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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 25

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026

150 Stimmbürger*innen oder 3.38% von insgesamt 4’432 Stimmberechtigten waren anwesend.

1. Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 mit folgenden Zahlen wurde genehmigt:

Gesamthaushalt
Ertragsüberschuss CHF 1’362’240.66

Allgemeiner Haushalt
Ertragsüberschuss CHF 38’724.82

SF Wasserversorgung
Ertragsüberschuss CHF 1’396’335.88

SF Abwasserentsorgung
Aufwandüberschuss. CHF -22’609.67

SF Abfallentsorgung
Aufwandüberschuss CHF -50’210.37

2. Stiftung Wohnraumbeschaffung: Fusion mit Stiftung Aespliz
Die Gemeindeversammlung hat für die Fusion mit der Stiftung Wohnraumbeschaffung mit der Stiftung Aespliz einen Kredit von CHF 750’000 genehmigt; zahlbar in fünf jährlichen Tranchen à CHF 150’000; beginnend ab 2027.

Fakultatives Referendum (Art. 11a Gemeindeverfassung Bolligen GEB)
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Bekanntmachung eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen.

Protokollauflage (Art. 48 GEB)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Einwohnergemeinde Bolligen
Stab / Gemeindeschreiberin

Werden Sie Schülerlots*in – schenken Sie unseren Kindern einen sicheren Schulweg!

Jeden Tag überqueren zahlreiche Schulkinder bei der Sternenmatte die Bolligenstrasse. Damit sie sicher in der Schule ankommen, sind wir auf engagierte Freiwillige angewiesen.

Möchten Sie mit einem kleinen Einsatz einen grossen Beitrag für die Sicherheit unserer Kinder leisten? Dann werden Sie Teil unseres Lots*innen-Teams!

Ab dem 10. August 2026 sind folgende Einsätze zu besetzen:
• Montag 07.55 – 08.15 Uhr
• Montag 11.55 – 12.15 Uhr
• Montag 13.25 – 13.45 Uhr
• Mittwoch 07.55 – 08.15 Uhr
• Donnerstag 07.55 – 08.15 Uhr

Das erwartet Sie:
– Einsatzdauer von nur etwa 20–30 Minuten
– Entschädigung von CHF 10.– pro Einsatz
– Kurze Einführung durch die Kantonspolizei Bern vor dem ersten Einsatz
– Eine sinnvolle Tätigkeit für die Gemeinschaft und die Sicherheit unserer Kinder

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Die Abteilung Sicherheit und Einwohnerdienste beantwortet Ihre Fragen gerne unter 031 924 70 20 oder per E-Mail an sicherheit@bolligen.ch.

Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen.

Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten unserer Schulkinder!

Einwohnergemeinde Bolligen
Abteilung Sicherheit und Einwohnerdienste

Invasiver Neophyt – das einjährige Berufkraut

Das einjährige Berufkraut verbreitet sich bei uns. Es dringt zunehmend in Wiesen aber auch in Wälder vor. In Bolligen breitet es sich besonders entlang von Waldwegen unkontrolliert aus.

Berufkraut (Bildquellen: links: Beat Bergmann, Mitte und rechts: Stadtgrün Bern)

Helfen Sie mit, diese Neophyten einzudämmen! 

Dabei bitte folgende Punkte beachten:
– Reissen Sie das einjährige Berufkraut mit den Wurzeln aus
– Entsorgen Sie die ganze Pflanze im Kehricht 
– Insbesondere blühende Pflanzen sind direkt vor Ort in einen Sack zu legen und sofort zu entsorgen. ◊  Ausgerissene Pflanzen sollten nicht am Boden liegen gelassen werden, da die Samen durch Notreifung rasch ausreifen und sich verbreiten können.

Einwohnergemeinde Bolligen
Fachgruppe Natur und Landschaft