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Gemeindemitteilungen Vechigen Woche 5

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Erweiterung Arbeitszone Lindental

Der Gemeinderat Vechigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Planungsdossier «Erweiterung Arbeitszone Lindental» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Unterlagen liegen vom 28. Januar bis und mit 13. März 2026 bei der Bauabteilung in der Gemeindeverwaltung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll, auf und sind ebenfalls auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.

Während der Mitwirkungsfrist kann jeder/jede schriftlich und begründet Einwände und Anregungen einbringen. Die Eingaben sind schriftlich oder per Mail (bauabteilung@vechigen.ch) an die Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll, zu richten.

Einwohnergemeinde Vechigen
Bauabteilung