Öffentliche Planauflage
Arealentwicklung Wegmühle Bolligen mit Änderungen Zonenplan 1 und Baureglement (Art. 54 und Anhang 1/A2.14) sowie der Aufhebung UeO 6 Silogebäude
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Unterlagen zur öffentlichen Auflage:
– Änderungen Baureglement Art. 54 und Anhang 1 (A2.14 ZPP Wegmühle) (neu)
– Änderungen Zonenplan 1 mit ZPP XIV Wegmühle (neu) und Aufhebung ZUeO Silo
– Aufhebung Überbauungsordnung Silo Ost von 1961
Weitere Unterlagen mit orientierendem Charakter
– Erläuterungsbericht inkl. Beilagen (Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV)
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 17. Oktober 2022
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 2. Juni 2023 bis und mit 3. Juli 2023 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b, Abs. 1 BauG)
Bolligen, den 23. Mai 2023
Gemeinderat Bolligen