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Gemeindemitteilungen Ostermundigen Woche 9

Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen

Sitzung Nr. 5
Datum: 21. Februar 2023
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.

Tiefbau + Betriebe
Spezialfinanzierung Wasser und Abwasser, XY
Für die Revision der Spezialfinanzierung Wasser und Abwasser wird ein Nachkredit zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 in der Höhe von CHF 7’000.00 inkl. MwSt. bewilligt.

Präsidiales
Erdbeben Türkei und Syrien; Spende
Der Gemeinderat spendet der Glückskette Schweiz eine Nothilfeunterstützung für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Hierfür wird ein Nachkredit zu Lasten der Erfolgsrechnung 2023 in der Höhe von CHF 2’500.00 bewilligt.

Gemeinderat Ostermundigen

Mundiger Energiestadt-Tipps

Liebe Ostermundiger*innen
Sind Sie als Gebäudebesitzer*innen schon über die Inhalte des revidierten kantonalen Energiegesetzes informiert? Es ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.

Für Gebäudebesitzer*innen sind insbesondere nachfolgende Informationen wichtig:

  • Der Ersatz oder die Instandstellung jeder Heizung ist meldepflichtig. Die Meldepflicht ist unabhängig vom Heizsystem oder der Gebäudekategorie. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Das bedeutet, dass allenfalls weitere Massnahmen notwendig sind, wie z. B. der Ersatz von Fenstern oder die Wärmedämmung von Fassade oder Dach. Die Meldung erfolgt über die eBau-Plattform an die Gemeinde.
  • Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Damit wird der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes berücksichtigt, und die Eigenenergieerzeugung – sofern erneuerbar – kann angerechnet bzw. in Abzug gebracht werden. Zudem gibt es bei Neubauten mit einer Gebäudefläche ab 300 m2 die Pflicht zur Erstellung einer Solaranlage. Auch ist ein angemessener Teil der Parkplätze für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng. Bei Fragen ist die Abteilung Hochbau der Gemeinde Ostermundigen gerne für Sie da. Kontakt: Lea Moser, Projektleiterin Energie & Nachhaltigkeit, 031 930 11 24 oder lea.moser@ostermundigen.ch