3. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 23. Juni 2022, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen
Präsidium: Sandra Löhrer
Es sind 34 Ratsmitglieder anwesend.
Anwesend: Sarah Aeschbacher, Jorgo Ananiadis, Pia Bähler, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Monika Blaser Mitter, Marcel Falk, Daniela Feller, Hans Peter Friedli, Adrian Gränicher, Hans-Rudolf Hausammann, Kerstin Kistler, Matthias Kuert Killer, Christoph Leiser, Niels Mahler, Lucien Minka II, Sandro Minka II, Colette Nova, Simone Schnider-Müller, Emsale Selmani, Ulrich Steiner, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Thulani Thomann, Markus Truog, Martina Wagner, Gerhard Zaugg, Christian Zeyer, Priska Zeyer, Cyrill Zuber, Dorothea Züllig von Allmen, Myriam Zürcher und Walter Zysset
Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Erich Blaser, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides und Maya Weber Hadorn sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler
Protokoll: Jürg Kumli, Ratssekretär
Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Stefanie Dähler, Yves Jordi, Rolf Rickenbach, Denis Toggwiler, Alexander Wahli und Sandra Zivanovic
Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
115. Das Protokoll der 2. Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 5. Mai 2022 wird genehmigt.
116. Auf Vorschlag von Die Mitte-Fraktion wird Monika Blaser Mitter ab 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024 in die «Geschäftsprüfungskommission» gewählt.
117. Auf Vorschlag von Die Mitte-Fraktion wird Anita Mateska (parteilos) ab 1. August 2022 bis 31. Dezember 2024 in die «Sozialkommission» gewählt.
118. Verwaltungsbericht; Genehmigung
a. Der Verwaltungsbericht für das Jahr 2021 wird genehmigt.
b. Gestützt auf den Bericht über den Stand der unerledigten Motionen und Postulate per 31. Dezember 2021 und aufgrund von Artikel 53 Absätze 8 und 9 der Geschäftsordnung
des Grossen Gemeinderates vom 26. Oktober 2000 werden folgende parlamentarische Vorstösse als erledigt abgeschrieben.
| Absender | Begehren | eingereicht | erheblich erklärt | |
| Motionen | ||||
| 30 | Über- parteilich | Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) | 31.10.2019 | 17.09.2020 |
| 35 | Über- parteilich | Einen Beitrag leisten zur Linderung der Not in den Lagern für Geflüchtete | 29.10.2020 | 24.06.2021 |
| 46 | Über- parteilich | Zur Beschaffung CO2-Messgeräten für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen | 28.10.2021 | 28.10.2021 |
| Postulate | ||||
| 6 | 30 | Erklärung der Gemeinde Ostermundigen zur TiSA-freien Zone | 25.08.2016 | 16.03.2017 |
| 9 | 30 | Vorlage von ausgeglichenen Gemeindebudgets bei gelichbleibenden Steueranlage von 1,69 | 03.05.2018 | 13.12.2018 |
119. Jahresrechnung; Genehmigung
a. Die Jahresrechnung 2021 wird genehmigt.
b. Die Nachkredite in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates von CHF 174’606.65 werden genehmigt.
120. Abfallreglement; Totalrevision
a. Das totalrevidierte Abfallreglement wird genehmigt und tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
b. Das Abfallreglement vom 8. September 2005 mit Änderungen vom 10. November 2016, wird per 31.12.2022 aufgehoben.
c. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Artikel 55 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 24. September 2000 dem fakultativen Referendum.
121. Öffentliche Schutzräume; Investitionskredite
a. Zur Vorfinanzierung des Projekts «Umbau Anlage Dennigkofen in öffentliche Schutzräume» wird ein Investitionskredit von CHF 1’013’600.00 genehmigt.
b. Zur Vorfinanzierung des Projekts «Umbau Anlage Mösli in öffentliche Schutzräume» wird ein Investitionskredit von CHF 229’000.00 genehmigt.
122. Neue Sporthalle; Projektierungskredit
a. Für die «Projektierung Neue Sporthalle Forelstrasse» wird ein Kredit von CHF 1’918’000.00 inkl. MwSt. (inkl. Projektierung Einstellhalle) zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.
b. Die Option 1, Projektierung einer Einstellhalle im Untergeschoss, mit einem Kredit von CHF 158’000.00 inkl. MwSt. zu Lasten der Investitionsrechnung, wird weiterverfolgt.
c. Beim Bau der Einstellhalle fallen die oberirdischen Parkplätze sowie jene beim Schulhaus Mösli weg. Es ist zu prüfen, ob weitere oberirdische Parkplätze durch Plätze in der Einstellhalle ersetzt werden können.
d. Der Gemeinderat legt zusammen mit den Planungsgrundlagen für die Einstellhalle in einem Konzept dar, wie die Einstellhallenkosten neutral (inkl. Amortisation) betrieben werden kann.
e. Die Option 2, Projektierung eines Aussensportplatzes auf dem Dach, mit einem zusätzlichen Kredit von CHF 74’000.00 inkl. MwSt. zu Lasten der Investitionsrechnung, wird nicht weiterverfolgt.
f. Die Beurteilung des Vorhabens hinsichtlich der Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Die zusätzlich empfohlenen Massnahmen werden geprüft und dem GGR im Rahmen des Ausführungskredits zum Entscheid vorgelegt.
g. Bei der Projektierung muss geprüft werden, ob eine Regenwassernutzungsanlage realisierbar ist.
h. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 56 Buchstabe b der Gemeindeordnung vom 24. September 2000 dem fakultativen Referendum.
123. Ortplanungsrevision; Projektierungskredit
a. Die Grobziele und Inhalte, auf der Basis der verabschiedeten Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES), des Projektes «O’mundo Phase 3» zur Revision der bau- und planungsrechtlichen Instrumente wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
b. Zulasten der Investitionsrechnung wird für die Phase 3 der Ortsplanungsrevision ein Rahmenkredit von CHF 700’000.00 (inklusive Mehrwertsteuer) genehmigt.
c. Der Gemeinderat wird ermächtigt, über den Rahmenkredit gemäss Ziffer b) zu verfügen.
124. Die überparteiliche Motion betreffend Schaffung einer ständigen Integrationskommission in Ostermundigen wird im Wortlaut geändert und erheblich erklärt.
125. Die überparteiliche Motion betreffend Einführung von Deutschbons für Ausländer:innen in Ostermundigen wird erheblich erklärt.
126. Die überparteiliche Motion betreffend Schaffung einer Grundlage für die Einführung eines Ausländerantrages in Ostermundigen wird abgelehnt.
127. Die überparteiliche Interpellation betreffend sichere Wege zur Schulanlage Rothus wird schriftlich beantwortet.
128. Orientierungen des Gemeinderates
a. Kooperation Ostermundigen Bern (KOBe); Fusionsverhandlungen – Berichterstattung
b. Internes Kontrollsystem: Sicherheitsmassnahmen in der Gemeinde
c. Parlamentarische Vorstösse; verspätete Beantwortungen
– überparteiliches Postulat betreffend Prüfung der Fördermöglichkeiten für den Ausbau der Elektromobilität
– überparteiliche Interpellation betreffend Plausibilisierungsfragen zur Finanzstrategie
129. Die dringliche, überparteiliche Motion betreffend Fehler korrigieren beim Bärenplatz; parlamentarischer Neueingang
Der parlamentarische Neueingang wird vom Gemeinderat als dringlich erklärt, begründet und vom GGR erheblich erklärt.
130. Überparteiliche Motion betreffend sichere Schulwege zum Rothus rechtzeitig umsetzen; parlamentarischer Neueingang
131. Interpellation SVP-Fraktion betreffend Auswirkungen einer Fusion mit Bern in Bezug auf den Gemeindeverband ARA Worblental; parlamentarischer Neueingang
132. Interpellation SVP-Fraktion betreffend Auswirkungen einer Fusion mit Bern in Bezug auf die KEWU AG; parlamentarischer Neueingang
133. Interpellation SVP-Fraktion betreffend Auswirkungen einer Fusion mit Bern in Bezug auf die Wasserverbund Region Bern AG (WVRB); parlamentarischer Neueingang
134. Überparteiliche Interpellation betreffend Veruntreuungen verhindern; parlamentarischer Neueingang
Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass die vorstehenden Parlamentsbeschlüsse Nr. 120 und 122 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind.
Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im «Anzeiger Region Bern» beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Frist 10 Tage.
Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 1. September 2022 im Tellsaal statt.
Schluss der Sitzung 22.00 Uhr.
Namens des Grossen Gemeinderates
Die Präsidentin: Der Ratssekretär:
sig. Sandra Löhrer sig. Jürg Kumli
.
2. Abendschwimmen Freibad Ostermundigen vom 9. Juli
Am Samstag, 9. Juli, findet das zweite Abendschwimmen 2022 im Freibad Ostermundigen statt. Freibad, Restaurant und Grill sind bis 23 Uhr geöffnet. Verschiebedatum: Samstag, 16. Juli. Auskunft bei unsicherer Witterung ab Mittwochmittag vor dem Anlass: Tel. 031 931 19 57, www.ostermundigen.ch/de/veranstaltungen; www.facebook.com/kulturmundigen
.
Neuer Veloweg zur Badi Ostermundigen
Bis anhin gelangten Velofahrerinnen und Velofahrer über den Dennigkofenweg in die Badi Ostermundigen. Weil dieser Weg stark durch den Individualverkehr und durch den RBS-Bus genutzt wird, ist dies speziell für Familien und Kinder keine gute Lösung.
Ab sofort steht den Velofahrerinnen und Velofahrern deshalb ein neuer Veloweg zur Verfügung. Dieser führt vom Steinbruchweg oder von der Hubelstrasse herkommend dem Waldrand entlang direkt zur Badi und zum Tenniscenter. Ein Fahrverbot gilt nach wie vor für motorisierte Fahrzeuge.
Wir wünschen allzeit gute Fahrt!
Frau Bettina Fredrich
Gemeinderätin Abteilung Tiefbau & Betriebe
Gemeinde Ostermundigen
Bernstrasse 65 D, 3072 Ostermundigen 1
Telefon 031 930 14 14, www.ostermundigen.ch