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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 25

Gemeindewahlen vom 22. September 2024

Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer 2021–2024 der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die neue Amtsdauer auf den 22. September 2024 festgesetzt. Die Stimmberechtigten haben an der Urne über das Wochenende vom 22. September 2024 die folgenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025–2028 zu wählen:

a. Nach dem Proporzverfahren
– 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates
– 7 Mitglieder des Gemeinderates

b. Nach dem Majorzverfahren
– die/der hauptamtliche Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident

Dieser Sitz wird bei der Sitzverteilung im sieben Mitglieder umfassenden Gemeinderat angerechnet (Art. 20 Bst. c GO).

Stellt sich innert der reglementarischen Anmeldefrist nur eine Kandidatin oder ein Kandidat zur Verfügung, wird diese Person vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt. In diesem Fall findet kein öffentlicher Wahlgang für das Gemeindepräsidium statt.

Eine allfällige Stichwahl für das hauptamtliche Gemeindepräsidium findet am 27. Oktober 2024 statt.

Wahlvorschläge
Für die Wahl des Grossen Gemeinderates, des Gemeinderates und das hauptamtliche Gemeindepräsidium, sind getrennte Wahlvorschläge (Listen) einzureichen. Sie müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Wählergruppe) sowie Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Berufliche Tätigkeit und Wohnadresse der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein (Parteien, welche in der ablaufenden Amts-dauer im Grossen Gemeinderat vertreten sind, sind von dieser Pflicht entbunden). Eine Stimmberechtigte oder ein Stimmberechtigter kann für die gleiche Wahl nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die entsprechenden Formulare können bei der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, kostenlos bezogen werden.

Jeder Wahlvorschlag darf im Ganzen nicht mehr Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind. Bei Majorzwahlen darf jeder Name nur einmal, bei Proporzwahlen höchstens zweimal aufgeführt werden. Bei Proporzwahlen darf eine Kandidatin bzw. ein Kandidat für die gleiche Behörde nur auf -einem Wahlvorschlag stehen.

Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 8. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr bei der Post (Datum des Poststempels) abgegeben werden.

Listenverbindungen
Zwei oder mehr Listen können miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Zwei oder mehr Listenverbindungen können ebenfalls miteinander verbunden werden (Unterlistenverbindung). Die übereinstimmende schriftliche Erklärung der betreffenden Listen-
vertretungen ist bis spätestens Montag,
22. Juli 2024, 17.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen, oder bis 24.00 Uhr der Post (Datum des Poststempels) abzugeben. Bis zu diesem Datum sind ebenfalls allfällige Mängel an den Wahlvorschlägen zu beheben.

Auskünfte
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Herr Marco Schnell, Leiter Einwohnerdienste, sowie Frau Barbara Steudler, Gemeindeschreiberin, gerne zur Verfügung (Tel. 031 930 14 14).

Gemeinderat Ostermundigen

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2024, Sitzung Nr. 2
Donnerstag, 27. Juni 2024, 18.00–20.15 Uhr
im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

266. Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 29. Februar 2024; Genehmigung
Geschäft 988

267. Verwaltungsbericht 2023; Genehmigung
Geschäft 5765

268. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
Geschäft 9501

269. Schulanlage Rothus; Gesamtsanierung und Erweiterungsneubau; Genehmigung Ausführungskredit
Geschäft 3345

270. Reglement über die Gemeindeabgabe auf Strom; Genehmigung
Geschäft 6238

271. Bernstrasse; Verlegung der Buslinie Nr. 10;
1. Ausbauetappe; Kreditabrechnung
Geschäft 9540

272. Wasserbauplan Worble im Abschnitt Bernapark bis Fussgängerbrücke  Rörswil; Auftrennung Plangenehmigungsverfahren Schwandiareal; Genehmigung Nachkredit
Geschäft 146

273. Anschluss Zivilschutzorganisation Bantiger an die Zivilschutzorganisation Bern plus; Genehmigung Vertrag
Geschäft 9468

274. Überparteiliche Motion für umfassend nachhaltige Beschaffungen;
Erheblicherklärung/Ablehnung resp. Umwandlung in ein Postulat
Geschäft 9543

275. Einfache Anfrage GLP-Fraktion betreffend «StatusTemporegime & Velowege in Ostermundigen»; schriftliche Beantwortung
Geschäft 9545

276. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250

=> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Emsale Selmani, Ratspräsidentin

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur
Sitzung sind im Internet abrufbar unter:

Gemeinde Ostermundigen – Unterlagen

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Aufhebung der Weisungen für ##die Handhabung der Ehrungen in der Feuerwehr Ostermundigen

In Anwendung von Art. 45 Abs. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 4. Juni 2024 die Weisungen für die Handhabung der Ehrungen in der Feuerwehr Ostermundigen rückwirkend per 1. Januar 2024 ausser Kraft setzt. 

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. 

Der Gemeinderat