Erneuerbar heizen, der Natur und schlussendlich auch den Menschen zuliebe
(Bild: erneuerbarheizen.ch)
Mit einem Infoanlass über erneuerbare Heizsysteme, deren Vor- und Nachteile sowie mögliche Förderangebote, hat die Gemeinde Bolligen ein wichtiges Thema aufgegriffen, das viele Eigenheimbesitzende umtreibt, besonders da schon bald einzelne Systeme verboten sein werden.
Spätestens ab 2050 sollen in der Schweiz nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausgestossen werden, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Um dieses gesetzlich verankerte kantonale und nationale Netto-Null-Ziel erreichen zu können, sollten Gebäude zukünftig nur noch mit erneuerbaren Energieträgern beheizt werden.
Gelungener Anlass
Die Gemeinde Bolligen ist mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung vom Verein NUBIS Natur und Umwelt Bolligen-Ittigen-Stettlen das Thema aktiv angegangen und hat kürzlich die interessierte Öffentlichkeit zu einem Infoanlass eingeladen. Über 80 Personen folgten dem Aufruf und wurden unter Leitung von Gemeinderätin Catherine Meyer durch einen spannenden Abend mit Fachreferaten und anschliessender Fragerunde geführt.
Worblentaler Gemeinden im Vergleich
Gemäss Energiedashboard des Kanton Berns werden mit 26.8% rund ein Viertel der Gebäude in Bolligen immer noch mit fossilen Energieträgern beheizt. Damit liegt die Gemeinde gemäss Recherche dieser Zeitung im Vergleich mit dem übrigen Worblental im Mittelfeld. In Krauchthal machen fossile Energieträger einen Anteil von 21.7%, in Vechigen 21.9%, in Worb 28.8%, in Stettlen 34.8%, in Ostermundigen 47.9% und in Ittigen einen Anteil von 49.3% aus.
Verbotene Systeme
Ab Januar 2032 sind Elektrodirektheizungen im Kanton Bern verboten und Elektro-Wasserwärmern, sprich Boilern, geht es ab Januar 2043 an den Kragen. Aktuell werden in Ostermundigen 2.1%, in Krauchthal 2.9%, in Vechigen 3%, in Worb 3.5%, in Bolligen 3.8%, in Ittigen 5.1% und in Stettlen 8.5% der Liegenschaften mit Elektrodirektheizungen geheizt. All diese Eigentümer:innen müssen ab 2032 auf ein neues Heizsystem umsatteln. Wenn auch nicht verboten, so sind auch Ölheizungen keine nachhaltige Lösung. Spätestens wenn eine Heizung ersetzt werden muss, stellt sich daher auch hier die Frage, welches System in Frage kommt und mit welchen Kosten die verschiedenen Alternativen zu Buche schlagen.
«Ab Januar 2032 sind Elektrodirektheizungen im Kanton Bern verboten!»
Beratung empfohlen
Insgesamt zeigt sich, dass es im Vergleich zu fossilen Gas- und Ölheizungen über den Lebenszyklus von 20 Jahren verschiedene kostengünstigere, alternative, erneuerbare Heizsysteme gibt. Je nach Liegenschaft kommen unterschiedliche Systeme wie Fernwärme, Holzfeuerungen mit Pellet, Stückholz oder Holzschnitzel, Heizunterstützung mit Solarwärme, oder das Heizen mittels Wärmepumpe (Erdwärmesonde, Grundwasser, Luft/Wasser inkl. Stromversorgung mit Photovoltaik) in Frage. Am Anlass in Bolligen wurde empfohlen, sich via Impuls- und Energieberatung zu informieren.
Subventionen vorgängig beantragen!
Wer seine Heizung ersetzen will oder muss, sollte grundsätzlich genügend Zeit einplanen. Bei der Finanzierung einer erneuerbaren Heizung ist es zudem wichtig, sich vorgängig über die Subventionsmöglichkeiten ins Bild zu setzen. Subventionen werden nämlich nur gesprochen, wenn sie vor dem Wechsel beantragt werden. Gut zu wissen ist im Übrigen, dass es spezielle Hypotheken für energetische Massnahmen und den Heizungswechsel gibt, die oft auch AHV-Bezüger:innen gewährt werden. Hier lohnt es sich, bei der Hausbank nachzufragen.
Corinne Fischer
Infobox
Kostenlose Impulsberatungen «erneuerbar heizen» für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser: erneuerbarheizen.ch/impulsberatung/impulsberatung-efh/
Energieberatung der Regionalkonferenz Bern Mittelland. Beratung an den Standorten der RKBM kostenlos, Beratungen vor Ort zwischen CHF 100.– und 150.–: energieberatungbern.ch/energieberatung-fuer-private/