Das Büro der Bantiger Post ist aufgrund einer technischen Störung telefonisch bis auf Weiteres nicht erreichbar.

Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 48

Traktandenliste

Grosser Gemeinderat 2023
Sitzung Nr. 6

Donnerstag, 7. Dezember 2023, 17.00–18.45 Uhr,
Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

234. Protokoll #4 vom 7. September 2023; Genehmigung
Geschäft 988  

235. Büro Grosser Gemeinderat; Wahl für das Jahr 2024  
Geschäft 380  

236. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Wahl Präsidium und Vizepräsidium für das Jahr 2024   Geschäft 381  

237. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Ersatzwahl
Geschäft 2454  

238. Finanzkommission; Ersatzwahl
Geschäft 7042  

239. Kommission für Öffentliche Sicherheit; Ersatzwahl
Geschäft 316  

240. Stadtklimainitiativen; Klimainitiative; Reglement zur Umsetzung; Genehmigung
Geschäft 8185

241. Ersatzbeschaffung ICT-Infrastruktur Schulen; Betrieb 2024–2029; Kreditgenehmigung   Geschäft 8721  

242. Bereich Generationen und Quartierarbeit; Einführung der mobilen Quartierarbeit und Umsetzung der Motion «Begegnungsorte»; Kreditgenehmigung
Geschäft 8653  

243. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 1250  

-> parlamentarische Neueingänge

Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Hans Rudolf Hausammann, Präsident

Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter: http://www.ostermundigen.ch/parteien-in-ostermundigen/grosser-gemeinderat/ggr-unterlagen-fuer-die-naechste-sitzung-am/

Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Aufhebung Dienstordnung zum Feuerwehrreglement und Inkraftsetzung Verordnung zum Feuerwehrreglement

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 14. November 2023 die Dienstordnung zum Feuerwehrreglement per 31. Dezember 2023 aufgehoben hat. Per 1. Januar 2024 tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden die neue Verordnung zum Feuerwehrreglement in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden. 

Der Gemeinderat

Liebe Ostermundiger*innen

Sie erinnern sich: Vor rund einem Jahr gabs nur eins – Energie sparen! Auch die Gemeinde Ostermundigen hat Energiesparmassnahmen eingeführt. Gerne geben wir hier einen kurzen Rückblick auf den Winter 2022/23.

Welche Energiesparmassnahmen wurden eingeführt? Die Gemeinde Ostermundigen versuchte einerseits durch Vorbildfunktion und Information, die Bevölkerung von Ostermundigen fürs Energiesparen zu gewinnen. Andererseits hat der Gemeinderat die kantonalen Massnahmenpakete zur Reduktion des Wärmeenergie- und Stromverbrauchs für die Verwaltung und die Schulen übernommen.

Was brachten diese Energiesparmassnahmen? Für die gesamte Gemeinde liegen derzeit keine vollständigen Energieinformationen vor. Die Gemeinde Ostermundigen überwacht jedoch die Wärmeenergie- und Stromverbräuche der gemeindeeigenen Liegenschaften.

• Für den vergangenen Winter zeigt sich bei der Wärmeenergie eine deutliche Reduktion um rund 13 Prozent im Vergleich zum Zehnjahresschnitt 2012/13 bis 2021/22. In absoluten Werten beträgt die Einsparung ca. 450’000 kWh – dies entspricht dem Wärmeenergieverbrauch von ca. 20 älteren Einfamilienhäusern.

• Beim Strom zeigt sich ein anderes Bild: Im vergangenen Jahr hat der Stromverbrauch im Vergleich zum Zehnjahresschnitt um rund 5 Prozent zugenommen. Absolut liegt der Anstieg bei ca. 50’000 kWh.

Welche Erkenntnisse nehmen wir mit? Natürlich macht eine Schwalbe noch keinen Sommer – und ein Jahr macht keinen Trend. Aufgrund der Energieauswertung beurteilt die Gemeinde
Ostermundigen die Wärmeenergiesparmassnahmen, insbesondere die Senkung der Innenraumtemperatur, als sehr wirksam und kostengünstig. Im Gegensatz dazu scheinen die Stromsparmassnahmen, z. B. die Information der Verwaltungsangestellten, nicht auszureichen. Hierzu wird die Gemeinde Ostermundigen die getroffenen Massnahmen kritisch hinterfragen, anpassen und ergänzen. Als Fazit halten wir fest: Eine angepasste Weiterführung der Energiesparmassnahmen lohnt sich aus Kosten- und Umweltsicht auf jeden Fall!

Die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen wünscht Ihnen eine lichterfüllte Vorweihnachtszeit und grüsst Sie freundlich.

Auskunft & Kontakt
Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, Ostermundigen, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch