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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 8

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Amtliche Vermessung – Erneuerung Nachführungsvertrag (Geometer)
Der Nachführungsvertrag über die amtliche Vermessung lief auf Ende 2025 aus. Die Nachführung der amtlichen Vermessung musste aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben unabhängig vom Umfang des Auftrags öffentlich ausgeschrieben werden. Die Gemeinde Bolligen hat am 8. Juli 2025 den Auftrag zur Nachführung der amtlichen Vermessung nach den kantonalen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben. Bis zum Eingabetermin vom 15. August 2025 sind fünf Angebote eingegangen. Nach der Prüfung wurde der Zuschlag der amtlichen Vermessung der Gemeinde Bolligen für die Periode 2026–2033 mit Verfügung am 8. Dezember 2025 an Hans-Rudolf Moser der Firma bbp geomatik ag in Gümligen eröffnet.

Bis zum heutigen Tag ist keine Beschwerde eingegangen. Somit ist nach Ablauf der 20-tägigen Beschwerdefreist die Verfügung in Rechtskraft erwachsen.

Tagesschule Bolligen: Nachkredit in der Höhe von CHF 182’100.00 für das Jahr 2025
Die Budgetierung der Tagesschule Bolligen ist in einzelnen Bereichen nur bedingt planbar, weil sie abhängig ist von
• der Anzahl zu betreuenden Stunden und der gebuchten Verpflegung, 
• dem Einkommen der Eltern und damit dem Tarif, den sie für die Betreuung bezahlen, und
• von den Personen, die die Betreuung leisten.

Diese Faktoren beeinflussen sowohl die Lohnkosten als auch die Ausgaben für die Verpflegung sowie die Einnahmen über die Elternbeiträge und den Kantonsbeitrag.

Auch die Gruppengrössen wirken sich auf die Kosten aus: gemäss kantonalen Vorschriften ist pro zehn Kinder eine Betreuungsperson einzusetzen.

Für das Rechnungsjahr 2025 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 einen Nachkredit in der Höhe von CHF 182’100.00 genehmigt.

Der Kantonsbeitrag liegt mit CHF 37’843.80 über dem Budget, die Elternbeiträge mit CHF 
26’389.35 ebenfalls deutlich darüber.

Insgesamt resultieren daraus positive Abweichungen von CHF 134’160.00.

Unter Berücksichtigung dieser Mehrerträge und Minderaufwände liegt der Nettoaufwand der Tagesschule im Jahr 2025 um CHF 37’690.00 über dem budgetierten Betrag.

Die Erkenntnisse aus dem Rechnungsabschluss fliessen in die weitere Budgetplanung ein.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

Änderung bei der Abfall-Sammelstelle im Werkhof: Sonderabfallsammlung endet diesen Monat – Werkhof-Sammelstelle schliesst per Ende Jahr

Aufgrund diverser rechtlicher Vorgaben und aus Gründen der Sicherheit, werden wir die Sammelstelle für Sonderabfälle beim Werkhof per 28. Februar 2026 schliessen. Zudem wird die gesamte Sammelstelle im Werkhof per 31. Dezember 2026 geschlossen. Dies hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 beschlossen. 

Warum wird die Sonderabfallsammlung geschlossen?
Im Winter 2025 kam es zu einem gefährlichen Vorfall: Frisch gemischte Chemikalien wurden an der Sammelstelle abgegeben, was zu einer Rauchentwicklung führte. Glücklicherweise gab es keine Verletzungen, doch dieser Vorfall zeigte uns, dass die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und der Bevölkerung an erster Stelle stehen muss.

Aus diesem Anlass wurden die rechtlichen Anforderungen für eine Sonderabfallsammelstelle vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) im Detail geprüft. Das Ergebnis: unsere Sammelstelle im Werkhof erfüllt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben nicht.

Konkrete Anforderungen des AWA:
• Baupolizeiliche Bewilligung: Der Standort muss baurechtlich für die Annahme von Sonderabfällen geeignet sein.

• Nutzungs- und Entwässerungskonzept: Ein detailliertes Konzept für Nutzung und Entwässerung ist Pflicht.

• Betriebs- und Sicherheitsreglement: Ein umfassendes Reglement muss den sicheren Betrieb gewährleisten.

• Fachkompetenz des Personals: Das Personal benötigt eine spezielle Ausbildung für den Umgang mit Sonderabfällen.

• Standortvorgaben: Sammelstellen in Wohn- oder Siedlungszonen sind grundsätzlich nicht bewilligungsfähig, da sie ein erhöhtes Risiko darstellen.

Unsere Sammelstelle liegt in einer Siedlungszone und verfügt über keine entsprechende Bewilligung. Zudem erfüllt sie weitere rechtliche Anforderungen nicht. Ein Weiterbetrieb wäre daher mit erheblichen rechtlichen Risiken für die Gemeinde und das Werkhofpersonal verbunden.

Was bedeutet das für Sie?

Alternativen für die Entsorgung von Sonderabfällen:
• Jährliche Sammelaktion: Die Gemeinde organisiert weiterhin einmal jährlich
eine Sammelaktion für Sonderabfälle. Dieses Jahr findet die Sammelaktion am 2. Mai statt.

• Diverse Entsorgungshöfe: Dank unserem Beitrag an den Entsorgungshof Schermen entfällt für Sie die Anliefergebühr. Auch weitere Entsorgungshöfe in der Umgebung (bspw. Worblaufen, Worb) bieten gute Möglichkeiten.

Warum wird die gesamte Sammelstelle im Werkhof geschlossen?
Die Sammelstelle im Werkhof wird derzeit nur von etwa vier Personen pro Woche genutzt. Die Betreuung der Sammelstelle bindet dabei Personal, das wir anderweitig einsetzen können. Daher wird die gesamte Sammelstelle im Werkhof per 31. Dezember 2026 geschlossen.

Alternativen für die Entsorgung anderer Abfälle:
Für Sperrgut, Metalle, und Grünabfälle können Sie die bestehenden kommunalen Angebote nutzen (Holabfuhr für Sperrgut, Altmetall und Grüngut). Auch bieten unsere Sammelstellen, wie bspw. der Dorfmärit, weitere Möglichkeiten für die Entsorgung von Altöl, Alu oder Batterien. 

Weitere Informationen und wertvolle Tipps rund um den Abfall finden Sie in unserem
Abfallratgeber auf www.bolligen.ch/abfall.

Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Telefon: 031 924 70 30 
Mail: bauverwaltung@bolligen.ch 

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau