihsystem (VVS) als Gesamtdienstleister. Die Gemeinden schliessen sich mittels eines Zusammenarbeitsvertrages zusammen und es wird mit PubliBike ein Leistungsvertrag abgeschlossen. Die Fachgruppe Verkehr Bolligen befürwortet einen Anschluss der Gemeinde Bolligen an das VSS. Aus der Bevölkerung sind zudem verschiedene Anfragen eingelangt, die ebenfalls ein Anschluss anregen. Mittels Absichtserklärung vom 10. März 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Anschluss an das VSS vertieft zu prüfen. Mögliche Standorte, Investitionskosten sowie wiederkehrende Betriebskosten sind zu evaluieren. Nach Vorliegen dieser Grundlagen wird der Gemeinderat über eine Einführung befinden.
Im Zusammenhang mit einer periodischen Prüfung durch die GVB wurden im Schulhaus Ferenberg einige Mängel festgestellt. Um die Personensicherheit zu gewährleisten sind zwingende Massnahmen erforderlich. Der Gemeinderat hat für die verschiedenen Arbeiten einen Nachkredit von CHF 14‘000.– zu Lasten der Rechnung 2025 genehmigt.
Der Werkhof Bolligen ist baulich in einem schlechten Zustand. Die Elektroinstallationen entsprechen nicht mehr den gegebenen Vorschriften. Die BKW hat die Leistung von 40 auf 100 kW angepasst und damit die Versorgung massgeblich verbessert. 2024 wurden die Elektroverteilungen mit FI-Schutz im EG und OG gesichert. Ergänzend zeigt sich, dass die Elektroleitungen in den Werkstätten ersetzt werden müssen. Zeitgleich soll die Heizung in den Garderoben, im Bürobereich und im WC angepasst und die Fenster im Aufenthaltsraum ersetzt werden. Für die erforderlichen Arbeiten wurde ein Nachkredit von CHF 48 000.– zu Lasten der Rechnung 2025 genehmigt.
Schulanlage Lutertal – Nachkredit Umnutzung Spezialraum zu Klassenraum
Im Schulhaus Lutertal ist auf das Schuljahr 2025/2026 ein Klassenzimmer mehr erforderlich. Es wurden verschiedene Lösungen geprüft. Ein bisher für das textile und technische Gestalten (TTG) genutztes Schulzimmer wird zum Klassenraum umgenutzt. Dazu muss das Material des TTG ausserhalb des Klassenzimmers gelagert werden können. Im Gang werden neue Schränke eingebaut, die den Sicherheitsvorschriften im Fluchtraum entsprechen. Für die erforderlichen Arbeiten wurde ein Nachkredit von CHF 75 000.– genehmigt.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 11
Gemeindemitteilungen Bolligen
Gratis-Häckseldienst Bolligen März/April 2025
Der Häckseldienst findet von Montag, 31. März bis Donnerstag, 3. April 2025 statt.
Was kann gehäckselt werden?
Baum- und grober langer Sträucher Schnitt (Durchmesser max. 20 cm)
Verholzte Gartenpflanzen und Stauden
Was kann NICHT gehäckselt werden?
Feiner Hecken- und Sträucher-Schnitt
Wurzelstöcke
Der Häckseldienst ist grundsätzlich gratis.
pro Haushalt: bis 20 Min. gratis
pro Landw. Betrieb: bis 60 Min. gratis
⇒ Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Bereitstellung – Montag, 31. März 2025
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucher-Schnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen gut zugänglich am Strassenrand/Garagen-Vorplatz bereitzustellen.
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das gehäckselte Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Ab-decken von Rabatten unter Sträuchern.
Die Bauverwaltung nimmt Ihre Online-Anmeldung (www.bolligen.ch – Onlineformulare) oder Ihre telefonische Anmeldung bis und mit Mittwoch, 26. März 2025 gerne entgegen.
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Beginn
ab Dienstag, 22. April 2025 im Hallenbad Bolligen
Kursdauer
Kinderkurse
Krebs + Seepferd: 9/10 Lektionen à 30 Minuten Frosch – Delphin: 9/10 Lektionen à 45 Minuten Montagskurse: ohne Ostermontag (21.04.25) + Pfingstmontag (09.06.25) bis Montag, 30.06.25 Freitagskurse: ohne Auffahrtswochenende (Freitag, 30.05.25)
Erwachsenenkurse
Aqua Fit: 9/10/11 Lektionen à 60 Minuten Crawl, Fitnessschwimmen + Wassergymnastik 50plus: 11 Lektionen à 45 Minuten Anfänger*innen Erwachsene: 10 Lektionen à 45 Minuten Montagskurse: ohne Ostermontag (21.04.25) + Pfingstmontag (09.06.25) bis am Montag, 30.06.25 Donnerstagskurse: ohne Auffahrt, 29.05.25
Tests
In den Kinderkursen können Tests absolviert werden. Informationen zu den Testabzeichen und den dafür nötigen Voraussetzungen finden Sie unter www.swimsports.ch
Kurskosten
Kinderkurse
1. Kind: CHF 162.00/ 180.00 (9/10 x CHF 18.00 inkl. Abzeichen) Ab dem 2. Kind erhalten Sie einen Familienrabatt von CHF 10.00.
Erwachsenenkurse
Crawl + Fitnessschwimmen: CHF 187.00 (11 x CHF 17.00) Aqua Fit: CHF 153.00/ 170.00/ 187.00 (9/10/11 x CHF 17.00) Wassergymnastik 50plus: CHF 154.00 (11 x CHF 14.00) Anfänger*innen Erwachsene: CHF 170.00 (10 x CHF 17.00)
Eintritt Hallenbad
Der Hallenbad-Eintritt ab 6 Jahren ist nicht in den Kurskosten inbegriffen und ist auch für Begleitpersonen und Zuschauer zu bezahlen. 12-er Karten können am Kassenautomat bezogen werden (2 Eintritte gratis, Gültigkeit 2 Jahre).
Informationen zur Kursanmeldung
Anmeldung
Gerne nehmen wir Ihre Online-Anmeldung von Montag, 7. April 2025, bis Mittwoch, 16. April 2025, entgegen. Das Kursprogramm Frühling 2025 und alle weiteren Informationen zu unseren Schwimm- und Aqua Fit-Kursen finden Sie ab sofort unter www.bolligen.ch – «Schwimmkurse». Kursadministration: Chantal Willi, Tel. 031 924 70 27, chantal.willi@bolligen.ch Einwohnergemeinde Bolligen, Abteilung Bildung + Kultur
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen! Einwohnergemeinde Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 10
Gemeindemitteilungen Bolligen
Bauarbeiten: Aktuelle Informationen
Information Bauarbeiten: Krauchthalstrasse im Bereich Stockeren Am 10. bis 12. März werden die Hausanschlüsse für die Wasserleitungen auf der Fahrtrichtung Krauchthal im Gebiet Stockeren eingebaut. An den Tagen wird der Verkehr von 06.30 bis 18.30 Uhr mittels Verkehrsdienst geregelt.
Voraussichtlich wird frühestens Mittwochmittag die Krauchthalstrasse wieder ohne Einschränkungen befahrbar sein.
Rüttelerweg: Strassensperrung am Mittwoch, 12. März 2025 Der Leitungsersatz der Wasserversorgung Bolligen im Bereich des Rüttelerwegs ist bald abgeschlossen. Im Zuge des Projekts ist ein Belagsersatz der Tragschicht (Grundlage für die Strassenoberfläche) vorgesehen. Der betroffene Bereich ist auf dem Übersichtsplan rot markiert.
Die Bauarbeiten am Rüttelerweg erfordern eine Strassensperrung am: Mittwoch, 12.03.2025, 7.30 –17.00 Uhr
Der Zusammenschluss der Wasserleitung wird erst diesen Herbst erfolgen, sobald das neue Reservoir Mannenberg in Betrieb ist. Der Einbau des Deckbelages erfolgt im Jahr 2026.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
«Mein Letzter» Diakon Martin Arbenz führt seinen letzten Seniorennachmittag durch. Dieser steht ganz im Zeichen der Rückschau, der Erlebnisse und der Begegnungen mit Ihnen während der letzten 24 Jahre. Anschliessend Zvieri.
Von April bis und mit September ruhen die Seniorennachmittage. Voraussichtlicher Wiederbeginn im Oktober 2025.
Wiederkehrende Angebote
Wandern und Spazieren • Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen – Informationen: Im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder unter www.kirchebolligen.ch
• Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute – Kontakt: Pro Senectute, Region Bern, Tel. 031 359 03 03
Turnen • Pro Senectute Fit Gym (Turnen) • Wann: Jeden Dienstag, 08.45–09.45 Uhr oder 10.00–11.00 Uhr • Wo: Kirchgemeindehaus Bolligen • Anmeldung: Ursula Wenger, Tel. 031 922 40 46
Mittagstisch 60+: Zusammen essen und plaudern • Mittagstisch 60+ vom Frauenverein Bolligen • Wann: Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr • Wo: Reberhaus Bolligen • Anmeldung: Bis Donnerstag vorher bei Ursina Hepp, Tel. 079 270 86 44
SCHOCKANRUF! Legen Sie einfach auf! Wie Sie betrügerische Schockanrufe erkennen und abwehren können
Das Wichtigste in Kürze: • Schockanrufe sind eine Art von Telefonbetrug, bei dem Betrüger behaupten, ein Familienmitglied sei in Not und benötige sofort Geld – die einfache Formel lautet: Schock + Geld = Betrug.
• Legen Sie sofort auf, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, und versuchen Sie, das angeblich betroffene Familienmitglied direkt zu kontaktieren.
• Betrüger geben sich als Autoritätspersonen aus (Ärzte, Anwälte, Polizisten) oder imitieren täuschend echt die Stimmen von Verwandten.
• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen, auch wenn sie in Uniform erscheinen.
• Bei Verdacht sofort die Polizei unter 117 anrufen – die echte Polizei ruft nie selbst von dieser Nummer an.
Was ist ein Schockanruf? Ein Schockanruf ist eine besonders aggressive Form des Telefonbetrugs, die sich immer mehr ausbreitet. Bei einem Schockanruf werden Sie angerufen und mit einer erfundenen, aber glaubwürdig klingenden Nachricht konfrontiert, die Sie in Schock versetzen soll: Zumeist wird behauptet, ein Mitglied Ihrer Familie sei in einer schweren Notlage oder in grosser Gefahr. Zugleich wird behauptet, Sie könnten diese Notlage lindern bzw. die Gefahr abwenden, indem Sie – so schnell wie möglich! – Geld und Wertsachen an einen Boten oder eine Botin übergeben. Da Sie durch den Schock nicht rational denken können, aber natürlich Ihrem Familienmitglied helfen wollen und ausserdem unter Druck gesetzt werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie den Forderungen nachkommen und erst später realisieren, dass Sie betrogen wurden.
Wer ruft an? Die Rollen, welche die Betrüger spielen, sind sehr verschieden: Mal meldet sich ein «Chefarzt», mal ist es der «Anwalt», manchmal sind es sogar «Polizisten». In allen diesen Fällen nutzen die Betrüger die «Autorität», die den genannten Berufsgruppen zugeschrieben wird, zur Einschüchterung ihrer Opfer. In anderen Fällen geben sich die Betrüger auch direkt als die betroffenen Familienmitglieder aus, also etwa als Enkel, Söhne oder Töchter.
Wie erkenne ich, ob ein Anruf echt ist oder ein betrügerischer Schockanruf? Eben nicht an der Stimme des Anrufenden! Auch nicht an persönlichen Informationen, über die er oder sie verfügt. Informationen sind in unserer «Social-Media»-Welt für Aussenstehende leicht zu beschaffen. Inzwischen wird das Problem des Telefonbetrugs noch zusätzlich verschärft durch die sogenannte «Künstliche Intelligenz (KI)», die es ermöglicht, bekannte Stimmen täuschend echt nachzuahmen. Der kleinste gemeinsame Nenner, an dem Sie einen Schockanruf erkennen, ist also die schockierende Nachricht selbst, und dass sie immer mit einer Geldforderung verbunden ist: Schock + Geld = Betrug. Der Druck, der dabei aufgebaut wird, ist ein weiteres Indiz.
Tun Sie auf keinen Fall, was von Ihnen gefordert wird! Brechen Sie das Gespräch sofort ab und legen Sie einfach auf. Versuchen Sie, das angeblich betroffene Familienmitglied zu erreichen oder eine andere Person Ihres Vertrauens. Rufen Sie auch sofort die Polizei (117) an.
Was sollte ich sonst noch bedenken? • Die Polizei ruft niemals von der Notruf-Telefonnummer 117 aus an. Geben Sie niemals Auskunft über Bankverbindungen, finanzielle oder persönliche Verhältnisse. Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Übergeben Sie niemals Geld und Wertgegenstände an unbekannte Personen, auch wenn sie echt aussehende Uniformen tragen.
Informieren Sie sich regelmässig auf www.telefonbetrug.ch oder www.skppsc.ch über die neuesten Entwicklungen.
Quelle: www.schockanrufe.ch
Kontakt: Einwohnergemeinde Bolligen Informationsstelle für Altersfragen Martin Schmid Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen 031 924 70 61, sozialdienste@bolligen.ch
Einwohnergemeinde Bolligen Informationsstelle für Altersfragen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 9
Gemeindemitteilungen Bolligen
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Personalrechtliche Grundlagen Der Gemeinderat hat die Personalverordnung bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist angepasst. Zudem wurde berücksichtigt, dass per 01.06.2022 Entschädigungen und Spesen des Gemeinderates im Reglement über die Entschädigungen und Spesen (ESR) geregelt sind. Zudem wurde im Anhang II Stellenstruktur die neue Geschäftsleiterstelle eingefügt und der Anhang III bezüglich Entschädigungsregelungen angepasst.
Die Teilrevision der Verordnung wird vorschriftsgemäss publiziert. Bitte beachten Sie dazu die separate Publikation im amtlichen Anzeiger.
Gemeindeverwaltung Gestützt auf die aktuelle personelle Situation im Stab und der Abteilung Einwohnerdienste/Sicherheit hat der Gemeinderat zur Sicherstellung des Betriebs und für die Einarbeitung der neuen Gemeindeschreiberin und zur Unterstützung des neuen Geschäftsleiters sowie für die Überbrückung infolge Absenzen und der Kündigung des Abteilungsleiters Einwohnerdienste und Sicherheit, die Mandatslösung kurzfristig erweitert und für die Einarbeitung verlängert. Die erforderlichen Nachkredite wurden genehmigt.
Schulraumplanung Der Gemeinderat hat von den Vorbereitungsarbeiten der Projektgruppe für das Auswahlverfahren eines Planungsteams Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen genehmigt. Vorgesehen ist in einem ersten Schritt, einen Generalplaner zu beauftragen. Die Kosten für die Ausschreibung werden berechnet und anschliessend dem zuständigen Organ ein Kreditantrag unterbreitet, bevor eine Ausschreibung erfolgt.
ZPP VI «Pfrundland» – Verzicht auf Überbauungsordnung Im Jahre 2014 wurde für das Pfrundland ein Infrastrukturvertrag abgeschlossen und die Grundlagen zu einer verdichteten Wohnüberbauung gelegt. Im Rahmen eines Projektwettbewerbes im qualitätssichernden Verfahren nach Art. 122a Bauverordnung (BauV), wurde ein Vorhaben erarbeitet und genehmigt. Im Rahmen der Beurteilung des Baugesuchs entscheidet die Gemeindebehörde über den definitiven Verzicht auf die Überbauungsordnung. Der Entscheid des Gemeinderates vom 17.02.2025 über den definitiven Verzicht einer Überbauungsordnung wird mit dem Bauentscheid eröffnet und ist mit diesem zusammen von den legitimierten Parteien mit einer Baubeschwerde anfechtbar.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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Feuerwehr Bolligen
Feuerwehrersatzabgabe
Vorgehen bei Befreiungsgesuchen Gemäss Artikel 27 des Reglements für die öffentliche Sicherheit sind alle in der Gemeinde Bolligen niedergelassenen Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 52. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, zahlen für die Dauer der Feuerwehrdienstpflicht eine Ersatzabgabe. Die Ersatzabgabe je ersatzpflichtige Person beträgt mindestens CHF 20.00 pro Jahr. Die Höhe der Ersatzabgabe wird aufgrund der einfachen Steuer für Einkommen und Vermögen berechnet und beträgt gemäss Art. 41 Abs. 2 einen prozentualen Anteil davon. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag der Ersatzabgabe werden vom Gemeinderat zusammen mit dem Budget festgelegt, dürfen den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag aber nicht überschreiten.
Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind Personen, die gemäss Art. 34 des Reglements für die öffentliche Sicherheit von der aktiven Feuerwehrdienstleistung befreit sind: 1. Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit dem Feuerwehrdienst nicht vereinbar sind, nämlich – die Mitarbeiter*innen der Kantonspolizei – die Mitglieder des Regionalen Führungsorgans oder von kantonalen Führungsorganen
3. Personen, die zusammen mit deren*dessen Partner*in in eingetragener Partnerschaft leben und deren*dessen Partner*in Feuerwehrdienst leistet
4. die in Betriebsfeuerwehren eingeteilten Personen
5. auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige alleine zu betreuen haben
6. Personen, die eine volle Invalidenrente beziehen
7. auf Gesuch hin Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung des Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt.
Sollten Sie gemäss einem dieser Kriterien befreiungsberechtigt sein, so teilen Sie dies bitte schriftlich bis spätestens 7. März 2025 der Einwohnergemeinde Bolligen, Einwohnerdienste und Sicherheit, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen, mit. Bitte legen Sie ihrem Schreiben Bestätigungen des Sachverhaltes (IV-Rentenverfügung, Wahlbestätigung etc.) bei.
Einwohnergemeinde Bolligen Einwohnerdienste und Sicherheit
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Plastikrecycling: Neuer Sammelrekord im Jahr 2024
Im Mai 2023 hat Bolligen, zusammen mit 49 weiteren Berner Gemeinden, das Sammelsystem «Bring Plastic Back» für Haushaltskunststoffe eingeführt. Mit Erfolg: Im Jahr 2024 wurden 18’420 Kilogramm gesammelt – mehr als je zuvor. Besonders wichtig ist dies bei Lebensmittelverpackungen, die mit einer Lebensdauer von nur 4 bis 6 Wochen von der Produktion bis zur Entsorgung besonders kurzlebig sind. Das System bewährt sich: Die Gemeinde Bolligen ist Teil des schweizweit ersten, kantonal einheitlichen und national kompatiblen Sammelsystems für Haushaltkunststoffe. Mittlerweile wurde «Bring Plastic Back» auf 204 Berner Gemeinden ausgeweitet und die Sammlung trifft auch in umliegenden Kantonen auf Interesse.
Bolliger Zahlen und Fakten • 18’420 kg Plastik wurden im letzten Jahr gesammelt – das bedeutet nochmals eine leicht höhere Sammelquote als im Einführungsjahr • Mit dem gesammelten Plastik konnten 27’630 Liter Erdöl eingespart werden • Das so gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 7’195 m Kabelschutzrohren • Im Gegensatz zur Verbrennung der gesammelten Kunststoffe, konnten so gesamthaft 52’129 kg CO2-Emissionen eingespart werden
Gesamthaft wird rund 90% des Sammelguts in der Schweiz verwertet. Der Rest wird an spezialisierte Verwerter in der EU verkauft, da es für diese Kunststoffarten in der Schweiz keine Aufbereitungswerke gibt.
«Bring Plastic back» – ein zertifiziertes System Das Sammelsystem ist nach den strengen Anforderungen des Vereins «Schweizer Plastic Recycler» zertifiziert. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach der Methode der EMPA. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.
Recycling ist gut – Vermeidung ist noch besser Die erfreulichen Sammelergebnisse sind ein wichtiger Schritt für die Umwelt. Gleichzeitig hilft auch die Reduktion von Kunststoffabfällen im Alltag. Denn jedes nicht produzierte Plastikprodukt spart mehr Ressourcen als das beste Recycling. Viele kleine Schritte machen dabei einen Unterschied: Ob ein wiederverwendbarer Einkaufssack, Mehrwegbehälter für Lebensmittel oder auch mal der Griff zu unverpackten Produkten. Haushaltskunststoffe lassen sich im Alltag aber nicht immer vermeiden – genau dafür steht mit dem «Bring Plastic Back»-System eine umweltfreundliche Recyclingmöglichkeit zur Verfügung.
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 8
Gemeindemitteilungen Bolligen
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Funktionendiagramm Schulen Auf Antrag der Bildungskommission wurde das letztmals 2017 überarbeitete Funktionendiagramm der Schulen genehmigt und rückwirkend per 01.01.2025 in Kraft gesetzt. Basierend auf der kantonalen Vorgabe, wurden Änderungen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21, begriffliche Anpassungen und genauere Definitionen berücksichtigt. Neu gibt es ein Funktionendiagramm für die Schule und ein separates für die Tagesschule.
Gemeindeverwaltung – Personal Am 1. März 2025 wird Christian Wüste die Stelle als Geschäftsleiter antreten, er wurde bereits vorgestellt. Erfreut kann der Gemeinderat berichten, dass auf den 1. Mai 2025 eine neue Gemeindeschreiberin in der Person von Livia Imbach angestellt werden konnte. Der Gemeinderat heisst die neuen Angestellten herzlich willkommen.
Auf den 30. April 2025 hat der Leiter Abteilung Einwohnerdienste und Sicherheit sowie Gemeindeschreiber-Stellvertreter Christoph Haldimann gekündigt. Er nimmt eine neue berufliche Herausforderung in einer anderen bernischen Gemeinde an und wird die Gemeinde bereits im Verlaufe des März verlassen. Der Gemeinderat dankt Christoph Haldimann für seine geleisteten Dienste und wünscht ihm alles Gute.
Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) Verschiedene Personen sind aus ihrer Funktion in den Gremien der RKBM per Ende 2024 ausgetreten bzw. treten per April 2025 zurück. Die Wahlen durch die Regionalversammlung erfolgen am 24. April 2025. René Bergmann stellt sich als Vertreter des Sektors Ost als Mitglied der Geschäftsleitung zur Verfügung. Der Gemeinderat Bolligen unterstützt die Kandidatur und hat eine entsprechende Wahlempfehlung eingereicht.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 7
Gemeindemitteilungen Bolligen
Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 6
Gemeindemitteilungen Bolligen
Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 5
Gemeindemitteilungen Bolligen
Fördermassnahmen in Bolliger Privatgärten
Die Gemeinde Bolligen setzt sich aktiv für den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt ein und unterstützt verschiedene Naturschutzmassnahmen in Privatgärten finanziell. Zu den geförderten Projekten gehört das Anlegen von Ast- und Steinhaufen, Kopfweiden, Strauchgruppen, Holzbeigen sowie bestimmte Hochstamm-Obstbäume.
Beiträge werden ausschliesslich für neu angelegte Objekte ausgerichtet, die nach der Prüfung durch die Gemeinde Bolligen entstehen. Die geförderten Massnahmen müssen mindestens vier Jahre bestehen und den Vorgaben der Gemeinde entsprechen.
Bitte melden Sie Ihr Förderobjekt bis spätestens am 28. Februar 2025 unter folgender Seite an: www.bolligen.ch/foerderung.
Bei Fragen hilft Ihnen die Bauverwaltung telefonisch unter 031 924 70 30 und per E-Mail unter bauverwaltung@bolligen.ch gerne weiter.
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung; Planung und Umwelt
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 4
Gemeindemitteilungen Bolligen
Kindergarten Bolligen
Einschreibung für das Schuljahr 2025/2026
Die Einschreibung für den Kindergarten (Teil der obligatorischen Schulzeit) erfolgt auf dem Korrespondenzweg. Die Eltern haben den Informationsbrief und das Anmeldeformular per Post erhalten.
Kindergartenpflichtig werden Kinder mit Geburtsdatum: 1. August 2020 – 31. Juli 2021 (1. Kindergartenjahr) 1. August 2019 – 31. Juli 2020 (letztes Jahr vom Kindergarten abgemeldete Kinder)
Wir bitten um Rücksendung der Anmeldung an die Schulleitung Primarschule, Lutertalstrasse 52, 3065 Bolligen, bis spätestens Montag, 3. Februar 2025.
Betroffene Eltern, die nicht angeschrieben worden sind, bitten wir, sich mit der Schulleitung Primarschule in Verbindung zu setzen. E-Mail: katharina.nyfeler@schulen-bolligen.ch
Über die Klassenzuteilung werden die Eltern im April schriftlich informiert.
Zusammen mit dem Programm «erneuerbar heizen» vom Bundesamt für Energie (BFE) möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie von einem nachhaltigen Heizsystem profitieren können.
Was erwartet Sie? An der Veranstaltung erhalten Sie eine umfassende Übersicht über moderne, umweltschonende Heizsysteme wie Wärmepumpen, Fernwärmeheizung, Holzheizungen und Solarwärme. Auch werden Finanzierungsmöglichkeiten für den Heizwechsel vorgestellt. Abschliessend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, direkt vor Ort eine kostenlose, profes- sionelle Impulsberatung zu Ihrem Heizungsersatz zu buchen.
Eckdaten der Veranstaltung + Anmeldung
• Datum: Donnerstag, 30. Januar 2025 • Zeit: 19 – 21 Uhr • Ort: Reberhaus Bolligen • Anmeldung: Bis 27. Januar online unter https://www.bolligen.ch/ anmelden
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Im Anschluss laden wir Sie herzlich zu einem Apéro ein.
Wir freuen uns, Sie an der Veranstaltung begrüssen zu dürfen.
Einwohnergemeinde Bolligen in Zusammenarbeit mit NUBIS
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Velosammelaktion Velafrica 2025
Die Gemeinde Bolligen beteiligt sich an der Aktion von «velafrica», wobei alte Fahrräder direkt vor der Haustür abgeholt werden.
Möchten Sie an der Aktion teilnehmen, so könne Sie sich informieren unter www.velafrica.ch/was-wir-tun/abholaktion-bern-2025 und melden Sie sich, bis am 21. Januar 2025 über diese Website an.
Einwohnergemeinde Bolligen
Information zur Mitwirkung «Fussballcampus Region Bern»
Der BSC Young Boys, die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen und der Kanton Bern laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Bolligen und Ostermundigen sowie weitere Interessierte herzlich zur Information zum Mitwirkungsverfahren der Überbauungsordnung «Fussballcampus Region Bern» ein.
Zum Start der Mitwirkung finden in der Aula der Schule Rothus in Ostermundigen am Freitag, 17. Januar 2025 zwei Informationsanlässe statt. Die Projektverantwortlichen vom BSC YB, der Gemeinden und des Kantons, informieren über das Projekt «Fussballcampus Region Bern». Der erste Informationsanlass findet von 14.00 bis 16.00 Uhr statt, der zweite von 18.00 bis 20.00 Uhr. Die Bevölkerung von Bolligen und Ostermundigen sowie alle weiteren Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Die Unterlagen für die Mitwirkung werden vom 21. Januar bis 26. Februar 2025 in der Schule Rothus zu folgenden Zeiten vorgestellt:
Die Unterlagen und Informationen können ebenfalls unter www.fussballcampus.ch eingesehen werden. Die Mitwirkungsunterlagen liegen zudem ab dem 20. Januar 2025 in den Gemeindeverwaltungen auf (Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16 / Ostermundigen, Bernstrasse 65d).
Gemeinderat Bolligen Gemeinderat Ostermundigen
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Genossenschaft Lutertalpark setzt auf Sonnenenergie
Wir freuen uns, über unseren grossen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit zu berichten: Auf den Dächern der beiden Mehrfamilienhäuser in Bolligen produzieren wir ab sofort unseren eigenen Solarstrom. Die 2015 erbauten Liegenschaften wurden mit zwei leistungsstarken Photovoltaikanlagen ausgestattet, die zusammen eine Leistung von 194 Kilowatt erreichen.
Die jährliche Solarstromproduktion von rund 175’000 Kilowattstunden kommt über einen Eigenverbrauchsverbund (ZEV) direkt unseren 41 Wohnungen zugute. Der produzierte Strom wird hauptsächlich für den Betrieb unserer Wärmepumpe sowie für den allgemeinen Strombedarf der Wohnungen verwendet. Sollte die Solarproduktion den Bedarf nicht vollständig decken, wird automatisch Strom aus dem Netz bezogen – die Versorgungssicherheit ist somit jederzeit gewährleistet.
Obwohl der nachträgliche Einbau einer Solaranlage in bestehende Gebäude einige Herausforderungen mit sich bringt, hat sich die Investition für uns gelohnt. Mit kompetenter Planung und zuverlässigen Partnern konnten alle technischen und administrativen Aufgaben erfolgreich gemeistert werden.
Als Genossenschaft ist es uns wichtig, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die neue Solaranlage ist dabei ein wichtiger Baustein und zeigt, dass auch im Bestandsbau grosse Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien liegen.
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 1/2
Gemeindemitteilungen Bolligen
Information zur Mitwirkung «Fussballcampus Region Bern»
Der BSC Young Boys, die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen und der Kanton Bern laden die Einwohnerinnen und Einwohner von Bolligen und Ostermundigen sowie weitere Interessierte herzlich zur Information zum Mitwirkungsverfahren der Überbauungsordnung «Fussballcampus Region Bern» ein.
Zum Start der Mitwirkung finden in der Aula der Schule Rothus in Ostermundigen am Freitag, 17. Januar 2025 zwei Informationsanlässe statt. Die Projektverantwortlichen vom BSC YB, der Gemeinden und des Kantons, informieren über das Projekt «Fussballcampus Region Bern». Der erste Informationsanlass findet von 14.00 bis 16.00 Uhr statt, der zweite von 18.00 bis 20.00 Uhr. Die Bevölkerung von Bolligen und Ostermundigen sowie alle weiteren Interessierten sind herzlich eingeladen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Die Unterlagen für die Mitwirkung werden vom 21. Januar bis 26. Februar 2025 in der Schule Rothus zu folgenden Zeiten vorgestellt:
Die Unterlagen und Informationen können ebenfalls unter www.fussballcampus.ch eingesehen werden. Die Mitwirkungsunterlagen liegen zudem ab dem 20. Januar 2025 in den Gemeindeverwaltungen auf (Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16 / Ostermundigen, Bernstrasse 65d).
Gemeinderat Bolligen Gemeinderat Ostermundigen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 52
Gemeindemitteilungen Bolligen
Einladung zum 3 Königs-Apéro 2025 in Bolligen
Am Montag, 6. Januar 2025, findet das beliebte 3 Königs-Apéro statt.
Programm 18.00 Uhr: Konzert und Ansprache in der Kirche Bolligen ab 18.20 Uhr: Anstossen mit Sekt und Dreikönigskuchen im Reberhaus
Wir wünschen der Bevölkerung von Bolligen eine besinnliche Adventszeit, schöne Festtage und einen guten Rutsch in ein glückliches Jahr 2025!
Einwohnergemeinde Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 51
Gemeindemitteilungen Bolligen
Gemeindewahlen Bolligen
Legislatur 1.1.2025 – 31.12.2028; Korrigenda
Linda Christen nimmt als Vertreterin der SVP in der Bildungskommission Einsitz und nicht wie in der Bantiger Post vom 4. Dezember 2024 irrtümlich aufgeführt von der SP. Wir entschuldigen uns für den Fehler.
Einwohnergemeinde Bolligen Stimm- und Wahlausschuss
Zusammen mit den neuen Gemeinderatsmitgliedern wurde die Ressortzuteilung festgelegt:
Präsidiales, Finanzen: René Bergmann Tiefbau: Catherine Meyer Planung und Umwelt: Marianne Zürcher Hochbau: Christoph Frech Bildung: Carmen Dölle Soziales: Geo Taglioni Sicherheit: Petra Zimmermann
Das Vizepräsidium für 2025 übernimmt Catherine Meyer.
Kommissionswahlen durch den Gemeinderat Im Nachgang zu den Urnenwahlen wurde aufgrund des Parteienproporz eine Zuteilung der Kommissionssitze im Rahmen des Parteienkonveniums besprochen. Die durch den Gemeinderat gewählten Kommissionen setzen sich wie folgt zusammen:
Hochbaubaukommission – Frech Christoph, FDP, von Amtes wegen – Dähler Harry, EVP (bisher) – Herger René, SP (neu) – Kaufmann Martin, Mitte (bisher) – Kunz Christian, SP (bisher) – Pauli Markus, SVP (bisher) – Zimmermann Andreas, FDP (bisher)
Planungskommission – Zürcher Marianne, SVP, von Amtes wegen Biedermann Birgit, FDP (bisher) – Freiburghaus Markus, FDP (bisher) – Kiser Thomas, SP (neu) – Kramer Sonja, SP (bisher) – Lor Bunmar Lisa Lysok, GLP (bisher) – Wyler Christoph, SVP (bisher)
Tiefbaukommission – Meyer Catherine, Grüne Bantiger, von Amtes wegen – Christen Adrian, SVP (bisher) – Fleury Pascal, GLP (neu) – Häusler Stephan, SP (neu) – Ihly Adrian, Grüne Bantiger (bisher) – Riesen Markus, FDP (bisher) – Rükgauer Oliver, Mitte (neu)
Sicherheitskommission – Zimmermann Petra, FDP, von Amtes wegen – Ammann Ralph, GLP (neu) – Arnold Herger Felizitas, SP (bisher) – Hasler Monika, FDP (bisher) – Kipfer Michael, Mitte (bisher) – Wittwer René, SVP (bisher) – Zbinden Alice, Grüne Bantiger (neu)
Der Gemeinderat dankt allen Gewählten für die Bereitschaft, in den Kommissionen der Gemeinde Bolligen mitzuarbeiten.
Organisationsentwicklung Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen vom Zwischenbericht der Projektgruppe (PTOE) zum Stand der Organisationsentwicklung. Bis im März 2025 wird von der PTOE ein Entwurf des weiteren Projektbeschriebs für die Legislatur 2025 – 2028 erarbeitet. Vorgesehen ist, im Rahmen einer Klausur die Legislaturziele 2025 – 2028 festzulegen und die weiteren Schritte der Organisationsentwicklung zu definieren.
Legislaturziele 2021– 2024 An seiner letzten Sitzung der auslaufenden Legislatur hat der Gemeinderat kurz Rückschau auf die Legislaturziele 2021 – 2024 gehalten, einiges konnte umgesetzt, anderes musste aufgeschoben werden. Vertieft wird das Ergebnis an der Klausur des Gemeinderates im Frühjahr 2025 überprüft werden.
Gemeindeverwaltung Wie bereits informiert, konnte die Geschäftsleiterstelle auf den 1. März 2025 besetzt werden. Nach wie vor vakant ist die Stelle «Gemeindeschreiber*in». Der Gemeinderat hat vorläufig bis Ende März 2025 die Mandatslösung mit der Finances Publiques AG Bowil, Ursula Rubin als Gemeindeschreiberin ad Interim und Esther Gerber als Sachbearbeiterin, verlängert. Ein entsprechender Nachkredit über CHF 84’500 wurde genehmigt. Demgegenüber stehen nicht anfallende Lohnkosten von rund CHF 50’000.
Sachplan Abfall, Mitwirkung Gemeinde Bolligen Die Gemeinde Bolligen hat im Rahmen der Mitwirkung zum neuen Sachplan Abfall des Kantons Bern eine Stellungnahme verabschiedet. Darin fordert sie unter anderem klare Regelungen für PFAS-Grenzwerte sowie die finanzielle und fachliche Unterstützung der Gemeinden beim Umgang mit den belasteten Abfällen sowie die finanzielle Unterstützung für Massnahmen zur Reduktion von Fremdstoffen in Grüngut. Auch eine Schweizer Sortieranlage für Haushaltskunststoffe und Massnahmen zur Vermeidung von Plastik stehen im Fokus. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Der Gemeinderat hat die Stellungnahme am 25. November verabschiedet.
Zusammenarbeitsvertrag Massnahmen Regelschule Die Gemeinden Bolligen, Stettlen und Vechigen arbeiten im Bereich Massnahmen Regelschule (MR), früher IBEM (Integration und besondere Massnahmen), zusammen. Das Volksschulgesetz des Kantons Bern gibt vor, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und qualitativ hochwertige Bildung zu vermitteln. Die schulische Bildung sorgt mit Unterstützungsmassnahmen bei Lernschwierigkeiten, bei der sprachlichen oder kulturellen Integration sowie bei ausserordentlichen Begabungen dafür, dass den Schülerinnen und Schülern weitgehend der Besuch von Regelklassen möglich ist. Der bisherige Vertrag wurde überarbeitet, den aktuellen Gegebenheiten angepasst und vom Gemeinderat genehmigt.
Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen Aufgrund der erforderlichen Belegung der Turnhallen durch die Schulen, mussten die Zeiten angepasst werden, in denen die Hallen für ausserschulische Nutzungen zur Verfügung stehen. Eine Belegung durch Vereine ist in der Regel ab 17.15 Uhr möglich. Auch weitere minimale Anpassungen in Abstimmungen mit dem Reglement öffentliche Sicherheit wurden vorgenommen. Diese teilweise bereits umgesetzten Änderungen werden in der Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen berücksichtigt. Im selben Rahmen wurde der Anhang III der Verordnung, die Hausordnung der Standorte überarbeitet. Die Änderungen treten auf den 01.01.2025 in Kraft. Die Verordnung samt den Anhängen kann auf der Gemeindeverwaltung oder der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Einführung eTodesfall – die digitale Lösung für Bestattungen Rund um den Friedhof sollen verschiedene Dienstleistungen digitalisiert werden. Mit der Einführung von eTodesfall wird inskünftig die Möglichkeit bestehen, Beerdigungen orts- und zeitunabhängig über einen Online-Kalender anzumelden und weitere Dienstleistungen digital zu nutzen. Der Gemeinderat hat für die Umsetzung einen Nachkredit von CHF 17’000 für die einmaligen Kosten zu Lasten der Rechnung 2025 bewilligt. Die Umsetzung war bereits 2024 vorgesehen, hat sich jedoch verzögert. Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen rund CHF 2’500. Im Gegenzug entfallen die Kosten für die Pikettdienste der Verwaltung an den Wochenenden. Für die Einführung des Tools müssen verschiedene Abläufe angepasst und die direkt betroffenen Bestatter sowie das Friedhofteam und die Kirchen einbezogen werden. Über den genauen Zeitpunkt, ab wann das Tool zur Verfügung steht, wird wieder informiert.
Neues Verwaltungsgebäude Der Gemeinderat freut sich über die zahlreichen Besucher*innen, die zur Eröffnung des neuen Verwaltungsgebäudes an der Flugbrunnenstrasse gekommen sind – sei es als geladene Gäste oder am Tag der offenen Tür. Die vielen positiven Rückmeldungen waren sehr erfreulich. Ein herzliches Dankeschön geht an Daniela Freiburghaus und Gabriela Bohnenblust sowie ihr Helfer*innen-Team für die hervorragende Organisation der beiden Anlässe.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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Einladung zum 3 Königs-Apéro 2025 in Bolligen
Am Montag, 6. Januar 2025, findet das beliebte 3 Königs-Apéro statt.
Programm 18.00 Uhr: Konzert und Ansprache in der Kirche Bolligen ab 18.20 Uhr: Anstossen mit Sekt und Dreikönigskuchen im Reberhaus
Wir wünschen der Bevölkerung von Bolligen eine besinnliche Adventszeit, schöne Festtage und einen guten Rutsch in ein glückliches Jahr 2025!
Informationen und Unterlagen finden Sie unter: www.bolligen.ch/Dienstleistungen (unter der Rubrik: Ferienbetreuung)
Einwohnergemeinde Bolligen
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Neue Führungsebene in der Gemeindeverwaltung: Christian Wüst wird erster Geschäftsleiter
Im Rahmen des Projekts «Organisationsentwicklung» hat der Gemeinderat die Einführung einer neuen Führungsstruktur beschlossen, um die Verwaltung effizienter zu gestalten, Prozesse zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Verwaltung zu stärken. Ein zentraler Baustein ist die Schaffung der Funktion «Geschäftsleiter*in», welche die operative Führung der Verwaltung übernimmt und ressortübergreifende Projekte koordiniert.
Mit Freude dürfen wir nun mitteilen, dass die Rekrutierung erfolgreich abgeschlossen wurde: Christian Wüst wird ab 1. März 2025 die Funktion des Geschäftsleiters übernehmen.
Warum eine neue Führungsstruktur? • Effizientere Abläufe: Bessere Koordination und optimierte Prozesse. • Entlastung des Gemeinderats: Fokus auf strategische Aufgaben statt operative Tätigkeiten. • Verbesserung der Arbeitsqualität: Klare Verantwortlichkeiten und Strukturen schaffen optimale Rahmenbedingungen für die Verwaltung.
Wer ist Christian Wüst? Herr Wüst bringt umfassende Erfahrung aus über 10 Jahren Tätigkeit in der Verwaltung mit:
• Berufserfahrung: Führungserfahrung als Leiter Verwaltung und Gemeindeschreiber bei der Einwohnergemeinde Diemtigen. Davor Projektmanager WILWEST beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau und langjähriger Standortförderer in der St. Gallen Bodensee Ara.
• Stark im Projektmanagement: Leitung bedeutender Infrastruktur- und Ansiedlungsprojekte sowie umfassende Erfahrung in Organisationsentwicklung. Diverse Projekte in Verwaltungen und in der Privatwirtschaft.
• Juristische Kenntnisse: Studium der Rechtswissenschaften (Universität St. Gallen), langjährige Tätigkeit in Raumplanung, Baurecht etc.
• Stark im Change Management: Initiant der Einführung des Geschäftsleiter*innen-Modells bei derzeitiger Einwohnergemeinde. Leitet seither dieses Projekt seitens Verwaltung.
• Persönliches: Wohnt in Spiez, reist gerne und ist in der Freizeit oft mit dem Mountainbike unterwegs.
Warum Bolligen? Herr Wüst schätzt die Aufbruchstimmung in unserer Gemeinde und freut sich darauf, diese aktiv mitzugestalten. Er sieht Bolligen als dynamische Gemeinde mit grossen Chancen und möchte seine Erfahrung in der Verwaltung und Begeisterung für innovative Ansätze einbringen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Herr Wüst die optimale Besetzung für diese Schlüsselposition ist.
Wir wünschen Herrn Wüst bereits jetzt einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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46. Bolliger Schwimmtag von Samstag, 30. November 2024
Auch dieses Jahr konnte ein fröhlicher und spannender Schwimmtag durchgeführt werden. Vorab massen sich die Kinder und Jugendlichen im Einzelschwimmen hauptsächlich mit sich selber, konnten sie doch ihre Ergebnisse mit jenen der letzten Jahre, aber auch mit den Leistungen desselben Jahrgangs vergleichen. Die Staffeln am Schluss brachten wie immer noch eine Extraportion Stimmung ins Hallenbad Bolligen. Schön, konnten die Kinder und Jugendlichen aus Bolligen und Umgebung ihren Eltern, Grosseltern Götti/Gotte, Geschwistern oder anderen Begleitpersonen ihr schwimmerisches Können zeigen. Nebst einem persönlichen Diplom mit Rang und Zeit erhielten alle Schwimmerinnen und Schwimmer neben viel Applaus ein kleines «Priiisli» ausgehändigt.
Herzliche Gratulation allen erfolgreichen Schwimmerinnen und Schwimmern. Hoffentlich seid ihr nächstes Jahr wieder dabei!
LKS Bolligen Hallenbadteam Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 49
Gemeindemitteilungen Bolligen
Gemeindewahlen Bolligen
Für die Amtsperiode 1.1.2025 – 31.12.2028 sind folgende Behördenmitglieder*innen gewählt worden:
a) Im Majorzwahlverfahren (Beide in stiller Wahl) – Leiter Gemeindeversammlung Haldimann Matthias, GLP (neu) – Gemeindepräsidium Bergmann René, Die Mitte (bisher)
b) Im Proporzwahlverfahren (in alphabetischer Reihenfolge und nicht nach Stimmenzahl)
1. Gemeinderat René Bergmann, Die Mitte (bisher) Carmen Dölle, SP (bisher) Christoph Frech, FDP (bisher) Catherine Meyer, Grüne Bantiger (bisher) Geo Taglioni, GLP (neu) Petra Zimmermann, FDP (neu) Marianne Zürcher-Lanz, SVP (bisher)
2. Geschäftsprüfungskommission Manfred Bohnenblust, FDP (neu) Michael Christen, SVP (neu) Senta Christine Haldimann-Sturm, GLP (neu) Gerhard Kipfer, Die Mitte (bisher) Norbert Riesen, SP (bisher)
3. Bildungskommission Lukas Baumgartner, Die Mitte (neu) Linda Christen, SP (bisher) Miriam Kull, GLP (bisher) Roberto Longoni, FDP (bisher) Res Mettler, SP (neu) Barbara Vogt, SP (bisher)
4. Sozialkommission Aliu Spresime, Die Mitte (neu und für Lukas Baumgartner, der auch in die Bildungskommission gewählt wurde) Korac Kenana, FDP (neu und für den verzichtenden Dumauthioz Joel, der für Petra Zimmermann den Sitz übernommen hätte) Annemarie Stettler, SVP (bisher) Michelle Theiler, GLP (neu) Therese Tschanz, SP (bisher) Jana Wahli Lamkhantar, SP (bisher)
Die Stimmbeteiligung betrug bei der Gemeinderatswahl 51,27%, bei den anderen Behörden etwas weniger.
Bitte beachten Sie die amtliche Publikation im eAnzeiger.
Einwohnergemeinde Bolligen Stimm- und Wahlausschuss
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Die Gemeindeverwaltung Bolligen zieht um!
Die Einwohnergemeinde Bolligen begrüsst Sie ab dem 18. Dezember 2024 an ihrem neuen Standort an der Flugbrunnenstrasse 16.
Für den Umzug haben wir an folgenden Daten geschlossen: Donnerstag, 12. Dezember 2024, geschlossen Freitag, 13. Dezember 2024, geschlossen Montag, 16. Dezember 2024, geschlossen Dienstag, 17. Dezember 2024, geschlossen
Öffnungszeiten im Dezember: Mittwoch, 18. Dezember 2024, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag, 19. Dezember 2024, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Wir bitten Sie, wenn möglich Ihre Behördengänge vorzuziehen, da danach die Festtage folgen.
Öffnungszeiten über die Festtage
Von Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab Montag, 6. Januar 2025 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Entgegenkommen während dieser Umzugsphase.
Einwohnergemeinde Bolligen
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Machen Sie sich am 20.01.2025 ein Bild der möglichen Oberstufenmodelle für Bolligen
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, am 20. Januar 2025 (Montag) zwischen 16.00 und 21.00 Uhr in der Aula des Oberstufenzentrums Eisengasse (OzE) unsere öffentliche Ausstellung zu den möglichen Oberstufenmodellen für Bolligen zu besuchen. Es stehen verschiedene Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen zur Auswahl; wie die Kleider in einem Kleiderschrank. Machen auch Sie sich ein vertieftes Bild davon, welche Möglichkeiten sich für das Bolliger Oberstufenzentrum in Zukunft bieten. Wir laden Sie ein, dies noch ganz offen anzuschauen, ohne schon jetzt zu wissen, welches Kleid schliesslich das Richtige ist.
Denn diese Frage gehen wir dann in der anschliessenden «Matching»-Phase an. Wir nehmen uns bis Ende Jahr 2025 viel Zeit, um zuerst ausführlich mit den Lehrpersonen-Kollegien und dann auch mit den Elternräten und der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren. Der ganze Prozess ist so aufgebaut, dass genügend Zeit zur Verfügung steht und niemand überrollt wird. Dafür erwarten wir auch, dass alle, die mitdiskutieren wollen, sich vertieft informieren. Genau dazu ist die Ausstellung vom 20.01.2025 gedacht. Die Inhalte der Ausstellung werden wir anschliessend auch auf der Website des OzE veröffentlichen.
Ende Oktober haben wir mit den Lehrpersonen eine erste Ist-Zustands-Analyse gemacht (Wo stehen wir? Wo drückt der Schuh?). An den Elternratssitzungen im Januar ist eine ähnliche Analyse geplant. Zudem wollen wir uns dort über die Form des Einbezugs der Eltern in der Phase bis Ende 2025 besprechen.
Wichtig zu wissen: Bei dem gesamten Prozess bleibt auch das Beibehalten des aktuellen Modells 3a mit den drei Niveaustufen (Real, Sek., Spez. Sek.) eine Option. Und: Falls eine Änderung des Oberstufenmodells angezeigt ist, wird diese erst ab Sommer 2027 (wahrscheinlich jahrgangsweise) umgesetzt. Schulkinder, die nächstes und übernächstes Jahr in die Oberstufe wechseln, werden also noch im aktuellen Modell unterrichtet.
An der Ausstellung können Sie sich auch vertieft über den geplanten Prozess und über wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema informieren. Die Projektgruppe besteht aus Mitgliedern der Bildungskommission, den Zyklus-3- und Zyklus-2-Schulleiterinnen und einer Vertretung der Zyklus-3-Lehrpersonen unter der Leitung der externen Experten Markus Heinzer und Lars Ziörjen. Wir freuen uns auf die Diskussionen mit Ihnen!
Carmen Dölle, Gemeinderätin Ressort Bildung und die Projektgruppe
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Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 26. November 2024
149 Stimmbürger*innen oder 3.36% von insgesamt 4’434 Stimmberechtigten waren anwesend.
1. Budget 2025 / Finanzplan 2025–2029 Das ausgeglichene Budget im allgemeinen Haushalt mit Aufwendungen von CHF 37’922’700 und einem Aufwandüberschuss bei den Spezialfinanzierungen von CHF 265’000 wurde genehmigt. Die Gemeindeversammlung hat vom Finanzplan Kenntnis genommen.
2. Zonenplan 1 «Siedlung»; Einzonung bestehender Gebäude im Dorf Habstetten Die Teilrevision des Zonenplan 1 mit Einzonungen im Dorf Habstetten wurde gutgeheissen.
3. Rücknahme Wasserleitung Der Verpflichtungskredit über CHF 229’400 für die Rücknahme von Wasserleitungen von der Wasserversorgung Region Bern AG wurde genehmigt.
4. Reglement öffentliche Sicherheit Die Teilrevision des Reglements öffentliche Sicherheit bezüglich Einführung einer minimalen Ersatzabgabe und der Aufgabenübertragung im Bereich Zivilschutz und RFO wurde einstimmig genehmigt.
5. Rechnungsprüfungsorgan Als Rechnungsprüfungsorgans für die Jahre 2025 und 2026 wurde die Firma T&R AG in Gümligen einstimmig gewählt.
Bitte beachten Sie die amtliche Publikation im eAnzeiger.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 48
Gemeindemitteilungen Bolligen
Die Gemeindeverwaltung Bolligen zieht um!
Die Einwohnergemeinde Bolligen begrüsst Sie ab dem 18. Dezember 2024 an ihrem neuen Standort an der Flugbrunnenstrasse 16.
Für den Umzug haben wir an folgenden Daten geschlossen: Donnerstag, 12. Dezember 2024 geschlossen Freitag, 13. Dezember 2024 geschlossen Montag, 16. Dezember 2024 geschlossen Dienstag, 17. Dezember 2024 geschlossen
Öffnungszeiten im Dezember: Mittwoch, 18. Dezember 2024, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag, 19. Dezember 2024, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Wir bitten Sie wenn möglich Ihre Behördengänge vorzuziehen, da danach die Festtage folgen.
Öffnungszeiten über die Festtage Vom Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab Montag, 6. Januar 2025 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Entgegenkommen während dieser Umzugsphase.
Einwohnergemeinde Bolligen
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Angebote Dezember 2024 – Februar 2025
Seniorennachmittage Mittwoch, 11. Dezember, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Senioren Adventsfeier Legenden, Geschichten, Advents- und Weihnachtslieder. Mit Diakon Martin Arbenz. Anschliessend Zvieri.
Mittwoch, 15. Januar 2025, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Seniorenkino Film «Die Rote Zora» nach dem Roman von Kurt Held und Lisa Tetzner. Anschliessend Zvieri.
Mittwoch, 12. Februar, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus «Bäumige Schweiz» Unterwegs zwischen den Bäumen wunderbarer Wälder.
Gern besucht sind die beeindruckenden Lichtbildervorträge von Pfr. Robert Schneiter aus Schönried. Vor kurzem er hat ein neues Thema aufgenommen. Dabei hat er 13 besonders interessante Wälder besucht. Freuen wir uns auf wunderschöne Bilder! Anschliessend Zvieri.
Wiederkehrende Angebote
Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch
Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03
Jeden Dienstag, 08.45 – 09.45 oder 10.00 – 11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen, Pro Senectute Fit Gym (Turnen) Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46
Jeden Mittwoch, 19.00 – 20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal Turnen der Frauenriege Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21
Jeden Freitag, 18.15 – 19.45 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal Turnen der Männerriege Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60
Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Reberhaus Bolligen, Mittagstisch 60+ Frauenverein Bolligen Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp, 079 270 86 44
Sicherheit – Autofahren im Alter Mobilität hat im Alter einen hohen Stellenwert. Rasch ins Auto einsteigen und losfahren scheint einfach, doch besteht im Alter die Fahrtauglichkeit immer noch? Gemäss BFU gelten Senior*innen im Strassenverkehr als gefährdete Altersgruppe. Unfälle haben meist schlimmere Folgen und Verletzungen heilen langsamer als bei jüngeren Menschen. Alters- oder krankheitsbedingte Veränderungen wie z.B. Abnahme der Reaktionsgeschwindigkeit, Abnahme der Seh- und/oder Hörfähigkeit können zu Unfällen führen. Im Alter ab 75 Jahren müssen alle, die den Fahrausweis behalten wollen, sich einer obligatorischen medizinischen Untersuchung unterziehen, diese muss alle zwei Jahre wiederholt werden.
Sie können auch früher schon einen Fahrsicherheitscheck machen. Geprüft werden folgende Themenbereiche: • Als Fahrzeuglenkerin und Fahrzeuglenker auf der Strasse • Sehvermögen • Denkvermögen • Fitness • Gesundheit • Medikamente und Alkohol
Unter www.fahrsicherheitscheck.ch können Sie den Check online ausfüllen oder bestellen.
Nützliche Hinweise /Tipps • Fahren Sie grundsätzlich nur, wenn Sie sich wohl und fit fühlen! • Vermeiden Sie Stosszeiten, um z.B. Ausflüge zu unternehmen, etc. • Wenn Sie Medikamente einnehmen, besprechen Sie mit Fachpersonen, ob diese Auswirkungen auf Ihre Fahrtüchtigkeit haben. • Lassen Sie regelmässig Ihre Augen, Ihr Gehör testen und prüfen Sie auch Ihre Reaktionen. • Wählen Sie einfache und bekannte Strecken, so sind Sie sicherer beim Autofahren. • Frischen Sie Ihre Fahrfähigkeiten in einem Kurs auf. • Unternehmen Sie eine Probefahrt mit einer Fahrberater*in; siehe: www.seniordrive.ch.
Sicherheit in der Adventszeit • Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt, stellen Sie den Kranz auf einer feuerfesten Unterlage ab. • Vermeiden Sie Durchzug, wenn Kerzen brennen. Ist der Adventskranz/Weihnachtsbaum bereits dürr, zünden Sie die Kerzen nicht mehr an! • Halten Sie zu brennbaren Materialien wie Vorhängen, Tapeten, Bettdecken und Kissen, Dekorationen, Möbeln, Fernsehgeräten usw. genügend Abstand. • Stellen Sie Kerzenständer oder Rechaud-Kerzen auch in Aluminiumbechern nie direkt auf Möbel oder Tischtücher. • Lassen Sie Kinder oder Haustiere nie in der Nähe von brennenden Kerzen spielen. Bewahren Sie Zündhölzer, Feuerzeuge, etc. ausser Reichweite von Kindern auf.
Einwohnergemeinde Bolligen Infomationsstelle für Altersfragen
Abfallentsorgung in Bolligen: Wichtige Informationen und Neuerungen
Brennbarer Kehricht • Änderung Sammeltag: Statt am 31. Dezember 2024 wird der Kehricht (Bolligen/Habstetten) bereits am 30. Dezember 2024 abgeholt. • Erste Sammlung 2025: Am Freitag, 3. Januar 2025 findet die erste Kehrichtabfuhr im neuen Jahr statt.
Weihnachtsbäume • Grüngutabfuhr: Weihnachtsbäume können ohne Lametta, Schmuck oder andere Fremdstoffe der Grüngutabfuhr beigegeben werden.
Papier und Karton • Wichtiger Hinweis für den 31. Dezember 2024: Papier und Karton (Bolligen/Habstetten) müssen vor 7 Uhr bereitgestellt werden, da die Papierentsorgungsstelle (APS) bereits um 11 Uhr schliesst. • Neuer Sammeltag für obere Gemeindegebiete: Ab 2025 wird Papier und Karton im gesamten Gemeindegebiet (inklusive der oberen Gebiete) im zweiwöchentlichen Rhythmus jeweils mittwochs gesammelt. • Erster Abholtermin: 15. Januar 2025. • Grund: Reduzierte Transportwege durch Lieferung zur Alpabern AG in Bern. Dadurch kann die Sammlung im gesamten Gemeindegebiet an einem Tag erfolgen.
Abfallkalender 2025 • Verfügbarkeit: Der neue Abfallkalender wird im Dezember 2024 an alle Haushalte verteilt. • Digital: Der Abfallkalender ist jederzeit auf der Gemeinde-Homepage unter Dokumente oder über die Gemeinde-App abrufbar.
Neuer Abfalllogistikdienstleister Die Kunz Transporte AG ist derzeit in Bolligen für die Entsorgungslogistik für die meisten Abfallfraktionen (insb. Kehricht, Grüngut, Papier und Karton) zuständig. Die langjährige Partnerschaft mit der Kunz Transporte AG wird sehr geschätzt. Die Einwohnergemeinde Bolligen dankt der Kunz Transporte AG für die langjährige zuverlässige Zusammenarbeit. Ab dem 1. Oktober 2025 wird in Bolligen ein neuer Logistikdienstleister für die Abfallentsorgung zuständig sein.
Aktuelle Schritte: • Die Gemeindeverwaltung arbeitet derzeit an einer öffentlichen Ausschreibung, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. • Die Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung des neuen Logistikdienstleisters wurden am 11. November 2024 vom Gemeinderat genehmigt.
Gemeindeversammlungsbeschluss: Ursprünglich war geplant, die Vergabe des neuen Logistikdienstleisters der Gemeindeversammlung im Juni 2025 vorzulegen. Nach Rücksprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wurde festgestellt, dass kein Gemeindeversammlungsbeschluss notwendig ist, da es sich nicht um eine neue wiederkehrende Ausgabe handelt. Die Ausgaben wurden stets im Budget berücksichtigt und genehmigt.
Ziele und Ausblick: • Kontinuierliche Information: In den kommenden Monaten werden wir Sie regelmässig über den Fortschritt informieren. • Nahtloser Übergang: Das übergeordnete Ziel ist, dass die Abfallentsorgung nahtlos sichergestellt werden kann. • Effizienz und Umweltfreundlichkeit: Wir streben an, die Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Abfallentsorgung kontinuierlich zu verbessern.
Fragen und Kontakt Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung und wünscht Ihnen schon jetzt frohe Festtage.
Zusammenfassung der wichtigsten Termine • 30. Dezember 2024: Abholung Kehricht statt am 31.12. • 31. Dezember 2024: Papier/Karton bis vor 7 Uhr bereitstellen • 3. Januar 2025: Erste Kehrichtabholung im neuen Jahr • 15. Januar 2025: Erster Sammeltag Papier/Karton mit angepasstem Sammeltag in den oberen Gemeindegebieten
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 47
Gemeindemitteilungen Bolligen
Schneeräumung und Winterdienst
Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Einwohnergemeinde Bolligen zuständig. Die Mitarbeitenden des Werkhofs als Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Bolligen für die Benützer*innen in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Bürger*innen fristgerecht ausgeführt werden.
Behinderung durch abgestellte Motorfahrzeuge Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Behinderung durch Äste und Bepflanzungen Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen und den Winterdienst beeinträchtigen, beziehungsweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind unbedingt zurückzuschneiden.
Haus- und Garagenzufahrten Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer*innen beziehungsweise der Mieter*innen der betreffenden Objekte. Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.
Pikett Ab November 2024 bis Ende März 2025 wird der Zustand des Strassennetzes täglich ab 03.00 Uhr vom Pikettverantwortlichen überwacht. Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, bietet er das erforderliche Werkhofpersonal auf. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.
Wir bitten Sie, gefährliche Strassenverhältnisse dem Pikettdienst (076 230 30 65) oder der Bauverwaltung (031 924 70 30) zu melden.
Alle Verkehrsteilnehmenden sind aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen!
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
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Schulraumplanung
Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Arbeiten bzw. geplanten weiteren Schritte der Schulraumplanung:
Hallenbad: Die Variante, das Hallenbad in den Campus Rörswil zu integrieren, wird weiterverfolgt. In der Gesamtplanung Campus Rörswil wurde diese von der Gemeinde Bolligen eingebracht und wird nun von den Projektteams weiter bearbeitet. Weiter steht die Gemeinde in Kontakt mit einem Wassersportverein, welcher Interesse am Aufbau eines Leistungszentrums im Hallenbad im Campus Rörswil zeigt. Gleichzeitig erstellt die Firma Jenzer+Partner AG eine Grobkostenschätzung, welche als Grundlage für die weiteren Schritte und Entscheidungen dient. Diese Grobkostenschätzung liegt der Projektsteuergruppe an der nächsten Sitzung im November 2024 zur Besprechung vor.
Turnhalle: Die Projektsteuergruppe Schulraumplanung hat beim Gemeinderat einen Grundsatzentscheid zur Priorisierung des Standortes der zusätzlich benötigten Turnhallenkapazität abgeholt. Zur Diskussion standen die beiden folgenden Varianten: • Variante 1: Dreifachhalle im Campus Rörswil • Variante 2: Dritte Turnhalle im Perimeter Schulhaus Lutertal
Wie Ihr in der offiziellen Kommunikation zu den Gemeinderatsentscheidungen lesen konntet, hat sich der Gemeinderat nach eingehender Diskussion von Vor- und Nachteilen entschieden, die Variante 1 zu priorisieren und die verschiedenen Projektteams beauftragt, die entsprechenden Projekte gemäss dem Beschluss voranzutreiben. Die von der Schule geforderten Aussenanlagen (Weitsprung, Kugelstossen, Speerwerfen, Schnelllauf, roter Platz…) wurden von der Gemeinde Bolligen in die Projektierung eingebracht. Da zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt Campus Rörswil nicht wie bis anhin geplant umgesetzt werden kann, wird die Variante 2 in der Schulraumplanung weiter mitgedacht.
Schulraumplanung: Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Emch+Berger AG hat im Rahmen des Kick-Offs eine Auslegeordnung gemacht und das weitere Vorgehen definiert. In drei Folgesitzungen werden Empfehlungen zu Verfahren und Kosten erarbeitet. Dabei wird in erster Priorität die Variante 1 für die Lösung der Turnhallensituation verfolgt. Jedoch wird berücksichtigt, dass unter Umständen im Verlauf des Projekts die Variante 2 realisiert werden müsste. Die Empfehlungen und Kosten werden der Projektsteuergruppe am 20. Januar 2025 präsentiert. Aufgrund der Ergebnisse wird sich das weitere Vorgehen und die Planung ergeben. Ziel ist immer noch ein möglichst schlankes und effizientes Verfahren.
Klasseneröffnung Schuljahr 2025/26: Bedingt durch Zuzüge zeigt sich, dass im Sommer 2025 voraussichtlich eine weitere 1. Klasse eröffnet werden muss. Auf der Basis von Vorschlägen, welche die Schulleitungen zusammen mit Vertreterinnen der Bildungskommission und der zuständigen Gemeinderätin erarbeitet haben, hat die Projektsteuergruppe die Varianten geprüft. Im Zentrum standen dabei Varianten zur Miete/Kauf von Containern, die Verlegung der Psychomotorik und die Umnutzung eines der beiden Zimmer für textiles Gestalten (TTG). Aufgrund des engen Zeitplans, mangelndem eingestelltem Budget und auf Wunsch der Schulleitungen, wird die Umnutzung des TTG-Zimmers weiterverfolgt. Die Bauverwaltung wird mit den Schulleitungen die nötigen baulichen Massnahmen klären und in Auftrag geben. Der Projektsteuergruppe ist bewusst, dass dadurch der Lehrerschaft nochmals weniger räumliche Möglichkeiten für ihren Unterricht zur Verfügung steht. Darum wurde die Bauverwaltung beauftragt, abzuklären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen eine Containerlösung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch Sinn machen könnte. Dabei müssen neben Kosten u.a. auch die Örtlichkeiten geklärt werden, da für den Neubau kein Gelände blockiert werden darf.
Kindergartenstrategie: Die Erneuerungsstrategie sowie der Zeitplan dazu wird in Zusammenarbeit mit der Firma IC Infraconsult AG, Vertretungen der betroffenen Kommissionen sowie Verwaltungsabteilungen im ersten Quartal 2025 – bestenfalls an der Sitzung der Projektsteuergruppe vom 20. Januar 2025 – erwartet.
Fussballcampus Rörswil: Das Projekt Fussballcampus Rörswil wird unter Hochdruck weiterentwickelt. Die Projektverantwortlichen führen zahlreiche Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten. Die angekündigt breite Mitwirkung verzögert sich jedoch.
Für eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im März 2025 über die Geschäfte zur Schulraumplanung, müssen die nötigen Informationen, Daten und Zahlen per 6. Januar 2025 vorliegen. Dies ist gemäss den obigen Ausführungen voraussichtlich leider nicht möglich. Deshalb gelangen diese – sofern nötig – höchstwahrscheinlich erst in der ordentlichen Gemeindeversammlung im Juni 2025 zur Abstimmung.
Einwohnergemeinde Bolligen
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Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Primarschule: Klasseneröffnung Schuljahr 2025/2026 Auf das kommende Schuljahr wird ein Jahrgang mit vielen Schüler*innen in die Schule eintreten. Die Bildungskommission hat den Antrag der Schulleitung für die Eröffnung einer zusätzlichen 1. Klasse ab dem Schuljahr 2025/2026 an der Sitzung vom 23.10.2024 gestützt und leitete diesen an den Gemeinderat weiter. Der Gemeinderat hat dem Antrag für die Eröffnung einer zusätzlichen 1. Klasse an der letzten Sitzung vom 11.11.2024 zugestimmt. Das neue Klassenzimmer wird voraussichtlich in einem TTG-Zimmer untergebracht.
Familienexterne Betreuung: Genehmigung Konzept Ferienbetreuung Bolligen Die Kita Butzus hat, auch infolge Fachkräftemangel, die Durchführung der Ferienbetreuung per Ende 2024 gekündigt. Die Durchführung der Ferienbetreuung soll neu in die Hände der Tagesschule gelegt werden. Das zuständige Handlungsfeld der Bildungskommission hat zusammen mit der Tagesschulleitung eine Nachfolgelösung geplant, ab den Sommerferien 2024 schrittweise umgesetzt und damit erste Erfahrungen gesammelt. Der Gemeinderat genehmigte das daraus resultierende Konzept «Ferienbetreuung Bolligen» und damit die erhöhte Kostenbeteiligung der Gemeinde. Diese Erhöhung kommt dadurch, dass der Kanton Fr. 30.– pro Kind und Tag übernimmt, wenn die Gemeinde ebenfalls Fr. 30.– zahlt. Dies kommt den Eltern zugute, welche somit einen günstigeren Tarif zahlen können. Die Zustimmung erfolgt für die Einführung per 01.01.2025. Das Konzept wird auf der Homepage der Gemeinde hochgeladen.
Hallenbad Bolligen: Erhöhung Preise Schwimmkurse Die Tragbarkeit des Hallenbades Bolligen ist seit Jahren ein Thema. So ist eine regelmässige Überprüfung von Eintrittspreisen und Preisen für die Schwimmkurse unumgänglich. In der Vergangenheit sind abwechslungsweise die Eintrittspreise oder die Kurskosten angepasst worden. Nachdem zuletzt die Eintrittspreise erhöht worden sind, sollen jetzt die Kurskosten angepasst werden. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Kursgelder für Kinder um Fr. 4.– und für Erwachsene um Fr. 2.– pro Kurstag per 01.01.2025 beschlossen. Die Gebührenverordnung der Gemeindeverwaltung wird entsprechend angepasst.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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Kistlerstrasse: Dorfmärit Bolligen ab Kirchstrasse wieder normal erreichbar
Die Bauarbeiten für die neuen Fernwärmeleitungen in der Kistlerstrasse – im Bereich Dorfmärit Bolligen – schreiten schneller voran als geplant. Am 20. November finden die Belagsarbeiten im Bereich des Grabens statt. Ab 21. November ist die Kistlerstrasse – von der Kirchstrasse herkommend – wieder in beiden Richtungen normal befahrbar.
Aufgrund weiterer Bauarbeiten wird das Einbahnregime im Bereich der Liegenschaften Kistlerstrasse 23 bis 25 vom 21. November bis vor Weihnachten 2024 verschoben. Der Verkehr wird talwärts geführt.
Die Wärme Mittelland AG dankt weiterhin für das Verständnis.
Wärme Mittelland AG Westbahnhofstrasse 3 4502 Solothurn Telefon 058 477 56 56 info@bac.ch www.bac.ch
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 46
Gemeindemitteilungen Bolligen
Die Fachgruppe für Altersfragen Bolligen lädt Sie auch in diesem Jahr ganz herzlich zu einem informativen Nachmittag ein.
gesund & aktiv
Dienstag, 19. November 2024, 14.00–17.00 Uhr, Reberhaus Bolligen
Pro Senectute Was kann ich als Senior*in Gutes für meine Gesundheit tun?
Medi24 Telemedizin? Auch für mich? Wie funktioniert die Telemedizin. Wie kann ich sie nutzen?
SozialdiensteBolligen Aktuelles aus der Gemeinde Neue Gemeindeverwaltung – Quartierentwicklungen Vorsorge – persönliche Wachsamkeit
Intermezzos – Zauberer Urs Fasel
Zum Abschluss plaudern wir miteinander beim offerierten Zvieri.
Eine Anmeldung ist nicht nötig – dabei sein – dazu gehören!
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Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Winter 2025
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen! Einwohnergemeinde Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 45
Gemeindemitteilungen Bolligen
Die Fachgruppe für Altersfragen Bolligen lädt Sie auch in diesem Jahr ganz herzlich zu einem informativen Nachmittag ein.
gesund & aktiv
Dienstag, 19. November 2024, 14.00–17.00 Uhr, Reberhaus Bolligen
Pro Senectute Was kann ich als Senior*in Gutes für meine Gesundheit tun?
Medi24 Telemedizin? Auch für mich? Wie funktioniert die Telemedizin. Wie kann ich sie nutzen?
Sozialdienste Bolligen Aktuelle aus der Gemeinde Neue Gemeindeverwaltung – Quartierentwicklungen Vorsorge – persönliche Wachsamkeit
Intermezzos – Zauberer Urs Fasel
Zum Abschluss plaudern wir miteinander beim offerierten Zvieri
Eine Anmeldung ist nicht nötig – dabei sein – dazu gehören!
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Mitteilung aus dem Gemeinderat
Kreditabrechnung Der Gemeinderat hat verschiedene, in seine Kompetenz fallende Kreditabrechnungen für Arbeiten am Wasserleitungsnetz genehmigt. Beim Leitungsersatz Habstettenstrasse, Teilstück Einfahrt Bodenacker – Kindergarten Bodenacker sowie beim Leitungsersatz Zälgli – Gässliacher wurden die genehmigten Kosten unter- bzw. minimal überschritten. Für den Leitungsersatz Kistlerstrasse und Rüttelerweg musste eine Kreditüberschreitung von CHF 35’000 genehmigt werden. Zusätzlich erforderliche Sondagen in Gärten und Provisorien bei Hausanschlüssen haben unvorhersehbare Mehrkosten ausgelöst.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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Hallenbad Bolligen: Öffnung am Sonntag wird geprüft
Seit der Schliessung und Anpassung der Öffnungszeiten während Corona haben sich die Besucherzahlen an den Sonntagen im Hallenbad Bolligen nicht erholt.
Das Ressort Bildung und Kultur überlegt sich, die Öffnungszeiten des Hallenbades zu optimieren und das Bad am Sonntag allenfalls zu schliessen. Bis Ostern 2025 werden die Eintrittszahlen überprüft und danach das weitere Vorgehen beschlossen.
Ist es Ihnen ein Anliegen, auch in Zukunft am Sonntag das Hallenbad Bolligen besuchen zu können? Nutzen Sie die Evaluationsphase und treiben Sie die Eintrittszahlen durch Ihre Besuche in die Höhe. Machen Sie auch Ihr Umfeld darauf aufmerksam.
Hallenbad Bolligen Ressort Bildung und Kultur
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Drei Anlässe vereint in einem!
• Verleihung Botti-Preis Ehrung verdienstvoller Bolligerinnen und Bolliger
• Tag der Freiwilligenarbeit Dank an Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen
BolligenBElebt 2024
Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr, Reberhaus Bolligen
Der Anlass ist öffentlich und es wird ein Apéro serviert. Wir freuen uns, wenn Sie am Anlass teilnehmen.
Gemeinderat Bolligen Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen
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Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Winter 2025
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!
Einwohnergemeinde Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 44
Gemeindemitteilungen Bolligen
Am Samstag, 30. November 2024, findet der
46. BOLLIGER SCHWIMMTAG statt.
Türöffnung ab 12.45 Uhr
Das Programm zu den Einzel- und Staffelwettkämpfen liegt im Hallenbad Bolligen auf und ist zu finden auf der Homepage der Einwohnergemeinde Bolligen www.bolligen.ch unter: https://bolligen.ch/hallenbad – «Kursangebot».
Startgeld und Eintritt: Die Teilnahme und der Eintritt ins Hallenbad sind kostenlos. Nebst einem persönlichen Diplom erhält jede/r Schwimmer*in einen Preis!
Anmeldung und Teilnahme: Bitte melden Sie Ihr Kind online an. Das elektronische Formular finden Sie vom 01.11.–24.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Bolligen www.bolligen.ch unter https://bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot».
Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten.
Bei unseren Schwimmwettkämpfen steht der Spass im Vordergrund und jede/r Schwimmer*in ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen (Minimalanforderung: 25 Meter schwimmen bis Jg. 2015 / 50 Meter schwimmen ab Jg. 2014).
Wir freuen uns auf diesen grossen Bolliger Sportevent!
Voranzeige Unsere Bolliger Schwimmkurse Winter 2025 beginnen ab Montag, 6. Januar 2025.Anmeldungen nehmen wir gerne von Montag, 11. November, bis Sonntag, 24. November 2024, entgegen. Das Online-Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bolligen unter https://bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot».
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Gemeindeversammlung vom Dienstag, 26. November 2024 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen
Traktanden
1. Budget 2025 / Finanzplan 2025–2029 Genehmigung des Budgets/Kenntnisnahme des Finanzplans 2. Zonenplan 1 «Siedlung»; Einzonung bestehender Gebäude im Dorf Habstetten Genehmigung Teilrevision 3. Rücknahme Wasserleitungen Genehmigung Verpflichtungskredit über CHF 229’400. 4. Reglement über die öffentliche Sicherheit Genehmigung Teilrevision, gültig ab 01.01.2025 5. Rechnungsprüfungsorgan 2025 und 2026 Wahl 6. Mitteilungen und Verschiedenes
Bitte beachten Sie die amtliche Publikation: ePublikation.ch > Gemeinde: Bolligen > Thema: Einladungen.
Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.
Unterlagen Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch heruntergeladen werden.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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Eidgenössische Volksabstimmung sowie Gemeindewahlen vom 24. November 2024
Stimm- und Wahlmaterial Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimm- und Wahl- material zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Mittwoch, 20. November 2024, 16.30 Uhr, ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe Das Antwortkuvert kann übergeben werden: a) der Post: spätestens bis Freitag, 22. November 2024 (A-Post) b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3: – Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten – Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 23. November 2024, 19.00 Uhr
Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).
Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3 Samstag, 23. November 2024, 18.00–20.00 Uhr Sonntag, 24. November 2024, 10.00 –12.00 Uhr
Ferenberg, Schulhaus Sonntag, 24. November 2024, 10.00 –12.00 Uhr
Einwohnergemeinde Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 43
Gemeindemitteilungen Bolligen
Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 42
Gemeindemitteilungen Bolligen
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. Infos dazu finden Sie unter (www.bolligen.ch – Verwaltung – Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil).
Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb die vorgeschriebenen Sichtbermen freizuhalten sind. Die Strassenanstösser werden hiermit dringend aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. November 2024 und im Laufe des Jahres (Grasschnitt ca. Mitte August) nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden der Grundeigentümerschaft jedoch in Rechnung gestellt.
Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Der Häckseldienst findet von Montag, 4. November bis Mittwoch, 6. November statt.
Was kann gehäckselt werden? • Baum- und grober langer Sträucher Schnitt (Durchmesser max. 20 cm) • Verholzte Gartenpflanzen und Stauden
Was kann nicht gehäckselt werden? • Feiner Hecken- und Sträucher-Schnitt • Wurzelstöcke
Der Häckseldienst ist grundsätzlich gratis. • pro Haushalt bis 20 Min. gratis • pro landw. Betrieb bis 60 Min. gratis
> Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Bereitstellung – Montag, 4. November 2024 Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucher-Schnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen gut zugänglich am Strassenrand/Garagen-Vorplatz bereitzustellen.
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das gehäckselte Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken von Rabatten unter Sträuchern.
Die Bauverwaltung nimmt Ihre online-Anmeldung (www.bolligen.ch – Onlineformulare) oder Ihre telefonische Anmeldung bis und mit Mittwoch, 30. Oktober 2024 gerne entgegen.
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 41
Gemeindemitteilungen Bolligen
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Kindergärten; Gesamtstrategie Für die Erarbeitung der «Gesamtstrategie Kindergärten» beauftragt der Gemeinderat die Firma IC Infraconsult AG und hat eine Begleitgruppe mit Vertreter*innen aus dem Gemeinderat, der Verwaltung und der Schule eingesetzt. Die Kosten sind im Budget 2024 und 2025 eingestellt.
Auflösung Aulaverein Der Aulaverein wurde im Sommer 2024 aufgelöst. Gestützt auf die Statuten des Vereins wurde der Restsaldo der Kontoauflösung des Aulavereins in der Höhe von rund CHF 10’000 der Gemeinde überwiesen. Die Gutschrift wird dem EvK zugeführt und für Beiträge an kulturelle Anlässe und Begehren eingesetzt werden. Damit werden die Zweckbestimmung des Aulavereins eingehalten.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
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Drei Anlässe vereint in einem!
• Verleihung Botti-Preis Ehrung verdienstvoller Bolligerinnen und Bolliger • Vereinsempfang Teilnehmende eidgenössische Festanlässe • Tag der Freiwilligenarbeit Dank an Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen
BolligenBElebt 2024
Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr, Reberhaus Bolligen
Der Anlass ist öffentlich und es wird ein Apéro serviert. Wir freuen uns, wenn Sie am Anlass teilnehmen.
Gemeinderat Bolligen Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 40
Gemeindemitteilungen Bolligen
Gemeindewahlen vom 24. November 2024 – Amtsperiode 2025–2028
Majorz Leitung Gemeindeversammlung und Gemeindepräsidium Matthias Haldimann, Versammlungsleiter und René Bergmann, Gemeindepräsidium sind bereits in stiller Wahl gewählt. Diese Wahl wurde bereits publiziert.
Proporzwahlen Gemeinderat und Kommissionen Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Wahl- und Abstimmungsreglement Bolligen werden die bereinigten Listen bekannt gegeben:
1. Gemeinderat (6 Mitglieder, zuzüglich Sitz des Gemeindepräsidiums. Gemäss Art. 33 Abs. 1 Gemeindeverfassung Bolligen werden 7 Sitze im Proporz verteilt).
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Neuer Logistikdienstleister für Abfallwirtschaft
Die Kunz Transporte AG ist derzeit in Bolligen für die Entsorgungslogistik für die meisten Abfallfraktionen (insb. Kehricht, Grüngut, Papier und Karton) zuständig. Die langjährige Partnerschaft mit der Kunz Transporte AG wird sehr geschätzt, insbesondere wegen der zuverlässigen und flexiblen Zusammenarbeit.
Die Kunz Transporte AG wird altershalber ihre Geschäftstätigkeit Ende 2025 einstellen. Sie hat mit der Gemeindeverwaltung das Gespräch gesucht und über die fehlende Nachfolge informiert. Aus diesem Grund muss die Gemeinde Bolligen zeitnah einen neuen Partner für die Logistikleistungen beschaffen.
Die Gemeinde Bolligen bereitet derzeit die Ausschreibung für einen neuen Logistikdienstleister vor, der die Aufgaben nahtlos ab 1. Oktober 2025 übernehmen wird.
Die Vergabe an den neuen Logistikdienstleister wird der Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 vorgelegt.
Gleichzeitig wird ein weiteres Projekt aus der Abfallbewirtschaftung bearbeitet: Die Aktualisierung des Abfallreglements sowie die Erstellung einer neuen Abfallverordnung.
Weitere Informationen zu diesem Projekt werden folgen.
Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 39
Gemeindemitteilungen Bolligen
Mitteilung aus dem Gemeinderat Sachplan Velowegnetz 2025 – Öffentliche Mitwirkung
Der Kanton Bern passt den Sachplan Velowegnetz an. Der Sachplan schafft die Voraussetzungen, um eine aktive Veloförderung zu betreiben. Er enthält die bestehenden und die geplanten kantonalen Velowegnetze für den Veloalltags- und Velofreizeitverkehr. Eine Festlegung im Sachplan ist zudem Voraussetzung für Kantonsbeiträge an Velowege auf Gemeinde- und Privatstrassen sowie Mountainbike-Routen. Der Sachplan regelt behördenverbindlich die Weiterentwicklung des Velowegnetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr und ist das Instrument, um die Richtplanvorgaben bezüglich des Veloverkehrs umzusetzen und mit anderen Vorhaben zu koordinieren.
Eingabe Gemeinde Bolligen Im Rahmen der Mitwirkung hat der Gemeinderat Bolligen zusammen mit der Fachgruppe Verkehr und mit Unterstützung der Pro-Velo Bolligen-Ittigen eine Stellungnahme für die Mitwirkung erarbeitet und genehmigt.
In der Stellungnahme wurden folgende Punkte eingegeben:
1. Schliessung Netzlücke Talbodenverbindung zwischen Bahnhof Ittigen und Bahnhof Deisswil.
2. Behebung Schwachstelle «Bolligenstrasse» inkl. Krauchthalstrasse bis Hueb. Der bestehende Velostreifen wird vielfach als zu gefährlich wahrgenommen.
3. Schliessung Netzlücke Hangroute als Anschluss an die Velohauptverbindung I «Tiefenaustrasse».
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 38
Gemeindemitteilungen Bolligen
Allgemeine Bekanntmachungen zu den Wahlen – Verschiebung Gemeindewahlen von 22. September auf 24. November 2024 – Amtsperiode 2025–2028, Bolligen
Wahlanordnung der Verschiebung Gemeindewahlen 2024
Vorlagen Aufgrund von Unregelmässigkeiten in den versandten Wahlunterlagen und fehlerhaften Wahlzetteln, hat der Gemeinderat Bolligen entschieden: Die ursprünglich für den 22. September 2024 angesetzten Gemeindewahlen werden auf den 24. November 2024 verschoben.
In Antwortkuverts eingereichte alte Wahlzettel für die Gemeindewahlen werden vernichtet. Stimmen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen vom 22. September 2024 werden ordnungsgemäss gezählt. Weitere Informationen zu diesem Beschluss sowie relevante Hinweise rund um die Abstimmungen für den 22. September sind auf www.bolligen.ch in der Rubrik «News» zu finden. Auch wurden relevante Informationen per Post an alle Stimmbürger*innen versandt.
Proporzwahlen Folgende Personen werden nach dem Verhältniswahlverfahren am 24. November 2024 gewählt (Art. 31 Gemeindeverfassung): a) 6 Mitglieder des Gemeinderates b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission c) 6 Mitglieder der Sozialkommission d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind (Art. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement).
Weiteres Vorgehen
Wahlvorschläge Die bereits eingereichten Wahlvorschläge der Parteien sind nicht veränderbar und gelten weiterhin.
Wahlzettel Die fehlerhaften, ausseramtlichen Wahlzettel werden bereinigt und den Parteien nochmals als Gut zum Druck vorgelegt. Zudem werden die Wahlzettel in neuen Farben gedruckt, um sie klar erkennbar zu machen.
Wahlunterlagen Das Gemeindewahlmaterial für den 22. September 2024 ist ungültig. Das neue Gemeindewahlmaterial für den 24. November 2024 wird allen Stimmbürger*innen in der Woche 44 zugestellt.
Termine:
Amtliche Publikation der Wahlvorschläge Mittwoch, 25. September 2024
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials Woche 44
Majorzwahlen René Bergmann, Gemeindepräsidium, und Matthias Haldimann, Versammlungsleiter, sind bereits in stiller Wahl gewählt. Diese Wahl wurde bereits publiziert.
Die Arbeiten für den Wasserleitungsersatz in der Krauchthalstrasse von Rüttelerweg bis Kreuzung Krauchthalstrasse / Dorfstrasse beginnen am 30. September 2024. Die Baumeisterarbeiten werden von der Fa. Frutiger Bern/Thun, Sanitärarbeiten durch die Fa. WB AG Heizung Sanitär, Heimberg, ausgeführt.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich ca. 3–4 Monate. Der Verkehr wird in dieser Zeit mit Ampeln einspurig geregelt.
Zur Sicherheit der Fussgänger wird im Bereich der Etappen 1 und 2 und evtl. auch 3 ein Verkehrsdienst vor Ort sein.
Die Busshaltestelle «Rüttelerweg» wird während den ersten Etappen Richtung Dorf verschoben (gelb markiert).
Bolligen, 4. September 2024 – Die Gemeindewahlen in Bolligen, die ursprünglich für den 22. September 2024 angesetzt waren, werden auf den 24. November 2024 verschoben. Der Gemeinderat hat diesen Entscheid nach Rücksprache mit den Ortsparteien und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung getroffen und entschuldigt sich bei der Bevölkerung sowie den Ortsparteien für die entstandenen Umstände.
Der Gemeinderat Bolligen verschiebt die Gemeindewahlen vom 22. September 2024 auf den 24. November 2024. Grund dafür sind Unregelmässigkeiten in den versandten Wahlunterlagen. Die Wahlmaterialien enthalten fehlerhafte Wahlzettel. Dadurch ist unklar, ob der Wählerwille korrekt abgebildet werden würde. Ebenso wäre die Chancengleichheit der Parteien nicht gewährleistet gewesen. Zusätzlich wäre das Risiko einer Wahlbeschwerde bei einer Durchführung der Wahlen unter diesen Umständen hoch gewesen.
Nach einem Austausch mit den Ortsparteien am Abend des 3. September 2024 beschloss der Gemeinderat Bolligen, die Wahlen auf den 24. November 2024 zu verschieben.
Der Gemeinderat entschuldigt sich bei der Bevölkerung für diesen Fehler sowie bei den Ortsparteien für die bereits entstandenen Aufwände für den Wahlkampf.
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung: Was passiert damit? Die bereits versandten Unterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen vom 22. September 2024 bleiben gültig. Stimmberechtigte können diese weiterhin ausfüllen und per Post einsenden, in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder am Abstimmungswochenende persönlich im Abstimmungslokal abgeben.
Ich habe bereits gewählt. Was mache ich jetzt? Falls Sie Ihre Unterlagen bereits ausgefüllt und eingereicht haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Am Abstimmungswochenende werden die Unterlagen für die Gemeindewahlen aus den eingegangenen Antwortcouverts entfernt und vernichtet. Ihre Stimmen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden ordnungsgemäss gezählt.
Weiteres Vorgehen Die Informationen aus dieser Medienmitteilung werden allen stimmberechtigten Personen in Bolligen, welche die Wahlunterlagen erhalten haben, per amtlichem Schreiben zugestellt. Zusätzlich werden in der Gemeinde Plakate aufgehängt, um auf die verschobenen Wahlen hinzuweisen. In den kommenden Tagen wird der Gemeinderat gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung das weitere Vorgehen und offene Fragen klären. In der nächsten Zeit werden zudem die bestehenden Prozesse und Qualitätssicherungsmassnahmen überprüft, um solchen Fehlern zukünftig vorzubeugen. Über neue Entwicklungen wird zeitnah informiert.
Neues Datum Gemeindewahlen: 24. November 2024 Bisheriges Datum Gemeindewahlen: 22. September 2024
Medienkontakt René Bergmann, Gemeindepräsident rene.bergmann@bolligen.ch, +41 78 897 28 31
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Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Stiftung Wohnraumbeschaffung – Fusionsverhandlungen mit der Stiftung Aespliz Der Gemeinderat hat in der jährlichen Berichterstattung der Stiftung Wohnraumbeschaffung (WRB) bereits 2023 von deren fehlender Liquidität Kenntnis genommen. Der Stiftungsrat der WRB seinerseits hat mit Beschluss vom März 2024 mit der Stiftung Aespliz Fusionsverhandlungen aufgenommen. Der Stiftungsrat WRB hat den Gemeinderat über die aktuelle Situation, die Prüfung verschiedener Optionen und die Verhandlung informiert. Der Gemeinderat unterstützt aktiv die Fusionsverhandlungen. Eine Delegation des Gemeinderates, der Verwaltung und Vertretern des WRB wurden beauftragt, mit der Stiftung Aespliz weitergehende Fusionsverhandlungen zu führen.
Altersleitbild Im Jahre 2006 hat die Gemeinde Bolligen unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung ein Altersleitbild erarbeitet. Dieses wurde im Jahre 2017 in einer Kurzfassung überarbeitet. Aufgrund der demographischen Entwicklung und den sich teils wandelnden Bedürfnissen soll die Organisation der Altersarbeit der Gemeinde Bolligen, gestützt auf den Antrag der Fachgruppe Altersfragen überprüft werden. Vorgesehen ist eine Bedarfsanalyse unter Beizug der Pro Senectute und der Bevölkerung. Der Gemeinderat unterstützt die Weiterentwicklung der wichtigen Altersarbeit. Die Fachgruppe wird mit der Bedarfsanalyse und der Ausarbeitung eines Massnahmenplans beauftragt.
Klimastrategie, Eckwerte Die Arbeitsgruppe Energie hat im Hinblick auf die Energiestadtrezertifizierung Schwerpunkte definiert, einer davon «Klimastrategie». Unter Einbezug einer Energiestadtberaterin soll eine Klimastrategie für Bolligen erarbeitet werden. Verschiedenste Fragestellungen rund um den Klimaschutz sollen geprüft werden. Der Gemeinderat hat Stossrichtungen und Eckwerte festgelegt. Voraussichtlich in einem späteren Schritt soll die Bevölkerung einbezogen werden.
Zukunft Hallenbad Die Arbeitsgruppe «Zukunft Hallenbad» befasst sich intensiv mit dem Hallenbad Bolligen. Ergebnisoffen werden verschiedenste Varianten und Optionen geprüft. Zur Diskussion stehen eine Schliessung, eine Sanierung, ein Aus- und Neubau am bestehenden Standort und auch ein Neubau an einem neuen Standort. Vor- und Nachteile sowie Kosten der verschiedenen Varianten werden geprüft. Schlussendlich wird das Volk unter Einbezug der Kosten über die Zukunft des Hallenbades entscheiden. Für die ergänzende Prüfung eines Neubaus in Kombination mit einer Dreifachsporthalle hat der Gemeinderat zu Lasten der Rechnung 2024 einen Nachkredit von CHF 24’000 genehmigt.
Tagesschule Bolligen, Revision Tagesschulverordnung Auf Antrag der Bildungskommission hat der Gemeinderat die überarbeitete Tagesschulverordnung genehmigt und vom Betriebskonzept, gültig ab 1. August 2024, Kenntnis genommen. Es wurden unter anderem Anpassungen in Bezug auf die Ferienbetreuung, Entschädigungen und sprachliche Formulierungen vorgenommen.
Die Inkraftsetzung der Tagesschulverordnung wird vorschriftsgemäss im eAnzeiger publiziert.
Bildungskommission, Ersatzwahl Vertretung Elternrat Oberstufenzentrum Eisengasse (OZE) Jürg Hostettler hat als Mitglied des Elternrates OZE und als Vertreter des Elternrates in der Bildungskommission bereits auf Ende März 2024 demissioniert. Auf Antrag des Elternrates hat der Gemeinderat Viviane Rodriguez als Beisitzerin in die Bildungskommission gewählt. Der Gemeinderat dankt Jürg Hostettler für sein Wirken im Elternrat und in der Bildungskommission und heisst Frau Rodriguez willkommen.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 3
Gemeindemitteilungen Bolligen
Gemeinde Bolligen beschafft erstes Elektroauto
Die Gemeinde Bolligen will als Energiestadt schrittweise die nachhaltige Mobilität fördern. Dies insbesondere auch bei der eigenen Fahr-zeugflotte. Nun hat die Gemeinde einen ersten wichtigen Schritt unternommen: Sie hat ihr erstes Elektroauto angeschafft.
Der Anteil an E-Autos auf den Strassen ist zwar weiterhin klein, aber auch die Bolliger Bevölkerung ist bereits auf den Trend aufgesprungen: Der Anteil an rein elektrisch betriebenen Personenwagen nahm über die letzten Jahre stetig zu. Im Jahr 2023 waren bereits 3,3 Prozent der gemeldeten Personenwagen rein elektrisch. Dies entspricht, gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik, auch dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung sowie Gemeindewahlen vom 22. September 2024
Stimm- und Wahlmaterial Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimm- und Wahl-material zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Mittwoch, 18. September 2024, 16.30 Uhr, ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe Das Antwortkuvert kann übergeben werden: a) der Post: spätestens bis Freitag, 20. September 2024 (A-Post) b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3: – Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten – Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 21. September 2024, 19.00 Uhr
Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Antwort-kuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).
Stimmlokale und Öffnungszeiten Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3 Samstag, 21. September 2024, 18 – 20 Uhr Sonntag, 22. September 2024, 10 – 12 Uhr
Ferenberg, Schulhaus Sonntag, 22. September 2024, 10 – 12 Uhr
Einwohnergemeinde Bolligen Gemeinderat
Selbständiges Ablesen der Wasserzähler
In den nächsten Tagen werden den Liegenschaftseigentümer*innen und Hausverwaltungen in der Gemeinde Bolligen die Meldekarten für das selbständige Ablesen der Wasserzähler versandt. Die Empfänger*innen dieser Karten sind gebeten, die darauf vermerkten Wasserzähler selber abzulesen und die ausgefüllten Karten bis spätestens 30. September 2024 der Finanzverwaltung Bolligen zurückzusenden.
Sind Sie Eigentümer*in einer Liegenschaft, haben aber keine Ablesekarte erhalten? Dann melden sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch).
Für die Mithilfe besten Dank.
Einwohnergemeinde Bolligen Finanzverwaltung
Friedhof Bolligen
Aufhebung von Gräbern Die Sicherheitskommission verfügt, gemäss Artikel 19, Absatz 1, 2 und 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 3. Dezember 2001, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhe- bzw. Konzessionsdauer, die folgenden Gräber auf den 28. Februar 2025 hin aufzuheben:
Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen können nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofgärtner, Peter Neuhaus, GEWA, Kirchstrasse 31, 3065 Bolligen, Tel. 031 918 01 42, behändigt werden. Werden bis 31. Dezember 2024 von den Angehörigen bzw. Grabunterhaltspflichtigen keine diesbezüglichen Wünsche geäussert, verlieren sie alle Rechte auf den Gräbern und am Grabschmuck. Der Friedhofgärtner wird die Gräber im Laufe der Monate Januar und Februar 2025 aufheben.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung, Tel. 031 924 70 22, zur Verfügung.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Bolligen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Einwohnergemeinde Bolligen Sicherheitskommission
Bolligen
/ Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 35
Gemeindemitteilungen Bolligen
Angebote September – November 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen
«Lisa Tetzner und Kurt Kläber alias Kurt Held» Im Tessin der 1940er-Jahre wurden mit «Die rote Zora und ihre Bande» und «Die Schwarzen Brüder» zwei Jugendromane geschaffen, die auch nach 80 Jahren nichts von ihrer Bri-sanz verloren haben. Die Werke stammen aus der Feder des deutschen Autorenpaars Lisa Tetzner und Kurt Kläber, welches vor den Nazis in die Schweiz geflüchtet ist. In Wort und Bild berichtet Martin Arbenz über das Leben des Autorenpaares. Anschliessend Zvieri. Der Film «Die rote Zora» wird am 15. Januar 2025 gezeigt.
Mittwoch, 13. November 2024, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen
«Alphornklänge und lustige Geschichten» Das Alphornquartett 4-Klang ist bei uns zu Besuch. Vier Alphörner im Kirchgemeindehaus, das tönt sicher wunderbar! – Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Anschliessend Zvieri.
Wiederkehrende Angebote
Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch
Senioren-Wanderungen 60+ mit Pro Senectute Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03
Jeden Dienstag, 08.45–09.45 oder 10.00–11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen, Pro Senectute Fit Gym (Turnen) Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46
Jeden Mittwoch, 19.00–20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal Turnen der Frauenriege Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21
Jeden Freitag, 18.15–19.45 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal Turnen der Männerriege Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60
Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Reberhaus Bolligen, Mittagstisch 60+ Frauenverein Bolligen Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp, 079 270 86 44
Sicherheit im Strassenverkehr – besonders im Alter
Mobilität bleibt im Alter ein wichtiges Thema. Leider sind Senior*innen von Unfällen im Strassenverkehr am häufigsten betroffen. Meistens wenn sie zu Fuss unterwegs sind, immer öfters auch mit dem E-Bike oder dem Auto.
Im Alter wird es schwieriger, Geschwindigkeiten und Distanzen einzuschätzen und das Gehirn braucht länger, um Informationen zu verarbeiten.
Die Veränderung dieser Fähigkeiten kann zu einem Unfall führen. So übersieht man vielleicht einen Vortritt oder ist unterwegs abgelenkt und unaufmerksam – die häufigsten Ursachen für Seniorenunfälle im Strassenverkehr.
Wie verhalte ich mich sinnvoll im Strassenverkehr? Was muss ich vorher beachten? Wichtig ist es, das Verhalten dem Alter anzupassen, das heisst die eigene Leistungsfähigkeit einschätzen, um mögliche Gefahrensituationen besser beurteilen zu können. Hilfsmittel wie Gehilfen, Brillen oder Hörgeräte auch für kurze Strecken nutzen!
Im Weiteren genügend Zeit einplanen bei der Vorbereitung eines Ausfluges/Spazierganges, den genauen Weg und die beste Reisezeit überlegen sowie die passende (z.B. helle) Kleidung plus Reflektoren verwenden.
Nützliche Hinweise/Tipps • Nehmen Sie sich genügend Zeit, um Verkehrssituationen einzuschätzen • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen von anderen Verkehrsteilnehmenden • Unternehmen Sie Ausflüge etc. gemeinsam, zu zweit ist es sicherer • Vermeiden Sie Unternehmungen zu Stosszeiten • Gehen Sie tagsüber nach draussen. In der Dämmerung und nachts ist die Unfallgefahr grösser • Nutzen Sie zur Überquerung der Strasse immer Fussgängerstreifen, signalisieren Sie Ihre Absicht mit Blickkontakt und überqueren Sie die Strasse erst, wenn Sie sicher sind, dass die Fahrzeuglenkenden anhalten • Erzwingen Sie das Vortrittsrecht nicht • Warten Sie bei einer Ampel die Grünphase ab und kehren Sie nicht um, wenn die Ampel auf Orange wechselt • Laufen Sie möglichst weit weg von der Fahrbahn und benutzen Sie immer das Trottoir • Achten Sie beim Laufen auf nasse Stellen oder Unebenheiten • Gewähren Sie einem Tram immer den Vortritt, auch beim Fussgängerstreifen • Bleiben Sie, wenn immer möglich, während der Fahrt sitzen oder halten Sie sich stets an einem Griff fest, besonders auch beim Aussteigen • Im Hinblick auf den Notfall tragen Sie einen persönlichen Ausweis und eine aktuelle Medikamentenliste auf sich • Wer rastet, der rostet: Machen Sie Ihren täglichen Spaziergang zur Routine
Einwohnergemeinde Bolligen Informationsstelle für Altersfragen
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Aktion Süssmostpresse
Mittwoch, 11. September 2024 von 09.00 bis 15.00 Uhr im Dorfmärit in Bolligen
Bolliger*innen haben Gelegenheit, ihren eigenen Süssmost aus vorhandenem Obst zu pressen. Bitte bringt dafür eine eigene Flasche mit (pro Person max. 1 Flasche).
Die Gemeinde offeriert den frischen Most bei Käse und Brot.
Wir freuen uns auf euch.
Einwohnergemeinde Bolligen, Bauverwaltung Fachgruppe Natur und Landschaft
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