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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 19

2. Sitzung des grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 4. Mai 2023, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen

Präsidium: Hans-Rudolf Hausammann
Es sind 36 Ratsmitglieder anwesend.

Anwesend:
Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Fabian Baumgartner, Gerhard Baumgartner, Jorim Braun, Franziska Brunner, Peter Buri, Stefanie Dähler, Marcel Falk, Hans Peter Friedli, Adrian Gränicher, Yves Jordi, Kistler Kerstin, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Sandra Löhrer, Niels Mahler, Sandro Minka II, Colette Nova, Rolf Rickenbach, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Denis Toggwiler, Markus Truog, Alexander Wahli, Gerhard Zaugg, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset

Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler

Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär

Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Monika Blaser Mitter, Daniela Feller, Lucien Minka II und Thulani Thomann

Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
185. Das Protokoll Nr. 1 der GGR-Sitzung vom 2. März 2023 wird genehmigt.

186. Als Ersatz für die zurückgetretene Monika Blaser Mitter (Mitte) wird Sandra Löhrer-Marti (Mitte) für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. vom 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt.

187. Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Changemanagement-Massnahmen
a. Die vom Gemeinderat am 13. Dezember 2022 genehmigten Personalmassnahmen werden zur Kenntnis genommen.
b. Der Nachkredit für die Bleibeprämien 2023 in der Höhe von CHF 360‘000.00 (inkl. Teuerungszulage) zu Lasten Erfolgsrechnung 2023 wird genehmigt. 
c. Die Bleibeprämie 2024 in der Höhe von CHF 370’000.00 wird ins Budget 2024 integriert.
d. Die Voraussetzung für die Auszahlung der Bleibeprämien 2023 und 2024 ist die Zustimmung zur Fusion durch die kompetenten Organe (Volksbeschluss 22.10.2023).

188. Ortsplanungsrevision O‘mundo; Zentrale Baustelle «Tell/Alpenrösli»; Übertrag «Tell-Saal» in Finanzvermögen; Landabgabe «Tell» im Baurecht
a. Der Übertrag des Tell-Saals inkl. Militärkantine (Buchwert CHF 167‘347.10) vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird genehmigt. 
b. Der Abgabe der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1074 «Tell» im selbständigen und dauernden Baurecht gemäss Artikel 675 und 779 ff ZGB an Halter AG wird im Grundsatz zugestimmt.
c. Die Abgabe im Baurecht gemäss Variante «Marktzins» auf der Basis der «Eckwerte-Baurecht von 2020» mit einem Baurechtszinssatz von CHF 36.50/m2 zinsrelevante GFO (Geschossfläche oberirdisch) oberirdisch» und einer Laufzeit von 90 Jahren wird genehmigt.
d. Der Gemeinderat wird ermächtigt, den definitiven Baurechtsvertrag mit Halter AG gemäss Ziffer c) abzuschliessen.

189. Tram Bern-Ostermundigen «Wendeschlaufe»; Überbauung Restparzelle; Landabgabe «Rüti 1» im Baurecht
a. Der Übertrag der Parzelle Nr. 7315 «Rüti 1» (Buchwert CHF 0.00) vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird genehmigt. 
b. Der Abgabe der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 7315 «Rüti 1» im selbständigen und dauernden Baurecht wird im Grundsatz zugestimmt.
c. Die Abgabe im Baurecht mit «Verpflichtung zu gemeinnützigem Wohnungsbau» mit einem Baurechtszinssatz von CHF 27.40/m2 GFO (Geschossfläche oberirdisch) und einer Laufzeit von 90 Jahren wird genehmigt.
d. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Ausschreibung «Investoren Wettbewerb» mit den Rahmenbedingungen gemäss Ziffer b) durchzuführen. 

190. Neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 37 «Rüti 1»; Änderung Zonenplan und Baureglement
a. Die neue ZPP Nr. 37 «Rüti 1» mit Änderung des Baureglements und des Zonenplans wird beschlossen.
b. Dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung wird beantragt, die aufrechterhaltene Einsprache abzuweisen.
c. Die Beschlussesziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.

191. Überbauungsordnung (ÜO) «Schützenhaus» mit Änderung der Grundordnung und der ÜO «Oberfeld – Basis und Detailerschliessung»
a. Die ÜO «Schützenhaus» und die Aufhebung der ZPP Nr. 35 «Schützenhaus» werden beschlossen.
b. Die Anpassung der ÜO «Oberfeld – Basis- und Detailerschliessung» wird beschlossen.
c. Die Beschlussziffer a) unterliegt dem fakultativen Referendum.

192. Öffentliche Abwasseranlagen; Zustandserfassung (ZöA II); Investitionskredite
a. Für die Zustandserfassung aller öffentlichen Abwasseranlagen (ZöA) wird zu Lasten der Investitionsrechnung der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung ein Kredit von CHF 587‘000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.
b. Für die Zustandserfassung aller öffentlichen Strassenentwässerungen wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Steuerhaushalts ein neuer Kredit von CHF 327‘000.00 (inkl. MwSt.) bewilligt.

193. Für die Umsetzung der baulichen Massnahmen für das Beheben von Brandschutzmängeln, das Schaffen von Gruppenarbeitszonen und die Eröffnung einer neuen Schulklasse in der Schulanlage Rüti wird ein Kredit von CHF 546‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

194. Feuerwehrreglement; Teilrevision
a. Die Teilrevision der Artikel 9, 18 und 19 des Feuerwehrreglements vom 15.02.2010 wird per 01.06.2023 genehmigt.
b. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

195. Motion SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion betreffend eine kohärente Politik der frühen Kindheit in Ostermundigen
a. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat für die Fach- und Personalführung der neuen Fachstelle «frühe Förderung» für das zusätzliche Angebot an präventiver bzw. unterstützender Beratung zum Kindeswohl der Dienststelle Kindesschutz und für den Ausbau der Leitung des Eltern-Kind-Treffs zusätzliche Personalressourcen per Nachkredit bewilligt hat.
b. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat für den Ausbau der Deutschkurse mit Kinderbetreuung für das Jahr 2023 einen Nachkredit bewilligt hat.
c. Die Motion der SP/Grüne/Gewerkschaften-Fraktion «Eine kohärente Politik der frühen Kindheit in Ostermundigen» wird als erledigt abgeschrieben.
d. Die Motion der EVP-Fraktion «Familienkonzept der Gemeinde Ostermundigen» wird als erledigt abgeschrieben.

196. Die Frist zur Behandlung der «Stadtklimainitiativen (Klimainitiative und Mobilitätsinitiative)» wird um sechs Monate bis 8. Dezember 2023 verlängert.

197. Die überparteiliche Motion «Velofreundliche Gestaltung der Unteren Zollgasse zwischen Unterdorfstrasse und Bolligenstrasse» wird begründet und erheblich erklärt.

198. Die überparteiliche Motion betreffend keine weiteren Hitzeinseln mit dem Tramprojekt schaffen wird begründet und erheblich erklärt.

199. Orientierungen des Gemeinderates
a. Überparteiliche Motion betreffend internationale Solidarität auch auf Gemeindeebene; verspätete Beantwortung 
b. Fusion – Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Infoanlass für GGR-Mitglieder vom 12.5.2023

200. Überparteiliches Postulat betreffend öffentlicher Zugang zu Defibrillatoren (AED); parlamentarischer Neueingang

201. Einfache Anfrage Markus Truog (SVP) betreffend Besitzstandgarantie für das Gemeindepersonal Ostermundigens in der allenfalls fusionierten neuen Gemeinde Bern; parlamentarischer Neueingang

Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 190, 191 und 194 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.

Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 29. Juni 2023 im Tellsaal statt.

Schluss der Sitzung 21.00 Uhr.

Namens des grossen Gemeinderates
Der Präsident:Der Ratssekretär:
sig. Hans-Rudolf Hausammann
sig. Jürg Kumli

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des Staats, der Gemeinde und Privaten

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten:

1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem das folgende Lichtraumprofil vor:
 • Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen bis zu einer Höhe von 1,20 m müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand und Geh-/Radwegkante haben; höhere Pflanzungen sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
• Gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Strassenabstand von 2 m ab Fahrbahnrand bzw. 50 cm ab Gehweghinterkante einhalten.
• Für hochstämmige Bäume und Wald gelten folgende Strassenabstände:
– entlang von Strassen im Siedlungsgebiet 3 m ab Fahrbahnrand, bzw. 1,5 m ab Gehweghinterkante;
– entlang von Kantonsstrassen ausserorts 5 m ab Fahrbahnrand;
– entlang von Gemeindestrassen und Privatstrassen im Gemeingebrauch ausserorts 4 m ab Fahrbahnrand;
– bei selbständigen Radwegen
ausserorts 3 m ab Wegrand.
• Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von seitlich 50 cm bis auf die Höhe von 4,50 m hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2,50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
• Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichende Sichtweiten freizuhalten sind. An diesen Stellen dürfen Anpflanzungen irgendwelcher Art die Strassenfahrbahn um höchstens 60 cm überragen.

2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil und in den Kreuzungsbereichen die Sichtweiten zurückzuschneiden.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.

3. Die Abteilung Tiefbau und Betriebe
(Tel. 031 930 11 11) erteilt gerne weitere Auskünfte.

4. Bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen wird die Abteilung Tiefbau und Betriebe die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme).

Wir bitten Sie, diesen gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Besten Dank!

Abteilung Tiefbau und Betriebe

Abfall-Abfuhr an den Feiertagen Auffahrt und Pfingsten

An folgenden Daten findet keine Kehricht-, Sperrgut-, Papier/Karton- und Grüngutabfuhr statt: 

  • Donnerstag, 18. Mai 2023 (Papier-/Kartonabfuhr)
  • Freitag, 19. Mai 2023 (Kehricht- und Sperrgutabfuhr)
  • Montag, 29. Juni 2023 (Grüngutabfuhr)

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. 

Abteilung Tiefbau und Betriebe Ostermundigen

Informationsveranstaltungen über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV am 25. Mai 2023

Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen informiert über die wichtigsten Bezugsvoraussetzungen für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Fachpersonen der AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen beantworten gerne Ihre Fragen und bieten eine individuelle Kurzberatung an.

Wann: Donnerstag, 25. Mai 2023 von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr
Ort: Kirchgemeindehaus Markus, Tellstrasse 33, 3014 Bern

Der Anlass ist kostenlos und es ist keine Anmeldung nötig.

Kontakt: Gemeinde Ostermundigen, 

Mundige 60+, Pia Oetiker, 031 930 12 78 oder alter@ostermundigen.ch