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Einwohnergemeinde Bolligen

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Ittigen machts spannend!

Ittigen hat am 3. November seine Gemeinderät:innen für die nächste Legislatur gewählt.
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Gemeindemitteilungen Bolligen

Schneeräumung und Winterdienst

Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Einwohnergemeinde Bolligen zuständig. Die Mitarbeitenden des Werkhofs als Verantwortliche für den Schneeräumungs- und Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das öffentliche Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Bolligen für die Benützer*innen in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Schneeräumungsarbeiten dienen der Verkehrssicherheit. Sie können nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme zur Zufriedenheit der Bürger*innen fristgerecht ausgeführt werden. 

Behinderung durch abgestellte Motorfahrzeuge
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Strassen und Parkplätzen, auf Gehwegflächen sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.

Behinderung durch Äste und Bepflanzungen 
Äste und Bepflanzungen, die in den Strassenraum hineinragen und den Winterdienst beeinträchtigen, beziehungsweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind unbedingt
zurückzuschneiden.

Haus- und Garagenzufahrten
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer*innen beziehungsweise der Mieter*innen der betreffenden Objekte. Das kommunale Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Zudem ist es verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. 

Pikett
Ab November 2024 bis Ende März 2025 wird der Zustand des Strassennetzes täglich ab 03.00 Uhr vom Pikettverantwortlichen überwacht. Wird ein Winterdiensteinsatz notwendig, bietet er das erforderliche Werkhofpersonal auf. Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen.

Wir bitten Sie, gefährliche Strassenverhältnisse dem Pikettdienst (076 230 30 65) oder der Bauverwaltung (031 924 70 30) zu melden. 

Alle Verkehrsteilnehmenden sind aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen!

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Schulraumplanung

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Arbeiten bzw. geplanten weiteren Schritte der Schulraumplanung: 

Hallenbad: Die Variante, das Hallenbad in den Campus Rörswil zu integrieren, wird weiterverfolgt. In der Gesamtplanung Campus Rörswil wurde diese von der Gemeinde
Bolligen eingebracht und wird nun von den Projektteams weiter bearbeitet. Weiter steht die Gemeinde in Kontakt mit einem Wassersportverein, welcher Interesse am Aufbau eines Leistungszentrums im Hallenbad im Campus Rörswil zeigt. Gleichzeitig erstellt die Firma Jenzer+Partner AG eine Grobkostenschätzung, welche als Grundlage für die weiteren Schritte und Entscheidungen dient. Diese Grobkostenschätzung liegt der Projektsteuergruppe an der nächsten Sitzung im November 2024 zur Besprechung vor.

Turnhalle: Die Projektsteuergruppe Schulraumplanung hat beim Gemeinderat einen Grundsatzentscheid zur Priorisierung des Standortes der zusätzlich benötigten Turnhallenkapazität abgeholt. Zur Diskussion standen die beiden folgenden Varianten: 
• Variante 1: Dreifachhalle im Campus Rörswil
• Variante 2: Dritte Turnhalle im Perimeter Schulhaus Lutertal 

Wie Ihr in der offiziellen Kommunikation zu den Gemeinderatsentscheidungen lesen konntet, hat sich der Gemeinderat nach eingehender Diskussion von Vor- und Nachteilen entschieden, die Variante 1 zu priorisieren und die verschiedenen Projektteams beauftragt, die entsprechenden Projekte gemäss dem Beschluss voranzutreiben. Die von der Schule geforderten Aussenanlagen (Weitsprung, Kugelstossen, Speerwerfen, Schnelllauf, roter Platz…) wurden von der Gemeinde Bolligen in die Projektierung eingebracht. Da zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt Campus Rörswil nicht wie bis anhin geplant umgesetzt werden kann, wird die Variante 2 in der Schulraumplanung weiter mitgedacht.  

Schulraumplanung: Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Emch+Berger AG hat im Rahmen des Kick-Offs eine Auslegeordnung gemacht und das weitere Vorgehen definiert. In drei Folgesitzungen werden Empfehlungen zu Verfahren und Kosten erarbeitet. Dabei wird in erster Priorität die Variante 1 für die Lösung der Turnhallensituation verfolgt. Jedoch wird berücksichtigt, dass unter Umständen im Verlauf des Projekts die Variante 2 realisiert werden müsste. Die Empfehlungen und Kosten werden der Projektsteuergruppe am 20. Januar 2025 präsentiert. Aufgrund der Ergebnisse wird sich das weitere Vorgehen und die Planung ergeben. Ziel ist immer noch ein möglichst schlankes und effizientes Verfahren. 

Klasseneröffnung Schuljahr 2025/26: Bedingt durch Zuzüge zeigt sich, dass im Sommer 2025 voraussichtlich eine weitere 1. Klasse eröffnet werden muss. Auf der Basis von Vorschlägen, welche die Schulleitungen zusammen mit Vertreterinnen der Bildungskommission und der zuständigen Gemeinderätin erarbeitet haben, hat die Projektsteuergruppe die Varianten geprüft. Im Zentrum standen dabei Varianten zur Miete/Kauf von Containern, die Verlegung der Psychomotorik und die Umnutzung eines der beiden Zimmer für textiles Gestalten (TTG). Aufgrund des engen Zeitplans, mangelndem eingestelltem Budget und auf Wunsch der Schulleitungen, wird die Umnutzung des TTG-Zimmers weiterverfolgt. Die Bauverwaltung wird mit den Schulleitungen die nötigen baulichen Massnahmen klären und in Auftrag geben. Der Projektsteuergruppe ist bewusst, dass dadurch der Lehrerschaft nochmals weniger räumliche Möglichkeiten für ihren Unterricht zur Verfügung steht. Darum wurde die Bauverwaltung beauftragt, abzuklären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen eine Containerlösung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch Sinn machen könnte. Dabei müssen neben Kosten u.a. auch die Örtlichkeiten geklärt werden, da für den Neubau kein Gelände blockiert werden darf. 

Kindergartenstrategie: Die Erneuerungsstrategie sowie der Zeitplan dazu wird in Zusammenarbeit mit der Firma IC Infraconsult AG, Vertretungen der betroffenen Kommissionen sowie Verwaltungsabteilungen im ersten Quartal 2025 – bestenfalls an der Sitzung der Projektsteuergruppe vom 20. Januar 2025 – erwartet. 

Fussballcampus Rörswil: Das Projekt Fussballcampus Rörswil wird unter Hochdruck weiterentwickelt. Die Projektverantwortlichen führen zahlreiche Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten. Die angekündigt breite Mitwirkung verzögert sich jedoch.

Für eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im März 2025 über die Geschäfte zur Schulraumplanung, müssen die nötigen Informationen, Daten und Zahlen per 6. Januar 2025 vorliegen. Dies ist gemäss den obigen Ausführungen voraussichtlich leider nicht möglich. Deshalb gelangen diese – sofern nötig – höchstwahrscheinlich erst in der ordentlichen Gemeindeversammlung im Juni 2025 zur Abstimmung. 

Einwohnergemeinde Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Primarschule: Klasseneröffnung Schuljahr 2025/2026
Auf das kommende Schuljahr wird ein Jahrgang mit vielen Schüler*innen in die Schule eintreten. Die Bildungskommission hat den Antrag der Schulleitung für die Eröffnung einer zusätzlichen 1. Klasse ab dem Schuljahr 2025/2026 an der Sitzung vom 23.10.2024 gestützt und leitete diesen an den Gemeinderat weiter. Der Gemeinderat hat dem Antrag für die Eröffnung einer zusätzlichen 1. Klasse an der letzten Sitzung vom 11.11.2024 zugestimmt. Das neue Klassenzimmer wird voraussichtlich in einem TTG-Zimmer untergebracht. 

Familienexterne Betreuung: Genehmigung Konzept Ferienbetreuung Bolligen
Die Kita Butzus hat, auch infolge Fachkräftemangel, die Durchführung der Ferienbetreuung per Ende 2024 gekündigt. Die Durchführung der Ferienbetreuung soll neu in die Hände der Tagesschule gelegt werden.
Das zuständige Handlungsfeld der Bildungskommission hat zusammen mit der Tagesschulleitung eine Nachfolgelösung geplant, ab den Sommerferien 2024 schrittweise umgesetzt und damit erste Erfahrungen gesammelt. 
Der Gemeinderat genehmigte das daraus resultierende Konzept «Ferienbetreuung Bolligen» und damit die erhöhte Kostenbeteiligung der Gemeinde. Diese Erhöhung kommt dadurch, dass der Kanton Fr. 30.– pro Kind und Tag übernimmt, wenn die Gemeinde ebenfalls Fr. 30.– zahlt. Dies kommt den Eltern zugute, welche somit einen günstigeren Tarif zahlen können. Die Zustimmung erfolgt für die Einführung per 01.01.2025. Das Konzept wird auf der Homepage der Gemeinde hochgeladen.

Hallenbad Bolligen: Erhöhung Preise Schwimmkurse
Die Tragbarkeit des Hallenbades Bolligen ist seit Jahren ein Thema. So ist eine regelmässige Überprüfung von Eintrittspreisen und Preisen für die Schwimmkurse unumgänglich. In der Vergangenheit sind abwechslungsweise die Eintrittspreise oder die Kurskosten angepasst worden. Nachdem zuletzt die Eintrittspreise erhöht worden sind, sollen jetzt die Kurskosten angepasst werden. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Kursgelder für Kinder um Fr. 4.– und für Erwachsene um Fr. 2.– pro Kurstag per 01.01.2025 beschlossen. Die Gebührenverordnung der Gemeindeverwaltung wird entsprechend angepasst.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Kistlerstrasse: Dorfmärit Bolligen ab Kirchstrasse wieder normal erreichbar

Die Bauarbeiten für die neuen Fernwärmeleitungen in der Kistlerstrasse – im Bereich Dorfmärit Bolligen – schreiten schneller voran als geplant. Am 20. November finden die Belagsarbeiten im Bereich des Grabens statt.  Ab 21. November ist die Kistlerstrasse – von der Kirchstrasse herkommend – wieder in beiden Richtungen normal befahrbar.

Aufgrund weiterer Bauarbeiten wird das Einbahnregime im Bereich der Liegenschaften Kistlerstrasse 23 bis 25 vom 21. November bis vor Weihnachten 2024 verschoben. Der Verkehr wird talwärts geführt.

Die Wärme Mittelland AG dankt weiterhin für das Verständnis.

Wärme Mittelland AG
Westbahnhofstrasse 3
4502 Solothurn
Telefon 058 477 56 56
info@bac.ch
www.bac.ch

Gemeindemitteilungen Bolligen

Die Fachgruppe für Altersfragen Bolligen lädt Sie auch in diesem Jahr ganz herzlich zu einem informativen Nachmittag ein.

gesund & aktiv

Dienstag, 19. November 2024, 14.00–17.00 Uhr, Reberhaus Bolligen

Pro Senectute
Was kann ich als Senior*in Gutes für meine Gesundheit tun?

Medi24
Telemedizin? Auch für mich?
Wie funktioniert die Telemedizin. Wie kann ich sie nutzen?

Sozialdienste Bolligen
Aktuelles aus der Gemeinde
Neue Gemeindeverwaltung – Quartierentwicklungen
Vorsorge – persönliche Wachsamkeit

Intermezzos – Zauberer
Urs Fasel

Zum Abschluss plaudern wir miteinander beim offerierten Zvieri.

Eine Anmeldung ist nicht nötig – dabei sein – dazu gehören!

Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Winter 2025

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!
Einwohnergemeinde Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Die Fachgruppe für Altersfragen Bolligen lädt Sie auch in diesem Jahr ganz herzlich zu einem informativen Nachmittag ein.

gesund & aktiv

Dienstag, 19. November 2024, 14.00–17.00 Uhr, Reberhaus Bolligen

Pro Senectute
Was kann ich als Senior*in Gutes für meine Gesundheit tun?

Medi24
Telemedizin? Auch für mich? Wie funktioniert die Telemedizin. Wie kann ich sie nutzen?

Sozialdienste Bolligen
Aktuelle aus der Gemeinde
Neue Gemeindeverwaltung – Quartierentwicklungen
Vorsorge – persönliche Wachsamkeit

Intermezzos – Zauberer
Urs Fasel

Zum Abschluss plaudern wir miteinander beim offerierten Zvieri

Eine Anmeldung ist nicht nötig – dabei sein – dazu gehören!

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Kreditabrechnung
Der Gemeinderat hat verschiedene, in seine Kompetenz fallende Kreditabrechnungen für Arbeiten am Wasserleitungsnetz genehmigt. Beim Leitungsersatz Habstettenstrasse, Teilstück Einfahrt Bodenacker – Kindergarten Bodenacker sowie beim Leitungsersatz Zälgli –
Gässliacher wurden die genehmigten Kosten unter- bzw. minimal überschritten. Für den Leitungsersatz Kistlerstrasse und Rüttelerweg musste eine Kreditüberschreitung von CHF 35’000 genehmigt werden. Zusätzlich erforderliche Sondagen in Gärten und Provisorien bei Hausanschlüssen haben unvorhersehbare Mehrkosten ausgelöst. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Hallenbad Bolligen: Öffnung am Sonntag wird geprüft

Seit der Schliessung und Anpassung der Öffnungszeiten während Corona haben sich die Besucherzahlen an den Sonntagen im Hallenbad Bolligen nicht erholt.

Das Ressort Bildung und Kultur überlegt sich, die Öffnungszeiten des Hallenbades zu optimieren und das Bad am Sonntag allenfalls zu schliessen. Bis Ostern 2025 werden die Eintrittszahlen überprüft und danach das weitere Vorgehen beschlossen.

Ist es Ihnen ein Anliegen, auch in Zukunft am Sonntag das Hallenbad Bolligen besuchen zu können? Nutzen Sie die Evaluationsphase und treiben Sie die Eintrittszahlen durch Ihre Besuche in die Höhe. Machen Sie auch Ihr Umfeld darauf aufmerksam.

Hallenbad Bolligen
Ressort Bildung und Kultur

Drei Anlässe vereint in einem!

Verleihung Botti-Preis 
Ehrung verdienstvoller Bolligerinnen und Bolliger

Vereinsempfang 
Teilnehmende eidgenössische Festanlässe 

Tag der Freiwilligenarbeit
Dank an Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen

BolligenBElebt 2024

Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr, Reberhaus Bolligen

Der Anlass ist öffentlich und es wird ein Apéro serviert. Wir freuen uns, wenn Sie am Anlass teilnehmen.

Gemeinderat Bolligen
Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen

Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Winter 2025

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!

Einwohnergemeinde Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Am Samstag, 30. November 2024, findet der 

46. BOLLIGER SCHWIMMTAG statt.

Türöffnung ab 12.45 Uhr

Das Programm zu den Einzel- und Staffelwettkämpfen liegt im Hallenbad Bolligen auf und ist zu finden auf der Homepage der Einwohnergemeinde Bolligen www.bolligen.ch unter: https://bolligen.ch/hallenbad – «Kursangebot».

Startgeld und Eintritt:
Die Teilnahme und der Eintritt ins Hallenbad sind kostenlos. Nebst einem persönlichen Diplom erhält jede/r Schwimmer*in einen Preis!

Anmeldung und Teilnahme:
Bitte melden Sie Ihr Kind online an. Das elektronische Formular finden Sie vom 01.11.–24.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Bolligen www.bolligen.ch unter https://bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot». 

Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten.

Bei unseren Schwimmwettkämpfen steht der Spass im Vordergrund und jede/r Schwimmer*in ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen (Minimalanforderung: 25 Meter schwimmen bis Jg. 2015 / 50 Meter schwimmen ab Jg. 2014).

Wir freuen uns auf diesen grossen Bolliger Sportevent!

Voranzeige
Unsere Bolliger Schwimmkurse Winter 2025 beginnen ab Montag, 6. Januar 2025. Anmeldungen nehmen wir gerne von Montag, 11. November, bis Sonntag, 24. November 2024, entgegen. Das Online-Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bolligen unter https://bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot».

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 26. November 2024
19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen

Traktanden

1. Budget 2025 / Finanzplan 2025–2029
Genehmigung des Budgets/Kenntnisnahme des Finanzplans
2. Zonenplan 1 «Siedlung»; Einzonung bestehender Gebäude im Dorf Habstetten
Genehmigung Teilrevision
3. Rücknahme Wasserleitungen
Genehmigung Verpflichtungskredit über CHF 229’400.
4. Reglement über die öffentliche Sicherheit
Genehmigung Teilrevision, gültig ab 01.01.2025
5. Rechnungsprüfungsorgan 2025 und 2026
Wahl
6. Mitteilungen und Verschiedenes

Bitte beachten Sie die amtliche Publikation:  
ePublikation.ch  >  Gemeinde: Bolligen  >  Thema: Einladungen.

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Unterlagen
Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch heruntergeladen werden.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Eidgenössische Volksabstimmung sowie Gemeindewahlen
vom 24. November 2024

Stimm- und Wahlmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimm- und Wahl-
material zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Mittwoch, 20. November 2024, 16.30 Uhr, ein Doppel beziehen.

Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 22. November 2024 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
– Schalter Empfang: während den    Büroöffnungszeiten
– Briefkasten: letzte Leerung am    Samstag, 23. November 2024, 19.00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten

Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 23. November 2024, 18.00–20.00 Uhr
Sonntag, 24. November 2024, 10.00 –12.00 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 24. November 2024, 10.00 –12.00 Uhr

Einwohnergemeinde Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Keine aktuellen Mitteilungen vorhanden.

Gemeindemitteilungen Bolligen

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. Infos dazu finden Sie unter (www.bolligen.ch – Verwaltung – Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil).

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb die vorgeschriebenen Sichtbermen freizuhalten sind. Die Strassenanstösser werden hiermit dringend aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. November 2024 und im Laufe des Jahres (Grasschnitt ca. Mitte August) nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. 

Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden der Grundeigentümerschaft jedoch in Rechnung gestellt.

Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Gratis-Häckseldienst Bolligen
November 2024

Der Häckseldienst findet von Montag, 4. November bis Mittwoch, 6. November statt.

Was kann gehäckselt werden?
• Baum- und grober langer Sträucher Schnitt (Durchmesser max. 20 cm)
• Verholzte Gartenpflanzen und Stauden

Was kann nicht gehäckselt werden?
• Feiner Hecken- und Sträucher-Schnitt
• Wurzelstöcke

Der Häckseldienst ist grundsätzlich gratis. 
• pro Haushalt bis 20 Min. gratis
• pro landw. Betrieb bis 60 Min. gratis

> Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Bereitstellung – Montag, 4. November 2024
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucher-Schnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen gut zugänglich am Strassenrand/Garagen-Vorplatz bereitzustellen. 

Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das gehäckselte Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken von Rabatten unter Sträuchern.

Die Bauverwaltung nimmt Ihre online-Anmeldung (www.bolligen.ch – Onlineformulare) oder Ihre telefonische Anmeldung bis und mit Mittwoch, 30. Oktober 2024 gerne entgegen. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Kindergärten; Gesamtstrategie
Für die Erarbeitung der «Gesamtstrategie Kindergärten» beauftragt der Gemeinderat die Firma IC Infraconsult AG und hat eine Begleitgruppe mit Vertreter*innen aus dem Gemeinderat, der Verwaltung und der Schule eingesetzt. Die Kosten sind im Budget 2024 und 2025 eingestellt. 

Auflösung Aulaverein
Der Aulaverein wurde im Sommer 2024 aufgelöst. Gestützt auf die Statuten des Vereins wurde der Restsaldo der Kontoauflösung des Aulavereins in der Höhe von rund CHF 10’000 der Gemeinde überwiesen. Die Gutschrift wird dem EvK zugeführt und für Beiträge an kulturelle Anlässe und Begehren eingesetzt werden. Damit werden die Zweckbestimmung des Aulavereins eingehalten. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Drei Anlässe vereint in einem!

Verleihung Botti-Preis 
Ehrung verdienstvoller Bolligerinnen und Bolliger
Vereinsempfang 
Teilnehmende eidgenössische Festanlässe 
Tag der Freiwilligenarbeit
Dank an Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen

BolligenBElebt 2024

Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr, Reberhaus Bolligen

Der Anlass ist öffentlich und es wird ein Apéro serviert. Wir freuen uns, wenn Sie am Anlass teilnehmen.

Gemeinderat Bolligen
Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Gemeindewahlen vom 24. November 2024 – Amtsperiode 2025–2028

Majorz Leitung Gemeindeversammlung und Gemeindepräsidium
Matthias Haldimann, Versammlungsleiter und René Bergmann, Gemeindepräsidium sind bereits in stiller Wahl gewählt. Diese Wahl wurde bereits publiziert.

Proporzwahlen Gemeinderat und Kommissionen
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Wahl- und Abstimmungsreglement Bolligen werden die bereinigten Listen bekannt gegeben:

1. Gemeinderat
(6 Mitglieder, zuzüglich Sitz des Gemeindepräsidiums. Gemäss Art. 33 Abs. 1 Gemeindeverfassung Bolligen werden 7 Sitze im Proporz verteilt).

 

Neuer Logistikdienstleister für Abfallwirtschaft

Die Kunz Transporte AG ist derzeit in Bolligen für die Entsorgungslogistik für die meisten Abfallfraktionen (insb. Kehricht, Grüngut, Papier und Karton) zuständig. Die langjährige Partnerschaft mit der Kunz Transporte AG wird sehr geschätzt, insbesondere wegen der zuverlässigen und flexiblen Zusammenarbeit. 

Die Kunz Transporte AG wird altershalber ihre Geschäftstätigkeit Ende 2025 einstellen. Sie hat mit der Gemeindeverwaltung das Gespräch gesucht und über die fehlende Nachfolge informiert. Aus diesem Grund muss die Gemeinde Bolligen zeitnah einen neuen Partner für die Logistikleistungen beschaffen. 

Die Gemeinde Bolligen bereitet derzeit die Ausschreibung für einen neuen Logistikdienstleister vor, der die Aufgaben nahtlos ab 1. Oktober 2025 übernehmen wird. 

Die Vergabe an den neuen Logistikdienstleister wird der Stimmbevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 vorgelegt. 

Gleichzeitig wird ein weiteres Projekt aus der Abfallbewirtschaftung bearbeitet: Die Aktualisierung des Abfallreglements sowie die Erstellung einer neuen Abfallverordnung. 

Weitere Informationen zu diesem Projekt werden folgen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilung aus dem Gemeinderat Sachplan Velowegnetz 2025 – Öffentliche Mitwirkung 

Der Kanton Bern passt den Sachplan Velowegnetz an. Der Sachplan schafft die Voraussetzungen, um eine aktive Veloförderung zu betreiben. Er enthält die bestehenden und die geplanten kantonalen Velowegnetze für den Veloalltags- und Velofreizeitverkehr. Eine Festlegung im Sachplan ist zudem Voraussetzung für Kantonsbeiträge an Velowege auf Gemeinde- und Privatstrassen sowie Mountainbike-Routen. Der Sachplan regelt behördenverbindlich die Weiterentwicklung des Velowegnetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr und ist das Instrument, um die Richtplanvorgaben bezüglich des Veloverkehrs umzusetzen und mit anderen Vorhaben zu koordinieren. 

Eingabe Gemeinde Bolligen
Im Rahmen der Mitwirkung hat der Gemeinderat Bolligen zusammen mit der Fachgruppe Verkehr und mit Unterstützung der Pro-Velo Bolligen-Ittigen eine Stellungnahme für die Mitwirkung erarbeitet und genehmigt. 

In der Stellungnahme wurden folgende Punkte eingegeben:

1. Schliessung Netzlücke Talbodenverbindung zwischen Bahnhof Ittigen und Bahnhof Deisswil.

2. Behebung Schwachstelle «Bolligenstrasse» inkl. Krauchthalstrasse bis Hueb. Der bestehende Velostreifen wird vielfach als zu gefährlich wahrgenommen.

3. Schliessung Netzlücke Hangroute als Anschluss an die Velohauptverbindung I «Tiefenaustrasse».

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Allgemeine Bekanntmachungen zu den Wahlen – Verschiebung Gemeindewahlen von 22. September auf 24. November 2024 –
Amtsperiode 2025–2028, Bolligen

Wahlanordnung der Verschiebung
Gemeindewahlen 2024

Vorlagen
Aufgrund von Unregelmässigkeiten in den versandten Wahlunterlagen und fehlerhaften Wahlzetteln, hat der Gemeinderat Bolligen entschieden: Die ursprünglich für den 22. September 2024 angesetzten Gemeindewahlen werden auf den 24. November 2024 verschoben.

In Antwortkuverts eingereichte alte Wahlzettel für die Gemeindewahlen werden vernichtet. Stimmen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen vom 22. September 2024 werden ordnungsgemäss gezählt. Weitere Informationen zu diesem Beschluss sowie relevante Hinweise rund um die Abstimmungen für den 22. September sind auf www.bolligen.ch in der Rubrik «News» zu finden. Auch wurden relevante Informationen per Post an alle Stimmbürger*innen versandt.

Proporzwahlen
Folgende Personen werden nach dem Verhältniswahlverfahren am 24. November 2024 gewählt (Art. 31 Gemeindeverfassung):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates 
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission

Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind (Art. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement).

Weiteres Vorgehen

Wahlvorschläge
Die bereits eingereichten Wahlvorschläge der Parteien sind nicht veränderbar und gelten weiterhin. 

Wahlzettel
Die fehlerhaften, ausseramtlichen Wahlzettel werden bereinigt und den Parteien nochmals als Gut zum Druck vorgelegt. Zudem werden die Wahlzettel in neuen Farben gedruckt, um sie klar erkennbar zu machen.

Wahlunterlagen
Das Gemeindewahlmaterial für den 22. September 2024 ist ungültig. 
Das neue Gemeindewahlmaterial für den 24. November 2024 wird allen Stimmbürger*innen in der Woche 44 zugestellt.

Termine:

Amtliche Publikation der Wahlvorschläge
Mittwoch, 25. September 2024

Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials
Woche 44

Majorzwahlen
René Bergmann, Gemeindepräsidium, und Matthias Haldimann, Versammlungsleiter, sind bereits in stiller Wahl gewählt. Diese Wahl wurde bereits publiziert.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Bolligen 
Präsidiales
Hühnerbühlstrasse 3
3065 Bolligen

Bauarbeiten Wasserleitungsersatz Krauchthalstrasse – Rüttelenweg

Die Arbeiten für den Wasserleitungsersatz in der Krauchthalstrasse von Rüttelerweg bis Kreuzung Krauchthalstrasse / Dorfstrasse beginnen am 30. September 2024. Die Baumeisterarbeiten werden von der Fa. Frutiger Bern/Thun, Sanitärarbeiten durch die Fa. WB AG Heizung Sanitär, Heimberg, ausgeführt. 

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich ca. 3–4 Monate. Der Verkehr wird in dieser Zeit mit Ampeln einspurig geregelt.

Zur Sicherheit der Fussgänger wird im Bereich der Etappen 1 und 2 und evtl. auch 3 ein Verkehrsdienst vor Ort sein.

Die Busshaltestelle «Rüttelerweg» wird während den ersten Etappen Richtung Dorf verschoben (gelb markiert).

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Gemeindemitteilungen Bolligen

Verschiebung der Gemeindewahlen in Bolligen

Bolligen, 4. September 2024 – Die Gemeindewahlen in Bolligen, die ursprünglich für den 22. September 2024 angesetzt waren, werden auf den 24. November 2024 verschoben. Der Gemeinderat hat diesen Entscheid nach Rücksprache mit den Ortsparteien und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung getroffen und entschuldigt sich bei der Bevölkerung sowie den Ortsparteien für die entstandenen Umstände.

Der Gemeinderat Bolligen verschiebt die Gemeindewahlen vom 22. September 2024 auf den 24. November 2024. Grund dafür sind Unregelmässigkeiten in den versandten Wahlunterlagen. Die Wahlmaterialien enthalten fehlerhafte Wahlzettel. Dadurch ist unklar, ob der Wählerwille korrekt abgebildet werden würde. Ebenso wäre die Chancengleichheit der Parteien nicht gewährleistet gewesen. Zusätzlich wäre das Risiko einer Wahlbeschwerde bei einer Durchführung der Wahlen unter diesen Umständen hoch gewesen. 

Nach einem Austausch mit den Ortsparteien am Abend des 3. September 2024 beschloss der Gemeinderat Bolligen, die Wahlen auf den 24. November 2024 zu verschieben. 

Der Gemeinderat entschuldigt sich bei der Bevölkerung für diesen Fehler sowie bei den Ortsparteien für die bereits entstandenen Aufwände für den Wahlkampf. 

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung: Was passiert damit?
Die bereits versandten Unterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen vom 22. September 2024 bleiben gültig. Stimmberechtigte können diese weiterhin ausfüllen und per Post einsenden, in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder am Abstimmungswochenende persönlich im Abstimmungslokal abgeben. 

Ich habe bereits gewählt. Was mache ich jetzt?
Falls Sie Ihre Unterlagen bereits ausgefüllt und eingereicht haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Am Abstimmungswochenende werden die Unterlagen für die Gemeindewahlen aus den eingegangenen Antwortcouverts entfernt und vernichtet. Ihre Stimmen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden ordnungsgemäss gezählt.

Weiteres Vorgehen
Die Informationen aus dieser Medienmitteilung werden allen stimmberechtigten Personen in Bolligen, welche die Wahlunterlagen erhalten haben, per amtlichem Schreiben zugestellt. Zusätzlich werden in der Gemeinde Plakate aufgehängt, um auf die verschobenen Wahlen hinzuweisen. In den kommenden Tagen wird der Gemeinderat gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung das weitere Vorgehen und offene Fragen klären. In der nächsten Zeit werden zudem die bestehenden Prozesse und Qualitätssicherungsmassnahmen überprüft, um solchen Fehlern zukünftig vorzubeugen. Über neue Entwicklungen wird zeitnah informiert.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
Gemeindeverwaltung

Die Bolliger Gemeindewahlen auf einen Blick

Neues Datum Gemeindewahlen: 24. November 2024
Bisheriges Datum Gemeindewahlen: 22. September 2024

Medienkontakt 
René Bergmann, Gemeindepräsident
rene.bergmann@bolligen.ch, +41 78 897 28 31 

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Stiftung Wohnraumbeschaffung – Fusionsverhandlungen mit der Stiftung Aespliz
Der Gemeinderat hat in der jährlichen Berichterstattung der Stiftung Wohnraumbeschaffung (WRB) bereits 2023 von deren fehlender Liquidität Kenntnis genommen. Der Stiftungsrat der WRB seinerseits hat mit Beschluss vom März 2024 mit der Stiftung Aespliz Fusionsverhandlungen aufgenommen. Der Stiftungsrat WRB hat den Gemeinderat über die aktuelle Situation, die Prüfung verschiedener Optionen und die Verhandlung informiert. Der Gemeinderat unterstützt aktiv die Fusionsverhandlungen. Eine Delegation des Gemeinderates, der Verwaltung und Vertretern des WRB wurden beauftragt, mit der Stiftung Aespliz weitergehende Fusionsverhandlungen zu führen. 

Altersleitbild
Im Jahre 2006 hat die Gemeinde Bolligen unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung ein Altersleitbild erarbeitet. Dieses wurde im Jahre 2017 in einer Kurzfassung überarbeitet. Aufgrund der demographischen Entwicklung und den sich teils wandelnden Bedürfnissen soll die Organisation der Altersarbeit der Gemeinde Bolligen, gestützt auf den Antrag der Fachgruppe Altersfragen überprüft werden. Vorgesehen ist eine Bedarfsanalyse unter Beizug der Pro Senectute und der Bevölkerung. Der Gemeinderat unterstützt die Weiterentwicklung der wichtigen Altersarbeit. Die Fachgruppe wird mit der Bedarfsanalyse und der Ausarbeitung eines Massnahmenplans beauftragt. 

Klimastrategie, Eckwerte
Die Arbeitsgruppe Energie hat im Hinblick auf die Energiestadtrezertifizierung Schwerpunkte definiert, einer davon «Klimastrategie». Unter Einbezug einer Energiestadtberaterin soll eine Klimastrategie für Bolligen erarbeitet werden. Verschiedenste Fragestellungen rund um den Klimaschutz sollen geprüft werden. Der Gemeinderat hat Stossrichtungen und Eckwerte festgelegt. Voraussichtlich in einem späteren Schritt soll die Bevölkerung einbezogen werden. 

Zukunft Hallenbad
Die Arbeitsgruppe «Zukunft Hallenbad» befasst sich intensiv mit dem Hallenbad Bolligen. Ergebnisoffen werden verschiedenste Varianten und Optionen geprüft. Zur Diskussion stehen eine Schliessung, eine Sanierung, ein Aus- und Neubau am bestehenden Standort und auch ein Neubau an einem neuen Standort. Vor- und Nachteile sowie Kosten der verschiedenen Varianten werden geprüft. Schlussendlich wird das Volk unter Einbezug der Kosten über die Zukunft des Hallenbades entscheiden. Für die ergänzende Prüfung eines Neubaus in Kombination mit einer Dreifachsporthalle hat der Gemeinderat zu Lasten der Rechnung 2024 einen Nachkredit von CHF 24’000 genehmigt. 

Tagesschule Bolligen, Revision Tagesschulverordnung
Auf Antrag der Bildungskommission hat der Gemeinderat die überarbeitete Tagesschulverordnung genehmigt und vom Betriebskonzept, gültig ab 1. August 2024, Kenntnis genommen. Es wurden unter anderem Anpassungen in Bezug auf die Ferienbetreuung, Entschädigungen und sprachliche Formulierungen vorgenommen. 

Die Inkraftsetzung der Tagesschulverordnung wird vorschriftsgemäss im eAnzeiger publiziert. 

Bildungskommission, Ersatzwahl Vertretung Elternrat Oberstufenzentrum Eisengasse (OZE)
Jürg Hostettler hat als Mitglied des Elternrates OZE und als Vertreter des Elternrates in der Bildungskommission bereits auf Ende März 2024 demissioniert. Auf Antrag des Elternrates hat der Gemeinderat Viviane Rodriguez als Beisitzerin in die Bildungskommission gewählt. Der Gemeinderat dankt Jürg Hostettler für sein Wirken im Elternrat und in der Bildungskommission und heisst Frau Rodriguez willkommen. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Gemeinde Bolligen beschafft erstes Elektroauto

Die Gemeinde Bolligen will als Energiestadt schrittweise die nachhaltige Mobilität fördern. Dies insbesondere auch bei der eigenen Fahr-zeugflotte. Nun hat die Gemeinde einen ersten wichtigen Schritt unternommen: Sie hat ihr erstes Elektroauto angeschafft.

Der Anteil an E-Autos auf den Strassen ist zwar weiterhin klein, aber auch die Bolliger Bevölkerung ist bereits auf den Trend aufgesprungen: Der Anteil an rein elektrisch betriebenen Personenwagen nahm über die letzten Jahre stetig zu. Im Jahr 2023 waren bereits 3,3 Prozent der gemeldeten Personenwagen rein elektrisch. Dies entspricht, gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik, auch dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung sowie Gemeindewahlen vom 22. September 2024

Stimm- und Wahlmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimm- und Wahl-material zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Mittwoch, 18. September 2024, 16.30 Uhr, ein Doppel beziehen.

Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 20. September 2024 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
– Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
– Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 21. September 2024, 19.00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimm- und Wahlzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Antwort-kuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 21. September 2024, 18 – 20 Uhr
Sonntag, 22. September 2024, 10 – 12 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 22. September 2024, 10 – 12 Uhr

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Selbständiges Ablesen der Wasserzähler

In den nächsten Tagen werden den Liegenschaftseigentümer*innen und Hausverwaltungen in der Gemeinde Bolligen die Meldekarten für das selbständige Ablesen der Wasserzähler versandt. Die Empfänger*innen dieser Karten sind gebeten, die darauf vermerkten Wasserzähler selber abzulesen und die ausgefüllten Karten bis spätestens 30. September 2024 der Finanzverwaltung Bolligen zurückzusenden.

Sind Sie Eigentümer*in einer Liegenschaft, haben aber keine Ablesekarte erhalten? 
Dann melden sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch).

Für die Mithilfe besten Dank.

Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung

Friedhof Bolligen

Aufhebung von Gräbern   
Die Sicherheitskommission verfügt, gemäss Artikel 19, Absatz 1, 2 und 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 3. Dezember 2001, nach Ablauf der gesetzlichen Ruhe- bzw. Konzessionsdauer, die folgenden Gräber auf den 28. Februar 2025 hin aufzuheben: 

Friedhof Sonnenrain
Grabtyp: Familiengrab Einzel
Grabnummer: 2103, 2173, 3064, 3134, 3174, 4609, 4610, 4623

Grabtyp: Urnenhaingräber
Grabnummer: 14006, 14426, 14451, 14535, 14638, 14839, 14902, 14927, 14972, 14973, 14975, 14979, 14981, 14982, 14985, 14987, 14991, 14993, 14995, 15001, 15002, 15005

Grabtyp: Urnennischen
Grabnummer: 18820, 18828, 18976, 18983, 18999, 19003, 19006, 19012, 19014, 19016

Grabtyp: Urnenreihen
Grabnummer: 10891 – 10996

Grabtyp: Kindergräber
Grabnummer: 1000

Grabmäler, Grabeinfassungen und Pflanzen können nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofgärtner, Peter Neuhaus, GEWA, Kirchstrasse 31, 3065 Bolligen, Tel. 031 918 01 42, behändigt werden. Werden bis 31. Dezember 2024 von den Angehörigen bzw. Grabunterhaltspflichtigen keine diesbezüglichen Wünsche geäussert, verlieren sie alle Rechte auf den Gräbern und am Grabschmuck. Der Friedhofgärtner wird die Gräber im Laufe der Monate Januar und Februar 2025 aufheben. 

Für allfällige Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung, Tel. 031 924 70 22, zur Verfügung.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Gemeinderat Bolligen Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Sicherheitskommission

Gemeindemitteilungen Bolligen

Angebote September – November 2024

Mittwoch, 16. Oktober 2024, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen

«Lisa Tetzner und Kurt Kläber alias Kurt Held»
Im Tessin der 1940er-Jahre wurden mit «Die rote Zora und ihre Bande» und «Die Schwarzen Brüder» zwei Jugendromane geschaffen, die auch nach 80 Jahren nichts von ihrer Bri-sanz verloren haben. Die Werke stammen aus der Feder des deutschen Autorenpaars Lisa Tetzner und Kurt Kläber, welches vor den Nazis in die Schweiz geflüchtet ist. In Wort und Bild berichtet Martin Arbenz über das Leben des Autorenpaares. Anschliessend Zvieri. Der Film «Die rote Zora» wird am 15. Januar 2025 gezeigt.

Mittwoch, 13. November 2024, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen

«Alphornklänge und lustige Geschichten»
Das Alphornquartett 4-Klang ist bei uns zu Besuch. Vier Alphörner im Kirchgemeindehaus, das tönt sicher wunderbar! – Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Anschliessend Zvieri. 

Wiederkehrende Angebote 

Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch

Senioren-Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03 

Jeden Dienstag, 08.45–09.45 oder 10.00–11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen, Pro Senectute Fit Gym (Turnen)
Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46 

Jeden Mittwoch, 19.00–20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal 
Turnen der Frauenriege

Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21

Jeden Freitag, 18.15–19.45 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Männerriege

Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60

Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Reberhaus Bolligen, Mittagstisch 60+ 
Frauenverein Bolligen

Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp, 079 270 86 44 

Sicherheit im Strassenverkehr – besonders im Alter

Mobilität bleibt im Alter ein wichtiges Thema. Leider sind Senior*innen von Unfällen im Strassenverkehr am häufigsten betroffen. Meistens wenn sie zu Fuss unterwegs sind, immer öfters auch mit dem E-Bike oder dem Auto. 

Im Alter wird es schwieriger, Geschwindigkeiten und Distanzen einzuschätzen und das Gehirn braucht länger, um Informationen zu verarbeiten.

Die Veränderung dieser Fähigkeiten kann zu einem Unfall führen. So übersieht man vielleicht einen Vortritt oder ist unterwegs abgelenkt und unaufmerksam – die häufigsten Ursachen für Seniorenunfälle im Strassenverkehr.

Wie verhalte ich mich sinnvoll im Strassenverkehr? Was muss ich vorher beachten?
Wichtig ist es, das Verhalten dem Alter anzupassen, das heisst die eigene Leistungsfähigkeit einschätzen, um mögliche Gefahrensituationen besser beurteilen zu können. Hilfsmittel wie Gehilfen, Brillen oder Hörgeräte auch für kurze Strecken nutzen!

Im Weiteren genügend Zeit einplanen bei der Vorbereitung eines Ausfluges/Spazierganges, den genauen Weg und die beste Reisezeit überlegen sowie die passende (z.B. helle) Kleidung plus Reflektoren verwenden.

Nützliche Hinweise/Tipps
• Nehmen Sie sich genügend Zeit, um Verkehrssituationen einzuschätzen 
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen von anderen Verkehrsteilnehmenden 
• Unternehmen Sie Ausflüge etc. gemeinsam, zu zweit ist es sicherer
• Vermeiden Sie Unternehmungen zu Stosszeiten 
• Gehen Sie tagsüber nach draussen. In der Dämmerung und nachts ist die Unfallgefahr grösser
• Nutzen Sie zur Überquerung der Strasse immer Fussgängerstreifen, signalisieren Sie Ihre Absicht mit Blickkontakt und überqueren Sie die Strasse erst, wenn Sie sicher sind, dass die Fahrzeuglenkenden anhalten
• Erzwingen Sie das Vortrittsrecht nicht
• Warten Sie bei einer Ampel die Grünphase ab und kehren Sie nicht um, wenn die Ampel auf Orange wechselt
• Laufen Sie möglichst weit weg von der Fahrbahn und benutzen Sie immer das Trottoir 
• Achten Sie beim Laufen auf nasse Stellen oder Unebenheiten
• Gewähren Sie einem Tram immer den Vortritt, auch beim Fussgängerstreifen 
• Bleiben Sie, wenn immer möglich, während der Fahrt sitzen oder halten Sie sich stets an einem Griff fest, besonders auch beim Aussteigen
• Im Hinblick auf den Notfall tragen Sie einen persönlichen Ausweis und eine aktuelle Medikamentenliste auf sich 
• Wer rastet, der rostet: Machen Sie Ihren täglichen Spaziergang zur Routine

Einwohnergemeinde Bolligen
Informationsstelle für Altersfragen

Aktion Süssmostpresse

Mittwoch, 11. September 2024 von 09.00 bis 15.00 Uhr im Dorfmärit in Bolligen

Bolliger*innen haben Gelegenheit, ihren eigenen Süssmost aus vorhandenem Obst zu pressen. Bitte bringt dafür eine eigene Flasche mit (pro Person max. 1 Flasche).

Die Gemeinde offeriert den frischen Most bei Käse und Brot.

Wir freuen uns auf euch.

Einwohnergemeinde Bolligen, Bauverwaltung
Fachgruppe Natur und Landschaft 

Gemeindemitteilungen Bolligen

Neue Beschaffungsrichtlinie für mehr Nachhaltigkeit

Bolligen ist Energiestadt – und bereits nächstes Jahr steht die Rezertifizierung an. Höchste Zeit, Energiethemen voranzutreiben. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsgruppe Energie drei Fokusthemen definiert. Der erste Schwerpunkt, die Erarbeitung einer Weisung für die öffentliche Beschaffung, ist nun abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Weisung im Juli verabschiedet.

Diese neue Weisung stellt sicher, dass die Nachhaltigkeit einen viel höheren Stellenwert erhält. Mit dieser Massnahme setzt die Gemeinde ein klares Zeichen für den Umweltschutz und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft. 

Die Weisung ergänzt dabei das übergeordnete Recht und legt den Grundstein für den Wechsel weg vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb. Sie bietet Hilfestellungen bei kleinen und grossen Beschaffungen – von Lampen bis hin zu komplexen Beschaffungen wie neue Gebäude. Damit soll die Nachhaltigkeit bei möglichst vielen Einkäufen gelebt werden. Die Einhaltung der Richtlinie wird intern überprüft und ausgewertet.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Richtlinie ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffungspolitik ist.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

  • Wahlen Legislatur 2025 – 2028
    Für das Gemeindepräsidium und die Gemeindeversammlungsleitung ist je ein Wahlvorschlag eingegangen. Der Gemeinderat hat René Bergmann, dipl. Gärtnermeister, Flugbrunnenstrasse 422, bisher, als Gemeindepräsident und Matthias Haldimann, Dr. Bau-Ing. ETH und Geschäftsführer, Haldenackerweg 12c, als Gemeindeversammlungsleiter als gewählt erklärt.  
  • Schulraumplanung – Genehmigung Vorprojektierung
    Die Projektsteuergruppe «Schulraumplanung» hat Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet. Unter Beizug einer spezialisierten Begleitfirma sollen in einem Vorprojekt weitergehende Grundlagen erarbeitet und das Wettbewerbsverfahren bestimmt werden. Der Gemeinderat hat zulasten der Rechnung 2024 den entsprechenden Auftrag und einen Nachkredit von CHF 25 400 genehmigt. 
  • Arbeitsgruppe «Frühe Kindheit»
    Für die Vernetzung und zur Entwicklung von Angeboten sowie zur Prüfung von Zusammenarbeiten wurde eine Arbeitsgruppe «Frühe Kindheit» eingesetzt. Im Rahmen der Organisationsentwicklung soll zukunftsgerichtet die Einführung einer Fachgruppe geprüft werden.  
  • Ersatz Wasserleitung Krauchthalstrasse – Rüttelerweg – Arbeitsvergaben
    Für das von der Gemeindeversammlung genehmigte Projekt wurden aufgrund der eingeholten Offerten die Baumeister- und Sanitärarbeiten an die Firma Frutiger AG, Bern, bzw. WB AG Heizung und Sanitär, Heimberg, vergeben. 
  • Anschaffung Geräte Werkhof, Genehmigung Nachkredit
    Für die Geräteanschaffung im Werkhof, unter anderem einen neuen Generator, wurde ein Nachkredit von CHF 8900 zulasten der Rechnung 2024 genehmigt. Bevor ein neuer Generator angeschafft wird, werden Alternativen beziehungsweise Zusammenarbeiten mit Nachbargemeinden und Bevölkerungsschutzorganisationen geprüft. 
  • Budget 2025, Investitionsprogramm 2024 – 2033
    Das Budget 2025 wurde in der zweiten Lesung genehmigt. Das Investitionsprogramm 2024 – 2033, welches als Grundlage für die Finanzplanung dient, wurde zur Kenntnis genommen. 
  • Verwaltungspersonal
    Anfangs Juli wurden die Mitarbeiterinnen der Finances Publiques AG als Übergangslösung für die vakante Gemeindeschreiberstelle eingesetzt. Aufgrund der ersten Erkenntnisse zu den anstehenden Arbeiten und dem Umstand, dass die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt werden konnte, hat der Gemeinderat den Auftrag bis Ende 2024 verlängert und insgesamt für die externe Lösung einen Nachkredit von CHF 121 700 zulasten der Rechnung 2024 genehmigt. 
    Kann die ausgeschriebene Stelle vorher besetzt werden, wird der Auftrag kurzfristig reduziert werden können.
  • Dienstbarkeitsvertrag mit der BKW
    Zugunsten der BKW wurde ein Dienstbarkeitsvertrag zur dinglichen Sicherung einer bereits bestehenden Freileitung für den elektrischen Energietransport im Gebiet Geristein genehmigt. Die Freileitung tangiert hauptsächlich Strassengrundstücke der Gemeinde Bolligen.
  • Bestattungs- und Friedhofreglement
    Art. 7 der Ausführungsbestimmungen zum Bestattungs- und Friedhofreglement wurden dahingehend angepasst, dass das Mass des Familien Doppelgrabes 220 cm und nicht 300 cm beträgt. Gräber mit dem Mass 300 cm sind nicht vorhanden.  
  • Schiessanlage Grauholz, Trefferanzeige
    Für die Sanierung der Trefferanzeige der Schiessanlage Grauholz wurde für den Gemeindeanteil Bolligen ein Investitionskredit von CHF 95 000 genehmigt. Einen Beitrag in gleicher Höhe leisten ebenfalls die Gemeinden Ittigen und Zollikofen. Nebst Fronarbeit ist vorgesehen, dass auch die Schützengesellschaften einen finanziellen Beitrag an die Sanierung bezahlen.  

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Hundetaxe 2024

Die Einwohnergemeinde Bolligen erhebt gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes eine Hundetaxe. Für jeden in der Gemeinde Bolligen gehaltenen Hund wird eine jährliche Abgabe entrichtet. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2024 Fr. 100.00 pro Tier. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag älter ist als sechs Monate.

Mitte August 2024 haben wir allen Personen, deren Hund registriert ist, die Rechnung der Hundetaxe zugestellt. Besitzen Sie einen Hund, haben aber keine Rechnung erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch) und lassen Sie Ihren Vierbeiner registrieren.

Bei vollendeter oder versuchter Hinterziehung von Hundetaxen wird nach Art. 16 des kantonalen Hundegesetzes eine Busse bis Fr. 5‘000.00 verfügt.

Bolligen, August 2024

Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Oberstufe Bolligen – Überprüfung Schulmodell

Am Oberstufenzentrum Eisengasse in Bolligen (OzE) findet der Unterricht grundsätzlich nach dem Modell 3a statt, d.h. mit getrennten Real, Sekundar- und Speziellen Sekundar-Klassen, mit Niveauunterricht in Deutsch, Französisch und Mathematik.

In den letzten Jahren musste bereits mehrmals aufgrund unausgewogener Schüler*innenzahlen auf das Modell 3b, d.h. mit gemischten Real- und Sekundarklassen oder gemischten Sekundar- und Spezielle-Sekundar-Klassen, mit Niveauunterricht in Deutsch, Französisch und Mathematik, ausgewichen werden.

In den Legislaturzielen des Gemeinderates für die Zeit von 2021 – 2024 ist festgehalten, das OzE als attraktives Angebot in der Schullandschaft der Region Bern zu erhalten/ausbauen.

In der Bildungsstrategie 2023 – 2026 wurde dies wie folgt präzisiert:
Das Schulmodell am OzE ist möglichst vorteilhaft bezüglich betrieblicher und pädagogischer Führung, Chancengerechtigkeit, schulischer Leistung und Akzeptanz bei Eltern, Lehrpersonen und Bevölkerung ausgestaltet. Es wird weiterhin eine durchlässige Schulorganisationslösung geführt.

Unter diesen Aspekten hat die Bildungskommission anlässlich einer extern begleiteten Klausur entschieden, das Schulmodell an der Oberstufe zu evaluieren. Dabei soll festgestellt werden, ob das heutige Modell für eine Schule mit Speziellen Klassen (auch aus Vertragsgemeinden) und kantonal anerkannter Talentförderung noch ideal ist oder angepasst werden soll. Mit der Modellfrage kann auch in Frage gestellt werden, ob weiterhin Spezielle Sekundar-Klassen geführt werden sollen.

Der Gemeinderat Bolligen hat den Antrag der Bildungskommission gutgeheissen und unterstützt die Evaluation, die von einem externen Spezialisten begleitet wird.

Der Einbezug von Lehrpersonen und der Schulleitung sowie die Meinung von Eltern und Bevölkerung sind uns in diesem Prozess wichtig. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat | Bildungskommission

Wechsel in der Bauverwaltung

In den letzten drei Jahren hat sich in der Gemeindeverwaltung Bolligen einiges verändert. Einen grossen Beitrag dazu hat Alain Gubler als Leiter Bau geleistet. Er führte seine Abteilung mit grosser Fachkompetenz, viel Fingerspitzengefühl und grossem Engagement. In den drei Jahren hat er massgeblich zur Organisationsentwicklung der Gemeindeverwaltung beigetragen. Auch hat er Planungsgeschäfte, wie die Arealentwicklung der Wegmühle, vorangetrieben und so massgeblich zur zukunftsgerichteten Weiterentwicklung der Gemeinde Bolligen beigetragen. Nun hat er sich entschieden, die Gemeinde Bolligen Ende August zu verlassen.

Der Gemeinderat dankt Alain Gubler für seinen grossartigen Einsatz und seine vielen -kreativen Ideen. Der Gemeinderat wünscht Alain Gubler für seinen weiteren beruflichen Weg alles Gute.

Neuer Leiter Bau 

Bereits am 9. September wird Manfred Brülhart die Stelle als Leiter Bau antreten. Herr Brülhart verfügt als Bauverwalter und Bereichsleiter Bau in einer bernischen Gemeinde über die notwendigen Qualifikationen. Auch bringt er den gewünschten Enthusiasmus für die Stelle, die angehenden Projekte und das Arbeiten für die Gemeinde Bolligen mit. Mit der Besetzung dieser Stelle ist das Bauverwaltungsteam wieder vollzählig. 

Der Gemeinderat heisst Manfred Brülhart im Team der Gemeinde Bolligen herzlich willkommen, wünscht ihm einen erfolgreichen Start und viel Freude in seiner neuen Rolle.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Genehmigung von Plänen und Vorschriften

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Bekanntmachung
Arealentwicklung Bahnhof Bolligen
(Gesamtentscheid) 
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Bolligen am 7. Juni 2022 beschlossene Arealentwicklung «Bahnhof Bolligen» (Änderung Zonenplan und Änderung Baureglement Anhang 2, ZPP Nr. VII «Bahnhof Ost» und ZPP Nr. XII «Bahnhof West») in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 12. Juni 2024 genehmigt. Der Gesamtentscheid nach Art. 9 KoG umfasst weiter das Abbruchgesuch für die Liegenschaft Bolligenstrasse 92a gemäss dem eingereichten Baugesuch mit Situationsplan vom 24. Februar 2021.

Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen: Die Anzahl der erledigten Einsprachen im Zonenplan und im Baureglement wurden von «10» auf «0» korrigiert.

Die Arealentwicklung «Bahnhof Bolligen» inkl. die im Gesamtentscheid bezeichneten Gegenstände treten am 15. August 2024 in Kraft. 

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Bolligen beim Regierungsstatthalteramt und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindewahlen vom 22. September 2024 – Amtsperiode 2025 – 2028 – Wahlvorschläge

Majorz Leitung Gemeindeversammlung und Gemeindepräsidium
Innerhalb der ordentlichen Frist sind folgende Wahlvorschläge eingegangen:

Leitung Gemeindeversammlung
Wahlvorschlag Grünliberale Partei Bolligen
Haldimann Matthias, 1976
Dr. Bauing. ETH, Geschäftsführer,
Haldenackerweg 12c

Gemeindepräsidium
Wahlvorschlag Die Mitte Bolligen
Bergmann René, 1965 (bisher)
Gemeindepräsident, Eidg. dipl. Gärtnermeister, Flugbrunnenstrasse 422

Gestützt auf Art. 29 Abs. 2 des Wahl- und Abstimmungsreglements Bolligen erfolgt eine stille Wahl. Der Gemeinderat wird die stille Wahl anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 12. August 2024 vornehmen und anschliessend publizieren.

Proporzwahlen Gemeinderat und Kommissionen
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Wahl- und Abstimmungsreglement Bolligen werden die bereinigten Listen bekannt gegeben:

1. Gemeinderat
(6 Mitglieder, zuzüglich Sitz des Gemeindepräsidiums. Gemäss Art. 33 Abs. 1 Gemeindeverfassung Bolligen werden 7 Sitze im Proporz verteilt).

Liste 1
FDP.Die Liberalen Bolligen

1  0  1
Frech Christoph, 1980 (bisher)
Gemeinderat, Regionaldirektor, Lindenmattstrasse 24

1  0  2
Frech Christoph, 1980 (bisher)
Gemeinderat, Regionaldirektor, Lindenmattstrasse 24

1  0  3
Zimmermann Petra, 1975
Unternehmerin, Familienfrau,
Tieracker 19

1  0  4
Zimmermann Petra, 1975
Unternehmerin, Familienfrau,
Tieracker 19

1  0  5
Longoni Roberto, 1971
Leiter Fixed Income, Exec. Master of Banking, Lindenmattstrasse 84

1  0  6
Longoni Roberto, 1971
Leiter Fixed Income, Exec. Master of Banking, Lindenmattstrasse 84

1  0  7
Riesen Markus, 1964
Inhaber Bodenbelagsfirma
BodenART, Dorfstrasse 93

Liste 2
Grüne Bantiger

2  0  1
Meyer Catherine, 1989 (bisher)
Applikationsverantwortung Website BFH, Eisengasse 27

2  0  2
Meyer Catherine, 1989 (bisher)
Applikationsverantwortung Website BFH, Eisengasse 27

2  0  3
Ihly Adrian, 1959
Projektleiter Informatik,
Quellenstrasse 29

2  0  4
Ihly Adrian, 1959
Projektleiter Informatik,
Quellenstrasse 29

2  0  5
Zbinden Alice, 1962
Geschäftsleitung KerbHolz,
Harnischhuet 206

2  0  6
Zbinden Alice, 1962
Geschäftsleitung KerbHolz,
Harnischhuet 206

Listenverbindung mit Liste 3 Fortsetzung Seite 9

Liste 3
Sozialdemokratische Partei SP Bolligen

3  0  1
Eggimann-Keller Lilianna, 1979 (bisher)
Betriebsökonomin FH / Dozentin, Eisengasse 70b

3  0  2
Eggimann-Keller Lilianna, 1979 (bisher)
Betriebsökonomin FH / Dozentin, Eisengasse 70b

3  0  3
Dölle Carmen, 1976 (bisher)
Schulleiterin, Flugbrunnen 431

3  0  4
Dölle Carmen, 1976 (bisher)
Schulleiterin, Flugbrunnen 431

3  0  5
Kiser Thomas, 1973
Leiter Informationsmanagement, Sonnhalde 45

3  0  6
Kramer Sonja, 1959
Beiständin, Kollegialrichterin Regionalgericht
Bolligenstrasse 99

3  0  7
Kunz Christian, 1957
Buschauffeur, Chrottegässli 48

Listenverbindung mit Liste 2

Liste 4
Grünliberale Partei Bolligen

4  0  1
Taglioni Geo, 1981
Politologe, Unternehmer,
Krauchthalstrasse 35

4  0  2
Taglioni Geo, 1981
Politologe, Unternehmer, Krauchthalstrasse 35

4  0  3
Theiler Michelle, 1975
Lic.phil. Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP, Fluracker 39

4  0  4
Schmid Adrian, 1963
Naturfotograf, ehem. Geschäfts-leiter, Haldenackerweg 12b

4  0  5
Kull Miriam, 1980
Ökonomin MSc, Teamleiterin,
Höheweg 5

4  0  6
Ammann Ralph, 1986
Betriebsökonom MSc, Programm-leiter, Krauchthalstrasse 35

Listenverbindung mit Liste 5 + 6

Liste 5
Evangelische Volkspartei Bolligen

5  0  1
Dähler Harry, 1963
Bauingenieur FH, Eggweg 64

5  0  2
Dähler Harry, 1963
Bauingenieur FH, Eggweg 64

5  0  3
Siegenthaler Esther, 1981
Lehrerin, Umweltingenieurin,
Hühnerbühlrain 1

5  0  4
Siegenthaler Esther, 1981
Lehrerin, Umweltingenieurin,
Hühnerbühlrain 1

5  0  5
Müller-Küttel Esther, 1971
Psychiatrie Fachfrau,
Flugbrunnenstrasse 14A

5  0  6
Müller-Küttel Esther, 1971
Psychiatrie Fachfrau,
Flugbrunnenstrasse 14A

Listenverbindung mit Liste 4 + 6

Liste 6
Die Mitte Bolligen

6  0  1
Bergmann René, 1965 (bisher)
Eidg. dipl. Gärtnermeister,
Flugbrunnenstrasse 422

6  0  2
Bergmann René, 1965 (bisher)
Eidg. dipl. Gärtnermeister,
Flugbrunnenstrasse 422

6  0  3
Rükgauer Oliver, 1965
IT-Unternehmer, Herrenwäldlirain 32

6  0  4
Baumgartner Lukas, 1971
Kirchgemeindeverwalter,
Stockerenstrasse 14

6  0  5
Wyttenbach Michelle, 1998
Studentin Psychologie,
Einschlagstrasse 21

6  0  6
Aliu Spresime, 1985
Dipl. Sozialversicherungs-Expertin, Flugbrunnenstrasse 22

6  0  7
Trachsel Remo, 1998
Landschaftsarchitekt, Kistlerstrasse 43

Listenverbindung mit Liste 4 + 5

Liste 7
Schweizerische Volkspartei SVP Bolligen

7  0  1
Zürcher-Lanz Marianne, 1969 (bisher)
Bäuerin / Betriebsleiterin,
Ferenberg 562

7  0  2
Zürcher-Lanz Marianne, 1969 (bisher)
Bäuerin / Betriebsleiterin,
Ferenberg 562

7  0  3
Pauli-Ruf Tina, 1972
Dipl. Projektmanagerin NDSHF / Product Managerin, Steibruch 199

7  0  4
Christen Michael, 1987
Eidg. dipl. Gärtnermeister,
Ferenberg 522

7  0  5
Schneider Markus, 1976
Eidg. dipl. Bio Meisterlandwirt, Geristein 250

2. Geschäftsprüfungskommission
(5 Mitglieder)

Liste 1
FDP.Die Liberalen Bolligen

1  1  1
Riesen Markus, 1964
Inhaber Bodenbelagsfirma
BodenArt, Dorfstrasse 93

1  1  2
Riesen Markus, 1964
Inhaber Bodenbelagsfirma
BodenArt, Dorfstrasse 93

1  1  3
Bohnenblust Manfred, 1970
Bankfachmann, Hubelgasse 15a

1  1  4
Bohnenblust Manfred, 1970
Bankfachmann, Hubelgasse 15a

1  1  5
Ruprechter Manfred, 1968
Unternehmer/Dipl. Sanitärinstallateur, Schüracher 6

Liste 3
Sozialdemokratische Partei SP Bolligen

3  1  1
Riesen Norbert, 1962 (bisher)
Ökonom (lic. rer. pol.), Direktor, Bolligenstrasse 99

3  1  2
Riesen Norbert, 1962 (bisher)
Ökonom (lic. rer. pol.), Direktor, Bolligenstrasse 99

3  1  3
Kiser Thomas, 1973 (bisher)
Leiter Informationsmanagement, Sonnhalde 45

3  1  4
Kiser Thomas, 1973 (bisher)
Leiter Informationsmanagement, Sonnhalde 45

3  1  5
Zingg Matthias, 1952
Pens. Psychologe und Psychotherapeut, Chrottegässli 24

Liste 4
Grünliberale Partei Bolligen

4  1  1
Haldimann-Sturm Senta Christine, 1975
Dr. Bauing. ETH, Teamleiterin,
Haldenackerweg 12c-

4  1  2
Haldimann-Sturm Senta Christine, 1975
Dr. Bauing. ETH, Teamleiterin,
Haldenackerweg 12c

4  1  3
Ammann Ralph, 1986
Betriebsökonom MSc, Programm-leiter, Krauchthalstrasse 35

4  1  4
Kull Miriam, 1980
Ökonomin MSc, Teamleiterin,
Höheweg 5

4  1  5
Haldimann Matthias, 1976
Dr. Bauing. ETH, Geschäftsführer, Haldenackerweg 12c

Listenverbindung mit Liste 5 + 6

Liste 5
Evangelische Volkspartei EVP Bolligen

5  1  1
Dähler Harry, 1963
Bauingenieur FH, Eggweg 64

5  1  2
Dähler Harry, 1963
Bauingenieur FH, Eggweg 64

5  1  3
Lüthi Mathias, 1969
Primarlehrer, Einschlagstrasse 17

5  1  4
Lüthi Mathias, 1969
Primarlehrer, Einschlagstrasse 17

5  1  5
Mosimann Roos Julia, 1963
Lehrerin, Kirchstrasse 19

Listenverbindung mit Liste 4 + 6

Liste 6
Die Mitte Bolligen

6  1  1
Kipfer Gerhard, 1960 (bisher)
Eidg. dipl. Landwirt, Hofmatt 464, Ferenberg

6  1  2
Kipfer Gerhard, 1960 (bisher)
Eidg. dipl. Landwirt, Hofmatt 464, Ferenberg

6  1  3
Rükgauer Oliver, 1965
IT-Unternehmer, Herrenwäldlirain 32

6  1  4
Trachsel Remo, 1998
Landschaftsarchitekt, Kistlerstrasse 43

6  1  5
Kaufmann Martin, 1956
Geschäftsführer, Kistlerstrasse 18

Listenverbindung mit Liste 4 + 5

Liste 7
Schweizerische Volkspartei SVP Bolligen

7  1  1
Lehmann Aleksandra, 1969
Dipl. Apothekerin, Fluracker 50a

7  1  2
Lehmann Aleksandra, 1969
Dipl. Apothekerin, Fluracker 50a

7  1  3
Christen Michael, 1987
Eidg. dipl. Gärtnermeister,
Ferenberg 522

7  1  4
Christen Michael, 1987
Eidg. dipl. Gärtnermeister,
Ferenberg 522

3. Sozialkommission (6 Mitglieder)
Liste 1
FDP.Die Liberalen Bolligen

1  2  1
Zimmermann Petra, 1975 (bisher)
Unternehmerin, Familienfrau,
Tieracker 19

1  2  2
Zimmermann Petra, 1975 (bisher)
Unternehmerin, Familienfrau,
Tieracker 19

1  2  3
Dumauthioz Joël, 1987 (bisher)
Geschäftsleitungsmitglied, Bachelor in Public Policy, Kirchstrasse 1

1  2  4
Dumauthioz Joël, 1987 (bisher)
Geschäftsleitungsmitglied, Bachelor in Public Policy, Kirchstrasse 1

1  2  5
Korac Kenana, 1978
Leiterin Sozialer Bereich,
Lutertalstrasse 62

1  2  6
Korac Kenana, 1978
Leiterin Sozialer Bereich,
Lutertalstrasse 62

Liste 2
Grüne Bantiger

2  2  1
Zbinden Alice, 1962
 Geschäftsleitung KerbHolz,
Harnischhuet 206

2  2  2
Zbinden Alice, 1962
Geschäftsleitung KerbHolz,
Harnischhuet 206 Fortsetzung Seite 10

2  2  3
Mauch Monika, 1964
Craniosacral-Therapeutin, selbständig erwerbend, Dorfstrasse 35

2  2  4
Ihly Barbara, 1960
Tagesmutter, Sekretärin,
Quellenstrasse 29

2  2  5
Fuhrer-Henschel Melanie, 1978
 Bewegungspädagogin, Zelgli 182

2  2  6
Peter Sandra, 1973
Master of Science in Pflege,
Quellenstrasse 17

Listenverbindung mit Liste 3

Liste 3
Sozialdemokratische Partei SP Bolligen

3  2  1
Tschanz Therese, 1957 (bisher)
Sozialpädagogin, Familienbegleiterin, Eisengasse 25

3  2  2
Tschanz Therese, 1957 (bisher)
Sozialpädagogin, Familienbegleiterin, Eisengasse 25

3  2  3
Wahli Lamkhantar Jana, 1980 (bisher)
Sachbearbeiterin/Kundenservice, Brunnenhofstrasse 18

3  2  4
Wahli Lamkhantar Jana, 1980 (bisher)
Sachbearbeiterin/Kundenservice, Brunnenhofstrasse 18

3  2  5
Zobrist Simone, 1964
Dr. med. Fachärztin Psychiatrie/-Psychotherapie Hühnerbühlrain 28

3  2  6
Abgottspon Serge, 1984
Detailhandelsmanager HF,
Strassacker 7

Listenverbindung mit Liste 2

Liste 4
Grünliberale Partei Bolligen

4  2  1
Theiler Michelle, 1975
Lic.phil. Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP
Fluracker 39

4  2  2
Theiler Michelle, 1975
Lic.phil. Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP
Fluracker 39

4  2  3
Ammann Ralph, 1986
Betriebsökonom MSc, Programmleiter,
Krauchthalstrasse 35

4  2  4
Schmid-Niederhauser Liliane, 1963
Buchhalterin mit eidg. Fachausweis,
Haldenackerweg 12b

4  2  5
Krüsi Joel, 2003
Student Psychologie und Kunstgeschichte, Strassacker 4

4  2  6
Ritz Mirella, 1954
Rentnerin, ehem. Gymnasiallehrerin, Fluracker 26b

Listenverbindung mit Liste 5 + 6

Liste 5
Evangelische Volkspartei Bolligen

5  2  1
Siegenthaler Esther, 1981
Lehrerin, Umweltingenieurin,
Hühnerbühlrain 1

5  2  2
Siegenthaler Esther, 1981
Lehrerin, Umweltingenieurin,
Hühnerbühlrain 1

5  2  3
Kindler Rahel, 1986
Ärztin, Flugbrunnenstrasse 14

5  2  4
Kindler Rahel, 1986
Ärztin, Flugbrunnenstrasse 14

5  2  5
Rügamer Elsbeth, 1966
Pflegefachfrau, Berufsbildnerin, Kirchstrasse 3

5  2  6
Rügamer Elsbeth, 1966
Pflegefachfrau, Berufsbildnerin, Kirchstrasse 3

Listenverbindung mit Liste 4 + 6

Liste 6
Die Mitte Bolligen

6  2  1
Aliu Spresime, 1985
Dipl. Sozialversicherungs-Expertin, Flugbrunnenstrasse 22

6  2  2
Wyttenbach Michelle, 1998
Studentin Psychologie,
Einschlagstrasse 21

6  2  3
Baumgartner Lukas, 1971
Kirchgemeindeverwalter,
Stockerenstrasse 14

6  2  4
Haldimann Paul, 1952
Geschäftsführer, Rüde 577,
Ferenberg

6  2  5
Trachsel Remo, 1998
Landschaftsarchitekt, Kistlerstrasse 43

6  2  6
Kaufmann Martin, 1956
 Geschäftsführer, Kistlerstrasse 18

Listenverbindung mit Liste 4 + 5

Liste 7
Schweizerische Volkspartei SVP Bolligen

7  2  1
Stettler Annemarie, 1962 (bisher)
Dipl. Bäuerin / ehem. Betriebsleiterin, Flugbrunnen 413

7  2  2
Stettler Annemarie, 1962 (bisher)
Dipl. Bäuerin / ehem. Betriebs-leiterin, Flugbrunnen 413

7  2  3
Pauli Markus, 1977
Dipl. Bio-Landwirt, Auftragsleiter, Steibruch 199

7  2  4
Pauli Markus, 1977
Dipl. Bio-Landwirt, Auftragsleiter, Steibruch 199

4. Bildungskommission (6 Mitglieder)
Liste 1
FDP.Die Liberalen Bolligen

1  3  1
Longoni Roberto, 1971 (bisher)
Leiter Fixed Income, Exec. Master of Banking, Lindenmattstrasse 84

1  3  2
Longoni Roberto, 1971 (bisher)
Leiter Fixed Income, Exec. Master of Banking, Lindenmattstrasse 84

1  3  3
von Mandach Conrad, 1968 (bisher)
IT Consultant, M.Sc. Informatik, Stampachgasse 52

1  3  4
von Mandach Conrad, 1968 (bisher)
IT Consultant, M.Sc. Informatik, Stampachgasse 52

1  3  5
Korac Kenana, 1978
Leiterin Sozialer Bereich,
Lutertalstrasse 62

1  3  6
Korac Kenana, 1978
Leiterin Sozialer Bereich,
Lutertalstrasse 62

Liste 2
Grüne Bantiger

2  3  1
Zbinden Alice, 1962 (bisher)
Geschäftsleitung KerbHolz,
Harnischhuet 206

2  3  2
Zbinden Alice, 1962 (bisher)
Geschäftsleitung KerbHolz,
Harnischhuet 206

2  3  3
Maurer Schild Elisabeth, 1971
Wissensch. Mitarbeiterin med.
Forschung, Tierärztin, Eisengasse 52

2  3  4
Maurer Schild Elisabeth, 1971
Wissensch. Mitarbeiterin med.
Forschung, Tierärztin,  Eisengasse 52

2  3  5
Mauch Joachim, 1964
Schulleiter Offene Schule Bern, Dozent PHBern,
Supervisor bso, Dorfstrasse 35

2  3  6
Ihly Adrian, 1959
Projektleiter Informatik, Quellenstrasse 29

Listenverbindung mit Liste 3

Liste 3
Sozialdemokratische Partei SP Bolligen

3  3  1
Vogt Barbara, 1970 (bisher)
Projektleiterin Berufsentwicklung, Sonnhalde 45

3  3  2
Vogt Barbara, 1970 (bisher)
Projektleiterin Berufsentwicklung, Sonnhalde 45

3  3  3
Mettler Res, 1985
Verantwortlicher interne Kommunikation, Brunnenhofstrasse 37

3  3  4
Peter Regula, 1961
Schulische Heilpädagogin MA, Hühnerbühlrain 28

3  3  5
Bürki Sarah Elisabeth, 1974
Kinderärztin, Eisengasse 7U

3  3  6
Arnold Herger Felizitas, 1974
Fachverantwortliche Aus- und -Weiterbildung Führungskräfte
Chrottegässli 7

Listenverbindung mit Liste 2

Liste 4
Grünliberale Partei Bolligen

4  3  1
Kull Miriam, 1980 (bisher)
Ökonomin MSc, Teamleiterin,
Höheweg 5

4  3  2
Kull Miriam, 1980 (bisher)
Ökonomin MSc, Teamleiterin,
Höheweg 5

4  3  3
Taglioni Geo, 1981
Politologe, Unternehmer,
Krauchthalstrasse 35

4  3  4
Boss Simone Pia, 1980
Betriebsökonomin FH, Einzel-unternehmerin, Sonnenrain 43

4  3  5
Krüsi Joel, 2003
Student Psychologie und
Kunstgeschichte, Strassacker 4

4  3  6
Lor Bunmar Lisa Lysok, 1974
Betriebsökonomin MBA, Immobilientreuhänderin, Bolligenstrasse 112

Listenverbindung mit Liste 5 + 6

Liste 5
Evangelische Volkspartei Bolligen

5  3  1
Hari-Widmer Christine, 1976
Wirtschaftsinformatikerin,
Krauchthalstrasse 52a

5  3  2
Hari-Widmer Christine, 1976
Wirtschaftsinformatikerin,
Krauchthalstrasse 52a

5  3  3
Müller-Küttel Esther, 1971
Psychiatrie Fachfrau,
Flugbrunnenstrasse 14A

5  3  4
Müller-Küttel Esther, 1971
Psychiatrie Fachfrau,
Flugbrunnenstrasse 14A

5  3  5
Käser-Hofer Ester, 1979
Kauffrau, Fluracker 21

5  3  6
Käser-Hofer Ester, 1979
Kauffrau, Fluracker 21

Listenverbindung mit Liste 4 + 6

Liste 6
Die Mitte Bolligen

6  3  1
Aliu Spresime, 1985
Dipl. Sozialversicherungs-Expertin, Flugbrunnenstrasse 22

6  3  2
Kipfer Florence, 1988
Produktentwicklerin Bekleidung, Hofacker 472

6  3  3
Wyttenbach Michelle, 1998
Studentin Psychologie,
Einschlagstrasse 21

6  3  4
Trachsel Remo, 1998
Landschaftsarchitekt, Kistlerstrasse 43

6  3  5
Baumgartner Lukas, 1971
Kirchgemeindeverwalter, Stockerenstrasse 14

6  3  6
Kaufmann Martin, 1956
Geschäftsführer, Kistlerstrasse 18

Listenverbindung mit Liste 4 + 5

Liste 7
Schweizerische Volkspartei SVP Bolligen

7  3  1
Christen Linda, 1991 (bisher)
Detailhandelsfachfrau, Ferenberg 522

7  3  2
Christen Linda, 1991 (bisher)
Detailhandelsfachfrau, Ferenberg 522

7  3  3
Wittwer René, 1976
Hauswart EFZ, Spittelhausweg 8a

7  3  4
Wittwer René, 1976
Hauswart EFZ, Spittelhausweg 8a

Gemeindemitteilungen Bolligen

Neue Parkgebühren ab dem 1. August 2024 und Aufhebung der Parkuhren zur Überführung auf Bezahlung mit Smartphone

Nach mehreren Beschlüssen im Gemeinderat werden die Preise und die Bezahlung des Parkvorgangs ab dem 1. August 2024 wie folgt angepasst:

Gebühren für Parkplätze auf öffentlichen Strassen (Blaue und Weisse Zonen 101, 201, 204)

Gebühr pro Parkzone: neu Fr. 30.– pro Monat bzw. neu Fr. 300.– pro Jahr
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.–

Gebühr für alle Parkzonen: neu Fr. 30.– pro Monat bzw. neu Fr. 300.– pro Jahr. 
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.–

Gebühren für Park + Ride-Anlagen (Zonen 1 und 2)

bis 4 Std. = neu mind. Fr. 4.–, weitere Std. = neu Fr. 1.–, Tag: neu Fr. 10.–

Arbeits- und Wohnort Bolligen: neu Fr. 50.– pro Monat bzw. neu Fr. 500.– pro Jahr

Auswärtiger Wohnsitz: neu Fr. 80.– pro Monat bzw. neu Fr. 800.– pro Jahr

Auf die Bezahlung mit Bargeld und Kreditkarten wird bei den Parkzonen der Gemeinde Bolligen künftig verzichtet. Der Parkvorgang kann nur noch mittels Smartphones (EasyPark, Parkingpay, Twint etc.) bezahlt werden. Entsprechende QR-Codes werden bei den Parkzonen installiert.

Parkieren leicht gemacht!
Parkieren in Bolligen ganz ohne Parkkarte, Vignette oder Bargeld. Dank Parkingpay läuft die Parkbewilligung über das Kontrollnummernschild – eine Vignettenpflicht entfällt. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein Benutzerkonto bei Parkingpay.ch. Einmal eingeloggt kann das Parkieren schon fast losgehen. Mit der App von Parkingpay.ch können Sie Parkvorgänge starten und wieder beenden. Sollten Sie eine Monats- oder gar Jahresbewilligung benötigen, so ist der Gang zur Gemeinde unumgänglich.

Um eine Monats- oder Jahresbewilligung zu beantragen, ist das Gesuchformular ausgefüllt mit einer Kopie des Fahrzeugausweises bei der öffentlichen Sicherheit einzureichen. Je nach Zone sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen. 

Nachdem das Gesuch geprüft wurde, wird Ihnen die Parkbewilligung auf das Kontrollnummernschild geladen. Die Gebühren sind bei einer erstmaligen Bewilligung bar oder mit Karte am Schalter zu bezahlen. Für eine Verlängerung der Bewilligung sind die Parkkartenbesitzer*innen selbst zuständig. Die Gemeindeverwaltung fordert nicht zu einer Verlängerung auf.

Das Formular finden Sie unter www.bolligen.ch/inhalte/privatpersonen/parking.php. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat | Einwohnerdienste und Sicherheit

Einheitliche Öffnungszeiten Friedhofverwaltung und Friedhofgärtnerei

Mit der Revision des Friedhofreglements wurden organisatorische Belange rund um das Bestattungswesen thematisiert. Neu sollen ab dem 1. August 2024 die Friedhofverwaltung und die Friedhofgärtnerei zu einheitlichen Zeiten erreichbar sein. 

Der Gemeinderat hat die folgenden Öffnungszeiten für die Friedhofverwaltung und die Friedhofgärtnerei festgelegt:
Montag 08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 11.30 Uhr
Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr 
Freitag 08.00 – 11.30 Uhr

Friedhofverwaltung: Tel. 031 924 70 28
Friedhofgärtnerei: Tel. 031 918 01 42

Der Pikettdienst der Friedhofverwaltung bleibt bis auf Weiteres an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Zukunftsgerichtet ist auf das Frühjahr 2025 die Einführung von eTodesfall geplant. Damit werden Bestattungstermine ort- und zeitunabhängig über einen Online-Kalender reserviert werden können und verschiedenste Informationen stehen jederzeit zur Verfügung. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Einwohnerdienste und Sicherheit

Bundesfeier 2024 in Ferenberg
Donnerstag, 1. August 2024

Der Gemeinderat Bolligen, der Ortsverein Ferenberg-Bantigen, die Musikgesellschaft Ferenberg und der Gasthof Alpenblick laden Sie herzlich zur Bundesfeier 2024 ein.

Programm:
ab 19.00 Uhr: Festwirtschaft
, Restaurant Alpenblick, Ferenberg bei Stettlen 
20.30 Uhr: Musikalische Eröffnung beim Restaurant Alpenblick, Musikgesellschaft Ferenberg 
ca. 21.00 Uhr: Fackelzug zum Höhenfeuer 
21.15 Uhr: Begrüssung (beim Höhenfeuer) 
• Katharina Ryser, Ortsverein Ferenberg-Bantigen 
1. August-Ansprache (beim Höhenfeuer) 
• Christine Vogt, Schulleiterin OZE 
anschliessend: gemeinsames Singen der Landeshymne in Begleitung der Musikgesellschaft Ferenberg 
Anzünden des Höhenfeuers 
ca. 23.30 Uhr: Ende des Festbetriebs

Aktion Bekämpfung von Problempflanzen durch Freiwillige

Problempflanzen sind nicht einheimische Arten, die sich in den letzten Jahren rasant ausbreiten und damit die Standorte von anderen Arten besetzen und so zu einer Verarmung der Biodiversität beitragen. Zudem sind sie fürs Vieh teilweise giftig oder sie können wie im Falle des Japanischen Knöterichs Böschungen instabil machen. Der Werkhof Bolligen bekämpft Problempflanzen wie Japanischer Knöterich, Sommerflieder, Kanadische Goldrute und Einjähriges Berufskraut seit Jahren entlang der Worble und auf Parzellen überall dort, wo die Gemeinde für Pflege und Unterhalt verantwortlich ist. Für alle übrigen Flächen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgerufen, aktiv bei der Bekämpfung zu werden.

Die Fachgruppe Natur und Landschaft der Gemeinde Bolligen organisiert zudem Einsätze mit Freiwilligen. Dem diesjährigen Aufruf, am Samstagnachmittag, 8. Juni, folgte eine kleine Gruppe von 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Sie beschränkte sich auf Waldwegränder in Bantigen und entfernte insbesondere eine Unmenge von noch nicht blühenden Einjährigen Berufskräutern. Ein Tropfen auf einen heissen Stein und trotzdem verbunden mit einem guten Gefühl, für die Natur zumindest stellenweise etwas Nützliches getan zu haben und den Einflug von Samen auf die Wiesen und Weiden auf Landwirtschaftsflächen etwas unterbunden zu haben.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Fachgruppe Natur und Landschaft

Pilzkontrolle

Beachten Sie bitte den Hinweis unter «Ostermundigen».

Gemeindemitteilungen Bolligen

Neue Parkgebühren ab dem 1. August 2024 und Aufhebung der Parkuhren zur Überführung auf Bezahlung mit Smartphone

Nach mehreren Beschlüssen im Gemeinderat werden die Preise und die Bezahlung des Parkvorgangs ab dem 1. August 2024 wie folgt angepasst:

Gebühren für Parkplätze auf öffentlichen Strassen (Blaue und Weisse Zonen 101, 201, 204)

Gebühr pro Parkzone: neu Fr. 30.– pro Monat bzw. neu Fr. 300.– pro Jahr
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.–

Gebühr für alle Parkzonen: neu Fr. 30.– pro Monat bzw. neu Fr. 300.– pro Jahr. 
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.–

Gebühren für Park + Ride-Anlagen (Zonen 1 und 2)

bis 4 Std. = neu mind. Fr. 4.–, weitere Std. = neu Fr. 1.–, Tag: neu Fr. 10.–

Arbeits- und Wohnort Bolligen: neu Fr. 50.– pro Monat bzw. neu Fr. 500.– pro Jahr

Auswärtiger Wohnsitz: neu Fr. 80.– pro Monat bzw. neu Fr. 800.– pro Jahr

Auf die Bezahlung mit Bargeld und Kreditkarten wird bei den Parkzonen der Gemeinde Bolligen künftig verzichtet. Der Parkvorgang kann nur noch mittels Smartphones (EasyPark, Parkingpay, Twint etc.) bezahlt werden. Entsprechende QR-Codes werden bei den Parkzonen installiert.

Parkieren leicht gemacht!
Parkieren in Bolligen ganz ohne Parkkarte, Vignette oder Bargeld. Dank Parkingpay läuft die Parkbewilligung über das Kontrollnummernschild – eine Vignettenpflicht entfällt. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein Benutzerkonto bei Parkingpay.ch. Einmal eingeloggt kann das Parkieren schon fast losgehen. Mit der App von Parkingpay.ch können Sie Parkvorgänge starten und wieder beenden. Sollten Sie eine Monats- oder gar Jahresbewilligung benötigen, so ist der Gang zur Gemeinde unumgänglich.

Um eine Monats- oder Jahresbewilligung zu beantragen, ist das Gesuchformular ausgefüllt mit einer Kopie des Fahrzeugausweises bei der öffentlichen Sicherheit einzureichen. Je nach Zone sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen. 

Nachdem das Gesuch geprüft wurde, wird Ihnen die Parkbewilligung auf das Kontrollnummernschild geladen. Die Gebühren sind bei einer erstmaligen Bewilligung bar oder mit Karte am Schalter zu bezahlen. Für eine Verlängerung der Bewilligung sind die Parkkartenbesitzer*innen selbst zuständig. Die Gemeindeverwaltung fordert nicht zu einer Verlängerung auf.

Das Formular finden Sie unter www.bolligen.ch/inhalte/privatpersonen/parking.php. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat | Einwohnerdienste und Sicherheit

Sperrung Wanderweg Steinbruch

Der Staatsforstbetrieb Bern führt im Staatswald und der angrenzenden AGG-Parzelle in der Waldeinheit Stockern eine Holzerntemassnahme durch. Auf der AGG-Parzelle erfolgt eine Sicherheitsholzerei (Entfernen wurfgefährdeter Bäume entlang Steinbruch). Um die Arbeiten auszuführen ist eine Sperrung des Wanderwegs (siehe Karte, fett rot) erforderlich. 

Start der Massnahme ist der 17. Juli 2024, die Ausführung erfolgt durch das Unternehmen Forst- und Lohnarbeiten Christian Mosimann (079 333 21 76). Die Sperrung des Wanderwegs ist ab 29. Juli bis 2. August 2024 erforderlich. Die Berner Wanderwege werden durch uns informiert, die Sperrung wird durch den Unternehmer signalisiert.

Gemeindeverwaltung Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Bundesfeier 2024 in Ferenberg
Donnerstag, 1. August 2024

Der Gemeinderat Bolligen, der Ortsverein Ferenberg-Bantigen, die Musikgesellschaft Ferenberg und der Gasthof Alpenblick laden Sie herzlich zur Bundesfeier 2024 ein.

Programm:
ab 19.00 Uhr: Festwirtschaft, Restaurant Alpenblick, Ferenberg bei Stettlen 
20.30 Uhr: Musikalische Eröffnung beim Restaurant Alpenblick, Musikgesellschaft Ferenberg 
ca. 21.00 Uhr: Fackelzug zum Höhenfeuer 
21.15 Uhr: Begrüssung (beim Höhenfeuer) 
• Katharina Ryser, Ortsverein Ferenberg-Bantigen 
1. August-Ansprache (beim Höhenfeuer) 
• Christine Vogt, Schulleiterin OZE 

anschliessend: gemeinsames Singen der Landeshymne in Begleitung der Musikgesellschaft Ferenberg 
Anzünden des Höhenfeuers 

ca. 23.30 Uhr: Ende des Festbetriebs

Gemeindemitteilungen Bolligen

Informationen aus dem Gemeinderat

Der Gemeindeschreiber Bernhard Rufer stand der Gemeinde bis am 30. Juni 2024 zur Verfügung. Aktuell bezieht er Ferien und Überzeit und wird die Gemeindeverwaltung Bolligen per 31. August 2024 verlassen.

Ad Interim wird die Gemeindeverwaltung professionell und tatkräftig unterstützt von:

Frau Ursula Rubin und Frau Esther Gerber übernahmen ab 1. Juli 2024 die Gemeindeschreiberarbeiten im Stab zu einem Pensum von je 30%.

Die Übergabe von Bernhard Rufer an Ursula Rubin und Esther Gerber fand am 28. Juni 2024 statt.

Die beiden Fachspezialistinnen unterstützen die Verwaltung und den Gemeinderat voraussichtlich bis Ende September 2024. Sie werden den oder die neue Gemeindeschreiber*in, in die Gemeindeschreiberaufgaben in Bolligen einführen.

Wir wünschen Frau Rubin und Frau Gerber einen guten Einstieg und freuen uns auf die gute Zusammenarbeit.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Dr Bolliger Botti 2024

Liebe Bolliger*innen

Die Gemeinde Bolligen will weiterhin Bolliger*innen für besondere Leistungen ehren.

Die Ehrungen finden jährlich im Rahmen von Bolligen BElebt statt, jeweils für eine Kategorie (Kultur, Sport, Jugend oder Soziales). In diesem Jahr, am Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr im Reberhaus (öffentlicher Anlass, bitte reservieren!) soll die Kategorie «Soziales» zum Zuge kommen.

Bitte helfen Sie uns bei der Nomination!

Sicher gibt es in Bolligen viele Personen und Gruppierungen, die sich in besonderer Weise für Bolligen verdient gemacht haben. Sie arbeiten oft still für sich oder für andere, häufig im Verborgenen. Hoffentlich werden sie nun durch zahlreiche Nominationen bekannt!

Bis zum 23. August 2024 können Sie Ihre Nominationen unter Einhaltung der nachstehenden Kriterien, mittels vorgedrucktem Talon oder auch als Mail an das Lokale Kultur- und Sportnetz (LKS) einreichen. Dieses erstellt einen Vorschlag zuhanden des Gemeinderates, der dann die Preise vergibt.

Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen (LKS)

Gemeinderat Bolligen

Nominationskriterien «Bolliger Botti»: Vorgaben zur Person/Gruppe:
– in Bolligen wohnhaft zur Zeit des zu ehrenden Anlasses
– in einem Bolliger Verein tätige Person auch von ausserhalb
– in Bolligen aufgewachsene Person – Gruppe/Verein mit statutarischem Sitz
in Bolligen

Nomination «Bolliger Botti» 2024 in der Kategorie «Soziales»

Name: …………………………………………………………….

Adresse: ………………………………………………………….

Ich nominiere folgende Personen/Gruppen/Vereine:

SparteName + Adresse der NominiertenBegründung für die Nomination
Einzelperson

Verein/Gruppierung

Einsendeschluss: 23. August 2024

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Bolligen, Abteilung Bildung und Kultur, Hühnerbühlstrasse 5, 3065 Bolligen
E-Mail: LKS@bolligen.ch oder bildung-kultur@bolligen.ch

Gemeindemitteilungen Bolligen

Eröffnung Spielplatz Reberhaus

Mit grosser Begeisterung wurde der Spielplatz Reberhaus am 7. Juni 2024 bei herrlichem Wetter im Beisein des Gemeindepräsidenten René Bergmann und den Gemeinderätinnen Daniela Freiburghaus (Ressort Hochbau) und Carmen Dölle (Ressort Bildung) eröffnet. Zahlreiche Kinder vergnügten sich an den neuen Spielgeräten und Rutschbahnen sowie dem neu gestalteten Bachlauf. Mit einem kleinen Apéro bedankte sich die Gemeinde Bolligen bei der Öffentlichkeit für ihr Mitwirken.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Dr Bolliger Botti 2024

Liebe Bolliger*innen

Die Gemeinde Bolligen will weiterhin Bolliger*innen für besondere Leistungen ehren.

Die Ehrungen finden jährlich im Rahmen von Bolligen BElebt statt, jeweils für eine Kategorie (Kultur, Sport, Jugend oder Soziales). In diesem Jahr, am Donnerstag, 7. November 2024, 19.30 Uhr im Reberhaus (öffentlicher Anlass, bitte reservieren!) soll die Kategorie «Soziales» zum Zuge kommen.

Bitte helfen Sie uns bei der Nomination!

Sicher gibt es in Bolligen viele Personen und Gruppierungen, die sich in besonderer Weise für Bolligen verdient gemacht haben. Sie arbeiten oft still für sich oder für andere, häufig im Verborgenen. Hoffentlich werden sie nun durch zahlreiche Nominationen bekannt!

Bis zum 23. August 2024 können Sie Ihre Nominationen unter Einhaltung der nachstehenden Kriterien, mittels vorgedrucktem Talon oder auch als Mail an das Lokale Kultur- und Sportnetz (LKS) einreichen. Dieses erstellt einen Vorschlag zuhanden des Gemeinderates, der dann die Preise vergibt.

Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen (LKS)

Gemeinderat Bolligen

Nominationskriterien «Bolliger Botti»: Vorgaben zur Person/Gruppe:
– in Bolligen wohnhaft zur Zeit des zu ehrenden Anlasses
– in einem Bolliger Verein tätige Person auch von ausserhalb
– in Bolligen aufgewachsene Person – Gruppe/Verein mit statutarischem Sitz
in Bolligen

Nomination «Bolliger Botti» 2024 in der Kategorie «Soziales»

Name: …………………………………………………………….

Adresse: ………………………………………………………….

Ich nominiere folgende Personen/Gruppen/Vereine:

SparteName + Adresse der NominiertenBegründung für die Nomination
Einzelperson

Verein/Gruppierung

Einsendeschluss: 23. August 2024

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Bolligen, Abteilung Bildung und Kultur, Hühnerbühlstrasse 5, 3065 Bolligen
E-Mail: LKS@bolligen.ch oder bildung-kultur@bolligen.ch 

Gemeindemitteilungen Bolligen

Stimmbeteiligung: Bolligen auf Rang 8

Nachtrag zu den Abstimmungen vom 9. Juni 2024
An den vier eidgenössischen Abstimmungen vom 9. Juni haben sich 56,6% der Bolliger Stimmberechtigten beteiligt. Mit diesem Wert liegt Bolligen im kantonalbernischen Vergleich auf Rang 8. Auf die höchste Stimmbeteiligung kam Rumendingen im Emmental mit 62,0%. Im Verwaltungskreis Bern-Mittelland liegen Muri, wo der Gemeindepräsident gewählt wurde, mit 60,3%, Bremgarten mit 59,3% und Allmendingen mit 58,6% vor Bolligen. Im ganzen Kanton Bern beteiligten sich 45,0% an diesem Urnengang. Die Prämien-Entlastungs-Initiative wurde in Bolligen mit 61,6% Nein-Stimmen verworfen, die Kostenbremse-Initiative mit 67,1%, die Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit mit 81,5%. Das Stromgesetz wurde mit einem Ja-Anteil von 78,5% gutgeheissen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Ergebnisse der Gemeinde-versammlung vom 11. Juni 2024

214 Stimmbürger*innen oder 4,86% von insgesamt 4400 Stimmberechtigten waren anwesend.

  • Jahresrechnung 2023
    Die Rechnung mit einem Gewinn von Fr. 1 572 149,80 im allgemeinen Haushalt (vor zusätzlichen Abschreibungen) wurde einstimmig genehmigt.
  • Arealentwicklung Bolligenstrasse «VistaRotonda»
    Die Überbauungsordnung (UeO) «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 wurde einstimmig beschlossen.
  • Organisationsentwicklung (OE) – Neue Führungsstruktur
    Der Antrag der SVP Bolligen auf Rückweisung und Überarbeitung der Vorlage an den Gemeinderat wurde mit 32 Ja- und 154 Nein-Stimmen klar abgelehnt. In der Schlussabstimmung stellte der Versammlungsleiter eine klare Mehrheit fest für die Genehmigung des beantragten Verpflichtungskredits der wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 200 000,00 für die neue Führungsstruktur.
  • Bestattungs- und Friedhofreglement – Teilrevision
    Die Gemeindeversammlung genehmigte einstimmig die Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements per 1.1.2025.
  • Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
    – Musikschulhaus Bolligen – Neubau
    Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 4 456 796.10 mit einer Unterschreitung von Fr. 43 203,90 gegenüber dem Kreditbeschluss von 4,5 Mio. Franken wurde zur Kenntnis genommen.
    Pfrundschüür, Kirchstrasse –
    Umbau und Einbau Kindergarten
    Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 904 161,85 mit einer Überschreitung von Fr. 4161,85 gegenüber dem Kreditbeschluss von Fr. 900 000.00 wurde zur Kenntnis genommen.

Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Bekanntmachung (ePublikation.ch vom 13.6.2024) eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens Montag, 15. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bolligen, Stab, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2024 liegt von Montag, 24. Juni 2024 bis und mit Montag, 15. Juli 2024 bei der Gemeindeverwaltung, Stab, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.

Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Einwohnergemeinde Bolligen
Stab / Gemeindeschreiber

Bevölkerungsbefragung 2024

Bolliger*innen sind zufrieden, aber vermissen die Post
Die Bolliger Bevölkerung ist zufrieden; aber es gibt auch Verbesserungspotenzial. Das ist das Ergebnis der Bevölkerungsbefragung 2024, die vom März bis April durchgeführt worden ist.

Im Januar 2024 hat die Gemeinde Bolligen die Einwohner*innen-Befragung mit der Zielsetzung in Auftrag gegeben, die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Einwohner*innen zu messen. Dabei sollen allfällige Verbesserungs- oder Entwicklungspotentiale aufgezeigt werden. Zusätzlich wurden Fragen gestellt zu Nutzung und Wünschen zum Kulturangebot und dem Hallenbad.

Die Resultate liegen jetzt vor.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Gesamtzufriedenheit: Die Bolliger*innen sind genauso zufrieden wie der Schweizer Durchschnitt.
  • Höchste Zufriedenheit: Werkdienst und Ent-sorgung, Sicherheit und Mobilität.
  • Niedrigste Zufriedenheit: Wirtschaftliche Attraktivität, Einkaufs- und Dienstleistungsangebot.
  • Gut bewertet: Ambiente, Leben im Alter, Freizeitaktivitäten sowie Kultur und Unterhaltung.

Hallenbad und Kulturangebot: Wichtigste Ergebnisse
In der Umfrage wurden Fragen zum Hallenbad und dem Kulturangebot aufgenommen, weil der Gemeinderat eine Einschätzung zu diesen Themen durch die Bevölkerung als wichtig und dringend einstuft.

Kulturangebot

  • Das Reberhaus ist das beliebteste Kulturangebot in Bolligen.
  • Auch zusätzliche Angebote, wie jene der Kirche und der Musikschule, werden gut genutzt.
  • Die meisten Einwohner*innen sind mit dem Kulturangebot zufrieden. Einige wünschen sich jedoch zusätzliche Konzerte.

Hallenbad

  • 58 Prozent der Haushalte nutzen das Hallenbad. 
  • Eine Mehrheit von 53 Prozent spricht sich für eine Sanierung des bestehenden Bads aus. 
  • 24 Prozent sehen die Zukunft des Hallenbads in einem Neubau.
  • Nur 24 Prozent wünscht eine Schliessung des Hallenbads.
  • Somit sprechen sich rund 76 Prozent grundsätzlich für den Erhalt des Hallenbads aus.
  • Der Gemeinderat wird sich vertieft mit den Ergebnissen der Umfrage auseinandersetzen und diese in seine Legislaturziele und andere laufende Projekte einfliessen lassen.

Zu gegebenem Zeitpunkt wird der Gemeinderat ausführlicher informieren.

Resultate erkunden
Die detaillierten Ergebnisse der Befragung finden Sie unter folgendem Link:
www.transfer.ch/Bolligen

Dank
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei allen, die an der Umfrage teilgenommen und wertvolles Feedback eingereicht haben.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Öffentliche Planauflage

Änderung des Zonenplans 1 in Habstetten, Gebiete Schlupfstrasse und Zälgli

Der Gemeinderat Bolligen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die folgenden Unterlagen für eine «Änderung des Zonenplans 1 (Habstetten, Gebiete Schlupfstrasse und Zälgli) zur öffentlichen Auflage:

– Änderung Zonenplan 1 vom 1. Mai 2024
– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV vom 1. Mai 2024
– Vorprüfungsbericht des AGR vom 9. Juni 2023 

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 5.6.2024 bis und mit 8.7.2024 in der Bauver-
waltung Bolligen öffentlich auf. Die Akten sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch  > Projekte  > Bauverwaltung | Ressort Planung verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b, Abs. 1 BauG).

Bolligen, 27. Mai 2024

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Schulbusnutzung Schuljahr 2024/2025: Anmeldeverfahren!

Vor einigen Jahren wurde die Nutzung des Schulbusses neu organisiert und ein Anmeldeverfahren eingeführt. Damit kann nun der Bedarf genau erhoben und mit der Kapazität des Schulbusses verglichen werden. Damit können Unterkapazitäten aber auch unnötige zusätzliche Taxifahrten vermieden werden. Zudem weiss der Schulbusfahrer bereits zu Beginn des Schuljahres, mit welchen Kindern er ab welcher Haltestelle zu welcher Zeit zu rechnen hat. Die genaue Organisation kann der entsprechenden Verordnung entnommen werden. Diese und alle weiteren Papiere sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Die Abteilung Bildung und Kultur hat alle ihr bekannten Eltern von zur Nutzung des Schulbusses berechtigten Kindern angeschrieben und mit den notwendigen Unterlagen bedient.

Sollten nicht alle Eltern erfasst worden sein, oder gibt es Zweifel punkto Berechtigung zur Schulbusnutzung, so setzen Sie sich doch mit der Abteilung Bildung und Kultur unter der Nummer 031 924 70 26 oder bildung-kultur@bolligen.ch in Verbindung.

Sie können das Anmeldeformular auch direkt von der Homepage der Gemeinde herunterladen: http://www.bolligen.ch/verwaltung/dienstleistungen/ Stichwort: Schulbus.

Anmeldeschluss ist der 23. Juni 2024.

Einwohnergemeinde Bolligen
Ressort Bildung und Kultur

Angebote Juni 2024 – August 2024 

Seniorennachmittage Kirchgemeinde Bolligen: Sommerpause
Daten Herbst/Winter 2024: 16. Oktober / 13. November / 11. Dezember 
Programm im nächsten Seniorinfo 
Kontakt: Diakon Martin Arbenz, diakonie@kirchebolligen.ch / 031 921 15 84  www.kirchebolligen.ch

Wiederkehrende Angebote 

Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Daten und detaillierte Beschreibung: siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch

Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03

Jeden Dienstag, 8.45–09.45 oder 10.00– 11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen,
Pro Senectute Fit Gym (Turnen)

Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46

Jeden Mittwoch, 19.00–20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Frauenriege

Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21

Jeden Freitag, 18.15–19.45 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Männerriege

Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60

Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Reberhaus Bolligen
Mittagstisch 60+ Frauenverein Bolligen

Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp, 079 270 86 44 
Achtung: Im Juli und August findet kein Mittagstisch statt! 

Velofahren im Alter — ja? und mit was?

Das Sprichwort sagt, Velofahren verlernt man nie!

Mit Sonne und steigenden Temperaturen erhöht sich das Bedürfnis nach frischer Luft und lockt ins Freie.

Ausflüge mit dem Velo können auch im Alter viel Freude bereiten. In der Gemeinde Bolligen mit den vielen Steigungen ist das Fahren mit einem antriebslosen Drahtesel im Alter eher mühsam. Ein modernes E-Bike hilft diese Steigungen überwinden.

Es gibt zwei Kategorien von Motoren:
– langsame E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h, ohne Velonummer)
– schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h, mit gelber Velonummer)

Ein schnelles E-Bike macht in den allermeisten Fällen im Alter keinen Sinn und mit den langsamen E-Bikes geht’s auch zügig voran. Das Schöne: ein solches E-Bike fährt sich nicht gross anders als das altbekannte Velo. Einige kleine Übungsfahrten auf einer wenig befahrenen Strasse reichen und schon steht einem gemütlichen Ausflug nichts im Wege.

Was muss ich beim Kauf eines E-Bikes beachten:
• Eine ausgiebige Testfahrt vor dem Kauf machen!
Akku: Wenn keine langen Reisen geplant sind, dürften die meisten heutigen Akkus genügend Leistung aufweisen. Beachten: Kann ich den Akku am Abstellplatz zu Hause aufladen oder muss ich ihn in die Wohnung nehmen können.
Motor: Ein etwas kräftigerer Motor lohnt sich in unserer hügligen Gegend immer.
Ketten: Ein teurer Zahnriemen mit einer Nabenschaltung reduziert den Wartungsaufwand gegenüber herkömmlichen Ketten mit Wechseln um ein Vielfaches.
Seitenspiegel: Ist für jedes E-Bike empfehlenswert und sehr hilfreich.
Gepäckträger: Ein starker Gepäckträger hilft bei Ausflügen und bringt den kleinen Einkauf nach Hause.
Reifen: Die Reifen sollten eher voluminös sein und ein zweckdienliches Profil aufweisen.
Service: Repariert und wartet der Händler das gewünschte E-Bike?
• In jedem Fall muss das E-Bikes auf die Körpermasse und auf Bedürfnisse der Nutzer*innen eingestellt werden (können).

Nützliche Hinweise 
• Einen gutsitzenden Helm tragen, auch wenn beim langsamen E-Bike keine Pflicht besteht.
Achtung: Das erhöhte Tempo beim E-Bike führt zu einem längeren Anhalteweg.
• Sinnvoll: Mit eingeschaltetem Licht und gut sichtbarer, heller sowie reflektierender Kleidung fahren (Leuchtweste). Gesehen werden kann Leben retten!
• Diebstahlschutz: Eine entsprechende Versicherung kann nützlich sein (Hausratspolice auf genügende Deckung prüfen)!

Geniessen Sie einen hoffentlich Velo freundlichen Sommer mit vielen wunderbaren Ausflügen!

Einwohnergemeinde Bolligen
Sozialdienste | Informationsstelle für Altersfragen

Gemeindemitteilungen Bolligen

«Aktuelles aus dem Gemeinderat»

Gemeinderatsbeschlüsse Mai 2024

Einzeln veröffentlicht als offizielle amtliche Bekanntmachungen unter ePublikation.ch: 

> Meldungen > Gemeinde: Bolligen > Themen: Erlasse und Beschlüsse

• Heimwesen Zälgli und Schlupfstrasse – Einzonung, Freigabe zur Auflage
• Oberstufe Bolligen, Schulmodell – Überprüfung, Prozessbegleitung
• Geristein, Strassensanierung – Kredit und Arbeitsvergabe
• Verein ALP Grauholz – Leistungsvereinbarung, Kündigung
• Primarschule, Mobiliar und Installationen – Beschaffung, Nachkredit
• Geschäftsprüfungskommission (GPK) – Ersatzwahl

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Feuerwehr Bolligen – Tag der offenen Tore

Wir lassen dich hinter unsere Tore blicken

Samstag, 22. Juni 2024, 09.00–14.00 Uhr

Zum ersten Mal öffnen wir unser neues Feuerwehrmagazin.

Feuerwehr Magazin
Flugbrunnenstrasse 12A
3065 Bolligen

Du kannst dich auf einen Rundgang, unsere Fahrzeuge und einen Stand der Jugendfeuerwehr freuen. Ausserdem wartet ein Wasserspiel auf die Kinder. Für den kleinen und grossen Hunger ist gesorgt.

Stadt Bern, Schutz und Rettung
Feuerwehr Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Gesamtprojekt Brunnenhofstrasse: Informationen während Bauzeit

Der Fachbereich Tiefbau bedankt sich bei allen Teilnehmenden des Infoabends zur Brunnenhofstrasse für das rege Interesse, die spannenden Fragen und die hilfreichen Rückmeldungen.

Am Infoabend vom 16. Mai 2024 wurde u.a. über folgende Themen informiert:
• Zuständigkeiten
• Projektetappierung inkl. ungefährer Zeitplan
• Zustandserfassung privater Abwasseranlagen
• Schulwegsicherheit
• Ersatzparkplätze
• Wasserversorgung während Bauetappen
• Nächste Schritte

Den Foliensatz mit sämtlichen Informationen, die wichtigsten Kontaktangaben und die Detailpläne des Bauprojekts finden Sie per sofort auf dieser Website:

www.bolligen.ch/projekte-tiefbau

Falls Sie am Infoabend verhindert waren und Fragen zum Projekt haben, können Sie sich jederzeit an folgende Personen wenden:
• Bill Weyermann Partner AG: Bauleiter Urs Baumgartner, 034 413 71 00
• Gemeinde Bolligen: Urs Erni, Leiter Tiefbau, 031 924 70 33

Die Bauarbeiten beginnen am 27. Mai 2024 und dauern gesamthaft zwei Jahre. Die intensivere Bauphase ist bis Sommer 2025. Im darauffolgenden Jahr wird nur noch der Deckbelag (oberste Schicht der Strasse) eingebracht.

Informationen während Bauzeit:
Am Infoabend wurde eine aktive Kommunikation während der Bauzeit gewünscht. Aus dem Grund finden Sie ab jetzt auf der Seite www.bolligen.ch/projekte-tiefbau regelmässig aktualisierte Informationen zum Bauprojekt.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Angebote Juni 2024 – August 2024 

Seniorennachmittage Kirchgemeinde Bolligen: Sommerpause
Daten Herbst/Winter 2024: 16. Oktober / 13. November / 11. Dezember 
Programm im nächsten Seniorinfo 
Kontakt: Diakon Martin Arbenz, diakonie@kirchebolligen.ch / 031 921 15 84  www.kirchebolligen.ch

Wiederkehrende Angebote 

Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Daten und detaillierte Beschreibung: siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch

Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03

Jeden Dienstag, 8.45–09.45 oder 10.00– 11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen,
Pro Senectute Fit Gym (Turnen)

Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46

Jeden Mittwoch, 19.00–20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Frauenriege

Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21

Jeden Freitag, 18.15–19.45 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Turnen der Männerriege

Auskunft: Walter Hämmerli, 079 703 42 60

Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr, Reberhaus Bolligen
Mittagstisch 60+ Frauenverein Bolligen

Anmeldung bis Donnerstag vorher: Ursina Hepp, 079 270 86 44 
Achtung: Im Juli und August findet kein Mittagstisch statt! 

Velofahren im Alter — ja? und mit was?

Das Sprichwort sagt, Velofahren verlernt man nie!

Mit Sonne und steigenden Temperaturen erhöht sich das Bedürfnis nach frischer Luft und lockt ins Freie.

Ausflüge mit dem Velo können auch im Alter viel Freude bereiten. In der Gemeinde Bolligen mit den vielen Steigungen ist das Fahren mit einem antriebslosen Drahtesel im Alter eher mühsam. Ein modernes E-Bike hilft diese Steigungen überwinden.

Es gibt zwei Kategorien von Motoren:
– langsame E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h, ohne Velonummer)
– schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h, mit gelber Velonummer)

Ein schnelles E-Bike macht in den allermeisten Fällen im Alter keinen Sinn und mit den langsamen E-Bikes geht’s auch zügig voran. Das Schöne: ein solches E-Bike fährt sich nicht gross anders als das altbekannte Velo. Einige kleine Übungsfahrten auf einer wenig befahrenen Strasse reichen und schon steht einem gemütlichen Ausflug nichts im Wege.

Was muss ich beim Kauf eines E-Bikes beachten:
• Eine ausgiebige Testfahrt vor dem Kauf machen!
Akku: Wenn keine langen Reisen geplant sind, dürften die meisten heutigen Akkus genügend Leistung aufweisen. Beachten: Kann ich den Akku am Abstellplatz zu Hause aufladen oder muss ich ihn in die Wohnung nehmen können.
Motor: Ein etwas kräftigerer Motor lohnt sich in unserer hügligen Gegend immer.
Ketten: Ein teurer Zahnriemen mit einer Nabenschaltung reduziert den Wartungsaufwand gegenüber herkömmlichen Ketten mit Wechseln um ein Vielfaches.
Seitenspiegel: Ist für jedes E-Bike empfehlenswert und sehr hilfreich.
Gepäckträger: Ein starker Gepäckträger hilft bei Ausflügen und bringt den kleinen Einkauf nach Hause.
Reifen: Die Reifen sollten eher voluminös sein und ein zweckdienliches Profil aufweisen.
Service: Repariert und wartet der Händler das gewünschte E-Bike?
• In jedem Fall muss das E-Bikes auf die Körpermasse und auf Bedürfnisse der Nutzer*innen eingestellt werden (können).

Nützliche Hinweise 
• Einen gutsitzenden Helm tragen, auch wenn beim langsamen E-Bike keine Pflicht besteht.
Achtung: Das erhöhte Tempo beim E-Bike führt zu einem längeren Anhalteweg.
• Sinnvoll: Mit eingeschaltetem Licht und gut sichtbarer, heller sowie reflektierender Kleidung fahren (Leuchtweste). Gesehen werden kann Leben retten!
• Diebstahlschutz: Eine entsprechende Versicherung kann nützlich sein (Hausratspolice auf genügende Deckung prüfen)!

Geniessen Sie einen hoffentlich Velo freundlichen Sommer mit vielen wunderbaren Ausflügen!

Einwohnergemeinde Bolligen
Sozialdienste | Informationsstelle für Altersfragen

15. ordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Lutertalpark Bolligen

Am 21. Mai 2024 fand die 15. Generalversammlung der Genossenschaft Lutertalpark im Reberhaus statt. 

Das Protokoll der letzten Generalversammlung, der Jahresbericht 2023 und der Geschäftsbericht 2023 wurden einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet. 

Die Jahresrechnung 2023 schliesst mit einem Verlust von CHF 8’491 ab, nach einem Verlust von CHF 4’936 im Vorjahr. Der Abschluss enthält erneut ausserordentliche Positionen, die aus der Abrechnung der Sanierung des Lüftungssystems und der Balkon-Dilatationsfugen stammen. In den letzten sieben Jahren beliefen sich die Ausgaben für beide Sanierungen auf insgesamt CHF 549’742. Im Berichtsjahr konnten Schadenersatzzahlungen und Versicherungsleistungen von CHF 235’883 vereinnahmt werden. Diese Beträge wurden als Rückerstattung bisheriger Fondsentnahmen in den Erneuerungsfonds eingelegt und blieben dadurch erfolgsneutral.

Die apo Treuhand AG (ehemals Karlen Treuhand AG) wurde als Revisionsstelle für ein weiteres Jahr gewählt. 

Ein zentrales Anliegen der 13. Generalversammlung im Jahr 2022 war die Machbarkeitsstudie und Finanzierungslösung für eine Solaranlage. Der Vorstand wurde damals mit dem Projekt beauftragt und stellte im Jahr 2023 verschiedene Angebote und erste Lösungsansätze vor. In der diesjährigen Versammlung wurden nun das Belegungskonzept, das Budget und der Terminplan präsentiert. Die Werkverträge mit den einzelnen Leistungserbringern werden derzeit abgeschlossen. Die Realisierung der 194 kWp starken Solaranlage ist für Herbst 2024 geplant.

Der Vorstand setzt sich bis zur nächsten Generalversammlung wie folgt zusammen: Walter Wiedmer als Präsident, Jürg Thomet als Vize-Präsident, Gabriela Binggeli für das Ressort Wohnen und Betrieb, Christoph Frech als Vertreter der Gemeinde, Ursula Ammann für die Kommunikation, Petra Zimmermann im Sekretariat und Kurt Rohrer als Vertreter der Mieterkommission.

Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter liessen die 15. Generalversammlung mit einem gemütlichen Apéro ausklingen.

Das Protokoll der Versammlung wird im Login-Bereich «Intern Genossenschaft» auf der Homepage www.lutertalpark.ch veröffentlicht.

Die nächste Generalversammlung ist für den Dienstag, den 20. Mai 2025, erneut im Reberhaus geplant.

Für die Genossenschaft Lutertalpark: Walter Wiedmer, Präsident
Ursula Ammann, Kommunikation

Gemeindemitteilungen Bolligen

Schwingklub Worblental am Mittelländischen Schwingfest

Am Mittelländischen Schwingfest in Riggisberg vom 12. Mai 2024 konnten die Schwinger des Schwingklubs Worblental brillieren.

Mit nur einem gestellten Gang im Anschwingen gegen den späteren Schlussgangteilnehmer Orlik Curdin belegte Walther Adrian zusammen mit Staudenmann Fabian den ersten Rang und konnte somit seinen ersten Festsieg 2024 feiern. Herzliche Gratulation!

Auch weitere Schwinger des Schwingklub Worblental konnten ein Zeichen setzen:
Schafroth Dario holte mit seinem glänzenden 5. Rang einen weiteren Kranz.
Walther Reto konnte die tollen Resultate des Vormittags am Nachmittag nicht mehr wiederholen und fiel auf den 11. Rang zurück. Damit konnte er leider keinen Kranz mehr erringen.

Weitere Resultate von Schwingern des Schwingklub Worblental:
Eymann Flurin (Rang 16), Isch David (Rang 21), Steffen Mathias (Rang 25), Zingg Lukas (Rang 28), Catella Ettore und Rytz Adrian (Rang 29).
Dällenbach Lukas musste nach gutem Start nach drei Gängen wegen Unfalls aufgeben. Gute Besserung!

Herzliche Gratulation allen Teilnehmern und weiterhin viel Erfolg in der noch jungen Saison.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Familienergänzende Angebote: Tagesschule und Ferieninsel Bolligen

Die Anmeldefristen laufen!
Tagesschule und Mittagstisch Ferenberg Schuljahr 2024/2025: 
Alle Kinder müssen neu angemeldet werden: Anmeldefrist: 31.5.2024

Ferieninsel Sommerferien DIN 28 (8.–12.7.2024) und DIN 29 (15.–19.7.2024)
Anmeldefrist: 5.6.2024

Einwohnergemeinde Bolligen
Abteilung Bildung und Kultur | Tagesschule

Gemeindemitteilungen Bolligen

Einladung – Informationsveranstaltung Organisationsentwicklung – neue Führungsstruktur

Der Gemeinderat lädt Sie herzlich ein, sich am 23. Mai 2024 über das Projekt «Organisationsentwicklung» zu informieren und Fragen zu stellen.

Wann: Donnerstag, 23. Mai 2024, 19.00 Uhr
Wo: Reberhaus, Kirchstrasse 9, 3065 Bolligen

Inhalt Informationsveranstaltung
Bolligen rüstet sich für die Zukunft: Die Gemeinde Bolligen will ihre Verwaltung effizienter gestalten, die Prozesse vereinfachen und so die Gemeinde fit machen für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft. Um dies zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Einführung des Geschäftsleiter*in-Modells entschieden und möchte eine neue Führungsebene mit einem*r Geschäftsleiter*in einführen. Der dazu benötigte Verpflichtungskredit wird der Gemeindeversammlung am 11. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Der Gemeinderat möchte den Abend nutzen, um die wichtigsten Informationen zum Projekt und Prozess zu erläutern und Fragen zu beantworten. Zusätzlich haben Sie die Gelegenheit, Philipp Rölli, Geschäftsführer der Gemeindeverwaltung Rothenburg LU, Fragen zur Realität des Geschäftsleiter*in-Modells zu stellen.

Im Anschluss lädt der Gemeinderat zu einem Apéro ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, um mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.

Programm:

Begrüssung: Gemeindepräsident René Bergmann

Projektvorstellung: Projektteam Gemeinde- ratsmitglieder Christoph Frech und Marianne Zürcher sowie Gemeindepräsident René Bergmann und Corina Gerhäuser, oia GmbH

Praxisbeispiel Gemeinde Rothenburg LU: Philipp Rölli, Geschäftsführer Gemeinde Rothenburg LU

Fragen: Moderation durch Corina Gerhäuser

Apéro

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2024

Stimmmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial für die eidgenössische Abstimmung zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Donnerstag, 6. Juni 2024, 16.30 Uhr, für die Abstimmung ein Doppel beziehen. Die Aushändigung der Doppel kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe

Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 7. Juni 2024 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
– Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
– Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 8. Juni 2024, 19.00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende «Stimmkuvert» gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten 

Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 8. Juni 2024 18.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 9. Juni 2024 10.00 – 12.00 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 9. Juni 2024 10.00 – 12.00 Uhr

Einwohnergemeinde Bolligen
Einwohnerdienste | Stimmregister

Gemeindemitteilungen Bolligen

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 11. Juni 2024, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2023
Genehmigung der Jahresrechnung mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 20’609.42

2. Arealentwicklung Bolligenstrasse «VistaRotonda»
Beschlussfassung zur Überbauungsordnung (UeO) mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3

3. Organisationsentwicklung (OE) – Neue Führungsstruktur
Genehmigung des Verpflichtungskredits für die wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 200’000.-

4. Bestattungs- und Friedhofreglement – Teilrevision
Genehmigung der Teilrevision per 1.1.2025

5. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
a) Musikschulhaus Bolligen – Neubau
b) Pfrundschüür, Kirchstrasse – Umbau und Einbau Kindergarten

6. Mitteilungen und Verschiedenes
Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Unterlagen  
Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung einge-
sehen und bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch ausgedruckt werden.

Weitere Informationsmöglichkeit
Am Donnerstag, 23. Mai 2024, 19.00 Uhr, findet im Reberhaus zum Projekt Organisationsentwicklung (Trakt. 3) eine Informationsveranstaltung statt.

Auflage
Das Bestattungs- und Friedhofreglement (Trakt. 4) liegt während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
– Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.
– Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Bolligen (ePublikation.ch } Gemeinde: Bolligen } Thema: Einladungen) einzureichen.
– Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Versammlungsergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat dieselbe Vorlage zusätzlich einer Urnen-
abstimmung.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindewahlen 2024

Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025–2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt. 

Zu wählen sind an der Urne:

1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Der*Die Gemeindepräsident*in 
b) Der*Die Leiter*in der Gemeindeversammlung

2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, der*die Präsident*in. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission

Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.

Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
– Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
– Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.

Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.

Termine
Einreichung der Wahlvorschläge: bis spätestens Montag, 15. Juli 2024, 11.00 Uhr, beim Gemeindeschreiber, Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen

Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen: bis spätestens Montag, 29. Juli 2024, 11.00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.

Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge: bis Mittwoch, 7. August 2024

Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials: Woche 35

Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b): Sonntag, 20. Oktober 2024

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Bevorstehender Austritt des Gemeindeschreibers

Gemeindeschreiber Bernhard Rufer hat die Projektgruppe und den Gemeinderat in der Evaluation des neuen Führungsmodells stark unterstützt. Er hat sich frühzeitig entschieden, sich nicht als möglichen künftigen Geschäftsleiter zu bewerben. Er wird die Gemeinde Bolligen per 31. August 2024 verlassen.

Wir danken ihm herzlich für seinen langjährigen überdurchschnittlichen Einsatz und wünschen ihm für die Zukunft nur das Beste.

Bernhard Rufer wird noch Ferien und Überzeit beziehen. Er steht deshalb der Gemeinde noch bis 30. Juni 2024 zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen 
Gemeinderat

Gemeindepatrouillen Broncos Security AG

In der warmen Jahreszeit gelangen vermehrt Meldungen aus der Bevölkerung über Nachtruhestörungen, Schmierereien, Sachbeschädigungen, usw. an die Gemeinde. Diese Meldungen werden registriert und erfreulicherweise sind diese Vorkommnisse zurückgegangen.

In diesem Jahr wird die Broncos Security AG auch wieder beauftragt, an definierten Standorten der Gemeinde Patrouillen durchzuführen. Dabei ist es der Gemeinde Bolligen ein grosses Anliegen, dass die Benützungsdauer bis spätestens 22.00 Uhr an den Schulanlagen gemäss Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen eingehalten wird.

Einwohnergemeinde Bolligen
Öffentliche Sicherheit

Sanierung Brunnenhofstrasse, Bolligen – Information zu den bevorstehenden Bauarbeiten

Am Montag, 27. Mai 2024 beginnen die Arbeiten an der Brunnenhofstrasse.

Die Bauarbeiten beinhalten den Ersatz der Trinkwasserleitung, Schmutz- und Sauberwasserleitung, Öffentliche Beleuchtung, BKW-Leitung sowie die Swisscom-Leitung. Weiter ist ein Komplettersatz des Strassenkörpers in der Brunnenhofstrasse geplant. Die Arbeiten exkl. Deckbelag dauern bis ca. Mitte Sommer 2025. Der Deckbelag wird in einer zweiten Hälfte des Jahres 2026 im ganzen Perimeter eingebaut.

Die Arbeiten erfolgen in sechs Etappen und unter einer Vollsperrung – Änderungen sind hier jederzeit möglich. Bitte beachten Sie hierfür immer die entsprechenden Signalisationen und Umleitungen.

– 1. Etappe; Kreuzung Lutertalstrasse bis Kreuzung Kirchgemeindehaus
– 2. Etappe; Kreuzung Kirchstrasse / Brunnenhofstrasse bis Kreuzung Kirchgemeindehaus
– 3. Etappe; Kreuzung Kirchgemeindehaus bis Brunnenhofstrasse 17
– 4. Etappe; Brunnenhofstrasse 17 bis Kreuzung Schüracher
– 5. Etappe; Kreuzung Schüracher bis Gemeindegrenze
– 6. Etappe; Brunnenhofstrasse 22 bis Musterplatz

Der Zugang zu den Liegenschaften ist zu Fuss jederzeit möglich und mit dem Auto unter zeitweisen Einschränkungen gewährleistet. Falls Sie während gewissen Arbeiten nicht direkt zu Ihrer Liegenschaft fahren können, werden Ihnen eine gewisse Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung gestellt. Die Zufahrt in die Einstellhalle Lutertalstrasse 27 + 29 wird stets gewährleistet sein (kurze Wartezeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen).

Ein allzeit sicherer Gehweg, insbesondere für die Schulkinder, ist gewährleistet.

Bitte instruieren Sie Ihre Kinder über den neuen Schulweg.

Die Baumeisterarbeiten werden durch die Firma Kästli Bau AG, Rubigen und die Sanitärarbeiten durch die Firma Bau4u, Biel ausgeführt.

Am Donnerstag, 16. Mai 2024 um 19.00 Uhr findet im Reberhaus, Kirchstrasse 9, 3065 Bolligen, eine Informationsveranstaltung statt. Dort erhalten Sie alle wichtigen Angaben zum Projekt und wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Benötigen Sie zusätzliche Auskünfte oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Bauleitung, Bill Weyermann Partner AG / Urs Baumgartner, 034 413 71 00.

Während diesen Bauarbeiten sind Behinderungen und Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub möglich. Die am Bau Beteiligten werden alles daransetzen, die unumgänglichen Behinderungen und Einschränkungen für Sie möglichst kurz zu halten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung / Tiefbau

Gemeindemitteilungen Bolligen

Regionaler Fussballcampus Rörswil als Lösung für den grossen Mangel an Fussballplätzen in der Region Bern

Der BSC Young Boys, der Kanton Bern sowie die Gemeinden Ostermundigen und Bolligen haben gemeinsam die Vision eines regionalen Fussballcampus Rörswil auf der Gemeindegrenze Bolligen/Ostermundigen entwickelt. Der Campus soll den grossen und immer schmerzhafter spürbaren Mangel an Fussballplätzen in der Agglomeration Bern grösstenteils beheben und ist Voraussetzung für eine gute Entwicklung des Frauenfussballs. Darüber hinaus sollen auf dem Areal ein Neubau für die kantonale Beobachtungsstation sowie Schulsportanlagen für die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen entstehen. Parallel dazu beabsichtigt die Stadt Bern, dem BSC Young Boys auf der Grossen Allmend Trainingsfelder zur Nutzung zu überlassen, die den Wechsel im Stadion Wankdorf zurück zu Naturrasen möglich machen.

In der Agglomeration Bern fehlen aktuell mindestens zehn Fussballfelder (Rasen), Tendenz steigend. Insbesondere der erfreuliche Boom im Frauenfussball, der zu einer Verdoppelung der lizenzierten Spielerinnen bis 2026 führen könnte, wird den Mangel in den nächsten Jahren noch erheblich verstärken.

Vision «Regionaler Fussballcampus Rörswil»
Die Vision «Regionaler Fussballcampus Rörswil» setzt auf eine verdichtete Bauweise und gemischte Nutzung.

Was ist vorgesehen?
• Frauenstadion, Fassungsvermögen 2’000 mit temporärer Erhöhungsmöglichkeit
• 8 Fussballfelder
• Tagsüber Leistungs- und Schulsport, abends Breiten- und Nachwuchssport
• Verdichtete Nutzung: Schulsport (Turnhalle/Schwimmbad) sowie neuer Standort BEO Bolligen (soziale Einrichtung für Jugendliche)
• Gute Erschliessung, RBS-Bahnhof in der Nähe
• Land Bolligen bereits eingezont, Land Ostermundigen muss noch eingezont werden
• Finanzierung, Bau und Betrieb durch YB

Vorgesehen ist erstens ein kleines Stadion für die erste Frauen-Mannschaft sowie die ältesten Nachwuchsteams. Zweitens sollen acht Trainingsfelder entstehen, die tagsüber von Nachwuchsmannschaften sowie dem Schulsport genutzt werden. Ab spätem Nachmittag steht die Anlage primär dem Amateursport zur Verfügung. Drittens soll die Beobachtungsstation des Kantons Bern (BEO) auf dem Areal untergebracht werden. Und viertens sind Schulsportanlagen (insbesondere Turnhallen) vorgesehen, die multifunktional benutzbar sein sollen. 

Start des Planungsprozesses für den Fussballcampus
Aktuell handelt es sich um eine grob konkretisierte Vision, deren Umsetzung unter Vorbehalt der planungsrechtlichen Prozesse grundsätzlich möglich ist. Der Kanton Bern ist als Landeigentümer bereit, dem BSC Young Boys die benötigte Fläche im Baurecht abzugeben. Die Gemeinden Ostermundigen und Bolligen haben entsprechende Planungserklärungen unterzeichnet. Und für den aktuell bewirtschaftenden Pächter konnte eine angemessene Ersatzlösung gefunden werden. Die Finanzierung durch den BSC Young Boys ist gesichert. 

Beurteilung aus Sicht der Gemeinde Bolligen
Der Fussballcampus bietet eine einmalige Chance, überregionale Visionen anzugehen und zu verwirklichen. Es ist eine Chance für den Breitensport und für den Spitzensport und kann eine Signalwirkung auf andere Bereiche entfalten. Der Standort Rörswil, Bindeglied von der Stadt Bern zur Agglomeration und als Tor zum Worblental.

Bedürfnisse Bolligen
Die Sportvereine aus Bolligen leiden unter prekären Trainingsmöglichkeiten, um ihrer Leidenschaft nachgehen zu können. Die Sportstätte im Rörswil bietet der Gemeinde Bolligen die Vision zu entwickeln, die Sportstätte für Fussball, Turnen, Tennis, Schwimmsport und Leichtathletik und vieles mehr an einem gut erschlossenen Ort anzugehen und zu optimieren.

Die Gemeinde verfügt aktuell nur über ein Fussballfeld. Es besteht ein grosser Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten und Sporthallen (Dreifachsporthalle nach BASPO). Die Sporthallen sollen zudem auch für den schulischen Sportunterricht verwendet werden, da diesbezügliche Kapazitäten fehlen. Deswegen ist eine Anordnung der Sporthallen nahe dem Bahnhof Bolligen für die Gemeinde wichtig. Die Gemeinde Bolligen ist somit an der Integration einer Dreifachhalle in diesem Projekt interessiert.

Bolligen hat das Bedürfnis, als wichtigen Standortplayer in alle Überlegungen und Planungsschritte einbezogen zu werden. Für die Gemeinde Bolligen ist es wichtig, Nutzen für die Vereine, Schule und den Breitensport zu generieren. 

Die Gemeinde Bolligen hat im Jahr 2008 die Parzelle Nr. 2697 für die Erweiterung der kommunalen Sportanlagen neu eingezont. Damals standen Anlagen für den Breitensport in den Bereichen Fussball, Tennis und Leichtathletik im Vordergrund.

Ausblick auf Planungs- und Realisierungsschritte
Der Gemeinderat hat der Planungserklärung zugestimmt und sie unterzeichnet. Er setzt sich dafür ein, dass die Ressourcen schonend genutzt werden, die Lärm- und Lichtimmis-
sionen berücksichtigt werden, die Erschliessung der Sportstätte sorgfältig geplant wird und die Behörden und die Bevölkerung stets aktuell mit den notwendigen Informationen bedient werden.

Einwohnergemeinde Bolligen 
Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. 

Infos dazu finden Sie unter (www.bolligen.ch – Verwaltung – Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil).

Eigentümer*innen von Privatparzellen sowie Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens Ende Juni 2024 zurückgeschnitten sein. 

Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Fundgegenstände

Bei den Einwohnerdiensten Bolligen sind im Jahr 2023 folgende Fundgegenstände abge-
geben worden:
• Trottinett
• diverse Schlüssel und Schlüsselanhänger
• Veloschloss
• Rucksack
• Zahnspange
• diverse Brillen
• diverse Kopfhörer
• diverser Schmuck
• Portemonnaie

Wenn einer dieser Fundgegenstände Ihnen gehört, kann dieser bis am 31. Mai 2024 beim Empfang der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Parterre, abgeholt werden.

Einwohnergemeinde Bolligen
Einwohnerdienste

Gemeindemitteilungen Bolligen

«Aktuelles aus dem Gemeinderat»

Gemeinderatsbeschluss vom 8. April 2024

Einzeln veröffentlicht als offizielle amtliche Bekanntmachung unter ePublikation.ch: 

> Meldungen > Gemeinde: Bolligen > Themen: Erlasse und Beschlüsse

• Hochbaukommission – Ersatzwahl

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Sonderabfallsammlung

Die diesjährige Sammlung von Sonderabfällen findet wie folgt statt:

Samstag, 4. Mai 2024 von 08.30 bis 11.30 Uhr 

Areal Kunz Transporte AG, Kirchstrasse 13 in Bolligen

Angenommen werden:
• Farben, Harze, Lacke, Leime, inklusive leere Behälter
• Lösungsmittel, wie Pinselreiniger, Sprit, usw.
• Abbeizmittel, wie chlorierte Lösemittel, usw.
• Holzschutzmittel, Imprägniermittel
• Säuren, Laugen (Entkalker)
• Fotochemikalien
• spezielle Reinigungsmittel
• Pflanzenschutzmittel, Herbizide
• Chemikalien
• Medikamente, Desinfektionsmittel
• Quecksilberthermometer
• Stoffe mit unbekannter Zusammensetzung.

Die Rückgabe ist für die Bevölkerung von Bolligen kostenlos.

Es wird kein Elektroschrott angenommen. Ausgediente Elektrogeräte können bei jeder beliebigen Verkaufsstelle kostenlos zurückgegeben werden.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Der Igel – von Stacheln, Schnecken und Winterschlaf 
Vortrag von Irene Weinberger
(Wildtierspezialistin Büro Quadrapoda, Bern)

Einladung zur öffentlichen Veranstaltung: Mittwoch, 1. Mai, 19.30 Uhr, im Reberhaus Bolligen

Wer kennt ihn nicht, den Igel mit seinen vielen Stacheln? Obschon er nachtaktiv ist, trifft man ihn ab und zu auf seinen Streifzügen durch die Gärten und Waldränder an. Ja, man kann sich eine Landschaft ohne Igel gar nicht vorstellen. Doch still und leise nehmen die Igelbestände hierzulande ab. In diesem Vortrag tauchen wir in die Welt des Igels und seiner Ansprüche an seine Umgebung ein. Referentin ist die Wildtierspezialistin Irene Weinberger.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Fachgruppe Natur und Landschaft

Gehölzunterhalt Worblen, entlang des Firmengeländes der Kablan AG 
Information zu den bevorstehenden Nachtarbeiten

In den Nächten vom 22. – 25. April 2024 finden die Unterhaltsarbeiten an den Bäumen/Sträuchern entlang der RBS-Bahnlinie statt. 

Sämtliche Gehölze zwischen der RBS-Bahnlinie und dem Firmengelände der Kablan AG müssen aus Sicherheitsgründen zurückgeschnitten werden. Da die Arbeiten die Bahnlinie tangieren, muss die Stromzufuhr der Fahrleitungen ausgeschaltet und die Schnittarbeiten entsprechend in der Nacht ausgeführt werden.

An den Nachtarbeiten wird die Firma Spahr GmbH aus Ersigen, Kablan AG Bolligen sowie Mitarbeiter der RBS und vom Werkhof Bolligen beteiligt sein.

Der Bahnverkehr wird durch die Unterhaltsarbeiten nicht eingeschränkt.

Leider lassen sich gewisse Lärmemissionen nicht vermeiden. Die am Gehölzunterhalt Beteiligten werden alles daransetzen, die Lärmbelastungen und Störungen so gering wie möglich zu halten.

Wir bitten die betroffenen Anwohnenden um Verständnis.

Benötigen Sie zusätzliche Auskünfte oder haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Stefan Zbinden, Projektleiter Tiefbau, per Anruf unter 031 924 70 36 zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

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