Ablesen der Wasserzähler
Um den tatsächlichen Wasserverbrauch der an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossenen Liegenschaften feststellen zu können, müssen die eingebauten Wasserzähler einmal jährlich abgelesen werden. Die Ablesungen finden dieses Jahr ab dem 17. Oktober bis ca. 4. November 2022 während den normalen Arbeitszeiten, d.h. jeweils Montag bis Freitag zwischen 07.30 Uhr und 17.00 Uhr, statt.
Rund 98 Prozent aller Wasserzähler in Ostermundigen sind unterdessen mit Funkmodulen ausgerüstet und können durch die Wasserversorgung im Normalfall ohne das Betreten der Gebäude von draussen abgelesen werden. Die restlichen ungefähr 40 Wasserzähler sowie allfällig Zähler, deren Funkmodul aus irgendwelchen Gründen nicht fernabgelesen werden können (z.B. leere Batterie), müssen hingegen nach wie vor direkt vor Ort beim Zähler im Gebäude abgelesen werden. Wir bitten deshalb die Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger dringend, die Zugänge zu den Wasserzählern freizuhalten und dem Personal der Wasserversorgung bei Bedarf den Zutritt zu gewähren. Das Personal der Wasserversorgung Ostermundigen, welches die Zählerablesungen vornehmen wird, kann sich mit einem Gemeindeausweis legitimieren.
Wenn der Zählerstand bei der ordentlichen Ablesung nicht ermittelt werden kann, wird eine frankierte und an die Wasserversorgung andressierte blau Karte hinterlegt. Diese Karte ist bitte innert 10 Tagen ausgefüllt zurückzusenden. Bei fehlender Ablesung wird der Verbrauch durch die Wasserversorgung gestützt auf die Vorjahresbezüge festgelegt.
Betriebe Ostermundigen
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Häckseldienst November
Die Abteilung Tiefbau und Betriebe bietet Ihnen im Herbst einen Häckseldienst an.
Datum: 7. bis 11. November 2022
Das Sekretariat Abfall nimmt ab sofort Anmeldungen unter Tel.-Nr. 031 930 11 11 oder per E-Mail an tiefbau@ostermundigen.ch entgegen. Bitte eine tagsüber erreichbare Telefonnummer angeben. Anmeldeschluss: 28. Oktober 2022
Der genaue Zeitpunkt des Häckseleinsatzes wird rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben. Gehäckselt werden Baum- und Sträucherschnitt sowie verholzte Gartenpflanzen. Das Häckselgut wird nicht abgeführt. Ohne bereitgestellte Behälter wird das Häckselgut lose auf dem Terrain deponiert.
Nicht gehäckselt werden Wurzelstöcke, Pflanzen mit Erdballen, Bodenbedecker (z.B. Cotoneaster), kurzer Heckenschnitt und krautiges Material. Die Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden gebeten, das Zurückschneiden von Ästen und Sträuchern falls notwendig zu veranlassen und das Schnittgut zum Häckseln anzumelden.
Das Häckselgut kann als Bodenabdeckmaterial verwendet werden oder ergibt zusammen mit Küchenabfällen ein ideales Gemisch zum Kompostieren.
Gemeinde Ostermundigen, Dienststelle Abfall