Park-Konzert Tertianum: Bläserquartett des Orchester Ostermundigen & Jodlerklub Frohsinn
Mittwoch, 14. August, 19 Uhr. Beim Tertianum, Seepark. Eintritt frei. Mit Grillplausch. Bei schlechtem/zweifelhaftem Wetter findet der Anlass in der Caféteria vom Tertianum statt.
Infos: www.ostermundigen.ch; Instagram/Facebook : Gemeinde Ostermundigen Mittwoch, 14. August, 19 Uhr. Beim Tertianum, Seepark. Eintritt frei. Mit Grillplausch. Bei schlechtem/zweifelhaftem Wetter findet der Anlass in der Caféteria vom Tertianum statt.
Infos: www.ostermundigen.ch; Instagram/Facebook : Gemeinde Ostermundigen
Gemeindeabstimmung vom 22. September 2024
Die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten werden gebeten, über folgende Vorlagen zu befinden:
⇒ Gesamtplanung Schulanlage Rothus: Genehmigung eines Objektkredits (Baukredit)
Abstimmungsmaterial
Die Abstimmungsunterlagen und die Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
Öffentliche Auflage
Die Grundlageakten der Gemeindeabstimmungsvorlage liegen ab dem 12. September 2024 bis zum Abstimmungstermin beim Empfang der Abteilung Präsidial, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, öffentlich auf. Die Dokumente können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Weiterführende Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden: www.schulraum-ostermundigen.ch.
Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten
Stimmberechtigt sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich ab. Die Stellvertretung an der Urne ist nicht möglich.
Stimmlokal und Öffnungszeiten Gemeindebibliothek:
Samstag, 21. September 2024
16:00 – 18:00 Uhr
Bernstrasse 72:
Sonntag, 22. September 2024
10:00 – 12:00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen zulässig. Die entsprechenden Weisungen auf dem Zustell- und Rückantwortcouvert sind zu beachten.
Das Rückantwortcouvert ist der Post (frankiert) zu übergeben, damit diese bis spätestens am Samstag, 21. September 2024, 10:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen oder bei der Post abgeholt werden können.
bei der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten (Mo 08:00 – 11:45 und 13:45 – 18:00 Uhr/Di 13:45 – 17:00 Uhr / Mi – Do 08:00 – 11:45 und 13:45 – 17:00 Uhr / Fr 08:00 – 15:00 Uhr) bis spätestens am Freitag, 20. September 2024, 15:00 Uhr, abzugeben oder ausserhalb der Bürostunden in den Briefkasten bei den Verwaltungsgebäuden Schiessplatzweg 1 oder Bernstrasse 65 d zu stecken (bis spätestens am Samstag, 21. September 2024, 10:00 Uhr).
Stimmregister
Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten bis Dienstag, 17. September 2024, 17:00 Uhr, zur Einsicht bei der Dienststelle Einwohnerdienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, offen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprachen gegen das Stimmrecht Dritter oder Begehren um Eintragung in das Stimmregister geltend gemacht werden.
Ausweiskarte
Stimmberechtigte, welche die Ausweiskarte nicht erhalten oder verloren haben, können bis am Freitag, 20. September 2024, 15:00 Uhr, persönlich bei der Dienststelle Einwohner-dienste, Schiessplatzweg 1, Ostermundigen, ein Duplikat verlangen.
Auskunft
Für weitere Auskünfte steht Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 56 / E-Mail marco.schnell@ostermundigen.ch).
Gemeinderat Ostermundigen