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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 26

Gemeindewahlen
vom 22. September 2024

Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer 2021–2024 der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsdauer auf den 22. September 2024 festgesetzt. Die Stimmberechtigten haben an der Urne über das Wochenende vom 22. September 2024 die folgenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025–2028 zu wählen:

a. Nach dem Proporzverfahren
– 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates
– 7 Mitglieder des Gemeinderates

b. Nach dem Majorzverfahren
– die/der hauptamtliche Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident

Dieser Sitz wird bei der Sitzverteilung im sieben Mitglieder umfassenden Gemeinderat angerechnet (Art. 20 Bst. c GO).

Stellt sich innert der reglementarischen Anmeldefrist nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Verfügung, wird diese Person vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt. In diesem Fall findet kein öffentlicher Wahlgang für das Gemeindepräsidium statt.

Eine allfällige Stichwahl für das hauptamtliche Gemeindepräsidium findet am 27. Oktober 2024 statt.

Wahlvorschläge
Für die Wahl des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates und das hauptamtliche Gemeindepräsidium, sind getrennte Wahlvorschläge (Listen) einzureichen. Sie müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Wählergruppe) sowie Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Berufliche Tätigkeit und Wohnadresse der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Parteien, welche in der ablaufenden Amts-dauer im Grossen Gemeinderat vertreten sind, sind von dieser Pflicht entbunden). Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann für die gleiche Wahl nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die entsprechenden Formulare können bei der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, kostenlos bezogen werden.

Jeder Wahlvorschlag darf im Ganzen nicht mehr Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind. Bei Majorzwahlen darf jeder Name nur einmal, bei Proporzwahlen höchstens zweimal aufgeführt werden. Bei Proporzwahlen darf eine Kandidatin bzw. ein Kandidat für die gleiche Behörde nur auf -einem Wahlvorschlag stehen.

Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 8. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr bei der Post (Datum des Poststempels) abgegeben werden.

Listenverbindungen
Zwei oder mehr Listen können miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Zwei oder mehr Listenverbindungen können ebenfalls miteinander verbunden werden (Unterlistenverbindung). Die übereinstimmende schriftliche Erklärung der betreffenden Listenvertretungen ist bis spätestens Montag, 22. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr der Post (Datum des Poststempels) abzugeben. Bis zu diesem Datum sind ebenfalls allfällige Mängel an den Wahlvorschlägen zu beheben.

Auskünfte
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, sowie Frau Barbara Steudler, Gemeindeschreiberin, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 14).

Gemeinderat Ostermundigen

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 13
Datum: 18. Juni 2024

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Hochbau

Umplatzierung Varielpavillon; Genehmigung Investitionskredit
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Umplatzierung des Varielpavillons ein Kredit von CHF 94’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Tiefbau und Betriebe

Schiessplatzweg Mitte (Teil West); Retentions- und Versicherungsanlage Oberfeld (RVAO); Genehmigung Investitionskredit
Für das Erstellen und Durchführen einer Planer Submission im «offenen Verfahren» für das Projekt Erweiterung RVAO wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 50’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Veloinfrastruktur; Genehmigung Investitionskredit
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die Ausarbeitung des Massnahmenplans Veloinfrastruktur ein Kredit von CHF 90’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Erschliessung UeO Schwandiweg; Genehmigung Nachkredit z.L. Investitionsrechnung
Zu Lasten der Investitionsrechnung wird für die zusätzlichen Kosten bis zum Abschluss des UeO-Verfahrens ein Nachkredit von CHF 30’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Abendschwimmen Freibad Ostermundigen vom 6. Juli 2024

Am Samstag, 6. Juli, findet das Abendschwimmen 2024 im Freibad Ostermundigen statt. Freibad und Restaurant sind bis 23 Uhr geöffnet.

14 – 19 Uhr: Skimboard, Beachvolleyball-Plauschturnier* (PVC Rüti)
19 – 23 Uhr: Abendschwimmen

*Anmeldung für 2er/3er-Teams bis Mi., 3.7. per Mail an pvc.rueti@gmail.com. Eine spontane Anmeldung am Eventtag vor Ort bis 14 Uhr ist auch möglich.

Programmänderungen vorbehalten.
Auskunft bei unsicherer Witterung ab Mittwochnachmittag vor Anlass: 031 931 19 57. 
Verschiebedatum: Samstag, 13. Juli 2024
Partner: www.raiffeisen.ch 

Einladung 1. Treffen «Stimmen 60+» am 5. Juli 2024

Sind Sie interessiert, zusammen mit Menschen ab 60+ in der Gemeinde etwas zu gestalten, zuzuhören, Ideen zu kreieren und umzusetzen?

Die Kommission für Altersfragen (KOAF) der Gemeinde Ostermundigen lädt Sie herzlich ein, am ersten unverbindlichen Treffen des neuen Partizipationsforum «Stimmen 60+» teilzunehmen. Wir möchten Sie über das neue Forum «Stimmen 60+» informieren, uns bei dieser Gelegenheit persönlich kennenlernen und gemeinsam ein aktuelles Thema diskutieren. 

Wann: Freitag, 5. Juli 2024 von 14.00 bis 16.00 Uhr

Wo: Treffpunkt Mundige (im Tell), Bernstrasse 101, 3072 Ostermundigen

Anmeldung: bis 1. Juli 2024 an Pia Bähler, Mitglied Fachkommission für Altersfragen; pia.baehler@gmail.com oder 079 384 52 76

Wir freuen uns auf Sie!

Liebe Ostermundiger*innen

Der Frühling geht langsam in den Sommer über – und die Temperaturen steigen. Seit Sommer 2022 betreibt die Universität Bern im Auftrag der Gemeinde Ostermundigen ein Messnetz mit zwischenzeitlich 11 Messstationen. Durch die Beobachtung des Mikroklimas werden städtische Wärmeinseln auf dem Gemeindegebiet identifiziert und längerfristig mit entsprechenden Massnahmen gedämpft.

Warum sind städtische Wärmeinseln ein Problem? Mit dem Klimawandel nehmen Hitzeperioden zu. Städte und Agglomerationen sind insbesondere betroffen: Die Aufnahme von Sonnenstrahlung durch versiegelte Flächen, eingeschränkte Windzirkulation, fehlende Grünräume sowie Abwärme von Verkehr und Industrie lassen städtische Hitzeinseln entstehen. Das bedeutet, dass die Temperatur im Siedlungsraum um ein paar Grad höher ist als im grünen Umland. Hitze – vor allem auch nachts – birgt gesundheitliche Risiken, so war z.B. die Sterblichkeit in den extrem heissen Sommermonaten der Jahre 2003, 2015 und 2022 nachweislich erhöht.

Was zeigt ein Rückblick auf die beiden Sommer 2022 und 2023? Die Sommer 2022 und 2023 gehörten schweizweit zu den wärmsten Sommern seit Messbeginn. Dieser Sachverhalt zeigt sich in den Temperaturmessungen in Ostermundigen. Das Siedlungsgebiet von Ostermundigen weist als Ganzes Anzeichen einer städtischen Wärmeinsel auf. Sie ist vor allem in der Nacht ausgeprägt, mit tieferen Temperaturen im grünen Umland. Auch innerhalb des Siedlungsgebiets zeigen sich Unterschiede: So sind durchgrünte Quartiere am Siedlungsrand weniger stark betroffen als die Korridore entlang der Bernstrasse und des Bahndamms. Details dazu finden sich in den Factsheets Stadtklima Ostermundigen auf der Gemeindewebsite (Link Factsheet 2023: https://www.ostermundigen.ch/StadtklimaOstermundigen2023).

Was macht die Gemeinde Ostermundigen? Seit Februar 2024 hat die Gemeinde Ostermundigen mit dem Klimareglement eine rechtliche Grundlage, um Massnahmen gegen ausgeprägte städtische Hitzeinseln zu ergreifen. Erste Projekte sind jedoch schon nach dem Hitzesommer 2022 angelaufen: So wurde im letzten Jahr der öffentliche Bereich beim Bäretower vorübergehend mit Pflanzentöpfen begrünt und für den privaten Platz beim Bäretower ist eine mobile Begrünung mit fünf Klimabäumen geplant. Weitere Projekte sind angedacht, so sollen z.B. die Schulanlagen auf ihre Klimatauglichkeit hin geprüft und bei Bedarf entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.

Was können Sie gegen städtische Hitzeinseln tun? Die Gemeinde Ostermundigen besitzt ca. ein Drittel der Siedlungsfläche von Ostermundigen, die restlichen zwei Drittel sind in Privatbesitz. So sind bei der Dämpfung städtischer Hitzeinseln vor allem auch private Liegenschaftsbesitzer*innen gefordert. Gegen die Hitzeentwicklung im städtischen Umfeld können folgende Massnahmen helfen:

Pflanzen Sie Bäume: Bäume können mit ihrem Schatten am Tag eine deutliche Temperaturreduktion bewirken. Wärmebildaufnahmen vom August 2023 in Basel zeigen eindrücklich den Unterschied zwischen schattenlosen Strassen und solchen mit Bäumen.

Entsiegeln Sie versiegelte Flächen: Das Regenwasser soll möglichst vor Ort versickern – verdunstet das Regenwasser später, kühlt dieser Prozess die Umgebung.

Begrünen Sie Fassaden und Balkone: Durch die Begrünung wird das Aufheizen des Gebäudes verringert, und die Hitzeentwicklung wird so gedämpft.

Wärmebildaufnahmen in Basel, August 2023, Quelle: umverkehR

Auskunft und Kontakt: Die Abteilungen Hochbau sowie Tiefbau und Betriebe der Gemeinde Ostermundigen sind bei Fragen gerne für Sie da:
Lea Moser, Dienststellenleiterin Energie, Nachhaltigkeit und Klima, Ostermundigen
031 930 11 24, lea.moser@ostermundigen.ch