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Gemeindemitteilungen Stettlen Woche 18

Fotovoltaikanlage auf Schulanlage Bleiche; Publikation fakultatives Referendum

Die Schulanlage Bleiche erhält in diesem Jahr die erste Fotovoltaik-Anlage auf einer Gemeindeliegenschaft. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit, der auch eine moderate Speichermöglichkeit vorsieht, bewilligt.

Das Flachdach des Hauptgebäudes der Schulanlage Bleiche wurde im Jahr 2020 saniert und eine Absturzsicherung sowie Leerrohre für eine künftige Fotovoltaikanlage angebracht. Diese wurde damals auch evaluiert, jedoch aufgrund des abgelehnten Budgets 2021 dann nicht weiter verfolgt. Die Finanzlage präsentiert sich jetzt deutlich besser und die Nutzung von Solarstrom muss an die Hand genommen werden. Der selbst produzierte Strom soll primär für den Bedarf der Schule und sekundär für die Warmwasseraufbereitung für das Hallenbad genutzt werden. Zudem ist eine Optimierung der Badewasseraufheizung nach der jährlichen Revision und erfolgter Sanierung des Hallenbads angestrebt. 

Der weitere Ausbau auch auf dem Dach des Hallenbads und der Turnhalle muss vorerst noch vertieft abgeklärt werden. Dazu erfolgen weitere Informationen an der nächsten Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023.

Aufgrund des grossen Eigenbedarfs an Strom wurde eine Contracterlösung nicht weiter verfolgt. Der Gemeinderat hat der Firma Elektro Rollier-Schaedei AG, Ortsschwaben, den Zuschlag erteilt. Ergänzende Elektroarbeiten werden durch Bantiger Elektro, Stettlen, ausgeführt.

Der gesamte Investitionskredit für 488 m2 Fotovoltaik mit einer Leistung von 105 kWp sowie zwei Wechselrichtern und zwei Batterien für Notstrom und Puffer sowie weiteren ergänzenden Arbeiten, beläuft sich auf CHF 251’400 abzüglich der Einmalvergütung EIV des Bundes von voraussichtlich CHF 34’000. 

Gemäss Art. 31 Organisationsreglement der Gemeinde Stettlen, unterliegen Einzelausgaben von CHF 200’000 – CHF 400’000 dem fakultativen Referendum. 5 % der Stimmberechtigten (ca. 115 Personen) können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses im Anzeiger durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Der Gemeinderat

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Sehr positiver Rechnungsabschluss 2022 der Gemeinde Stettlen

Aufgrund unerwarteter, sehr hoher Steuereinnahmen schliesst die Rechnung 2022 massiv besser ab als budgetiert. Nachdem der Gemeinderat zusätzliche Abschreibungen sowie die Äufnung der Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten beschlossen hat, resultiert immer noch ein Ertragsüberschuss von CHF 100’000 gegenüber einem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 311’800 im allgemeinen Haushalt.  

Im Jahr 2021 sah die Finanzlage der Gemeinde noch ganz anders aus. Das Budget 2021 war zuerst abgelehnt worden und wurde schliesslich mit einer Steuererhöhung von 1.5 auf 1.57 Einheiten genehmigt. Zwei Jahre später präsentiert sich die Situation komplett anders. Einige wenige, sehr gute Steuerzahlende bescheren der Gemeinde massiv höhere Steuereinnahmen. Im Durchschnitt aller Steuerarten liegen diese rund 21% höher als budgetiert. Zudem mussten geplante Investitionen zeitlich hinausgeschoben werden. Auch führten die höheren amtlichen Werte bei der Gemeinde zu einer höheren buchhalterischen Bewertung zweier Liegenschaften. 

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, vom resultierenden Ertragsüberschuss von CHF 1’785’258.25 die gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von CHF 253’641.05 vorzunehmen sowie weitere CHF 1’431’617.20 in die Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Hochbauten einzulegen, um für die anstehenden grossen Investitionen besser aufgestellt zu sein. Die Jahresrechnung 2022 schliesst schlussendlich mit einem Ertragsüberschuss von CHF 100’000 im Allgemeinen Haushalt ab. Dies führt zu einer Erhöhung des Bilanzüberschusses/Eigenkapitals auf nun gut 4 Steuerzehntel.

Auch die Spezialfinanzierungen Feuerwehr, Wasser, Abwasser und Abfall schliessen mit einem Ertragsüberschuss von CHF 280’977.20 besser ab als budgetiert.

Damit sieht es derzeit für die Finanzlage der Gemeinde Stettlen sehr gut aus, auch wenn ein gewisses Klumpenrisiko betreffend die überraschenden Steuereinnahmen beachtet werden muss. Unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen einerseits und des grossen Investitionsbedarfs andererseits rechnet der Gemeinderat weiterhin mit einem stabilen Steuersatz.

Der Gemeinderat