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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 9

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Personalrechtliche Grundlagen
Der Gemeinderat hat die Personalverordnung bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist angepasst. Zudem wurde berücksichtigt, dass per 01.06.2022 Entschädigungen und Spesen des Gemeinderates im Reglement über die Entschädigungen und Spesen (ESR) geregelt sind. Zudem wurde im Anhang II Stellenstruktur die neue Geschäftsleiterstelle eingefügt und der Anhang III bezüglich Entschädigungsregelungen angepasst. 

Die Teilrevision der Verordnung wird vorschriftsgemäss publiziert. Bitte beachten Sie dazu die separate Publikation im amtlichen Anzeiger.

Gemeindeverwaltung
Gestützt auf die aktuelle personelle Situation im Stab und der Abteilung Einwohnerdienste/Sicherheit hat der Gemeinderat zur Sicherstellung des Betriebs und für die Einarbeitung der neuen Gemeindeschreiberin und zur Unterstützung des neuen Geschäftsleiters sowie für die Überbrückung infolge Absenzen und der Kündigung des Abteilungsleiters Einwohnerdienste und Sicherheit, die Mandatslösung kurzfristig erweitert und für die Einarbeitung verlängert. Die erforderlichen Nachkredite wurden genehmigt. 

Schulraumplanung 
Der Gemeinderat hat von den Vorbereitungsarbeiten der Projektgruppe für das Auswahlverfahren eines Planungsteams Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen genehmigt. Vorgesehen ist in einem ersten Schritt, einen Generalplaner zu beauftragen. Die Kosten für die Ausschreibung werden berechnet und anschliessend dem zuständigen Organ ein Kreditantrag unterbreitet, bevor eine Ausschreibung erfolgt. 

ZPP VI «Pfrundland» – Verzicht auf Überbauungsordnung 
Im Jahre 2014 wurde für das Pfrundland ein Infrastrukturvertrag abgeschlossen und die Grundlagen zu einer verdichteten Wohnüberbauung gelegt. Im Rahmen eines Projektwettbewerbes im qualitätssichernden Verfahren nach Art. 122a Bauverordnung (BauV), wurde ein Vorhaben erarbeitet und genehmigt. Im Rahmen der Beurteilung des Baugesuchs entscheidet die Gemeindebehörde über den definitiven Verzicht auf die Überbauungsordnung. Der Entscheid des Gemeinderates vom 17.02.2025 über den definitiven Verzicht einer Überbauungsordnung wird mit dem Bauentscheid eröffnet und ist mit diesem zusammen von den legitimierten Parteien mit einer Baubeschwerde anfechtbar. 

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Feuerwehr Bolligen

Feuerwehrersatzabgabe

Vorgehen bei Befreiungsgesuchen
Gemäss Artikel 27 des Reglements für die öffentliche Sicherheit sind alle in der Gemeinde Bolligen niedergelassenen Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 52. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, zahlen für die Dauer der Feuerwehrdienstpflicht eine Ersatzabgabe. Die Ersatzabgabe je ersatzpflichtige Person beträgt mindestens CHF 20.00 pro Jahr. Die Höhe der Ersatzabgabe wird aufgrund der einfachen Steuer für Einkommen und Vermögen berechnet und beträgt gemäss Art. 41 Abs. 2 einen prozentualen Anteil davon. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag der Ersatzabgabe werden vom Gemeinderat zusammen mit dem Budget festgelegt, dürfen den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag aber nicht überschreiten. 

Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind Personen, die gemäss Art. 34 des Reglements für die öffentliche Sicherheit von der aktiven Feuerwehrdienstleistung befreit sind:
1. Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit dem Feuerwehrdienst nicht vereinbar sind, nämlich
– die Mitarbeiter*innen der Kantonspolizei
– die Mitglieder des Regionalen Führungsorgans oder von kantonalen Führungsorganen

2. der*die Ehegatte*Ehegattin, deren*dessen Ehepartner*in Feuerwehrdienst leistet

3. Personen, die zusammen mit deren*dessen Partner*in in eingetragener Partnerschaft leben und deren*dessen Partner*in Feuerwehrdienst leistet

4. die in Betriebsfeuerwehren eingeteilten Personen

5. auf Gesuch hin Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige alleine zu betreuen haben

6. Personen, die eine volle Invalidenrente beziehen

7. auf Gesuch hin Personen, deren Behinderung sie bei der Leistung des Feuerwehrdienstes wesentlich beeinträchtigt.

Sollten Sie gemäss einem dieser Kriterien befreiungsberechtigt sein, so teilen Sie dies bitte schriftlich bis spätestens 7. März 2025 der Einwohnergemeinde Bolligen, Einwohnerdienste und Sicherheit, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen, mit. Bitte legen Sie ihrem Schreiben Bestätigungen des Sachverhaltes (IV-Rentenverfügung, Wahlbestätigung etc.) bei.

Einwohnergemeinde Bolligen
Einwohnerdienste und Sicherheit

Plastikrecycling: Neuer Sammelrekord im Jahr 2024

Im Mai 2023 hat Bolligen, zusammen mit 49 weiteren Berner Gemeinden, das Sammelsystem «Bring Plastic Back» für Haushaltskunststoffe eingeführt. Mit Erfolg: Im Jahr 2024 wurden 18’420 Kilogramm gesammelt – mehr als je zuvor. Besonders wichtig ist dies bei Lebensmittelverpackungen, die mit einer Lebensdauer von nur 4 bis 6 Wochen von der Produktion bis zur Entsorgung besonders kurzlebig sind. Das System bewährt sich: Die Gemeinde Bolligen ist Teil des schweizweit ersten, kantonal einheitlichen und national kompatiblen Sammelsystems für Haushaltkunststoffe. Mittlerweile wurde «Bring Plastic Back» auf 204 Berner Gemeinden ausgeweitet und die Sammlung trifft auch in umliegenden Kantonen auf Interesse.

Bolliger Zahlen und Fakten
• 18’420 kg Plastik wurden im letzten Jahr gesammelt – das bedeutet nochmals
eine leicht höhere Sammelquote als im Einführungsjahr
• Mit dem gesammelten Plastik konnten 27’630 Liter Erdöl eingespart werden
• Das so gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 7’195 m Kabelschutzrohren
• Im Gegensatz zur Verbrennung der gesammelten Kunststoffe, konnten so gesamthaft 52’129 kg CO2-Emissionen eingespart werden

Gesamthaft wird rund 90% des Sammelguts in der Schweiz verwertet. Der Rest wird an spezialisierte Verwerter in der EU verkauft, da es für diese Kunststoffarten in der Schweiz keine Aufbereitungswerke gibt.

«Bring Plastic back» – ein zertifiziertes System
Das Sammelsystem ist nach den strengen Anforderungen des Vereins «Schweizer Plastic Recycler» zertifiziert. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach der Methode der EMPA. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.

Recycling ist gut – Vermeidung ist noch besser
Die erfreulichen Sammelergebnisse sind ein wichtiger Schritt für die Umwelt. Gleichzeitig hilft auch die Reduktion von Kunststoffabfällen im Alltag. Denn jedes nicht produzierte Plastikprodukt spart mehr Ressourcen als das beste Recycling. Viele kleine Schritte machen dabei einen Unterschied: Ob ein wiederverwendbarer Einkaufssack, Mehrwegbehälter
für Lebensmittel oder auch mal der Griff zu unverpackten Produkten. Haushaltskunststoffe lassen sich im Alltag aber nicht immer vermeiden – genau dafür steht mit dem «Bring Plastic Back»-System eine umweltfreundliche Recyclingmöglichkeit zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung