Dreijähriges Pilotprojekt «Spielgruppe»
In der Gemeinde Ittigen gibt es drei Spielgruppen: Schlupf, Spielhüsli und Rudolf-Steiner-Schule. Nebst den Kitas und Tageseltern sind sie wichtige Förder- und Bildungseinrichtungen und tragen so zur frühen Kindesförderung bei – insbesondere für Kinder aus sozio-ökonomisch schlechter gestellten Familien.
Weil die Betreuungsgutscheine bei den Spielgruppen nicht gelten, sind sie unverhältnismässig teuer, was vor allem für finanzschwache Familien eine grosse Hürde darstellt. Deshalb beschloss der Gemeinderat ab diesem Schuljahr (2025/2026) ein dreijähriges Pilotprojekt für die finanzielle Unterstützung solcher Familien. Zurzeit beteiligen sich die Spielgruppe Schlupf und jene der Rudolf-Steiner-Schule am Pilotversuch. Das Budget der Gemeinde wird dabei nicht belastet, da die Finanzierung über die gemeindeeigene Stiftung für bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner läuft.
Sie haben Kinder im Alter zwischen 2 Jahren und dem Kindergartenalter und möchten Ihre Kinder in die Spielgruppe schicken, sind aber unsicher, ob Sie finanzielle Unterstützung erhalten? Dann melden Sie sich bei der Integrationsfachstelle: florian.hauser@ittigen.ch / 031 925 23 87
Eltern Walk-in Ittigen: neue Öffnungszeiten
Das Eltern Walk-in ist die Anlaufstelle für Ihre Familien-Fragen und seit Ende April auch in unserer Gemeinde verfügbar. Jeden Donnerstag-Nachmittag (ausser in den Schulferien) stehen Ihnen Fachpersonen von SORA Bern in der Pulferstube im Talgut-Zentrum Ittigen zur Verfügung.
Ab dem 14. August 2025 neu ab 12 bis 18 Uhr (letzter Beratungstermin 17 Uhr).
Das SORA-Team freut sich auf Ihren Besuch! Gehen Sie spontan vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin.
Feuerwehr Ittigen
Befreiung von der Feuerwehrdienstpflicht und von der Bezahlung der Feuerwehr-ersatzabgabe Das Reglement öffentliche Sicherheit der Gemeinde Ittigen vom 5. Dezember 2007 (RöS) regelt die Dienstpflicht, die Ersatzabgabe und die Befreiungsgründe für die in der Gemeinde Ittigen wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr.
Vom aktiven Feuerwehrdienst oder vom Bezahlen der Ersatzabgabe können befreit werden:
- Angehörige anerkannter Betriebsfeuerwehren auf dem Gemeindegebiet
- Ehegatten, wenn bereits ein Gatte Feuerwehrdienst leistet oder aufgrund des Alters aus dem Feuerwehrdienst entlassen worden ist.
- Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit dem aktiven Feuerwehrdienst nicht vereinbar sind, namentlich
– die Mitglieder des Gemeinderats
– die Mitglieder des regionalen Führungsorgans
– der Kommandant der regionalen Zivilschutzorganisation und dessen Stellvertreter sowie die dem oberen Kader angehörenden Zugführer und deren Stellvertreter - Personen, deren Tätigkeit ohne Gefährdung öffentlicher Interessen nicht so unterbrochen werden kann, wie der aktive Feuerwehrdienst es mit sich bringt
- Personen, die behindert und beim Leisten von aktivem Feuerwehrdienst wesentlich beeinträchtigt sind oder eine volle Invalidenrente beziehen, wenn ihr steuerbares Einkommen weniger als 100‘000 Franken und ihr steuerbares Vermögen weniger als eine Million Franken beträgt
- Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein oder hauptverantwortlich zu betreuen haben
- Personen, die mindestens 20 Jahre in Ittigen oder einer anderen Gemeinde aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben
Die Ersatzabgabe beträgt 11,5 % der einfachen Kantonssteuer und wurde per 1. Januar 2025 auf maximal 350 Franken pro Jahr erhöht.
Gesuche zur Befreiung von der Dienstpflicht oder der Bezahlung der Ersatzabgabe sind schriftlich an das Dienstleistungszentrum der Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Rain 7, 3063 Ittigen, zu richten. Bei Fragen hilft Ihnen der Bereich Sicherheit (031 925 22 47) gerne weiter.
Baustart Umlegung Schulweg
Ab Montag, 18. August 2025, beginnen die Strassenumlegungs- und Werkleitungsarbeiten des Schulwegs ab Grauholzstrasse bis zum Haus Nr. 6. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis ca. Juni 2026.
Phase 1: bis Ende 2025
Der Schulweg ist für den Verkehr nur teilweise befahrbar: vom Talweg bis zum Haus Nr. 6 (Sackgasse). Der Parkplatz ist von der Grauholzstrasse aus zugänglich. Fussgänger können den Schulweg jederzeit benutzen. Die Guggertreppe ist gesperrt.
Phase 2: ca. Anfang 2026 bis ca. Juni 2026
Der Schulweg bleibt für den Verkehr nur teilweise befahrbar: vom Talweg bis zum Haus Nr. 6 (Sackgasse). Der Parkplatz ist von der Grauholzstrasse aus zugänglich. Im Baustellenbereich ist der Schulweg für Fussgänger gesperrt. Eine Umleitung ist signalisiert. Für Anwohner der Häuser Nr. 2 + 4 ist der Zugang gewährleistet. Die Guggertreppe ist gesperrt.