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Gelebtes Privileg

Am 8. März ist nicht nur Abstimmungssonntag, es ist auch der internationale Frauentag – ein guter Anlass, um sich in Erinnerung zu rufen, dass die Stimmabgabe nicht primär eine lästige Pflicht, sondern vielmehr Recht und Privileg darstellt.

55 Jahre ist es her, als sich in der Schweiz das Stimmvolk über Nacht verdoppelte. Am 7. Februar 1971 nämlich wurde das Frauenstimmrecht eingeführt. Auch das Stimmrecht für Männer ist historisch gesehen eine relativ junge Errungenschaft. Letzteres wurde 1848 eingeführt, wobei bis ins 20. Jahrhundert eine Steuerzahlung in bestimmter Höhe als Voraussetzung für das Stimmrecht galt. Seither hat sich viel in der politischen und gesellschaftlichen Landschaft getan. Gleich geblieben ist, dass Stimm- und Wahlentscheide unser aller Leben prägen.

Bald sind Kantonswahlen
Wenn Sie also volljährig und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts sind, dann nutzen Sie Ihre Stimme und gestalten Sie mit! Tun Sie dies nicht nur am 8., sondern sicher auch am 29. März, denn dann sind im Kanton Bern Regierungsrats- und Grossratswahlen. Mehr zum Thema auf Seite 2 und 16.

cfr 

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