Teilrevision Personalverordnung
Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gegeben, dass der
Gemeinderat an seinen Sitzungen vom 24. April 2023 und 15. Januar 2024 die Personalverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Anpassungen betreffen den Anhang 3, die Entschädigungen und Spesen sowie das Sitzungs- bzw. Taggeld.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Gemeindewebsite unter Verwaltung/Downloads eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat