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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 43

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 21
Datum: 17. Oktober 2023

Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe

Wiesenstrasse; Sanierung öffentliche Abwasserleitungen; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen in
der Wiesenstrasse, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 97’097.61 (inkl. MwSt.) wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 180’000.00 (inkl. MwSt.) um CHF 82’902.39 (inkl. MwSt.) unterschritten.

Tägetlistrasse; Sanierung öffentliche Abwasserleitungen; Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen in der Tägetlistrasse, abschliessend mit einem Gesamtaufwand von CHF 54’102.69 (inkl. MwSt.) wird genehmigt. Somit wird der bewilligte Kredit von CHF 95’000.00 (inkl. MwSt.) um CHF 40’897.31 (inkl. MwSt.) unterschritten.

Hohlenweg; Sanierung Fussweg; Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2023
Für die Ausarbeitung des Bauprojekts zur Sanierung des Hohlenwegs wird zulasten der Erfolgsrechnung 2023 ein Nachkredit von CHF 14’000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

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Teilrevisionen aufgrund Neuregelung ab 1.1.2024 des Anzeigers Region Bern

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 25. Juli 2023 Teilrevisionen der Gemeindeordnung, Art. 39 Abs. 1, des Wahl- und Abstimmungsreglements, Art. 41, des Reglements Versand des Wahlmaterials, Art. 2, und der Richtlinien des Gemeinderates für die Information der Öffentlichkeit, Art. 12, genehmigt hat (alles Änderungen über die Neubezeichnung des amtlichen Publikationsorgans der Gemeinde). Gestützt auf Art. 52 Abs. 3 Gemeindegesetz hat die Exekutive über die Änderungen beschliessen können.

Rechtsmittelbelehrung 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden.

Der Gemeinderat