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Gemeindemitteilungen Stettlen Woche 28/29

Wechsel in der Betriebsführung des Alterszentrums Lindengarten in Stettlen per 1.1.2024

Nachdem Domicil darauf verzichtet hat, das Alterszentrum Lindengarten in Stettlen im Mietverhältnis weiter zu betreiben, hat der Vorstand der Genossenschaft Zentrum Lindengarten nun entschieden, ab 1.1.2024 das Alterszentrum als eigener Betrieb zu führen.

Das Alterszentrum Lindengarten umfasst 26 Pflegezimmer (davon 2 Suiten und 2 Zimmer mit Verbindungsmöglichkeit) sowie 19 Wohnungen. Es wurde vor acht Jahren durch die Genossenschaft Zentrum Lindengarten, Stettlen, erbaut. Der Genossenschaft gehören heute rund 130 Mitglieder an, die mit ihrem Kapital dazu beitragen, dass der Aufenthalt im Alterszentrum Lindengarten für alle möglich ist und die Wohnungen hohen Ansprüchen gerecht werden.

Nach dem Entscheid von Domicil, den Betrieb per Ende 2023 nicht mehr weiterzuführen, hat der Vorstand einen Expertenausschuss eingesetzt, der ebenfalls die Eigenführung empfohlen hat. An der Generalversammlung vom 21.6.2022 wurden die Genossenschaftsmitglieder darüber informiert, dass nun die Planung des Übergangs angegangen wird. Bereits im November 2021 wurden Geschäftsleitung und Mitarbeitende darüber informiert, dass Domicil den Weiterbetrieb des «Lindengartens» mit möglichst dem bisherigen Personal grundsätzlich unterstützt. Für die Bewohnenden des Heims und die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen ändert sich ebenfalls grundsätzlich nichts. Die bestehenden Verträge werden auf die Genossenschaft Zentrum Lindengarten übertragen. Sobald die personellen und betrieblichen Strukturen geklärt sind, wird die Betriebsbewilligung für die Heimführung beim Kanton zur Übertragung beantragt.

Gemäss Statuten der Genossenschaft ist das Alterszentrum Lindengarten gemeinnützig zu betreiben. Es erfreut sich sehr grosser Beliebtheit, insbesondere wegen des eigenen Restaurants, aber vor allem aufgrund der Lage mitten im Zentrum von Stettlen und dem hohen Dienstleistungs- und Baustandard.

Genossenschaft Zentrum Lindengarten
Dr. Tilo Hässler, Präsident
Verena Zwahlen, Geschäftsstelle

Lehrlingsausbildung in der Gemeinde Stettlen

Erfolgreicher Lehrabschluss
Wir gratulieren Nuradin Mohamad, Kaufmann EFZ zum erfolgreichen Lehrabschluss und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.

Neuer Lernender ab August 2022
Nico Lang, wohnhaft in Boll, beginnt seine dreijährige Ausbildung zum Fachmann Betriebs-
unterhalt EFZ (Werkdienst) am 2. August 2022. Wir wünschen ihm einen guten Start und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Lehrstelle ab August 2023
Bist du auf der Suche nach einer abwechslungsreichen kaufmännischen Lehre mit Einblick in die unterschiedlichen Aufgaben einer Gemeindeverwaltung? Möchtest du eine zukunftsorientierte Ausbildung, welche dir wertvolles Wissen auch für deinen Alltag vermittelt, machen? Dann bewirb dich für unsere freie Lehrstelle ab August 2023 als Kauffrau/Kaufmann EFZ. Das detaillierte Stelleninserat findest du auf unserer Homepage.

Gemeindeverwaltung Stettlen

Hundetaxe 2022

Ist Ihr Hund bei der Gemeinde bereits angemeldet? Für jeden Hund, der am 1. August 2022 älter als 6 Monate ist, muss eine Hundetaxe von CHF 100.00/Jahr bezahlt werden. Für eine korrekte Rechnungsstellung brauchen wir Ihre Mithilfe. Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr? Melden Sie dies bitte bei der Finanzverwaltung Stettlen (031 930 88 40, finanzverwaltung@stettlen.ch).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Finanzverwaltung Stettlen

Ortsplanungsrevision Stettlen (inklusive ZPP Bernapark)
Ergebnis der Mitwirkung

Die Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision Stettlen ergab 18 Eingaben mit insgesamt 82 Mitwirkenden. Je eine Eingabe stammte von einer Partei und einem Verein. Die meisten Mitwirkungseingaben betrafen die geplante Weiterentwicklung des Bernaparks mit einer Zone mit Planungspflicht (ZPP Bernapark). Auch der Entwurf einer Überbauungsordnung, die nach Genehmigung der ZPP durch den Gemeinderat zu beschliessen ist, gab zu Äusserungen Anlass. 

Die Eingaben werden nun in die weiteren Überlegungen einbezogen und allenfalls individuelle Besprechungen durchgeführt. Die Auswertung sowie das weitere Vorgehen werden danach öffentlich bekannt gemacht. Anschliessend erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton, bevor die definitive Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung terminiert werden kann. Die gesetzliche Auflage der Ortsplanungsrevision mit Einsprachemöglichkeit erfolgt vor der Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat