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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 42

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 21. November 2023, 19.30 Uhr im Reberhaus Bolligen

Traktanden

1. Budget 2024 / Finanzplan 2024 – 2028
Festsetzung der Steueranlage von 1,6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), Liegenschaftssteuer auf 1,20 Promille des amtlichen Werts (wie bisher), Hundetaxe von Fr. 100.– pro Hund (wie bisher); Genehmigung Budget 2024

2. Arealentwicklung Wegmühle – Anpassung Zonenplan (ZPP) und Baureglement, Änderung des Zonenplans 1, Änderung Baureglement inkl. Anhang 2 und
Aufhebung Überbauungsordnung (UeO)
6 Silogebäude von 1961

3. Krauchthalstrasse – Druckstufenanpassung und Ersatz Wasserleitung
Bewilligung des Verpflichtungskredits von 718’000 Franken für eine Druckstufenanpassung und einen Leitungsersatz an der Krauchthalstrasse

4. Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung (REKAS)
Genehmigung des neuen Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung (REKAS) mit Inkraftsetzung per 1.1.2024

5. Gemeindeparzelle Nr. 6012 – Kaufsrechtsvertrag
Genehmigung des Kaufsrechtsvertrags vom 21.9.2023 für den Verkauf der Gemeindeparzelle Nr. 6012 an die Contractbau Bern GmbH, zu einem Kaufpreis von 820’000 Franken

6. Rechnungsprüfungsorgan 2023 und 2024 – Wahl
Wahl der T+R AG, Gümligen als Rechnungsprüfungsorgan für die Jahresrechnungen 2023 und 2024

7. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen
a) Schulen Bolligen – Hardware-Ersatz
b) Feuerwehrmagazin Flugbrunnenstrasse, Um- und Neubau
c) Schul- und Sportanlage Lutertal – Neubau Kindergarten und Schulraum
d) Dorfstrasse Habstetten, Gesamtprojekt «Entflechtung Werkleitungen»

8. Mitteilungen und Verschiedenes

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch ausgedruckt werden.

Rechtsmittelbelehrung
• Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

• Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Anzeiger einzureichen.

• Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Versammlungsergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat dieselbe Vorlage zusätzlich einer Urnenabstimmung.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. 
(www.bolligen.ch – Verwaltung – Dokumente – 5.2 Lichtraumprofil)

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis März), dies sowohl aus der Sicht der Pflanzen als auch der Tiere – insbesondere der Vögel. Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, so dass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf den gratis Häckseldienst hin, welcher vom 6. bis 8. November 2023 stattfindet. 

Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens 27. November 2023 zurückgeschnitten sein. 

Bauverwaltung Bolligen – Tiefbau

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Aktion Süssmostpresse 

Mittwoch, 25. Oktober 2023, von 09.00 bis 15.00 Uhr, im Dorfmärit in Bolligen
Bolliger:innen haben Gelegenheit, ihren eigenen Süssmost aus vorhandenem Obst zu pressen.
Bitte bringt dafür eigene Flaschen mit (pro Person max. 3 Flaschen).

Die Gemeinde offeriert den frischen Most bei Käse und Brot.

Wir freuen uns auf euch.

Bauverwaltung Bolligen – Fachgruppe Natur und Landschaft 

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Am Samstag, 25. November 2023, findet der 

45. Bolliger Schwimmtag statt.

Türöffnung ab 12.45 Uhr

Das Programm zu den Einzel- und Staffelwettkämpfen liegt im Hallenbad Bolligen auf und ist zu finden auf der Homepage der Einwohnergemeinde Bolligen: www.bolligen.ch unter https://bolligen.ch/hallenbad – «Kursangebot».

Startgeld und Eintritt
Die Teilnahme und der Eintritt ins Hallenbad sind kostenlos. Nebst einem persönlichen Diplom erhält jede*r Schwimmer*in einen Preis!

Anmeldung und Teilnahme: Bitte melden Sie Ihr Kind online an. Das elektronische Formular finden Sie vom 1.–12.11. 2023 auf der Homepage der Gemeinde Bolligen www.bolligen.ch unter https://bolligen.ch/hallenbad «Kursangebot».

Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten.

Der Spass steht bei unseren Schwimmwettkämpfen im Vordergrund und wir freuen uns über alle kleinen und grösseren Schwimmer*innen, die dabei sind!

Lks Bolligen – Lokales Kultur- und Sportnetz

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Gratis-Häckseldienst in Bolligen 

Der nächste kostenlose Häckseldienst findet wie folgt statt:
Montag, 6. November bis und mit Mittwoch, 8. November 2023

Der Häckseldienst ist nach wie vor gratis, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
• pro Haushalt bis 20 Min. gratis
• pro Landw. Betrieb bis 60 Min. gratis

Der Gratis-Häckseldienst gilt nur für Obstbäume und langen Sträucherschnitt.

Mehrbeanspruchungen werden den Benutzern mit Fr. 180.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Was kann gehäckselt werden?
• Baum- und grober, langer Sträucherschnitt, Durchmesser max. 20 cm
• Verholzte Gartenpflanzen und Stauden

Was kann nicht gehäckselt werden?
• Feiner Hecken- und Sträucherschnitt
• Wurzelstöcke

Bereitstellung
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucherschnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen am Strassenrand oder Garagevorplatz ab Montag bereitzustellen. Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden, es eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken (Mulchen) von Rabatten. 

Bitte stellen Sie das Häckselgut ab Montag, 6. November 2023 bereit.

Die Bauverwaltung nimmt Ihre Online-Anmeldung (www.bolligen.ch/de/verwaltung/formulare) bis und mit Mittwoch, 1. November 2023 gerne entgegen.

Bauverwaltung Bolligen

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Ersatz Wasserleitung Rüttelerweg

In den vergangenen Jahren sind 4 Lecks in der Graugussleitung entstanden und mussten jeweils notfallmässig saniert werden. Aus diesem Grund wird die Wasserleitung ab Wohnhaus Rüttelerweg 4 bis 5 ersetzt. Weiter wird gleichzeitig die Erweiterung des BKW-Trasses und eine Optimierung der Strassenentwässerung erstellt. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 30. Oktober 2023 und dauern zirka 5–6 Wochen. Die Bauarbeiten wurden an die Firma Frutiger AG und die Sanitär-
arbeiten an die Firma ALZ Installationen AG vergeben.

Wir werden alles daran setzen, die unumgänglichen Behinderungen und Einschränkungen für Sie möglichst kurz zu halten.

Benötigen Sie zusätzliche Auskünfte oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Bauleitung (RSW AG, Herr Samuel Baumann 079 543 98 759).

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Bolligen – Tiefbau