Öffnungszeiten über Pfingsten
Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Am Dienstagnachmittag, 10. Juni 2025, sind wir ab 14.00 Uhr zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen erholsame Pfingsten.
Gemeinderat Ostermundigen
Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzung Nr. 10
Datum 20. Mai 2025
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Präsidial
Ortsplanungsrevision O’mundo;
planerische Mehrwertberechnungen;
Genehmigung Investitionskredit
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird ein Investitionskredit von CHF 238‘350.00 (inkl. Mehrwertsteuer) für die Berechnung der planerischen Mehrwerte aufgrund der Änderung des Zonenplanes im Rahmen der Ortsplanungsrevision O’mundo genehmigt.
Bildung Kultur Sport
Schulraumplanung; externe Beratung;
Nachkredit z. L. Erfolgsrechnung 2025
Für die externe Unterstützung bei der Aktualisierung der Schulraumplanung wird zu Las-ten der Erfolgsrechnung 2025 ein Nachkredit von CHF 40‘800.00 bewilligt.
Tiefbau + Betriebe
Gerbestrasse; Leitungserneuerungen
Abwasser; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für das Sanieren der Abwasserleitungen in der Gerbestrasse (Ab-schnitt Oberdorfstrasse – Obere Zollgasse, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 17‘554.60, wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 58’00.00 um CHF 40‘445.40 unterschritten.
Gemeinderat Ostermundigen
Zurückschneiden und Anpflanzen von Bäumen, Grünhecken,
Sträuchern und landwirtschaft-lichen Kulturen entlang der
öffentlich befahrbaren Strasse.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
Vorschriften für den Rückschnitt
- Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
Grundeigentümerinnen und Grundeigen-tümer: Lichtraumprofil prüfen und Rück–schneiden bis 23.06.2025
- Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Abstandsvorschriften bei ihren Bepflanzungen so rasch wie möglich zu prüfen und nötigenfalls bis zum 23.06.2025 sowie im Verlaufe des Jahres auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.
- Haben Sie Fragen? Die Abteilung Tiefbau und Betriebe (Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.
- Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme). Für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haftbar gemacht werden.
Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Verkehrssicherheit nachzukommen. Besten Dank!
Abteilung Tiefbau und Betriebe