Das Büro der Bantiger Post ist aufgrund einer technischen Störung telefonisch bis auf Weiteres nicht erreichbar.

Einwohnergemeinde Bolligen

Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen

031 924 70 70
info@bolligen.ch

www.bolligen.ch

Evakuation im Talgut-Zentrum

Stellen Sie sich vor, Sie sind beim Einkaufen oder im Geschäft am Arbeiten und plötzlich erschallt der Feueralarm.
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Gemeindemitteilungen Bolligen

Gemeinde Bolligen: Schulstrukturen Oberstufe überprüfen

Information zur Überprüfung der Schulstrukturen am Oberstufenzentrum Eisengasse in Bolligen

Das Projekt zur Überprüfung des Schulmodells am OZE startete im Jahr 2024. Seither entwickeln Lehrpersonen und Schulleitung unter externer Leitung sowohl pädagogische wie organisatorische und zukunftsfähige Modelle für die Gemeinde Bolligen.

Für diesen Prozess wird bewusst genügend Zeit eingeplant, damit auch eine nachhaltige und tragfähige Lösung entstehen kann. Anschliessend wird ausgelotet, welche Modelle sowohl im Lehrpersonen-Kollegium wie auch in der Bevölkerung eine Chance auf breite
Akzeptanz haben. 

Die Elternräte werden im Oktober 2025 über die laufenden Arbeiten aus erster Hand informiert. Der Abschluss des schulinternen Modellsuche-Prozesses ist für den Frühling 2026 vorgesehen. Wir werden an dieser Stelle wieder informieren, sobald die nächsten Schritte anstehen.

Wenden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen zum Prozess gerne jederzeit an die Projektleitung M. Heinzer und L. Zjörien. E-Mail: info@schulegestalten.ch. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Abteilung Bildung und Kultur

Gemeindemitteilungen Bolligen

Kunz Transporte AG verabschiedet sich – Bolligen sagt Danke

Die Gemeinde Bolligen bedankt sich ganz herzlich bei der Firma Kunz Transporte AG für die vielen Jahre engagierter und verlässlicher Arbeit für unser Abfallwesen. Egal ob 6 Uhr morgens, bei Regen oder bei Schnee, die Kunz Transporte AG war (fast) jeden Tag für unsere Gemeinde unterwegs. Peter und Klaus Kunz sowie ihr Team haben mit grossem Einsatz und viel Herzblut dafür gesorgt, dass unsere Abfallentsorgung stets reibungslos funktionierte – dafür gebührt ihnen unser grosser Dank.

Das Team möchte sich nun mit folgenden Worten von der Bolliger Bevölkerung verabschieden:

«Auf Ende September stellen wir unseren Betrieb ein. Einerseits altershalber und anderseits aber auch, da eine passende Nachfolgeregelung nicht gefunden werden konnte.

Für die jahrelange angenehme Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Werkhof bedanken wir uns ganz herzlich.

Die vielen schönen Anerkennungen und interessanten Begegnungen mit der Bevölkerung werden uns fehlen.

In diesem Sinne, danke für alles!

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau 

Wasserversorgung für die Zukunft sichern: dieser November steht die grosse Umstellung an

Sauberes und sicheres Trinkwasser gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Gemeinde. Damit die Versorgung auch in Zukunft zuverlässig und den wachsenden Anforderungen entsprechend gewährleistet werden kann, modernisieren der Wasserverbund Region Bern (WVRB) und die Gemeinde Bolligen zurzeit das Trinkwassernetz in Bolligen. 

Wie Sie an den Baustellen der letzten Jahre, insbesondere in und um Habstetten, sicherlich bemerkt haben, waren intensive Bauarbeiten auf beiden Seiten notwendig. Nun befinden wir uns auf der Zielgeraden. 

Umstellung im November – Leitungsbrüche möglich
Die Inbetriebnahme der neuen Reservoire und die dafür notwendigen Anpassungen im Bolliger Netz sind für anfangs November 2025 geplant. Das genaue Datum wird auf www.bolligen.ch bekanntgegeben.

Trotz sorgfältiger Planung können bei der Umstellung im November Leitungsbrüche auftreten, da sich der Wasserdruck in verschiedenen Leitungsabschnitten ändert. Die WVRB AG und die Wasserversorgung Bolligen werden das Netz während der Umstellung engmaschig überwachen und bei Problemen umgehend reagieren. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis für die kommenden Arbeiten und für Ihre Geduld bei den zahlreichen Baustellen der vergangenen Jahre.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Reservoire Mannenberg und Stockeren werden verschiedene Versorgungszonen in Bolligen angepasst. Besonders betroffen ist die Versorgungszone Stockeren, wo sich die Druckverhältnisse deutlicher ändern werden.

Neue Druckverhältnisse in der Zone Stockeren

Das höher gelegene Reservoir Stockeren führt zu folgenden Druckänderungen:
• Unterhalb der Hubelgasse: Druckanstieg um rund 2,5 bar
• Oberhalb der Hubelgasse bis Dorfstrasse: Druckabfall um 4,5 bar

Alle Werte bleiben innerhalb der Norm und gewährleisten eine stabile Versorgung.

Was bedeutet das für Sie in der Versorgungszone Stockeren?
• In den meisten Haushalten bleibt alles wie gewohnt.
• Vorübergehende Trübungen durch gelöste Kalkablagerungen sind möglich, aber gesundheitlich unbedenklich.

• Reinigung der NEOPERL-Siebe und Duschbrausen wird empfohlen.

• Hausinterne Druckreduktionen sollten gewartet und bei Bedarf ersetzt werden,
um Schäden zu vermeiden.

Bei Fragen steht die Bauverwaltung Bolligen unter Tel. 031 924 70 30 zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Information bezüglich der asiatischen Hornisse

Vor über einem Jahr wurden Sie von Ihrer Gemeinde informiert, Beobachtungen der gebietsfremden, invasiven Asiatischen Hornisse schnellstmöglich auf www.asiatischehornisse.ch zu melden. Der Aufruf wurde gehört, über 50 Nester konnten entfernt werden. Für diese tatkräftige Unterstützung dankt Ihnen das INFORAMA herzlich. Um die Ausbreitung dieser Art weiterhin so gut wie möglich zu verlangsamen, ist der Kanton Bern erneut auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.

Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton. 

Wir bitten Sie, Ihrer Gemeinde Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform (www.asiatischehornisse.ch; WICHTIG: ohne Bindestrich) zu melden.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Zusammenarbeit!

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau 

Wahl Botti-Preis 2025: Abstimmung

Liebe Bolliger*innen

Machen Sie mit bei der Wahl der Botti-Preisträger*innen 2025. Sie können bis zu zwei Stimmen abgeben (analog der Anzahl ausgegebener Preise). Pro Mailadresse ist nur eine Abstimmungsteilnahme möglich.

Wählen können Sie zwischen dem 20. Sept. und 20. Okt. 2025 unter folgendem Link: 
www.bolligen.ch/wahl-botti.preis 

Die Preisübergabe findet statt anlässlich des Anlasses «BolligenBElebt» vom 5. November 2025, 19.30 Uhr, im Reberhaus Bolligen.

Der Anlass ist öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen.

Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen (LKS)
Gemeinderat Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Wasserleitung Schüracher: Vergabe Baumeister- und Sanitärarbeiten
Der Gemeinderat Bolligen hat an seiner Sitzung vom 08. September 2025 den Ersatz der Wasserleitung im Schüracher beschlossen. Die bestehende Leitung soll vor dem geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses im Schüracher 11 erneuert werden.

Ausgangslage und Notwendigkeit des Ersatzes
Die im Jahr 1955 erstellte Graugussleitung weist nach 70 Betriebsjahren deutliche Verschleisserscheinungen auf und muss aus folgenden Gründen ersetzt werden:

• Erschwerte Zugänglichkeit nach Neubau: Das projektierte Mehrfamilienhaus wird einen Abstand von lediglich zwei Meter zum Fussweg aufweisen, wodurch eine spätere Erneuerung der Wasserleitung erheblich erschwert und verteuert würde.

• Erreichen der technischen Lebensdauer: Die Leitung hat mit 70 Betriebsjahren nahezu die durchschnittliche Lebensdauer von Wasserleitungen von 80 Jahren erreicht.

• Leitungslecks: In den vergangenen zehn Jahren sind zwei Lecks in der bestehenden Leitung aufgetreten, was auf fortschreitenden Materialverschleiss hinweist.

Vergabeentscheid und Projektkosten
Der Gemeinderat hat folgende Vergaben beschlossen:

• Baumeisterarbeiten: Jetzer AG, Schnottwil

• Sanitärarbeiten: ALZ Installationen AG, Zollikofen

Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf CHF 112’000.00 inklusive MWST.

Die Sanierung der Strasse im betroffenen Bereich erfolgt erst nach dem Bau des Mehrfamilienhauses.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Abfallentsorgung: Ist die Beschriftung Ihrer Container noch lesbar?

Ab 1. Oktober 2025 übernimmt die Läderach Worb AG die Abfalllogistik in Bolligen. Damit alles reibungslos funktioniert ist es wichtig, dass bei den Abfallcontainern gut ersichtlich ist, welche Art von Abfall darin vorzufinden ist.  

Bitte überprüfen Sie deswegen, ob ihre Container (brennbarer Kehricht, Altpapier/Karton und Grüngut) mit Klebern für die passende Abfallfraktion gekennzeichnet und diese noch gut lesbar sind. 

Beispiel für einen gut lesbaren Kleber:

Kostenlos neue Kleber für Ihren Container bestellen
Haben Ihre Container noch keine Kleber oder sind diese nicht mehr lesbar? Dann können Sie diese während den Öffnungszeiten kostenlos bei der Gemeindeverwaltung abholen oder bis am 28. September 2025 auf folgender Seite bestellen: www.bolligen.ch/kleber-container

Haben Sie genügend Container?
Ab 1. Oktober 2025 treten in Bolligen verschiedene Änderungen in der Abfallwirtschaft in Kraft. Unter anderem wird im Kerngebiet Bolligen/Habstetten die Sammelfrequenz für den brennbaren Kehricht reduziert.

Der neue Abfallkalender (gültig vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025) wurde allen Haushalten bereits zugestellt und ist zudem jederzeit online unter www.bolligen.ch/abfall oder in der Bolligen App abrufbar.

Wir möchten Sie freundlich bitten, zu prüfen, ob Ihre vorhandenen Container für die an-
fallenden Abfallmengen ausreichen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Abfälle ohne Probleme entsorgt werden können.

Falls zusätzliche Container notwendig sind
Container in sämtlichen zulässigen Grössen und Farben können unter anderem bei folgenden Dienstleistern bezogen werden:

• Läderach Worb AG, Rubigenstrasse 97, 3076 Worb, Tel. 031 839 34 32,
Mail: info@laedtrans-worb.ch (Bestellformular und Preisliste unter: www.bolligen.ch/kleber-container)

• Landi Bolligen, Bolligenstrasse 92, 3065 Bolligen, Tel. 031 925 92 95,
Mail: info@landibolligen.ch (online oder im Laden zu beziehen)

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Gemeinsam sorgen wir für eine reibungslose und umweltfreundliche Abfallentsorgung in unserer Gemeinde.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau 

Gemeindemitteilungen Bolligen

Bahnhof Bolligen – Arealentwicklung
Inputveranstaltung vom 18. September 2025, 19.00 Uhr im Reberhaus Bolligen

Die Gemeinde Bolligen hat gemeinsam mit der LANDI Bolligen Genossenschaft und dem
Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) die Planungsarbeiten für die Entwicklung des Bahnhofareals aufgenommen. Basis bilden die von der Stimmbevölkerung gutgeheissene Zone mit Planungspflicht (ZPP) XII «Bahnhof West» und eine von den drei Grundeigentümerinnen unterzeichnete Vereinbarung. Ziel ist eine qualitätsvolle und zukunftsgerichtete Arealentwicklung mit vielfältigen Nutzungen, verbessertem öffentlichem Raum und sicherer Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden. 

Das direkt am Bahnhof Bolligen liegende Bahnhofareal stellt einen wichtigen kommunalen Entwicklungsschwerpunkt dar: Nebst neuem Wohnraum sollen hier dereinst auch Verkaufs- und Dienstleistungsnutzungen realisiert werden. Dank der hervorragenden Erschliessung bietet das Areal grosses Potenzial für eine attraktive Bebauung, einen aufgewerteten Bahnhofplatz und für optimierte Fussgängerströme. 

Zur Qualitätssicherung wird ein Wettbewerb in Form eines Studienauftrags nach SIA 143 mit vier interdisziplinär zusammengesetzten Planungsteams durchgeführt. Für eine qualitätsvolle, nachhaltige und bedürfnisgerechte Planung wollen die Planungspartner*innen die Öffentlichkeit frühzeitig einbeziehen. Die Hoffnungen, Befürchtungen, Ideen und Anliegen sollen bereits in den Studienauftrag einfliessen.

Alle Interessierte sind am Donnerstag, 18. September 2025 um 19.00 Uhr im Reberhaus, Kirchstrasse 9, 3065 Bolligen, zu einer öffentlichen Inputveranstaltung eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Angebote September – November 2025

Reformierte Kirchgemeinde Bolligen
Ende September wird Diakon Martin Arbenz pensioniert. Die Seniorenarbeit der Kirchgemeinde wird Sozialdiakonin Franziska Vogt weiterführen.

Seniorennachmittag: Mittwoch, 15. Oktober, 14.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen
«SÖND WILLKOMM!!!» Mit diesen Worten wird man im Appenzellerland herzlich begrüsst. Franziska Vogt, neue sozialdiakonische Mitarbeiterin, entführt Sie ins vielseitige Appenzellerland. Berge, Leute, Bräuche, Musik, Pantli, Hoseknöpf, … es gibt vieles zu entdecken. Anschliessend Zvieri. «Sönd willkomm, i freu mi sehr uf eu!!!»

Weitere Seniorennachmittage, jeweils am Mittwoch, 14.00 Uhr im Kirchgemeindehaus  19. November, 10. Dezember 
Detaillierte Beschreibungen auf der Gemeindeseite der Kirchenzeitung «reformiert» des jeweiligen Monats oder unter www.kirchebolligen.ch

Die Fachgruppe Altersfragen lädt zum  Senior*innen-Nachmittag mit Zvieri ein: Demenz in unserer Mitte – Digitale Welt: Überforderung in unserem Alltag – Gesundheits-/Bedürfniserhebung Bolligen – mit Blues & Boogie von «two by two» Dienstag, 25.11.2025, 14.00 Uhr,  Reberhaus Bolligen

Wiederkehrende Angebote 

Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch

Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
Auskunft: Pro Senectute, Region Bern, 031 359 03 03 

Jeden Dienstag, 08.45 – 09.45 oder 10.00 – 11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen, 
Pro Senectute Fit Gym (Turnen)
Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46 

Jeden Mittwoch, 19.00 – 20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal 
Turnen der Frauenriege 

Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21

Jeden Freitag Turnen der Männerriege, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
17.00 – 18.30 Uhr; Männer 75+, Auskunft Walter Hämmerli, 079 703 42 60
20.00 – 21.30 Uhr; Männer 60+, Auskunft Peter Kunz, 079 607 14 31

Jeden 1. Dienstag im Monat, 12.00 Uhr, Reberhaus Bolligen, Mittagstisch 60+

Frauenverein Bolligen, Anmeldung bis Donnerstag: Ruth Brönnimann, 079 393 83 27

Fit und geistig aktiv im Alter

Bewegung und Gedächtnistraining sind zentrale Bausteine für ein gesundes, selbstbestimmtes Leben im Alter!

Regelmässige körperliche und geistige Aktivität:

• Steigert die Lebenserwartung und senkt das Risiko für Krankheiten wie Herz-
Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Infektionskrankheiten oder Typ-2 Diabetes.

Verbessert das psychische Wohlbefinden und die kognitive Leistungsfähigkeit durch bessere Durchblutung und Sauerstoffversorgung des Gehirns.

Fördert guten Schlaf und hilft beim Erhalt eines stabilen Körpergewichts.

Stärkt Mobilität und Selbstständigkeit, schützt vor Stürzen und erhält wichtige Alltagsfähigkeiten.

Empfehlungen für körperliche Aktivität:

2,5 – 5 Stunden Ausdauerbewegung pro Woche (z.B. zügiges Gehen, Velofahren, Gartenarbeit).

2 oder mehr Tage pro Woche muskelkräftigende Übungen, idealerweise mit Gleichgewichtstraining (z.B. Kniebeugen, Treppensteigen, Übungen mit Bändern).

• Bewegung individuell anpassen – am besten klären Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, wie intensiv Sie trainieren dürfen.

Gedächtnistraining – Fitness für den Kopf:

Das Gehirn braucht regelmässige Herausforderungen, die problemlos in den Alltag inte-
griert werden können, z.B.:
• Neues lernen (z.B. Sprache, Umgang mit Internet oder Smartphone)
• Spiele, Rätsel, Denkaufgaben
• Gewohnheiten ändern (z.B. ohne Einkaufszettel einkaufen)

Fazit: Jede Bewegung zählt – körperlich wie geistig. Bleiben Sie aktiv, um fit, selbstständig und geistig rege zu bleiben.

Kontakt
Einwohnergemeinde Bolligen, Informationsstelle für Altersfragen, Martin Schmid, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen, 031 924 70 61, sozialdienste@bolligen.ch

Einwohnergemeinde Bolligen
Informationsstelle für Altersfragen

Quelle: https://www.prosenectute.ch/de/ratgeber/gesundheit

Selbständiges Ablesen der Wasserzähler

In den nächsten Tagen werden den Liegenschaftseigentümer*innen und Hausverwaltungen in der Gemeinde Bolligen die Meldekarten für das selbständige Ablesen der Wasserzähler versandt. Die Empfänger*innen dieser Karten sind gebeten, die darauf vermerkten Wasserzähler selber abzulesen und die ausgefüllten Karten bis spätestens 

30. September 2025

der Finanzverwaltung Bolligen zurückzusenden.

Sind Sie Eigentümer*in einer Liegenschaft, haben aber keine Ablesekarte erhalten? Dann melden sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch).

Für die Mithilfe besten Dank.

Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung

Bahnhof Bolligen – Arealentwicklung
Inputveranstaltung vom 18. September 2025, 19.00 Uhr,
im Reberhaus Bolligen

Die Gemeinde Bolligen hat gemeinsam mit der LANDI Bolligen Genossenschaft und dem Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) die Planungsarbeiten für die Entwicklung des Bahnhofareals aufgenommen. Basis bilden die von der Stimmbevölkerung gutgeheissene Zone mit Planungspflicht (ZPP) XII «Bahnhof West» und eine von den drei Grundeigentümerinnen unterzeichnete Vereinbarung. Ziel ist eine qualitätsvolle und zukunftsgerichtete Arealentwicklung mit vielfältigen Nutzungen, verbessertem öffentlichem Raum und sicherer Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden. 

Das direkt am Bahnhof Bolligen liegende Bahnhofareal stellt einen wichtigen kommunalen Entwicklungsschwerpunkt dar: Nebst neuem Wohnraum sollen hier dereinst auch Verkaufs- und Dienstleistungsnutzungen realisiert werden. Dank der hervorragenden Erschliessung bietet das Areal grosses Potenzial für eine attraktive Bebauung, einen aufgewerteten Bahnhofplatz und für optimierte Fussgängerströme. 

Zur Qualitätssicherung wird ein Wettbewerb in Form eines Studienauftrags nach SIA 143 mit vier interdisziplinär zusammengesetzten Planungsteams durchgeführt. Für eine qualitätsvolle, nachhaltige und bedürfnisgerechte Planung wollen die Planungspartner*innen die Öffentlichkeit frühzeitig einbeziehen. Die Hoffnungen, Befürchtungen, Ideen und Anliegen sollen bereits in den Studienauftrag einfliessen.

Alle Interessierte sind am Donnerstag, 18. September 2025 um 19.00 Uhr im Reberhaus, Kirchstrasse 9, 3065 Bolligen, zu einer öffentlichen Inputveranstaltung eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Gggfon – Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus: Erneuerung Leistungsvereinbarung 2026–2029
Gggfon wurde als Reaktion auf die wachsenden gesellschaftlichen Spannungen und den erstarkenden Rechtsextremismus ins Leben gerufen. Die Gemeinde Bolligen unterstützt gggfon seit über 20 Jahren. Als gggfon-Gemeinde profitieren die Einwohner*innen von Bolligen von vielfältigen Leistungen. Da die aktuelle Leistungsvereinbarung per Ende August 2025 ausläuft, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25. August 2025 die weitere Beteilung für den Zeitraum 2026–2029 genehmigt und stellt dafür einen jährlichen Betrag von CHF 1’300.00 im Budget ein. Der Jahresbericht 2024 ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.gggfon.ch/

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Seifenkistenrennen Stampachgasse 6. + 7. September 2025

Kommen Sie vorbei und unterstützen Sie die mutigen Fahrerinnen und Fahrer auf ihren waghalsigen Fahrten in ihren heissen Kisten!

Mit diesem Satz ist alles gesagt, was es auch zum diesjährigen Seifenkistenrennen an der Stampachgasse zu sagen gibt:
– motivierte und eifrige Kinder
– rasen in immer schnellerer Fahrt
– in ihren originellen und natürlich möglichst schnellen Kisten die Stampachgasse hinunter.

Nehmen Sie sich die Zeit und besuchen Sie die Rennen. Feuern Sie die Fahrerinnen und Fahrer an. Treffen Sie sich mit anderen Familien und Freunden. Geniessen Sie die spezielle Atmosphäre. Nutzen Sie die Verpflegungsangebote!

Programm:
Samstag, 06. September:
10.00 Uhr : Probelauf
bis ca. 16.30 Uhr : 3–4 Rennläufe

Sonntag, 07. September: 
10.00 Uhr : Start Rennläufe
15.00 Uhr : spätestens letzter Lauf, Siegerehrung

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer und auf spannende und unterhaltsame Rennen.

OK Seifenkistenrennen
Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Anmeldung freiwilliger Schulsport in Bolligen
Schuljahr 2025/2026 

Ab sofort und bis zum 12.09.2025 können Sie Ihr Kind wieder für den freiwilligen Schulsport anmelden.

Informationen und Anmeldung: https://www.bolligen.ch/schulen/freizeitangebote/freiwilliger-schulsport/index.php

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

BolligenBElebt: Vergabe des Bottipreises – Ehrung verdienstvoller Bolliger*innen
Konzept 2025–2028

Der Bottipreis bleibt auch in der neuen Legislatur eine wichtige Auszeichnung für besonderes Engagement in Bolligen. Der Anlass findet weiterhin Ende Oktober oder Anfang November statt und wird wie bisher musikalisch umrahmt sowie gemeinsam mit dem Empfang der Vereine durchgeführt, die an eidgenössischen Festen teilgenommen haben. Auch die Bevölkerung bleibt aktiv an der Preisvergabe beteiligt. Neu wird der Anlass gestrafft und moderner gestaltet. Die Kategorien entfallen, wodurch mehr Flexibilität bei der Auswahl der Preisträger*innen entsteht – Vielfalt ist dennoch weiterhin ein Ziel. Der Nominierungsprozess wird klarer strukturiert und öffnet sich zusätzlich für Vorschläge aus Verwaltung und Politik. Die Auswahl erfolgt durch eine Fachgruppe, die finale Abstimmung über die Gewinner*innen durch die Bevölkerung. Die Bekanntgabe erfolgt neu erst am Anlass «BolligenBElebt».

Mit kleinen, gezielten Anpassungen bleibt der Bottipreis ein lebendiger und bedeutungsvoller Teil des Gemeindelebens – nun in einem zeitgemässen Rahmen.

Gemeindearchiv: Bewirtschaftung Archiv durch archivdaten.ch GmbH
Aufgrund der Komplexität des Gemeindearchivs Bolligen ist man überzeugt, dass die externe Bewirtschaftung eine hilfreiche Entlastung anbietet. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund den Dienstleistungsvertrag für die Bewirtschaftung mit archivdaten.ch GmbH genehmigt. Zurzeit befindet sich das Zwischenarchiv noch im UBS-Gebäude. Dieses soll aufgrund des schlechten Zustands des UBS-Gebäudes, ins Gemeindehaus überführt werden. Die Arbeiten können durch den Dienstleistungsvertrag gedeckt werden und benötigen keinen zusätzlichen Kredit.

Bolligen entwickelt Zukunftsbilder für eine klimaangepasste Landschaft
Die Gemeinde Bolligen wurde im Rahmen des Projekts der IG Grünes Band für das
Pionierprojekt «Klimawandel – Landschaften nachhaltig gestalten (KLANG)» der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL ausgewählt. Ziel ist es, die Auswirkungen des Klimawandels sichtbar zu machen und Wege für eine klimaresiliente Entwicklung aufzuzeigen. Anhand von Fotos und erzählerischen Szenarien werden Veränderungen in Landwirtschaft, Siedlungs- und Erholungsräumen dargestellt. Die Bildauswahl berücksichtigt sowohl den Siedlungsraum mit der Kirche als Wahrzeichen wie auch den ländlichen Raum mit Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Zwei Szenarien werden gegenübergestellt: ein reaktives mit minimalen Anpassungen sowie ein proaktives mit vorausschauenden Massnahmen wie Begrünung und erneuerbaren Energien. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von CHF 10’000.–.

UBS-Gebäude, Bolligenstrasse 94: Kündigung Bankomat sowie Parkplatz
per 31. Januar 2026

Die UBS hat den Mietvertrag für den Bankomat an der Bolligenstrasse 94 per 31. Januar 2026 gekündigt. Der Bankomat wird voraussichtlich noch bis Ende 2025 zur Verfügung stehen (Änderungen vorbehalten).

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Abfallentsorgung in Bolligen: Änderungen auf 1. Oktober

Vor einigen Monaten haben Sie einen Flyer mit Informationen über die Änderungen im Abfallwesen ab dem 1. Oktober 2025 erhalten. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens haben sich die Vorbereitungen auf diese Änderungen leider verzögert. Wir können Sie daher erst jetzt erneut informieren und entschuldigen uns für die dadurch entstandenen Unsicherheiten.

Wer transportiert künftig meinen Abfall?
Die Entsorgungslogistik für die meisten Abfallfraktionen wurde über viele Jahre hinweg von der Kunz Transporte AG zuverlässig übernommen – eine Zusammenarbeit, die stets sehr geschätzt wurde. Da keine Nachfolgelösung besteht, wurden die Logistikleistungen neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Oktober 2025 übernimmt nun die Läderach Worb AG diese Dienstleistungen.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Oktober auf einen Blick:

Brennbarer Kehricht und Sperrgut:
Kerngebiet Bolligen & Habstetten: Brennbare Abfälle und Sperrgut werden neu einmal wöchentlich, jeweils am Freitag, abgeholt.
– Bitte stellen Sie den brennbaren Kehricht am Abholtag bis 6 Uhr bereit.
– Da die Abholung künftig in der ganzen Gemeinde am selben Tag erfolgt, kann
es zu späteren Abholzeiten kommen.

Grüngut und Speisereste:
– In den oberen Gemeindegebieten (Bantigen, Ferenberg, Flugbrunnen und Geristein) wird ab dem 1. Oktober 2025 neu auch Grüngut separat gesammelt und in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
– Grüngut und Speisereste werden nur in Normcontainer (EN 840) oder gebündelt mit abbaubarer Schnur (max. 1.50 m lang und max. 18 kg schwer) mitgenommen.
– Neuer Sammeltag Grüngut: Sowohl im Kerngebiet als auch in den oberen
Gemeindegebieten ist der Sammeltag neu der Montag (März–Nov: wöchentlich, Dez–Feb: alle 2 Wochen).

In den kommenden Wochen erhalten Sie den Abfallkalender für Oktober bis Dezember 2025 per Post. Er wird auch jederzeit in der App und auf der Website der Gemeinde Bolligen abrufbar sein.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Kalender und helfen Sie mit, eine effiziente und umweltfreundliche Abfallwirtschaft mitzugestalten. 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Neu- und Ersatzbeschaffung von Containern
– Container in sämtlichen zulässigen Grössen und Farben können unter folgender Adresse vergünstigt bestellt werden:
– Läderach Worb AG, Rubigenstrasse 97, 3076 Worb, Tel. 031 839 34 32,
E-Mail: info@laedtrans-worb.ch     

Häckseldienst: 3. bis 11. November 2025 – jetzt anmelden
– Auch dieses Jahr wird wieder ein Häckseldienst angeboten
– Je Haushalt sind 20 Minuten kostenlos; bei Landwirtschaftsbetrieben sind 60 Minuten kostenlos.
– Anmeldung bis spätestens 29. Oktober 2025 unter: bolligen.ch/anmeldung-haeckseldienst

Fragen und Kontakt
Für Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung:
– Telefon: 031 924 70 30
– E-Mail: bauverwaltung@bolligen.ch

Gemeindemitteilungen Bolligen

BolligenBElebt – Bottipreis

Liebe Bolligerinnen und Bolliger

Am 5. November 2025 findet der Anlass BolligenBElebt statt. Dabei wird der Bottipreis vergeben. Mit dem Start einer neuen Legislatur wird auch das Vergabekonzept leicht angepasst.

– Weiterhin sollen zwei Preise pro Jahr vergeben.

– Die Vergabe ist nicht mehr an eine Kategorie gebunden!

– Bevölkerung, Kommissionen und Gemeinderat können Nominationen
für aus ihrer Sicht verdienstvoller Bolliger*innen einreichen.

– Die Ressortvorsteherin und das Team LKS bestimmen maximal 6 nominierte Einzelpersonen oder Gruppierungen, die zur Wahl vorgeschlagen werden.

– Die Nominationen werden auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet und zur Wahl gestellt.

– Die Gewinner*innen werden am Anlass BolligenBElebt bekannt gegeben.

Bitte helfen Sie uns bei der Nomination!
Sicher gibt es in Bolligen wohnhafte Personen und Gruppierungen, die sich in besonderer Weise ausgezeichnet haben und den Bottipreis 2025 verdienen. Bis zum 05. September 2025 können Sie Ihre Nominationen, als Mail (lks@bolligen.ch), telefonisch (031 924 70 25) oder schriftlich an das Lokale Kultur- und Sportnetz (Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen) einreichen. 

Ihre Nomination enthält:

– Name der Person/Gruppe/Verein, die nominiert werden soll
– Begründung der Nomination
– Name der/des Absenders*in der Nomination

Vielen Dank und herzlich willkommen am öffentlichen Anlass von BolligenBElebt vom 5. November 2025 ab 19.30 Uhr im Reberhaus Bolligen.

Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen (LKS)
Gemeinderat Bolligen

Belagseinbau Brunnenhofstrasse Bolligen

Brunnenhofstrasse 1
Vom 25. bis 27. August 2025
werden in der Brunnenhofstrasse 35c Erdsonden gebohrt. Aus diesem Grund muss die Strasse zwischen Kreuzung Schüracher / Brunnenhofstrasse Richtung Ittigen bis Brunnenhofstrasse 37 gesperrt werden. Die Durchfahrt mit Velo und das Durchgehen für Fussgänger ist immer gewährleistet.

Brunnenhofstrasse 2
Ab 28. August 2025 werden Planiearbeiten von Brunnenhofstrasse 19 – Kreuzung Schür-
acher/Brunnenhof erstellt. Der Belagseinbau ist auf den 03. September 2025 vorgesehen.

In dieser Zeit können die Fahrzeuge aus Schüracher und Haldenacker über die Brunnenhofstrasse Richtung Ittigen aus- und einfahren. Alle Grundstücke von Brunnenhofstrasse 19 bis Brunnenhofstrasse 33 können in dieser Zeit nicht zum Grundstück zufahren.

Von der Kreuzung Schüracher-/Brunnenhofstrasse wist der Belagseinbau auf den 04. September 2025 vorgesehen. 

Der Weg zwischen Musterplatz und Brunnenhofstrasse erhält am 05. September 2025 einen neuen Belag. Je nach Witterung können die Einbautage noch kurzfristig verschoben werden.

Da die Zufahrten zu den einzelnen Gebäuden am Einbautag nicht möglich ist, bitten wir die Anwohner, im Bereich des Kirchgemeindesaales und Parkplätze Schulhaus zu benutzen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau 

Hundetaxe 2025

Die Einwohnergemeinde Bolligen erhebt gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes eine Hundetaxe. Für jeden in der Gemeinde Bolligen gehaltenen Hund wird eine jährliche Abgabe entrichtet. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2025 Fr. 100.– pro Tier. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag älter ist als sechs Monate.

Mitte August 2025 haben wir allen Personen, deren Hund registriert ist, die Rechnung der Hundetaxe zugestellt. Besitzen Sie einen Hund, haben aber keine Rechnung erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail hundeverwaltung@bolligen.ch) und lassen Sie Ihren Vierbeiner registrieren.

Bei vollendeter oder versuchter Hinterziehung von Hundetaxen wird nach Art. 16
des kantonalen Hundegesetzes eine Busse bis
Fr. 5’000.– verfügt.

Bolligen, August 2025

Einwohnergemeinde Bolligen
Finanzverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Dr Bolliger Botti 2025

Am 6. November 2025 findet der Anlass BolligenBElebt statt. Dabei wird der Bottipreis vergeben. Mit dem Start einer neuen Legislatur wird auch das Vergabekonzept leicht angepasst.

  • Weiterhin sollen zwei Preise pro Jahr vergeben werden.
  • Die Vergabe ist nicht mehr an eine
    Kategorie gebunden!
  • Bevölkerung, Kommissionen und
    Gemeinderat können Nominationen
    für aus ihrer Sicht verdienstvoller Bolliger*-innen einreichen.
  • Die Ressortvorsteherin und das Team LKS bestimmen maximal 10 nominierte Einzelpersonen oder Gruppierungen, die zur Wahl vorgeschlagen werden.
  • Die Nominationen werden auf der
    Homepage der Gemeinde aufgeschaltet und zur Wahl gestellt.
  • Die Gewinner*innen werden am Anlass BolligenBElebt bekannt gegeben.

Bitte helfen Sie uns bei der Nomination!
Sicher gibt es in Bolligen wohnhafte Personen und Gruppierungen, die sich in besonderer Weise ausgezeichnet haben und den Botti-preis 2025 verdienen. Bis zum 5. September 2025 können Sie Ihre Nominationen, als Mail (lks@bolligen.ch), telefonisch an (031 924 70 25) oder schriftlich an das Lokale Kultur- und Sportnetz (Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen) einreichen. 

Ihre Nomination enthält:

  • Name der Person/Gruppe/Verein, die nominiert werden soll.
  • Begründung der Nomination
  • Name der*des Absenders*in der Nomination

Vielen Dank und herzlich willkommen am -öffentlichen Anlass von BolligenBElebt vom 6. November 2025 ab 19.30 Uhr im Reberhaus Bolligen.

Lokales Kultur- und Sportnetz Bolligen (LKS)
Gemeinderat Bolligen

Altmetall-Abfuhr in Bolligen am 21. August – gebührenfrei und umweltfreundlich

Altmetall wie alte Pfannen, Metallmöbel oder Werkzeuge gehört nicht in den Kehricht. Es ist ein wertvoller Rohstoff und kann recycelt werden. Deshalb sammelt die Gemeinde Bolligen Altmetall separat und ohne zusätzliche Gebühren.

Warum gebührenfrei?
Gemäss Empfehlung des Kantons Bern erfolgt die Entsorgung von Altmetall als Service der Gemeinde. Gebührenmarken sind dafür nicht erforderlich. 

So wird Altmetall dem Stoffkreislauf zurückgeführt und trägt zur Ressourcenschonung bei.

Was gehört ins Altmetall?

  • Pfannen, Töpfe, Besteck
  • Metallrahmen
  • Metallmöbel, Gestelle, Gitter
  • Werkzeuge und andere Metallgegenstände

Was gehört nicht hinein?

  • Elektrogeräte (bitte separat entsorgen)
  • Spraydosen oder Druckbehälter
  • Batterien und Akkus

Wie bereitstellen?

  • Gut sichtbar am Strassenrand, nicht im Kehrichtsack
  • Lose oder in einer offenen Kiste
  • Befreit von Fremdstoffen (bspw. Felgen ohne Pneus)
  • Max. 25 kg und max. 1.5 m lang

Nächste Holsammlung:
Donnerstag, 21. August – bitte bis 06:00 Uhr bereitstellen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Pilzkontrolle

Beachten Sie bitte den Hinweis unter «Ostermundigen».

Bundesfeier 2025 in Habstetten
Freitag, 1. August 2025

Der Gemeinderat Bolligen, der Dorfverein Habstetten und die Musikgesellschaft Habstetten laden Sie herzlich ein zur Bundesfeier 2025.

ab 18.00 Uhr

  • Festwirtschaft auf dem grossen Parkplatz beim Restaurant Linde in Habstetten

20.30 Uhr

  • Musikalische Eröffnung
    Musikgesellschaft Habstetten
  • Begrüssung
    Catherine Meyer, Vize-Gemeindepräsidentin
  • 1. August Ansprache
    Aline Trede, Nationalrätin
    gemeinsames Singen der Landeshymne
    in Begleitung der Musik-gesellschaft Habstetten
    Fackelzug und Anzünden des Höhenfeuers
    Musikalischer Abschluss des offiziellen Teils
    durch Musikgesellschaft Habstetten

bis ca. 23.30 Uhr

  • Gemütliches Beisammensein

Abfallentsorgung Bundesfeiertag (1. August)

Am Freitag, 1. August 2025 findet keine Abfallentsorgung für brennbaren Kehricht statt. 

Die nächste Sammlung findet gemäss Abfallkalender am Dienstagvormittag, 5. August 2025 (Bolligen und Habstetten) respektive am Freitagnachmittag, 8. August 2025 (obere Gemeindegebiete inkl. Flugbrunnen) statt.

Bauverwaltung Bolligen
Tiefbau

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

«Bottisgrab» bleibt am bisherigen Standort
Im Zusammenhang mit einem möglichen Ausbau der Autobahn wurde die Verlegung des «Bottisgrabs» bereits seit längerer Zeit angestrebt. Nach der Ablehnung des Autobahnausbaus durch das Schweizer Stimmvolk, hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Bolligen gekündigt. Der Bund hätte die Kosten für die Verlegung übernommen, wenn die Autobahn tatsächlich ausgebaut worden wäre. Das «Bottisgrab» verbleibt somit unverändert am bisherigen Standort neben der A1. Der Gemeinderat wird in der Folge auch die Vereinbarung mit der Burgergemeinde Bern über einen möglichen neuen Standort kündigen. Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe – die zwischenzeitlich aufgelöst wurde – für das Engagement und die wertvolle Mitwirkung.

Schulsozialarbeit: Erhöhung Stellenetat
Da der Schulsozialarbeit Stellenprozente fehlen, können diese zurzeit nur noch die schwerwiegenden Fälle betreuen und die Lehrper-sonen müssen die weniger schwerwiegenden Fälle führen. Zur Prävention kann die Schulsozialarbeit keine Massnahmen treffen.

Dazu bräuchte es mehr Stellenprozente. Die Zunahme der Fälle kann nicht abschliessend erklärt werden, jedoch haben die Schüler*innenzahlen zugenommen und die Akzeptanz der Schulsozialarbeit ist gestiegen. Aus diesem Grund stimmte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 auf das Kalenderjahr 2026 der Erhöhung der Stellenprozente für die Schulsozialarbeit von 40% zu.

Offene Kinder- und Jugendarbeit: Zusammenarbeitsvertrag mit Ostermundigen
Der Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Ittigen betreffend offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wurde per Ende 2022 gekündigt. Aufgrund dessen hat Bolligen bei der Gesundheits-, Sicherheits- und Integra-tionsdirektion des Kantons Bern ein Gesuch für eine Ausnahmeermächtigung für die Führung einer eigenständigen OKJA, trotz zu geringer Grösse der Gemeinde, eingereicht. Die Ausnahme wurde für einen bestimmten Zeitraum genehmigt. Zur Weiterführung der OKJA hat Bolligen mit der Gemeinde Ostermundigen Kontakt aufgenommen. Der Zusammenarbeitsvertrag mit Ostermundigen wurde nun an der Gemeinderatssitzung genehmigt. 

Regionales Veloverleihsystem «Velo Region Bern»: Beitritt inkl. Finanzierungskredit
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 den Beitritt zum regionalen Veloverleihsystem «Velo Region Bern» beschlossen. In Bolligen sind 2 Stationen vorgesehen, eine beim Bahnhof RBS und eine weitere beim Reberhaus. Für den Aufbau und Betrieb der notwendigen Infrastruktur hat der Gemeinderat einmalige Investitionskosten von CHF 22’000.00 sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben von CHF 8’000.00 für eine Laufzeit von acht Jahren (2026–2033) genehmigt. Mit dem Beitritt setzt Bolligen ein Zeichen für eine nachhaltige Entwicklung und moderne Verkehrsplanung. Die regionale Zusammenarbeit wird gestärkt und der umweltfreundliche Individualverkehr gefördert. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste können voraussichtlich ab Januar 2026 von einem unkomplizierten Zugang zu den beliebten Leihvelos profitieren.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

29. Juli: Sperrung Habstettenstrasse für Belagseinbau

Ab dem 28. Juli wird in der Habstettenstrasse zwischen dem Kindergarten Bodenacker und dem Fussgängerstreifen Dorfstrasse der neue Deckbelag eingebaut. Der Deckbelag ist dabei der obere Teil des Strassenbelags.

Betroffener Abschnitt auf der Habstettenstrasse:

Termine
Die Bauarbeiten dauern gesamthaft voraussichtlich 2–3 Tage. Die Vollsperrung ist dabei für Dienstag, den 29. Juli 2025 vorgesehen. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen verschieben sich die Arbeiten und die Sperrung auf den Mittwoch, den 30. Juli 2025.

Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmende

  • Der Strassenabschnitt ist während der eintägigen Sperrung vollständig für den Autoverkehr gesperrt.
  • Fussgänger*innen/Velofahrer*innen können die Baustelle über das Trottoir passieren oder alternative Routen wählen.
  • Der Busverkehr wird umgeleitet: Der Bus fährt nur noch bis zum Restaurant Rössli, wendet dort und fährt über die Dorfstrasse/Krauchthalstrasse zurück zum Bahnhof. Die Bushaltestelle Reckholtern wird während der Sperrung nicht bedient.

Wir wünschen Ihnen schöne Sommertage und bedanken uns für Ihre Geduld.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau

Bundesfeier 2025 in Habstetten
Freitag, 1. August 2025

Der Gemeinderat Bolligen, der Dorfverein Habstetten und die Musikgesellschaft Habstetten laden Sie herzlich ein zur Bundesfeier 2025.

ab 18.00 Uhr

  • Festwirtschaft auf dem grossen Parkplatz beim Restaurant Linde in Habstetten

20.30 Uhr

  • Musikalische Eröffnung
    Musikgesellschaft Habstetten
  • Begrüssung
    Catherine Meyer, Vize-Gemeindepräsidentin
  • 1. August Ansprache
    Aline Trede, Nationalrätin
  • gemeinsames Singen der Landeshymne
    in Begleitung der Musik-gesellschaft Habstetten
  • Fackelzug und Anzünden des Höhenfeuers
  • Musikalischer Abschluss des offiziellen Teils
    durch Musikgesellschaft Habstetten

bis ca. 23.30 Uhr

  • Gemütliches Beisammensein

Gemeindemitteilungen Bolligen

Sanierung RBS-Bahnübergang Bolligen – Ersatzverkehr auf der S7 vom 25. bis 27. Juli 2025

Wichtige Information für Reisende über «Bolligen, Bahnhof»: 
Infolge der Sperrung des Bahnübergangs kann der Bahnhof Bolligen von den Ersatzbussen tagsüber von 05.00 bis 20.15 Uhr nicht bedient werden. Als Ersatz werden die Buslinien 46 und 47 von «Bolligen, Bahnhof» bis nach «Ittigen, Bahnhof» verlängert. 


 Reisende ab «Bolligen, Bahnhof» in Richtung Bern
Reisende in Richtung Bern benützen ab «Bolligen, Bahnhof» die Buslinien 46 oder 47 und steigen in «Ittigen, Bahnhof» auf die Linie S7 um.

• Reisende ab «Bolligen, Bahnhof» in Richtung Worb Dorf
Reisende in Richtung Worb Dorf benützen ab «Bolligen, Bahnhof» die Buslinien 46 oder 47 bis «Ittigen Bahnhof» und steigen dort in die Ersatzbusse (EV) in Richtung Boll-Utzigen um. Zwischen Boll-Utzigen und Worb Dorf verkehren die Züge der Linie S7 alle 15 Minuten.

• Reisende aus Richtung Bern oder Worb Dorf nach «Bolligen, Bahnhof»
Reisende nach «Bolligen, Bahnhof» benützen ab «Ittigen, Bahnhof» die Buslinien 46 oder 47. 

Der Fahrplan ändert sich teilweise. Der Online-Fahrplan ist angepasst. 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Online-Fahrplan über Ihre Verbindung – und planen Sie mehr Reisezeit ein. Der RBS empfiehlt, eine frühere Verbindung zu benützen. 

Detaillierte Informationen finden Sie unter: rbs.ch/ev

Der RBS bittet um Verständnis und wünscht eine gute Fahrt!

Detektiv-Trail Bolligen – das etwas andere Sommervergnügen

Der seit April 2025 in Bolligen eröffnete Detektiv-Trail wird schon gut besucht! 
Detektiv-Trails sind eine Schatzsuche, verbunden mit Rätseln für Familien, Schulen, Paare, Vereine und Firmenausflüge. 

Die Detektiv-Trails sind ein Rätsel-erlebnis für Familien, Vereine, Paare, Schulen und Firmenausflüge und damit gleichermassen für Kinder und Erwachsene konzipiert. Die Detektiv-Trails kosten CHF 9.– pro Person, Preisreduktionen gibt es ab 4 und 11 Personen. Spontan online unter www.detektiv-trails.ch buchen und gleich per Web-App oder mit der PDF-Version auf die Pirsch.

Neu kann der Detektiv-Trail während den ordentlichen Öffnungszeiten auch an den Schaltern der Gemeindeverwaltung an der Flugbrunnenstrasse 16 gebucht werden!

Der Detektiv-Trail Bolligen startet auf dem Sternenplatz und führt auf einer Rundwanderung von ca. 5,5 km wieder zurück ins Dorfzentrum. Aufgrund der Wegbeschreibungen auf der Detektiv-Trail-Karte und mit Hilfe von Rätselaufgaben, die durch Hinweise am jeweiligen Ort gelöst werden können, begeben sich die Teilnehmenden auf eine Schnitzeljagd. 

Am Ende der Route wartet eine verschlossene Schatztruhe. Dort angekommen, berechnen die Detektive einen Lösungscode, welcher aus den Lösungen der einzelnen Rätsel ermittelt werden kann. Ist der Code richtig, öffnet sich die Schatztruhe und die Teilnehmenden dürfen ein kleines Präsent auswählen.

Viel Spass auf der spannenden Schatzsuche mit vielen interessanten Rätseln!

Einwohnergemeinde Bolligen
Lokales Kultur- und Sportnetz (LKS)

Gemeindemitteilungen Bolligen

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Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Herbst 2025

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Gemeindemitteilungen Bolligen

Neuerung bei der Rücknahme der Kunststoffsammelsäcke

Ab dem 1. Juli 2025 werden offiziell lizenzierte Sammelsäcke für Haushaltkunststoffe kostenlos entgegengenommen – unabhängig vom Anbieter oder Verkaufsort der Säcke.

Mit dieser neuen Regelung erhöht sich der Komfort für die Bevölkerung deutlich: Neu können die Sammelsäcke an rund 1’000 Sammelstellen in der ganzen Schweiz abgegeben werden.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Sammelstellen finden Sie unter: www.sammelsack.ch

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Schulraumplanung; Begleitung Planerwahlverfahren – Kredit in Höhe von CHF 135’000.00
Zur Begleitung und Unterstützung im Planerwahlverfahren hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2025 einen Kredit in Höhe von CHF 135’000.00 genehmigt. Für die Begleitung wurde die Emch + Berger ImmoConsult AG beauftragt. Zur Hauptaufgabe der Emch + Berger ImmoConsult AG gehört die Projektführung und Unterstützung der Bauherrschaft.

Schulraumplanung; Ausschreibung Generalplanerteam – Eignungs- und Zuschlagskriterien
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Weisung öffentlicher Beschaffung der Gemeinde Bolligen müssen Ausschreibungen, welche die vorgegebenen Schwellenwerte übersteigen, dem Gemeinderat als Antrag vorgebracht werden. Zur Erweiterung der Primarschulanlage Lutertal hat der Gemeinderat die Eignungs- und Zuschlagskriterien für die Generalplaner-
ausschreibung genehmigt.

Verwaltungsgebäude; Akustikmassnahmen – Nachkredit in Höhe von CHF 34’000.00
Aufgrund der schlechten akustischen Begebenheiten im neuen Verwaltungsgebäude, wurden Nachhall-Messungen durchgeführt. Die Ergebnisse ergaben, dass die Messresultate deutlich über den gesetzlichen Anforderungen liegen und den Arbeitsschutz nicht einhalten. Zur Umsetzung von Schallschutzmassnahmen hat der Gemeinderat einen Nachkredit in Höhe von CHF 34’000.00 genehmigt.

Feuerwehrmagazin; Brandmeldeanlage – Nachkredit in Höhe von CHF 32’000.00
Im neuen Feuerwehrmagazin, welches in den Jahren 2019–2020 gebaut wurde, wurde aus Kostengründen keine Brandmeldeanlage installiert. Der Betrag für die Umsetzung war im Budget 2026 eingestellt. Aufgrund eines Vorfalls wurde ersichtlich, dass eine Brandmeldeanlage bereits jetzt erforderlich ist. Aus diesem Grund wurde ein Nachkredit von CHF 32’000.00 gesprochen. 

Friedhof Bolligen
Das Becken, ein markantes Element der Aufbewahrungshalle auf dem Friedhof Bolligen, weist Schäden auf und müsste ersetzt oder saniert werden. Die geschätzten Kosten für die notwendigen Arbeiten belaufen sich auf rund CHF 23’000.00. Die Hochbaukommission hat empfohlen, vorläufig auf Reparatur- oder Sanierungsarbeiten zu verzichten.

Feuerwehr
Erfolgreiche Einsatzübung im Gebiet Bantigen: An zwei intensiven Wochenenden haben die Feuerwehren aus Bern, Bolligen, Ostermundigen, Köniz, Ittigen sowie Allmendingen-Muri-Gümligen ihre Kräfte im Gebiet Bantigen gebündelt. Ziel der Übung war es, das bestehende Waldbrand- und Wassertransportkonzept praxisnah zu testen und gezielt weiterzuentwickeln. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit aller Beteiligten sind wir nun noch besser auf mögliche Waldbrandszenarien vorbereitet. Ein grosser Dank gilt
allen engagierten Feuerwehrangehörigen sowie der Kantonspolizei Bern, der Gebäudeversicherung Bern und dem Rettungsdienst für ihre wertvolle Unterstützung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Herbst 2025

Gemeindemitteilungen Bolligen

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2025

170 Stimmbürger*innen oder 3.8% von insgesamt 4’431 Stimmberechtigten waren anwesend.

1. Rechnung 2024 – Genehmigung
Die Jahresrechnung 2024 mit den folgenden Zahlen wurde genehmigt:

Gesamthaushalt
Aufwandüberschuss, CHF -62’493.92

Allgemeiner Haushalt
Ergebnis ausgeglichen, CHF 0.00

SF Wasserversorgung
Ertragsüberschuss, CHF 58’762.55

SF Abwasserentsorgung
Aufwandüberschuss, CHF -23’667.44

SF Abfallentsorgung
Aufwandüberschuss, CHF -97’589.03

2. Arealentwicklung Bahnhof Bolligen – Genehmigung Planungskredit und Entnahme Spezialfinanzierung 
Planungsmehrwertausgleich
Der Planungskredit von CHF 240’000.00 inkl. MWST für die Arealentwicklung Bahnhof Bolligen zur Durchführung eines Studienauftrags sowie zur Ausarbeitung der Überbauungsordnung wurde genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch die Entnahme aus der «Spezialfinanzierung Planungsmehrwert». Der Gemeinderat wurde mit dem Vollzug und dem Abschluss der Planungsvereinbarung beauftragt.

Fakultatives Referendum (Art. 11a Gemeindeverfassung Bolligen GEB)
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Bekanntmachung eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen.

Protokollauflage (Art. 48 GEB)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Einwohnergemeinde Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Hallenbad Bolligen: kurzzeitige Schliessung wegen Sanierung

Das Hallenbad Bolligen muss in der Zeit von 

Montag, 28. Juli bis und mit Sonntag, 3. August 2025 geschlossen bleiben.

Grund für die vorübergehende Schliessung sind staubintensive Arbeiten im Bereich Office/Kasse der Bademeister. Damit keine weiteren Schäden entstehen, müssen die Arbeiten möglichst bald durchgeführt und der betroffene Bereich staubfrei abgeriegelt werden.

Ab dem 04. August steht Ihnen das Hallenbad wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Ressort Bildung und Kultur, Hallenbad und Bauverwaltung

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Organisationsentwicklung

Schwerpunktthemen dieser Legislatur:
«Zukunftsorientiert, bürgernah, effizient: Wir entwickeln die Gemeindeverwaltung Bolligen gemeinsam weiter». Basierend auf diesem Leitsatz entwickelt die Gemeinde die Verwaltung in der Legislatur 2025–2028 weiter.

Fünf Schwerpunkte:
Der Gemeinderat hat an der Klausur den Projektauftrag zur Organisationsentwicklung zur Kenntnis genommen. Im Fokus stehen in dieser Legislatur die folgenden Themen:

1. Umsetzung neues Führungsmodell
2. Aufgaben, Abteilungen, Ressorts, Kommissionen und Fachgruppen
3. Digitalisierung, Prozesse und Qualitätsmanagement
4. Kultur
5. Anpassung Gemeindeverfassung Bolligen, Organisationsverordnung und übrige Erlasse

Nächste Schritte:
Die Gemeinde prüft derzeit, welche Arbeiten externe Fachkräfte übernehmen sollen. Je nach Umfang der benötigten Mittel wird der Gemeindeversammlung im November 2025 ein entsprechender Kredit beantragt. 

Projekte Wasserversorgung: Druckstufenanpassung Vergabe Baumeister- und Sanitärarbeiten

Der Gemeinderat hat die finanziellen Mittel für weitere Projekte zur Anpassung des
kommunalen Wassernetzes freigegeben. Diese werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Die finanziellen Mittel für die Anpassungen wurden im Jahr 2017 in der Gemeindeversammlung beschlossen.

Die Wasserverbund Region Bern (WVRB) AG versorgt die Gemeinde mit Trinkwasser und erneuert derzeit ihre Infrastruktur. Auch in Bolligen hat dies diverse Auswirkungen auf das kommunale Wassernetz. Diverse Projekte, welche aufgrund dieser Änderungen notwendig sind, werden nun in den kommenden Monaten ausgeführt. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 geschlossen. Ab Dienstag, 10. Juni 2025 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. 

Montag, 08.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch, 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag, 08.00 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag geschlossen

Termine sind nach Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

Wir wünschen allen Bolliger*innen einen schönen Feiertag!

Notfalldienste
• Friedhofverwaltung: 031 924 70 28, friedhofverwaltung@bolligen.ch 
• Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Tel. 112 (Polizei)

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

16. ordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Lutertalpark Bolligen

Am 20. Mai 2025 fand die 16. Generalversammlung der Genossenschaft Lutertalpark im Reberhaus statt.

Das Protokoll der letzten Generalversammlung, der Jahresbericht 2024 und der Geschäftsbericht 2024 wurden einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet.

Die Jahresrechnung 2024 schliesst mit einem deutlich reduzierten Verlust von CHF 579 ab, nach einem Verlust von CHF 8’491 im Vorjahr. Diese Verbesserung zeigt, dass sich die Finanzierungssituation leicht stabilisiert hat, jedoch bleibt die Ertragslage weiterhin angespannt. Mit diesem Rechnungsergebnis ist keine Verzinsung des Anteilscheinkapitals möglich. Eine besondere finanzielle Herausforderung stellt die EWG-Anleihe dar, deren Zinssatz nun bei 1,04% (All-in-costs) festgelegt wurde – eine erhebliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Tiefzinssatz.

Die apo Treuhand AG wurde als Revisionsstelle für ein weiteres Jahr bestätigt.

Ein wichtiger Punkt der Versammlung waren die anstehenden Statutenrevisionen. Die revidierten 8 Artikel wurden einstimmig genehmigt, nachdem sie den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden waren.

Bedeutende Veränderungen gab es im Vorstand. Mehrere langjährige Mitglieder traten zurück: Petra Zimmermann (Sekretariat) wird durch Daniela Freiburghaus ersetzt, Jürg Thomet (Bau & Betrieb) durch Andreas Zimmermann, und Christoph Frech wird durch Geo Taglioni als Vertreter der Gemeinde Bolligen abgelöst. Zudem wurde Beat Friedli neu in den Vorstand gewählt.

Ein besonders wichtiger Wechsel steht bevor: Walter Wiedmer, der langjährige Präsident der Genossenschaft, wird sein Amt per 1. Januar 2026 an Beat Friedli übergeben. Diese Generalversammlung war somit seine letzte als Präsident, was mit einer Abschiedsrede durch Jürg Thomet gewürdigt wurde.

Am 31. Dezember 2024 zählte die Genossenschaft Lutertalpark 158 Mitglieder.

Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter liessen die 16. Generalversammlung mit einem gemütlichen Apéro ausklingen.

Das Protokoll der Versammlung wird im Login-Bereich «Intern Genossenschaft» auf der Homepage www.lutertalpark.ch veröffentlicht.

Die nächste Generalversammlung ist für Montag, den 1. Juni 2026, erneut im Reberhaus geplant.

Für die Genossenschaft Lutertalpark:
Walter Wiedmer, Präsident
Ursula Ammann, Kommunikation

Gemeindemitteilungen Bolligen

SeniorInfo

Angebote Juni 2025 – August 2025

Reformierte Kirchgemeinde Bolligen

Erzählcafé – Menschen treffen,
Geschichten aus dem Leben erzählen, 

Teil einer Gemeinschaft sein.

Mittwoch, 18. Juni, 14.00 – 15.30 Uhr,
Kirchgemeindehaus, Zimmer 3

Zum Erzählcafé sind alle eingeladen, die Freude daran haben, andere Menschen und ihre Geschichten kennenzulernen. Wir erzählen einander in einer moderierten Erzählrunde unsere Erfahrungen und Erlebnisse zu einem bestimmten Thema. Es braucht keine Vorbereitung. Nach dem Erzählen trinken wir zusammen einen Kaffee oder einen Tee. Wer Lust hat, kann das Erzählte im Gespräch weiter vertiefen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Wir freuen uns über Ihren spontanen Besuch!

Therese Tschanz, Sozialpädagogin &
Martin Arbenz, Diakon 

Weitere Informationen: www.kirchebolligen.ch

Nächstes Erzählcafé: Mittwoch, 27. August,
14.00 – 15.30 Uhr, KGH

Wiederkehrende Angebote 

Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
Daten und detaillierte Beschreibung: Siehe im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder www.kirchebolligen.ch

Senioren-Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
Auskunft: Pro Senectute, Region Bern,
031 359 03 03 

Jeden Dienstag, 08.45 – 09.45 oder 10.00 – 11.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Bolligen, 
Pro Senectute Fit Gym (Turnen)
Auskunft und Anmeldung: Pro Senectute, Region Bern, Ursula Wenger, 031 922 40 46 
Jeden Mittwoch, 19.00 – 20.00 Uhr, obere Turnhalle Schulhaus Lutertal 

Turnen der Frauenriege
Auskunft: Corinne Baumann, 031 922 10 21

jeden Freitag
Turnen der Männerriege,
obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
17.00 – 18.30 Uhr; Männer 75+,
Auskunft Walter Hämmerli, 079 703 42 60
20.00 – 21.30 Uhr; Männer 60+,
Auskunft Peter Kunz, 079 607 14 31

Jeden 1. Dienstag im Monat, 12.00 Uhr,
Reberhaus Bolligen,
Mittagstisch 60+
Frauenverein Bolligen
Anmeldung bis Donnerstag: Ruth Brönnimann, 079 393 83 27

Seniorinnen und Senioren sicher unterwegs (Quelle: bfu)

Mobilität ist auch im Alter ein wichtiges Thema: Kurz zum Einkaufen fahren, Freunde und Verwandte besuchen oder einen Ausflug machen. Seniorinnen und Senioren ab 65 verhalten sich im Schweizer Strassenverkehr grundsätzlich sehr sicher. Sie fahren selten alkoholisiert, sind weniger häufig nachts unterwegs, schnallen sich im Auto praktisch immer an und fahren kaum zu schnell. Trotzdem sind Seniorinnen und Senioren ab 65 die am meisten gefährdete Altersgruppe im Strassenverkehr. Am häufigsten von schweren Unfällen betroffen sind Seniorinnen und Senioren, wenn sie zu Fuss oder mit dem Auto unterwegs sind. Auch mit E-Bike verunfallen immer mehr Senioren.

Gefahr durch Verletzlichkeit und Verlust von kognitiven Fähigkeiten
Menschen werden mit zunehmendem Alter immer verletzlicher. Ein Unfall hat schneller schlimme Folgen als bei jüngeren Personen. Zusätzlich nehmen im Alter die kognitiven Fähigkeiten ab. Es wird schwieriger, Geschwindigkeiten und Distanzen einzuschätzen.

Der Verlust der kognitiven Fähigkeiten kann zu einem Unfall führen. So übersieht man vielleicht einen Vortritt oder ist unterwegs abgelenkt und unaufmerksam – die häufigsten Ursachen für Seniorenunfälle im Strassenverkehr.

Im Alter auf Mobilität verzichten?
Sie sollten im Alter auf keinen Fall auf Ihre Mobilität verzichten. Wichtig ist, dass Sie sich der Risiken bewusst sind und versuchen, diese zu reduzieren. 

Zum Beispiel:
Zu Fuss über den Fussgängerstreifen

Zu Fuss haben Sie an einem Fussgängerstreifen Vortritt. Doch die Fahrzeuge müssen rechtzeitig anhalten können. Als Fussgänger dürfen Sie die Fahrzeuge nicht zu einer Vollbremsung zwingen. Das funktioniert, indem Sie sich klar am Strassenrand positionieren und den Blickkontakt zu den Lenkerinnen und Lenkern suchen – so zeigen Sie an, dass Sie die Strasse überqueren wollen. Bleiben Sie konzentriert. «Luege, lose, laufe», so haben Sie es einst gelernt. Ob wir es wollen oder nicht: Für Kinder erfüllen erwachsene Menschen, auch Senioren, eine Vorbildfunktion. Überqueren Sie Fussgängerstreifen deshalb nur so, wie Sie es selbst gelernt haben. Warten, bis alle Fahrzeuge stillstehen und dann über die Strasse gehen, nicht rennen.

Fussgängerstreifen mit Inseln und Trams
Wussten Sie, dass bei Fussgängerstreifen mit Inseln jede Hälfte als unabhängiger Fussgängerstreifen gilt? Sprich: Wenn Fussgänger eine Hälfte überquert haben, müssen sie von Neuem schauen, ob sie die zweite Hälfte ebenfalls gefahrenlos überqueren können. 

Eine weitere Besonderheit betrifft Trams: Sie haben gegenüber Fussgängern Vortritt.

Gemeindemitteilungen Bolligen

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher, Hecken sowie Wiesen und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. Infos dazu finden Sie unter: www.bolligen.ch – Verwaltung – Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil.

Eigentümer*innen von Privatparzellen sowie Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, Bäume, Sträucher, Hecken sowie Wiesen und Anpflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens Mitte Juni 2025 zurück-geschnitten sein. Ein zweiter Grassschnitt ist Mitte August 2025 vorzunehmen.

Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden dem Grundeigentümer jedoch in Rechnung gestellt (Art. 73 Abs. 8, Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen, BSG 732.11).

Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau

Gemeindeverwaltung Bolligen
Öffnungszeiten & Notfallnummern über Auffahrt

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt lauten wie folgt:

Mittwoch, 28. Mai 2025:
ab 16.00 Uhr geschlossen

Donnerstag (Auffahrt), 29. Mai 2025:
geschlossen

Freitag, 30. Mai 2025:
geschlossen

Ab Montag, 2. Juni 2025 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten:
Montag 08.00 –11.30 / 14.00 –18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08.00 –11.30 / 14.00 –16.30 Uhr

Donnerstag 08.00 –11.30 / 14.00 –16.30 Uhr

Freitag geschlossen

Termine sind nach Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

Wir wünschen allen Bolliger*innen einen schönen Feiertag!

Notfalldienste
• Friedhofverwaltung: 031 924 70 28, friedhofverwaltung@bolligen.ch 
• Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Tel. 112 (Polizei)

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 10. Juni 2025, 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen

Traktanden

1. Rechnung 2024 / Geschäftsbericht 2024
Genehmigung der Rechnung / Kenntnisnahme des Geschäftsberichts

2. Arealentwicklung Bahnhof Bolligen
Genehmigung Planungskredit und Entnahme Spezialfinanzierung Planungsmehrwertausgleich

3. Mitteilungen und Verschiedenes

Bitte beachten Sie die amtliche Publikation:  
ePublikation.ch  >  Gemeinde: Bolligen  >  Thema: Einladungen.

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Unterlagen
Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch heruntergeladen werden.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Archivreorganisation Gemeinde Bolligen 
Der Gemeinderat hat vom aktuellen Stand der Archivreorganisation der Gemeinde Bolligen Kenntnis genommen. Das gesamte Archiv wurde gemäss den neuesten übergeordneten Vorgaben neu strukturiert und das Archivgut umfassend verzeichnet.

Im Zuge des Umzugs und der geplanten Aufhebung des bisherigen Archivs im ehemaligen UBS-Gebäude ist deutlich mehr Archivgut angefallen als ursprünglich erwartet. Dieses muss nun zusätzlich gesichtet, geordnet und – wo notwendig – ausgesondert werden. Aufgrund dieses Mehraufwands konnten nicht alle vorgesehenen Arbeiten wie geplant bis Ende 2024 abgeschlossen werden.

Der im Jahr 2023 bewilligte Kredit für die Archivreorganisation erweist sich als unzureichend. Der Gemeinderat hat daher einen Nachkredit in der Höhe von CHF 30’000 zulasten der Rechnung 2025 genehmigt, um die abschliessenden Arbeiten der Archivreorganisation sicherzustellen.

Nicht inbegriffen in diesem Nachkredit ist zusätzliches Mobiliar (z.B. Erweiterung der
Rollanlage), das für den späteren Umzug von weiterem Archivguts vom ehemaligen UBS-Gebäude ins Gemeindehaus erforderlich sein wird. Diese Arbeiten sind ab 2026 vorgesehen und werden entsprechend ins Budget aufgenommen.

Geschäftsbericht 2024: Verabschiedung
Der Geschäftsbericht 2024 wurde vom Gemeinderat verabschiedet. Dieser wird zu-
sammen mit den Unterlagen zur kommenden Gemeindeversammlung auf der Website der Gemeinde zur Verfügung stehen. Startseite > Politik & Verwaltung > Politik > Gemeindeversammlungen (GV).

Budgetprozess 2026 gestartet: politische Vorgaben festgelegt
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2024 hat der Gemeinderat den Budgetprozess für das Jahr 2026 eingeleitet und die entsprechenden politischen Vorgaben verabschiedet.

Alle geplanten Ausgaben sind auf ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit hin zu überprüfen. Zudem sollen die Budgeteingaben im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. 

Friedhof Bolligen; Werkvertrag mit der GEWA
Gemäss bestehendem Werkvertrag mit der GEWA wird die Entschädigung für die erbrachten Leistungen jährlich basierend auf dem Leistungsverzeichnis neu festgelegt. Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung werden sowohl die zu pflegenden Grün- und Freiflächen als auch die im Auftrag ausgeführten Grabpflanzungen neu definiert und angepasst.

Die Entschädigungen für die Grabpflanzungen wurden seit dem Jahr 2001 nur marginal angepasst. Aus diesem Grund werden die Tarife angepasst.

Stimm- und Wahlausschuss: Ergänzungswahl
Der Wahl- und Abstimmungsausschuss der Gemeinde setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Nach dem Rücktritt von Präsidentin Katharina Ryser per Ende 2024 wurde Tina Wicki neu in das Gremium gewählt. Frau Ryser hat sich über viele Jahre engagiert für die Gemeinde eingesetzt – sowohl als Mitglied wie auch als Präsidentin des Ausschusses. Der Gemeinderat spricht ihr für dieses wertvolle Engagement seinen herzlichen Dank aus. Durch ihren Rücktritt war der Ausschuss vorübergehend nur mit acht Personen besetzt. Mit der Wahl von Marc Rölli ist das Gremium nun wieder vollständig. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern.

Stiftung Wohnraumbeschaffung: Erneuerungswahlen Stiftungsrat
Gemäss Stiftungsurkunde wird der Stiftungsrat Wohnraumbeschaffung durch den Gemeinderat analog zu den Amtszeiten der Gemeindebehörden gewählt.

Die bisherigen Mitglieder – Urs Kläger, Martin Knapp, Edith Affolter, Charlotte Wüthrich, Markus Freiburghaus, Anita Lüthi und Niklaus Wahli – haben sich für eine weitere Amtsdauer von 2025 bis 2028 zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat hat ihre Wiederwahl bestätigt.

Wasserversorgung Bolligen 
Der Gemeinderat hat vom jährlichen Bericht der Wasserversorgung Kenntnis genommen. Im Jahr 2024 wurden rund 1’234 Meter Trinkwasserleitungen erneuert. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Versorgungssicherheit geleistet. Trotzdem bleibt Handlungsbedarf: Viele Leitungen sind älter als 50 Jahre. Diese weisen ein höheres Risiko für Lecks und Schäden auf.

Ein Brunnen an der Bolligenstrasse musste im Sommer wegen Verunreinigung mit Bakterien vorübergehend als «kein Trinkwasser» gekennzeichnet werden. Die Ursache wurde im Quellgebiet festgestellt – eine Sanierung ist in Planung.

Der Wasserverbrauch lag im vergangenen Jahr bei rund 163 Litern pro Person und Tag. Der Verlust durch Lecks betrug rund 7,4%.

Wechsel in der Fachgruppe Natur und Landschaft (NL)
Beatrice Senn ist per Ende 2024 als langjähriges Mitglied aus der Fachgruppe Natur und Landschaft zurückgetreten. Der Gemeinderat dankt Frau Senn herzlich für ihr engagiertes Wirken zum Wohl der Gemeinde. Als neues Mitglied konnte ab 1. Mai 2025 Herr Corsin Caluori, dipl. Architekt ETH, in die Fachgruppe gewählt werden. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit und dankt Herrn Caluori für seine Bereitschaft, in der Fachgruppe NL mitzuwirken. 

Neue Abteilungsleiterin Einwohnerdienste und Sicherheit
Der Gemeinderat freut sich, mit Amanda Winkler per 1. Juli 2025 eine neue, junge und motivierte Mitarbeiterin für die Abteilungsleitung Einwohnerdienste Sicherheit gewonnen zu haben.

Geschäftsleitung Regionalkonferenz Bern-Mittelland – Wahl René Bergmann 
Der Gemeinderat hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass René Bergmann an der Versammlung der Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKMB) neu in die Geschäftsleitung gewählt wurde. Mit seinem Einsitz in dieses Gremium wird unser Gemeindepräsident künftig die Interessen unserer Region und der Gemeinde aktiv vertreten können.

Wir gratulieren René Bergmann herzlich zu seiner Wahl und wünschen ihm für diese wichtige Aufgabe viel Erfolg und Freude.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindepatrouillen durch die Broncos Security AG

Zur Förderung der öffentlichen Sicherheit und des respektvollen Zusammenlebens setzt die Gemeinde Bolligen seit mehreren Jahren auf präventive Patrouillen durch die Broncos Security AG.

Über das Osterwochenende 2025 wurden diese Einsätze wieder aufgenommen. Die Sicherheitsfirma ist im Auftrag der Gemeinde an verschiedenen Orten im Gemeindegebiet präsent, um die Situation im öffentlichen Raum zu beobachten, bei Bedarf deeskalierend zu wirken und den Kontakt zur Bevölkerung zu pflegen.

Die Gemeindepatrouillen sind ein bewährtes Mittel zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und zur frühzeitigen Wahrnehmung von Problemen im öffentlichen Raum.

Einwohnergemeinde Bolligen
Öffentliche Sicherheit

Fundgegenstände

Bei den Einwohnerdiensten Bolligen sind im Jahr 2024 folgende Fundgegenstände abgegeben worden:
• Schlüssel/Badges (Haus, Auto, etc.)
• Brillen (Lese- und Sonnenbrille)
• Schmuck (Uhr, Ohrring, etc.)

Wenn einer dieser Fundgegenstände Ihnen gehört, kann dieser bis am 5. Juni 2025 beim Empfang der Gemeindeverwaltung Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16, abgeholt werden.

Einwohnergemeinde Bolligen
Einwohnerdienste und Sicherheit

Gemeindemitteilungen Bolligen

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Gemeindemitteilungen Bolligen

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Gemeindemitteilungen Bolligen

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Gemeindemitteilungen Bolligen

Neue Lotsen gesucht – Helfen Sie mit! 

Die Sicherheit der Schulkinder liegt uns am Herzen! Daher suchen wir freiwillige Helfer*innen (Lotsen) für den Fussgängerübergang Sternenmatte (Bolligen-/Krauchthalstrasse).

Wen suchen wir?
Alle, die sich aktiv für die Schulwegsicherung engagieren möchten.

Einsatzzeit, die noch besetzt werden muss:
Montag, 16.10 – 16.30 Uhr
Entschädigung: CHF 10.00 pro Einsatz

Wichtige Hinweise:
• Vor dem ersten Einsatz ist eine obligatorische Instruktion durch die Kantonspolizei – Verkehrsprävention erforderlich.
•Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter: Verwaltung > Dienstleistungen > Schulwegsicherung – Lotsendienst

Interessiert?
Dann senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an: sandra.weidlein@bolligen.ch oder sicherheit@bolligen.ch oder per Post an: Gemeindeverwaltung Bolligen, Öffentliche Sicherheit, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen
Alternativ können Sie sich auch auf die Lotsen-Springerliste setzen lassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Einwohnergemeinde Bolligen
Öffentliche Sicherheit

Neu! Detektiv-Trail Bolligen, Schnitzeljagd durch die Gemeinde

Detektive und Rätselfreunde aufgepasst: Ab dem 01.04.2025 (kein Aprilscherz!) gibt es auch in Bolligen einen Detektiv-Trail! Detektiv-Trails sind eine Schatzsuche verbunden mit Rätseln für Familien, Schulen, Paare, Vereine und Firmenausflüge. 
Detektiv-Trail buchen, Rätsel lösen, Code berechnen, einen Sofortpreis sichern – so einfach geht das! Dabei erfahren die Detektive zudem viel Wissenswertes und Interessantes über das Gebiet am Bantiger.

Die Detektiv-Trails sind ein Rätselerlebnis für Familien, Vereine, Paare, Schulen und Firmenausflüge und damit gleichermassen für Kinder und Erwachsene konzipiert. Die Detektiv-Trails kosten CHF 9.– pro Person, Preisreduktionen gibt es ab 4 und 11 Personen. Spontan online unter www.detektiv-trails.ch buchen und gleich per Web-App oder mit der PDF-Version auf die Pirsch.

Der Detektiv-Trail Bolligen startet auf dem Sternenplatz und führt auf einer Rundwanderung von ca. 5,5 km wieder zurück ins Dorfzentrum. Aufgrund der Wegbeschreibungen auf der Detektiv-Trail-Karte und mit Hilfe von Rätselaufgaben, die durch Hinweise am jeweiligen Ort gelöst werden können, begeben sich die Teilnehmenden auf eine Schnitzeljagd. 

Am Ende der Route wartet eine verschlossene Schatztruhe. Dort angekommen, berechnen die Detektive einen Lösungscode, welcher aus den Lösungen der einzelnen Rätsel ermittelt werden kann. Ist der Code richtig, öffnet sich die Schatztruhe und die Teilnehmenden dürfen ein kleines Präsent auswählen.

Viel Spass auf der spannenden Schatzsuche mit vielen interessanten Rätseln!

Einwohnergemeinde Bolligen
Lokales Kultur- und Sportnetz (LKS)

Gemeindemitteilungen Bolligen

Information zur Wasserversorgung

Die Wasserproben vom 9. September 2024 am Brunnen vor dem Schulhaus an der Bolligenstrasse 113 entsprachen nicht den Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen vom 16. Dezember 2016. Deshalb wurde am Brunnen ein Schild mit der Aufschrift «Kein Trinkwasser» angebracht.

Der Brunnen wird mit privatem Quellwasser gespeist. Im Februar 2025 sanierten die Privateigentümer die Brunnstube und die Quellzuleitung.

Die Wasserproben vom 6. März 2025 entsprachen wieder den Anforderungen des EDI und das Wasser aus dem Brunnen kann nun wieder bedenkenlos getrunken werden. Die Gemeinde bedankt sich bei den privaten Eigentümern für die Sanierung der Quellen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau

Asiatische Hornisse

Vor knapp einem Jahr wurden Sie von Ihrer Gemeinde informiert, Beobachtungen der gebietsfremden, invasiven Asiatischen Hornisse schnellstmöglich auf

www.asiatischehornisse.ch 

zu melden. Der Aufruf wurde gehört, rund 50 Nester konnten entfernt werden. Für diese tatkräftige Unterstützung dankt Ihnen das INFORAMA herzlich. Um die Ausbreitung dieser Art weiterhin so gut wie möglich zu verlangsamen, ist der Kanton Bern erneut auf Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.

Jetzt wichtig
Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten. Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist. 

Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton. Wir bitten Sie, Ihrer Gemeinde Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform (www.asiatischehornisse.ch; WICHTIG: ohne Bindestrich) zu melden.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Zusammenarbeit!

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Abfallentsorgung – neuer Logistikdienstleister ab Oktober 2025

Die bisher zuständige Kunz Transporte AG aus Bolligen hat den Entsorgungslogistikdienstleistungsvertrag mit der Gemeinde Bolligen mangels betrieblicher Nachfolgelösung auf Ende September 2025 gekündigt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben, worauf zwei Dienstleister ein Angebot eingereicht haben. Aufgrund der vordefinierten Kriterien wurden die beiden Angebote bewertet. Mit Beschluss vom 10. März 2025 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Entsorgungslogistik ab 1. Oktober 2025 an die Firma Läderach Worb AG vergeben. Über die Details zur neuen Entsorgung wird die Bevölkerung von Bolligen rechtzeitig informiert. 

PubliBike – Absichtserklärung

Die Firma PubliBike AG betreibt in der Region Bern in verschiedenen Gemeinden ein stations-basiertes Veloverleihsystem (VVS) als Gesamtdienstleister. Die Gemeinden schliessen sich mittels eines Zusammenarbeitsvertrages zusammen und es wird mit PubliBike ein Leistungsvertrag abgeschlossen. Die Fachgruppe Verkehr Bolligen befürwortet einen Anschluss der Gemeinde Bolligen an das VSS. Aus der Bevölkerung sind zudem verschiedene Anfragen eingelangt, die ebenfalls ein Anschluss anregen. Mittels Absichtserklärung vom 10. März 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Anschluss an das VSS vertieft zu prüfen. Mögliche Standorte, Investitionskosten sowie wiederkehrende Betriebskosten sind zu evaluieren. Nach Vorliegen dieser Grundlagen wird der Gemeinderat über eine Einführung befinden. 

Schulhaus Ferenberg – Nachkredit Brandschutzmassnahmen 

Im Zusammenhang mit einer periodischen Prüfung durch die GVB wurden im Schulhaus Ferenberg einige Mängel festgestellt. Um die Personensicherheit zu gewährleisten sind zwingende Massnahmen erforderlich. Der Gemeinderat hat für die verschiedenen Arbeiten einen Nachkredit von CHF 14‘000.– zu Lasten der Rechnung 2025 genehmigt.

Werkhof Bolligen – Nachkredit 
Anpassungen Elektroinstallationen

Der Werkhof Bolligen ist baulich in einem schlechten Zustand. Die Elektroinstallationen entsprechen nicht mehr den gegebenen Vorschriften. Die BKW hat die Leistung von 40 auf 100 kW angepasst und damit die Versorgung massgeblich verbessert. 2024 wurden die Elektroverteilungen mit FI-Schutz im EG und OG gesichert. Ergänzend zeigt sich, dass die Elektroleitungen in den Werkstätten ersetzt werden müssen. Zeitgleich soll die Heizung in den Garderoben, im Bürobereich und im WC angepasst und die Fenster im Aufenthaltsraum ersetzt werden. Für die erforderlichen Arbeiten wurde ein Nachkredit von CHF 48 000.– zu Lasten der Rechnung 2025 genehmigt. 

Schulanlage Lutertal – Nachkredit
Umnutzung Spezialraum zu Klassenraum

Im Schulhaus Lutertal ist auf das Schuljahr 2025/2026 ein Klassenzimmer mehr erforderlich. Es wurden verschiedene Lösungen geprüft. Ein bisher für das textile und technische Gestalten (TTG) genutztes Schulzimmer wird zum Klassenraum umgenutzt. Dazu muss das Material des TTG ausserhalb des Klassenzimmers gelagert werden können. Im Gang werden neue Schränke eingebaut, die den Sicherheitsvorschriften im Fluchtraum entsprechen. Für die erforderlichen Arbeiten wurde ein Nachkredit von CHF 75 000.– genehmigt.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Gemeindemitteilungen Bolligen

Gratis-Häckseldienst Bolligen
März/April 2025

Der Häckseldienst findet von Montag, 31. März bis Donnerstag, 3. April 2025 statt.

Was kann gehäckselt werden?

  • Baum- und grober langer Sträucher Schnitt (Durchmesser max. 20 cm)
  • Verholzte Gartenpflanzen und Stauden

Was kann NICHT gehäckselt werden?

  • Feiner Hecken- und Sträucher-Schnitt
  • Wurzelstöcke

Der Häckseldienst ist grundsätzlich gratis. 

  • pro Haushalt: bis 20 Min. gratis
  • pro Landw. Betrieb: bis 60 Min. gratis

⇒  Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Bereitstellung – Montag, 31. März 2025

Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucher-Schnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen gut zugänglich am Strassenrand/Garagen-Vorplatz bereitzustellen. 

Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das gehäckselte Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Ab-decken von Rabatten unter Sträuchern.

Die Bauverwaltung nimmt Ihre Online-Anmeldung (www.bolligen.ch – Onlineformulare) oder Ihre telefonische Anmeldung bis und mit Mittwoch, 26. März 2025 gerne entgegen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

Beginnab Dienstag, 22. April 2025 im Hallenbad Bolligen

Kursdauer

Kinderkurse Krebs + Seepferd: 9/10 Lektionen à 30 Minuten Frosch – Delphin: 9/10 Lektionen à 45 Minuten Montagskurse: ohne Ostermontag (21.04.25) +
Pfingstmontag (09.06.25) bis Montag, 30.06.25 Freitagskurse: ohne Auffahrtswochenende (Freitag, 30.05.25)
ErwachsenenkurseAqua Fit: 9/10/11 Lektionen à 60 Minuten Crawl, Fitnessschwimmen + Wassergymnastik 50plus:
11 Lektionen à 45 Minuten Anfänger*innen Erwachsene: 10 Lektionen à 45 Minuten Montagskurse: ohne Ostermontag (21.04.25) +
Pfingstmontag (09.06.25) bis am Montag, 30.06.25 Donnerstagskurse: ohne Auffahrt, 29.05.25
TestsIn den Kinderkursen können Tests absolviert werden. Informationen zu den Testabzeichen und den dafür nötigen Voraussetzungen finden Sie unter www.swimsports.ch

Kurskosten

Kinderkurse1. Kind: CHF 162.00/ 180.00 (9/10 x CHF 18.00 inkl. Abzeichen) Ab dem 2. Kind erhalten Sie einen Familienrabatt von CHF 10.00.
Erwachsenenkurse Crawl + Fitnessschwimmen: CHF 187.00 (11 x CHF 17.00) Aqua Fit: CHF 153.00/ 170.00/ 187.00 (9/10/11 x CHF 17.00) Wassergymnastik 50plus:  CHF 154.00 (11 x CHF 14.00) Anfänger*innen Erwachsene: CHF 170.00 (10 x CHF 17.00)
Eintritt HallenbadDer Hallenbad-Eintritt ab 6 Jahren ist nicht in den Kurskosten inbegriffen und ist auch für Begleitpersonen und Zuschauer zu bezahlen.  12-er Karten können am Kassenautomat bezogen werden
(2 Eintritte gratis, Gültigkeit 2 Jahre).

Informationen zur Kursanmeldung

AnmeldungGerne nehmen wir Ihre Online-Anmeldung von
Montag, 7. April 2025, bis Mittwoch, 16. April 2025, entgegen. 
Das Kursprogramm Frühling 2025 und alle weiteren Informationen zu unseren Schwimm- und Aqua Fit-Kursen finden Sie ab sofort unter www.bolligen.ch – «Schwimmkurse».
Kursadministration: Chantal Willi, Tel. 031 924 70 27,
chantal.willi@bolligen.ch Einwohnergemeinde Bolligen, Abteilung Bildung + Kultur

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!
Einwohnergemeinde Bolligen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Bauarbeiten: Aktuelle Informationen

Information Bauarbeiten: Krauchthalstrasse im Bereich Stockeren
Am 10. bis 12. März werden die Hausanschlüsse für die Wasserleitungen auf der Fahrtrichtung Krauchthal im Gebiet Stockeren eingebaut. An den Tagen wird der Verkehr von 06.30 bis 18.30 Uhr mittels Verkehrsdienst geregelt. 

Voraussichtlich wird frühestens Mittwochmittag die Krauchthalstrasse wieder ohne Einschränkungen befahrbar sein.

Rüttelerweg: Strassensperrung am Mittwoch, 12. März 2025
Der Leitungsersatz der Wasserversorgung Bolligen im Bereich des Rüttelerwegs ist bald abgeschlossen. Im Zuge des Projekts ist ein Belagsersatz der Tragschicht (Grundlage für die Strassenoberfläche) vorgesehen. Der betroffene Bereich ist auf dem Übersichtsplan rot markiert. 

Die Bauarbeiten am Rüttelerweg erfordern eine Strassensperrung am:
Mittwoch, 12.03.2025, 7.30 –17.00 Uhr

Der Zusammenschluss der Wasserleitung wird erst diesen Herbst erfolgen, sobald das neue Reservoir Mannenberg in Betrieb ist. Der Einbau des Deckbelages erfolgt im Jahr 2026.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau

Angebote März 2025 – Mai 2025

Seniorennachmittage
Reformierte Kirchgemeinde Bolligen

Mittwoch, 26. März, 14 Uhr, Kirchgemeindehaus

«Mein Letzter» 
Diakon Martin Arbenz führt seinen letzten Seniorennachmittag durch. Dieser steht ganz im Zeichen der Rückschau, der Erlebnisse und der Begegnungen mit Ihnen während der letzten 24 Jahre. Anschliessend Zvieri.

Von April bis und mit September ruhen die Seniorennachmittage. Voraussichtlicher Wiederbeginn im Oktober 2025.

Wiederkehrende Angebote

Wandern und Spazieren
• Senioren-Wanderungen und -Spaziergänge der Kirchgemeinde Bolligen
– Informationen: Im «reformiert» auf der Gemeindeseite oder unter www.kirchebolligen.ch

• Senioren Wanderungen 60+ mit Pro Senectute
– Kontakt: Pro Senectute, Region Bern, Tel. 031 359 03 03

Turnen
• Pro Senectute Fit Gym (Turnen)
Wann: Jeden Dienstag, 08.45–09.45 Uhr oder 10.00–11.00 Uhr
Wo: Kirchgemeindehaus Bolligen
Anmeldung: Ursula Wenger, Tel. 031 922 40 46

Turnen Frauenriege
Wann: Jeden Mittwoch, 19.00–20.00 Uhr
Wo: Obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Kontakt: Corinne Baumann, Tel. 031 922 10 21

Turnen Männerriege 60+
Wann: Jeden Freitag, 20.00–21.30 Uhr
Wo: Obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Kontakt: Peter Kunz, Tel. 079 607 14 31

Turnen Männerriege 75+
Wann: Jeden Freitag, 17.00–18.30 Uhr
Wo: Obere Turnhalle Schulhaus Lutertal
Kontakt: Walter Hämmerli, Tel. 079 703 42 60

Mittagstisch 60+: Zusammen essen und plaudern
• Mittagstisch 60+ vom Frauenverein Bolligen
Wann: Jeden 1. Dienstag im Monat, 11.45 Uhr
Wo: Reberhaus Bolligen
Anmeldung: Bis Donnerstag vorher bei Ursina Hepp, Tel. 079 270 86 44

SCHOCKANRUF! Legen Sie einfach auf! Wie Sie betrügerische Schockanrufe erkennen und abwehren können

Das Wichtigste in Kürze: 
• Schockanrufe sind eine Art von Telefonbetrug, bei dem Betrüger behaupten, ein Familienmitglied sei in Not und benötige sofort Geld – die einfache Formel lautet: Schock + Geld = Betrug.

• Legen Sie sofort auf, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, und versuchen Sie, das angeblich betroffene Familienmitglied direkt zu kontaktieren.

• Betrüger geben sich als Autoritätspersonen aus (Ärzte, Anwälte, Polizisten) oder imitieren täuschend echt die Stimmen von Verwandten.

• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen, auch wenn sie in Uniform erscheinen.

• Bei Verdacht sofort die Polizei unter 117 anrufen – die echte Polizei ruft nie selbst von dieser Nummer an.

Was ist ein Schockanruf?
Ein Schockanruf ist eine besonders aggressive Form des Telefonbetrugs, die sich immer mehr ausbreitet. Bei einem Schockanruf werden Sie angerufen und mit einer erfundenen, aber glaubwürdig klingenden Nachricht konfrontiert, die Sie in Schock versetzen soll: Zumeist wird behauptet, ein Mitglied Ihrer Familie sei in einer schweren Notlage oder in grosser Gefahr. Zugleich wird behauptet, Sie könnten diese Notlage lindern bzw. die Gefahr abwenden, indem Sie – so schnell wie möglich! – Geld und Wertsachen an einen Boten oder eine Botin übergeben. Da Sie durch den Schock nicht rational denken können, aber natürlich Ihrem Familienmitglied helfen wollen und ausserdem unter Druck gesetzt werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie den Forderungen nachkommen und erst später realisieren, dass Sie betrogen wurden.

Wer ruft an?
Die Rollen, welche die Betrüger spielen, sind sehr verschieden: Mal meldet sich ein «Chefarzt», mal ist es der «Anwalt», manchmal sind es sogar «Polizisten». In allen diesen Fällen nutzen die Betrüger die «Autorität», die den genannten Berufsgruppen zugeschrieben wird, zur Einschüchterung ihrer Opfer. In anderen Fällen geben sich die Betrüger auch direkt als die betroffenen Familienmitglieder aus, also etwa als Enkel, Söhne oder Töchter. 

Wie erkenne ich, ob ein Anruf echt ist oder ein betrügerischer Schockanruf?
Eben nicht an der Stimme des Anrufenden! Auch nicht an persönlichen Informationen, über die er oder sie verfügt. Informationen sind in unserer «Social-Media»-Welt für Aussenstehende leicht zu beschaffen. Inzwischen wird das Problem des Telefonbetrugs noch zusätzlich verschärft durch die sogenannte «Künstliche Intelligenz (KI)», die es ermöglicht, bekannte Stimmen täuschend echt nachzuahmen. Der kleinste gemeinsame Nenner, an dem Sie einen Schockanruf erkennen, ist also die schockierende Nachricht selbst, und dass sie immer mit einer Geldforderung verbunden ist: Schock + Geld = Betrug. Der Druck, der dabei aufgebaut wird, ist ein weiteres Indiz.

Tun Sie auf keinen Fall, was von Ihnen gefordert wird! Brechen Sie das Gespräch sofort ab und legen Sie einfach auf. Versuchen Sie, das angeblich betroffene Familienmitglied zu erreichen oder eine andere Person Ihres Vertrauens. Rufen Sie auch sofort die Polizei (117) an.

Was sollte ich sonst noch bedenken?
• Die Polizei ruft niemals von der Notruf-Telefonnummer 117 aus an. Geben Sie niemals Auskunft über Bankverbindungen, finanzielle oder persönliche Verhältnisse. Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Übergeben Sie niemals Geld und Wertgegenstände an unbekannte Personen, auch wenn sie echt aussehende Uniformen tragen.

Informieren Sie sich regelmässig auf www.telefonbetrug.ch oder www.skppsc.ch über die neuesten Entwicklungen. 

Quelle: www.schockanrufe.ch

Kontakt:
Einwohnergemeinde Bolligen 
Informationsstelle für Altersfragen 
Martin Schmid 
Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen 
031 924 70 61, sozialdienste@bolligen.ch

Einwohnergemeinde Bolligen
Informationsstelle für Altersfragen

Gemeindemitteilungen Bolligen

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Personalrechtliche Grundlagen
Der Gemeinderat hat die Personalverordnung bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist angepasst. Zudem wurde berücksichtigt, dass per 01.06.2022 Entschädigungen und Spesen des Gemeinderates im Reglement über die Entschädigungen und Spesen (ESR) geregelt sind. Zudem wurde im Anhang II Stellenstruktur die neue Geschäftsleiterstelle eingefügt und der Anhang III bezüglich Entschädigungsregelungen angepasst. 

Die Teilrevision der Verordnung wird vorschriftsgemäss publiziert. Bitte beachten Sie dazu die separate Publikation im amtlichen Anzeiger.

Gemeindeverwaltung
Gestützt auf die aktuelle personelle Situation im Stab und der Abteilung Einwohnerdienste/Sicherheit hat der Gemeinderat zur Sicherstellung des Betriebs und für die Einarbeitung der neuen Gemeindeschreiberin und zur Unterstützung des neuen Geschäftsleiters sowie für die Überbrückung infolge Absenzen und der Kündigung des Abteilungsleiters Einwohnerdienste und Sicherheit, die Mandatslösung kurzfristig erweitert und für die Einarbeitung verlängert. Die erforderlichen Nachkredite wurden genehmigt. 

Schulraumplanung 
Der Gemeinderat hat von den Vorbereitungsarbeiten der Projektgruppe für das Auswahlverfahren eines Planungsteams Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen genehmigt. Vorgesehen ist in einem ersten Schritt, einen Generalplaner zu beauftragen. Die Kosten für die Ausschreibung werden berechnet und anschliessend dem zuständigen Organ ein Kreditantrag unterbreitet, bevor eine Ausschreibung erfolgt. 

ZPP VI «Pfrundland» – Verzicht auf Überbauungsordnung 
Im Jahre 2014 wurde für das Pfrundland ein Infrastrukturvertrag abgeschlossen und die Grundlagen zu einer verdichteten Wohnüberbauung gelegt. Im Rahmen eines Projektwettbewerbes im qualitätssichernden Verfahren nach Art. 122a Bauverordnung (BauV), wurde ein Vorhaben erarbeitet und genehmigt. Im Rahmen der Beurteilung des Baugesuchs entscheidet die Gemeindebehörde über den definitiven Verzicht auf die Überbauungsordnung. Der Entscheid des Gemeinderates vom 17.02.2025 über den definitiven Verzicht einer Überbauungsordnung wird mit dem Bauentscheid eröffnet und ist mit diesem zusammen von den legitimierten Parteien mit einer Baubeschwerde anfechtbar. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Feuerwehr Bolligen

Feuerwehrersatzabgabe

Vorgehen bei Befreiungsgesuchen
Gemäss Artikel 27 des Reglements für die öffentliche Sicherheit sind alle in der Gemeinde Bolligen niedergelassenen Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 52. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, zahlen für die Dauer der Feuerwehrdienstpflicht eine Ersatzabgabe. Die Ersatzabgabe je ersatzpflichtige Person beträgt mindestens CHF 20.00 pro Jahr. Die Höhe der Ersatzabgabe wird aufgrund der einfachen Steuer für Einkommen und Vermögen berechnet und beträgt gemäss Art. 41 Abs. 2 einen prozentualen Anteil davon. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag der Ersatzabgabe werden vom Gemeinderat zusammen mit dem Budget festgelegt, dürfen den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag aber nicht überschreiten. 

Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind Personen, die gemäss Art. 34 des Reglements für die öffentliche Sicherheit von der aktiven Feuerwehrdienstleistung befreit sind:
1. Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit dem Feuerwehrdienst nicht vereinbar sind, nämlich
– die Mitarbeiter*innen der Kantonspolizei
– die Mitglieder des Regionalen Führungsorgans oder von kantonalen Führungsorganen

2. der*die Ehegatte*Ehegattin, deren*dessen Ehepartner*in Feuerwehrdienst leistet

3. Personen, die zusammen mit deren*dessen Partner*in in eingetragener Partnerschaft leben und deren*dessen Partner*in Feuerwehrdienst leistet

4. die in Betriebsfeuerwehren eingeteilten Personen

5. auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige alleine zu betreuen haben

6. Personen, die eine volle Invalidenrente beziehen

7. auf Gesuch hin Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung des Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt.

Sollten Sie gemäss einem dieser Kriterien befreiungsberechtigt sein, so teilen Sie dies bitte schriftlich bis spätestens 7. März 2025 der Einwohnergemeinde Bolligen, Einwohnerdienste und Sicherheit, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen, mit. Bitte legen Sie ihrem Schreiben Bestätigungen des Sachverhaltes (IV-Rentenverfügung, Wahlbestätigung etc.) bei.

Einwohnergemeinde Bolligen
Einwohnerdienste und Sicherheit

Plastikrecycling: Neuer Sammelrekord im Jahr 2024

Im Mai 2023 hat Bolligen, zusammen mit 49 weiteren Berner Gemeinden, das Sammelsystem «Bring Plastic Back» für Haushaltskunststoffe eingeführt. Mit Erfolg: Im Jahr 2024 wurden 18’420 Kilogramm gesammelt – mehr als je zuvor. Besonders wichtig ist dies bei Lebensmittelverpackungen, die mit einer Lebensdauer von nur 4 bis 6 Wochen von der Produktion bis zur Entsorgung besonders kurzlebig sind. Das System bewährt sich: Die Gemeinde Bolligen ist Teil des schweizweit ersten, kantonal einheitlichen und national kompatiblen Sammelsystems für Haushaltkunststoffe. Mittlerweile wurde «Bring Plastic Back» auf 204 Berner Gemeinden ausgeweitet und die Sammlung trifft auch in umliegenden Kantonen auf Interesse.

Bolliger Zahlen und Fakten
• 18’420 kg Plastik wurden im letzten Jahr gesammelt – das bedeutet nochmals
eine leicht höhere Sammelquote als im Einführungsjahr
• Mit dem gesammelten Plastik konnten 27’630 Liter Erdöl eingespart werden
• Das so gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 7’195 m Kabelschutzrohren
• Im Gegensatz zur Verbrennung der gesammelten Kunststoffe, konnten so gesamthaft 52’129 kg CO2-Emissionen eingespart werden

Gesamthaft wird rund 90% des Sammelguts in der Schweiz verwertet. Der Rest wird an spezialisierte Verwerter in der EU verkauft, da es für diese Kunststoffarten in der Schweiz keine Aufbereitungswerke gibt.

«Bring Plastic back» – ein zertifiziertes System
Das Sammelsystem ist nach den strengen Anforderungen des Vereins «Schweizer Plastic Recycler» zertifiziert. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach der Methode der EMPA. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.

Recycling ist gut – Vermeidung ist noch besser
Die erfreulichen Sammelergebnisse sind ein wichtiger Schritt für die Umwelt. Gleichzeitig hilft auch die Reduktion von Kunststoffabfällen im Alltag. Denn jedes nicht produzierte Plastikprodukt spart mehr Ressourcen als das beste Recycling. Viele kleine Schritte machen dabei einen Unterschied: Ob ein wiederverwendbarer Einkaufssack, Mehrwegbehälter
für Lebensmittel oder auch mal der Griff zu unverpackten Produkten. Haushaltskunststoffe lassen sich im Alltag aber nicht immer vermeiden – genau dafür steht mit dem «Bring Plastic Back»-System eine umweltfreundliche Recyclingmöglichkeit zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung

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