Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Strassenraum
Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Hecken und Sträucher wachsen können. Anpflanzungen, die nahe an öffentlichen Strassen und Gehwegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, können zur Gefahr werden – für Autofahrende ebenso wie für Fussgängerinnen und Fussgänger und Velofahrende. Auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Werkhof sind auf ausreichend Platz angewiesen.
Damit der Verkehr sicher und reibungslos funktioniert, schreibt das kantonale Strassengesetz vor, dass die Bepflanzung entlang öffentlicher Strassen auf das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden ist.
Konkret bedeutet dies, dass der Strassenraum wie folgt freizuhalten ist:
– über Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2.50 m
– über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m
– seitlich der Fahrbahn mit einem Abstand von mind. 0.50 m
Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelasten eingehalten werden.
Zudem dürfen die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisationen nicht beeinträchtigt werden.
Die betroffene Grundeigentümerschaft wird gebeten, die Abstandsvorschriften bei ihren Bepflanzungen zu prüfen und diese, falls nötig, bis Ende Oktober sowie im Verlauf des Jahres entsprechend zurückzuschneiden. Bei Unterlassung wird die Arbeit auf Kosten der Eigentümerschaft durch die Gemeinde veranlasst.
Während der generellen Brut- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit!
Einwohnergemeinde Vechigen
Bauabteilung
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Trinkwasserqualität
Die Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums 2025 haben ergeben, dass das Trinkwasser der Gemeinde Vechigen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Ergebnisse der bakteriologischen Untersuchungen sind einwandfrei. Der Nitratgehalt beträgt zwischen 2,9 und 25 Milligramm pro Liter und liegt damit innerhalb der zulässigen Norm von 40 mg / l. Die Wasserhärte beträgt zwischen 16,9 und 30,8 fH (französische Härtegrade).
Einzelheiten zu den Ergebnissen finden Sie auf www.vechigen.ch unter Verwaltung/Dienstleistungen/Wasserqualität. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung, Telefon 031 838 00 30.
Einwohnergemeinde Vechigen
Präsidialabteilung
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Neue Lösung für Böschungssanierung entlang Multenstrasse
Nach einem Hangrutsch begannen im Dezember 2024 die Sanierungsarbeiten an der Böschung entlang der Multenstrasse im Lindental. Dabei zeigte sich rasch, dass die ursprünglich geplante Hangstabilisierung mittels Natursteinblöcken nicht wie vorgesehen umgesetzt werden konnte. Die Arbeiten mussten deshalb eingestellt und die Böschung provisorisch gesichert werden. In der Zwischenzeit hat das beauftragte Ingenieurbüro eine neue, definitive Lösung für die Sanierung ausgearbeitet. Der Gemeinderat bewilligte dafür einen Nachkredit von CHF 50’000.00. Mit den Sanierungsarbeiten kann in den nächsten Wochen begonnen werden.
Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat