Neue Parkgebühren ab dem 1. August 2024 und Aufhebung der Parkuhren zur Überführung auf Bezahlung mit Smartphone
Nach mehreren Beschlüssen im Gemeinderat werden die Preise und die Bezahlung des Parkvorgangs ab dem 1. August 2024 wie folgt angepasst:
Gebühren für Parkplätze auf öffentlichen Strassen (Blaue und Weisse Zonen 101, 201, 204)
Gebühr pro Parkzone: neu Fr. 30.– pro Monat bzw. neu Fr. 300.– pro Jahr
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.–
Gebühr für alle Parkzonen: neu Fr. 30.– pro Monat bzw. neu Fr. 300.– pro Jahr.
Tagesbewilligung: neu Fr. 10.–
Gebühren für Park + Ride-Anlagen (Zonen 1 und 2)
bis 4 Std. = neu mind. Fr. 4.–, weitere Std. = neu Fr. 1.–, Tag: neu Fr. 10.–
Arbeits- und Wohnort Bolligen: neu Fr. 50.– pro Monat bzw. neu Fr. 500.– pro Jahr
Auswärtiger Wohnsitz: neu Fr. 80.– pro Monat bzw. neu Fr. 800.– pro Jahr
Auf die Bezahlung mit Bargeld und Kreditkarten wird bei den Parkzonen der Gemeinde Bolligen künftig verzichtet. Der Parkvorgang kann nur noch mittels Smartphones (EasyPark, Parkingpay, Twint etc.) bezahlt werden. Entsprechende QR-Codes werden bei den Parkzonen installiert.
Parkieren leicht gemacht!
Parkieren in Bolligen ganz ohne Parkkarte, Vignette oder Bargeld. Dank Parkingpay läuft die Parkbewilligung über das Kontrollnummernschild – eine Vignettenpflicht entfällt. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein Benutzerkonto bei Parkingpay.ch. Einmal eingeloggt kann das Parkieren schon fast losgehen. Mit der App von Parkingpay.ch können Sie Parkvorgänge starten und wieder beenden. Sollten Sie eine Monats- oder gar Jahresbewilligung benötigen, so ist der Gang zur Gemeinde unumgänglich.
Um eine Monats- oder Jahresbewilligung zu beantragen, ist das Gesuchformular ausgefüllt mit einer Kopie des Fahrzeugausweises bei der öffentlichen Sicherheit einzureichen. Je nach Zone sind dem Gesuch weitere Unterlagen beizulegen.
Nachdem das Gesuch geprüft wurde, wird Ihnen die Parkbewilligung auf das Kontrollnummernschild geladen. Die Gebühren sind bei einer erstmaligen Bewilligung bar oder mit Karte am Schalter zu bezahlen. Für eine Verlängerung der Bewilligung sind die Parkkartenbesitzer*innen selbst zuständig. Die Gemeindeverwaltung fordert nicht zu einer Verlängerung auf.
Das Formular finden Sie unter www.bolligen.ch/inhalte/privatpersonen/parking.php.
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat | Einwohnerdienste und Sicherheit
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Sperrung Wanderweg Steinbruch
Der Staatsforstbetrieb Bern führt im Staatswald und der angrenzenden AGG-Parzelle in der Waldeinheit Stockern eine Holzerntemassnahme durch. Auf der AGG-Parzelle erfolgt eine Sicherheitsholzerei (Entfernen wurfgefährdeter Bäume entlang Steinbruch). Um die Arbeiten auszuführen ist eine Sperrung des Wanderwegs (siehe Karte, fett rot) erforderlich.
Start der Massnahme ist der 17. Juli 2024, die Ausführung erfolgt durch das Unternehmen Forst- und Lohnarbeiten Christian Mosimann (079 333 21 76). Die Sperrung des Wanderwegs ist ab 29. Juli bis 2. August 2024 erforderlich. Die Berner Wanderwege werden durch uns informiert, die Sperrung wird durch den Unternehmer signalisiert.

Gemeindeverwaltung Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau
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Bundesfeier 2024 in Ferenberg
Donnerstag, 1. August 2024
Der Gemeinderat Bolligen, der Ortsverein Ferenberg-Bantigen, die Musikgesellschaft Ferenberg und der Gasthof Alpenblick laden Sie herzlich zur Bundesfeier 2024 ein.
Programm:
ab 19.00 Uhr: Festwirtschaft, Restaurant Alpenblick, Ferenberg bei Stettlen
20.30 Uhr: Musikalische Eröffnung beim Restaurant Alpenblick, Musikgesellschaft Ferenberg
ca. 21.00 Uhr: Fackelzug zum Höhenfeuer
21.15 Uhr: Begrüssung (beim Höhenfeuer)
• Katharina Ryser, Ortsverein Ferenberg-Bantigen
1. August-Ansprache (beim Höhenfeuer)
• Christine Vogt, Schulleiterin OZE
anschliessend: gemeinsames Singen der Landeshymne in Begleitung der Musikgesellschaft Ferenberg
Anzünden des Höhenfeuers
ca. 23.30 Uhr: Ende des Festbetriebs