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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 33

Publikation der öffentlichen Mitwirkung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Mitwirkung
Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG

Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Unterlagen liegen vom 17. August bis und mit 16. September 2022 in der Bauverwaltung auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch (Direktlink unten rechts) eingesehen werden (Mitwirkungsfrist).

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. 

Die Eingaben sind schriftlich an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen oder per E-Mail an bauverwaltung@bolligen.ch zu richten.

Bolligen, 17. August 2022
Der Gemeinderat

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Hundetaxe 2022

Die Einwohnergemeinde Bolligen erhebt gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes eine Hundetaxe. Für jeden in der Gemeinde Bolligen gehaltenen Hund wird eine jährliche Abgabe entrichtet. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2022 Fr. 100.00 pro Tier. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag älter ist als sechs Monate. Die Gemeinde Bolligen führt ein Register über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde mit Angabe der Chip-Nummer (AMICUS-Datenbank).

Mitte August 2022 haben wir allen Personen, deren Hund registriert ist, die Rechnung der Hundetaxe zugestellt. Besitzen Sie einen Hund, haben aber keine Rechnung erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch) und lassen Sie Ihren Vierbeiner registrieren.

Bei vollendeter oder versuchter Hinterziehung von Hundetaxen wird nach Art. 16 des kantonalen Hundegesetzes eine Busse bis Fr. 5’000.00 verfügt.

Bolligen, August 2022
Finanzverwaltung Bolligen