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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 21

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher, Hecken sowie Wiesen und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und insbesondere nachts mehr Sicherheit für alle. Infos dazu finden Sie unter: www.bolligen.ch – Verwaltung – Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil.

Eigentümer*innen von Privatparzellen sowie Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, Bäume, Sträucher, Hecken sowie Wiesen und Anpflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens Mitte Juni 2025 zurück-geschnitten sein. Ein zweiter Grassschnitt ist Mitte August 2025 vorzunehmen.

Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen und die Anpflanzungen zurückschneiden lassen (Ersatzvornahme). Sämtliche Kosten werden dem Grundeigentümer jedoch in Rechnung gestellt (Art. 73 Abs. 8, Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen, BSG 732.11).

Der Leiter Tiefbau (Urs Erni: 031 924 70 32) steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung, Tiefbau

Gemeindeverwaltung Bolligen
Öffnungszeiten & Notfallnummern über Auffahrt

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt lauten wie folgt:

Mittwoch, 28. Mai 2025:
ab 16.00 Uhr geschlossen

Donnerstag (Auffahrt), 29. Mai 2025:
geschlossen

Freitag, 30. Mai 2025:
geschlossen

Ab Montag, 2. Juni 2025 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten:
Montag 08.00 –11.30 / 14.00 –18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08.00 –11.30 / 14.00 –16.30 Uhr

Donnerstag 08.00 –11.30 / 14.00 –16.30 Uhr

Freitag geschlossen

Termine sind nach Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

Wir wünschen allen Bolliger*innen einen schönen Feiertag!

Notfalldienste
• Friedhofverwaltung: 031 924 70 28, friedhofverwaltung@bolligen.ch 
• Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Tel. 112 (Polizei)

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat