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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 17

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung – Änderung per 1. Mai 2025, respektive 1. Juli 2025

Gerne informieren wir Sie über die Änderung der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ab 1. Mai 2025. Diese Entscheidung wurde getroffen, da viele Anliegen mittlerweile erfolgreich digital geregelt werden.

Die Schalteröffnungszeiten werden wie folgt angepasst:

Schiessplatzweg 1 (Öffentliche Sicherheit, Präsidiales)
Montag: 08.00–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Dienstag: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 08.00–15.00 Uhr, durchgehend

Bernstrasse 65D Finanzen/Steuern, Hochbau)
Steinbruchweg 7 (Tiefbau+Betriebe) 
Mitteldorfstrasse 6 (BKS)
Montag: 08.00–11.30 Uhr, geschlossen
Dienstag: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen, geschlossen
Donnerstag: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 08.00–11.30 Uhr, geschlossen

Bernstrasse 63, Mitteldorfstrasse 6 a (Soziales) ab 1. Juli 2025
Montag: geschlossen, 14.00–18.00 Uhr
Dienstag: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Donnerstag: geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Freitag: 08.00–15.00 Uhr, durchgehend

Selbstverständlich können auch ausserhalb dieser Zeiten Termine bei der Verwaltung wahrgenommen werden. Die Bevölkerung wird gebeten, sich in diesem Falle an die gewünschte Bezugsperson zu wenden und einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Der Gemeinderat

FREIBAD Ostermundigen

1. Eröffnung
Samstag, 10. Mai 2025, 09.00 Uhr

2. Öffnungszeiten
10. Mai – 31. Mai, 09.00 – 19.00 Uhr
1. Juni – 15. Juni, 09.00 – 20.00 Uhr
16. Juni – 15. August 09.00 – 21.00 Uhr
(1. August nur bis 18.00 Uhr)
16. – 31. August, 09.00 – 20.00 Uhr
1. – 21. September, 09.00 – 19.00 Uhr

3. Dauer der Saison
Die Saison dauert bis und mit 21. September 2025 (Eidg. Buss- und Bettag).

4. Eintrittspreise
a) Saisonabonnemente:
Erwachsene, CHF  65.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 50.00
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 50.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 2000–2008, 1) CHF 50.00
Kinder mit Jahrgang 2009–2018, 1) CHF 30.00
Familien mit Wohnsitz in Ostermundigen, 1) 3) CHF 130.00
Depot pro Abonnement-Karte, CHF 5.00
Bearbeitungsgebühr für den Ersatz einer verlorenen oder defekten Abonnement-Karte der laufenden Saison, CHF 15.00

1) Das Kassenpersonal behält sich vor, die Bezugsberechtigung mit einem offiziellen Ausweis (z.B. ID, Pass, Ausbildungsausweis, usw.) bestätigen zu lassen. Ohne gültigen Ausweis gelten die Preise für Erwachsene!
2) Freibad-Besuchende mit Behinderungen können eine Begleitperson gratis mitnehmen, wenn an der Kasse eine Begleiterkarte (Ausgabestelle Regierungsstatthalteramt) vorgewiesen wird.
3) Um ein Familien-Saisonabonnement kaufen zu können, müssen folgende Kriterien kumulativ (gleichzeitig) erfüllt werden: alle Personen leben in Ostermundigen und (unabhängig des Zivilstandes und Geschlechtes) im gleichen Haushalt, alle Abonnemente werden gleichzeitig bezogen und es werden mindestens 1 Abonnement für Erwachsene und 1 Abonnement für Kinder gekauft.

Alle Abonnemente können ab dem 10. Mai 2025 während den Öffnungszeiten an der Kasse des Freibades Ostermundigen am Dennigkofenweg 120 bezogen werden. Pro Abonnement-Karte wird zusätzlich ein Depot von CHF 5.00 einkassiert.

Ermässigter Vorverkauf (nur von Saisonabonnementen) an der Freibad-Kasse vom Montag 28. April bis Freitag 9. Mai 2025  mit 10 Prozent Vergünstigung (Montag bis Freitag jeweils von 09.00 bis 17.15 Uhr, Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag und Auffahrt kein Vorverkauf).

b) Abonnemente mit 12 Eintritten:
Erwachsene, CHF 55.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 40.00
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 40.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 1999–2007, 1) CHF 40.00
Kinder mit Jahrgang 2008–2017, 1) CHF 25.00
Depot pro Abonnement-Karte, CHF 5.00

Verlorene oder defekte 12er-Abonnemente werden nicht ersetzt.

Die 12er-Abonnemente haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Kaufdatum. Nicht benützte Eintritte werden nach Ablauf dieser Frist nicht erstattet.

12er-Abonnemente ohne aufgedrucktem Ablaufdatum sind nicht mehr gültig und deren ungebrauchte Eintritte werden nicht mehr zurückerstattet.

Für 12er-Abonnemente gibt es keinen ermässigten Vorverkauf.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

c) Einzel-Eintritte:
Erwachsene, CHF 5.50
Erwachsene ab 17.00 Uhr (Feierabend-Tarif), CHF  4.00
AHV-Beziehende, 1) CHF 5.00
IV-Beziehende, 1)  2) CHF 4.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 2000–2008, 1) CHF 4.00
Kinder mit Jahrgang 2009–2018, 1) CHF 2.50
Kinder ab Jahrgang 2018, 1) gratis
Reduktion für angemeldete Gruppen ab 5 Personen (pro zahlende Person), CHF 0.50

Personen, welche lediglich das Restaurant besuchen und die übrige Freibadanlage nicht benützen, erhalten den Zutritt kostenlos.

1) + 2) Bemerkungen analog Punkt 4a «Saisonabonnemente»

Achtung – ab mehr als 12 Eintritten pro Saison lohnt es sich, ein Saisonabonnement zu kaufen!

d) Schulbaden:
Schulkinder inkl. Lehrperson, Einheimische, gratis
Schulkinder inkl. Lehrperson, Auswärtige, CHF 2.00

e) Mietgebühren:
Kleiderkästli, pro Einzeleintritt, Depot
Kleiderkästli klein, pro Saison, CHF 25.00
Kleiderkästli gross, pro Saison, CHF 35.00
Kabinen, pro Saison, CHF 120.00
Schlüssel-Depot (für 1 oder 2 Schlüssel), CHF  40.00

f) vergünstigte Einzeleintritte in anderen Bädern:
Gegen Vorweisung des Saison-Abonnements des Freibades Ostermundigen können folgende Freibäder zu ermässigten Preisen besucht werden:
Aarberg, Balsthal, Belp, Biglen, Büren a.A., Burgdorf, Fraubrunnen, Gerlafingen, Grenchen, Grosshöchstetten, Herzogenbuchsee, Huttwil, Kirchberg, Konolfingen, Koppigen, Langenthal, Langnau i.E. (Freibad und Hallenbad), Lützelflüh, Lyss, Messen, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Münsingen, Muri b. Bern, Nidau, Roggwil, Schüpfen, Solothurn, Sumiswald, Wangen a.A., Worb, Worben (Hallenbad), Zuchwil.

Das gleiche Recht gilt natürlich auch für die oben erwähnten Bäder beim Besuch des Freibades Ostermundigen. Die ermässigten Preise für diese Einzel-Eintritte betragen im Freibad Ostermundigen:
Erwachsene, CHF 2.50
AHV-Beziehende, 1) CHF 2.50
IV-Beziehende, 1) 2) CHF 2.00
Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung mit Jahrgang 2000–2008, 1) CHF 2.00
Kinder mit Jahrgang 2009–2018, 1) CHF 1.00

g) Tarif für Vermietungen diverser Artikel und Anlageteile:
Badeanzug, CHF 5.– + CHF 20.– Depot
Badehose, CHF 5.– + CHF 20.– Depot
Frottiertuch, CHF 2.–
Sonnenschirm, CHF 2.–
Tischtennis-Spielset, CHF 10.– Depot
Reservation Beachvolleyball-Feld 1 – 4 Std., CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal
Reservation Schwimmbahn/-bereich 1 – 4 Std., CHF 20.– pro Std.
≥ 5 Std. CHF 100.– pauschal

5. Badeordnung
Die Badeordnung ist im Freibad angeschlagen und für alle Badbenützenden verbindlich. Sie kann auch von der Gemeindehomepage unter www.ostermundigen.ch (Online-Schalter Reglemente) heruntergeladen werden (Nr. 605).

6. Hinweise
Das Freibad-Restaurant wird durch die Petrucci Gastro GmbH geführt, welche auf regional, frisch & lecker setzt. Ihre Vision vereinigt die Verwendung regionaler sowie frischer Produkte für die Zubereitung Ihrer Gerichte, ein breites Angebot an gesundem sowie schmackhaftem Essen sowie Qualität zu fairen Preisen.

Während dem Vorverkauf vom 28. April bis 9. Mai 2025 ist das Freibad-Restaurant bereits geöffnet, am 28. April jedoch vorerst nur für «Kaffee und Gipfeli».

Das Freibad-Restaurant ist bei guter Witterung ab 10. Mai 2025 (jeweils ab 09.00 Uhr) geöffnet.

Die Schlüssel der reservierten Saisonkabinen und -kästli bitte bis Ende Mai abholen, sonst werden sie an andere Interessierte weitergegeben.

Benützen Sie den RBS-Bus nach Gümligen, Haltestelle direkt vor dem Freibad. Der Bus verkehrt täglich (bis ca. 19.45 Uhr) alle 30 Minuten.

Wir wünschen allen Freibadbesuchenden viele angenehme und erholsame Stunden, sei es am oder im Bassin oder auf der Terrasse des Restaurants.

Tiefbau und Betriebe

Feiern Sie mit uns am Freitag, 23. Mai 2025 den «Tag der Nachbarschaft» in Ostermundigen

Kennen Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn? Seit Langem, seit Kurzem, noch gar nicht? So oder so: Merken Sie sich den 23. Mai 2025 vor. Ob grosses Fest oder kleine Geste – jede Begegnung zählt! Nachbarschaft kann Freude bereiten, unterstützen und stärken.

Nehmen Sie den Tag der Nachbarschaft zum Anlass, Ihre Nachbarinnen und Nachbarn kennenzulernen. Treffen Sie sich, wann immer es Ihnen möglich ist: am Morgen, über Mittag, gleich nach Feierabend oder zum Abendessen. Organisieren Sie einen kleinen Anlass im Haus, ein unkompliziertes Fest im Garten oder eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund.

Für eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund besteht eine Bewilligungspflicht.

Die Bewilligungsgebühr wird für Veranstaltung am 23. Mai 2025 erlassen. Gesuche können beim Polizeiinspektorat Ostermundigen
(polizeiinspektorat@ostermundigen.ch) eingereicht werden.

– Zuständigkeit für Anlässe auf öffentlichem Grund (Ausnahme Parkanlagen): 
Gemeinde Ostermundigen, Polizeiinspektorat, 031 930 14 14 

– Zuständigkeit für Anlässe in den Parkanlagen:
Gemeinde Ostermundigen, Abteilung Tiefbau und Betriebe, 031 930 11 11

Allgemeine Informationen: Gemeinde Ostermundigen, Generationen und Quartierarbeit,
Tel. 031 930 12 90 oder per Mail an generationen@ostermundigen.ch

Wir freuen uns auf viele nachbarschaftliche Treffen und Anlässe in Ostermundigen.