Hundetaxe 2025
Sie haben einen Hund? Dann müssen Sie jährlich im August die Hundetaxe bezahlen. Das gilt für Hunde, die sechs Monate oder älter sind. Die Hundetaxe beträgt aktuell
100 Franken pro Hund und Jahr.
Arbeitende Hunde (z.B. Sicherheits-, Polizei- und Blindenhunde) sind von der Hundetaxe befreit, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann.
Die registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten im August automatisch eine Rechnung. Falls Sie Ihren Hund noch nicht bei der Gemeinde angemeldet haben, bitten wir Sie, dies so rasch wie möglich nachzu-
holen: Steuerbüro, Tel. 031 925 22 23, bereich.steuern@ittigen.ch. Vielen Dank. Bitte beachten Sie, dass auch Mutationen wie Adressänderung oder Tod des Hundes an uns sowie an die Hundedatenbank AMICUS (info@amicus.ch) zu melden sind.
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Sommeröffnungszeiten – Pilotversuch
Vom 14. bis 31. Juli 2025 sind die Schalter versuchsweise jeweils am Dienstag und Freitag geschlossen. Die Öffnungszeiten am Montag, Mittwoch und Donnerstag bleiben unverändert.
Montag: 08.30–11.30 und 13.30–18.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 12.15–17.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–11.30 und 13.30–17.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Auf Voranmeldung können auch ausserhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Wir danken fürs Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!