Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Liegenschaftsverantwortliche helfen mit, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen zu optimieren. Sie achten beim Zurückschneiden ihrer Bepflanzung (Bäume, Hecken und Sträucher) darauf:
– dass der seitliche Abstand vom Fahrbahnrand von 50 cm eingehalten ist;
– dass bei überhängenden Ästen der Luftraum über der Strasse von 4.50 m Höhe und über Geh- und Radwegen von 2.50 m Höhe frei gehalten bleibt;
– dass die Beleuchtung der Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt wird;
– dass Strassensignale sichtbar bleiben;
– dass bei unübersichtlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, der Seitenbereich ausreichend freigehalten und damit die Verkehrsübersicht gewährleistet wird;
– dass Bäume und grössere Äste beseitigt werden, welche den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.
Bitte beachten Sie den kostenlosen Häckseldienst vom 11. und 12. März 2025 (Kreis 1) bzw. 13. und 14. März 2025 (Kreis 2). Anmelden müssen Sie sich nur bei grösseren Mengen und wenn die Häckseldauer länger als eine halbe Stunde beträgt: martin.koch@ittigen.ch oder 079 842 30 80.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden Sie zunächst daran erinnert, anschliessend kann die Gemeinde einen entsprechenden Einsatz zum Zurückschneiden der Pflanzen einleiten – allerdings auf Kosten der Liegenschaftsverantwortlichen.
Haben Sie Fragen? Bitte melden Sie sich. Wir sind gerne für Sie da: Bereich Sicherheit Ittigen, Telefon 031 925 22 47.
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Häckseldienst – eine Dienstleistung der Gemeinde
Vom 11. bis 14. März 2025 wird der kostenlose Häckseldienst angeboten.
Es ist keine Anmeldung für den Häckseldienst erforderlich, sofern die Häckseldauer unter einer halben Stunde liegt. Siedlungswarte wenden sich bitte direkt an den Werkhof, um einen Termin zu vereinbaren. Der Werkhof der Gemeinde Ittigen wird im ganzen Gemeindegebiet das bereitgestellte Häckselgut zerkleinern.
Das Häckselmaterial ist wie folgt bereitzustellen:
Wochentag | Gemeindegebiet | Zeit |
Dienstag und Mittwoch | Kreis 1, Gemeindegebiet Ittigen | 7.30 Uhr |
Donnerstag und Freitag | Kreis 2, Gemeindegebiet Altikofen, Worblaufen | 7.30 Uhr |
Was kann gehäckselt werden?
Baum- und Heckenschnitt bis maximal 10 cm Durchmesser.
Was ist nicht geeignet?
Feiner Hecken- und Sträucherschnitt, Wurzelstöcke, Bodendecker, Schilf, angefaultes und vermodertes Material wie Gartenabfall, Gras und Laub, Cotoneaster (Zwergmispel).
Bereitstellen des Häckselmaterials
– Das zu häckselnde Material ist im jeweiligen Gemeindegebiet um 07.30 Uhr geordnet und gut sichtbar an den üblichen Containerstandplätzen für Grüngut/Speisereste bereitzustellen.
– Bitte informieren Sie den Werkhof, wenn Sie das Häckselmaterial nicht gut sichtbar bereitstellen können.
– Die Zufahrt für den Traktor und den Häcksler muss gewährleistet sein (minimale Durchfahrtsbreite 2.5 m).
– Das zerkleinerte Häckselgut ist durch den Bereitsteller zurückzunehmen. Es findet keine Abfuhr statt. Das anfallende Material kann direkt in den Garten oder an Ort aufgeschichtet werden. Verteilung und Reinigung ist Sache des Bereitstellers.
– Häckselgut ist nur für den Eigengebrauch im Garten bestimmt. Wer Astmaterial entsorgen möchte, gibt es der Kompostabfuhr mit (Bereitstellung gemäss Abfallkalender: Sträucher und Äste gebündelt und verschnürt, max. 50 cm Durchmesser, max. 1.50 m lang, max. 18 kg oder in Container).
Verwenden des Häckselmaterials Baum- und Sträucherhäcksel können am sinnvollsten eingesetzt werden, wenn deren Eigenschaften bekannt sind. Holzhäcksel enthalten fast keine Nährstoffe und haben eine wachstumsstörende Wirkung. Auf die Bodenstrukturen wirken sie sich positiv aus. Am besten eignet sich Häckselgut deshalb zum Abdecken der Gartenwege, zum Einbringen in Hecken- und Beerenpflanzungen sowie zum Kompostieren bzw. zur Humusbildung. |
Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Regeln, damit erleichtern Sie uns den Häckseldienst. Häckselgut zum Kompostieren oder Mulchen: Bei Fragen zum Einsatz des Häckselguts wenden Sie sich bitte an die Garten- und Kompostberaterin, Madeleine Aeschimann Hitz, Telefon 031 921 92 53.