Gemeindeversammlung von Mittwoch, 22. Juni 2022, 19.30 Uhr, im Festsaal Rain, Ittigen
Traktanden
1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2021 – Kenntnisnahme, Beratung und Genehmigung
2. Kredit Sanierung / Primatwechsel berufliche Vorsorge – Modellwechsel, Einsatz von Mitteln aus dem Kredit vom 17. März 2016 – Beratung und Genehmigung
3. Reglement über die Mehrwertabgabe (MWAR), Teilevision – Beratung und Genehmigung
4. Reglement öffentliche Sicherheit (RöS), Teilrevision – Beratung und Genehmigung
5. Talgutzentrum Ost, Einräumen Kaufrecht und Kaufabsicht i. S. Stockwerkeinheiten Gbbl. Nrn. 4281-13, 4281-22 und 4281-36 – Beratung und Genehmigung
6. Liegenschaft Gbbl. Nr. 3805 «Längfeldstrasse 5», Kauf – Beratung und Genehmigung
7. Schulanlage Altikofen, Anschluss an das Fernwärmenetz der ARA Worblental – Beratung und Genehmigung
8. Infrastrukturgebäude Worblaufen, Anschluss an das Fernwärmenetz der ARA Worblental – Beratung und Genehmigung
9. Ersatz Wasserleitung Zulligerstrasse, Projekt und Verpflichtungskredit – Beratung und Genehmigung
10. Siedlungsverträgliche Grauholzstrasse, Kreditabrechnung – Kenntnisnahme
11. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Dienstleistungszentrum, Gemeindehaus, Rain 7, Ittigen öffentlich auf.
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde wird allen Stimmberechtigten zusammen mit dem Stimmausweis zugestellt.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann bis spätestens 30 Tage nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Stimmausweis
Das Zustellkuvert gilt als Stimmausweis und berechtigt zum Besuch der Gemeindeversammlung.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind freundlich eingeladen.
Waffenregister – Machen Sie sich nicht strafbar!
Seit dem 15. August 2019 gelten das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung. Neu sind folgende halbautomatische Waffen verboten und können nur mit einer Ausnahmebewilligung «klein» erworben werden:
• zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile
• folgende halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
– Faustfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 20 Patronen), (z.B. Stgw 57, Stgw 90)
– Handfeuerwaffen mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (mehr als 10 Patronen) (z.B. SIG P226, Glock 17)
• halbautomatische Handfeuerwaffen, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder ohne Hilfsmittel auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, ohne dass dies einen Funktionsverlust zur Folge hat (z.B. Beretta PMX)
Sie besitzen bereits eine dieser Waffen? Wenn Ihre Waffe nicht im kantonalen Waffenregister registriert ist, müssen Sie den Besitz der Waffe bis zum 14. August 2022 an den Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern melden. Ohne Meldung machen Sie sich danach strafbar!
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Waffe registriert werden muss? Melden Sie sich beim Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern (Tel. 031 638 60 60, waffen-sprengstoff@police.be.ch).
Wir empfehlen, jede Waffe im kantonalen Waffenregister eintragen zu lassen.
Ordonnanzfeuerwaffen, die Sie direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Empfang Gemischter Chor Bollitt’o misto
Vom 20. bis 28. Mai 2022 findet das Eidgenössische Gesangsfest in Gossau statt. Auch der Gemischte Chor Bollitt’o misto nimmt teil.
Der Vereinsempfang findet am 29. Mai 2022 um 17.00 Uhr beim Restaurant Thalheim in Ittigen statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, am Empfang teilzunehmen.