Zur Pensionierung von Markus Truog
Am 1. Juli 1990 trat Markus Truog als Verwaltungsangestellter beim Zivilschutz/Wehrdienste in der Abteilung Öffentliche Sicherheit ein. Bis zu seiner Pensionierung am 31. Januar 2026 war er in verschiedenen Funktionen und Abteilungen tätig, bevor er als Technischer Sachbearbeiter bei der Abteilung Tiefbau und Betriebe Aufgaben für die Dienststelle Administration und Abfall und den Bereich Betriebe übernahm, welche er bis zu seinem Austritt innehatte.
Sein grosses Fachwissen, seine engagierte Mitarbeit sowie seine Zuverlässigkeit machten Markus Truog zu einem sehr wertvollen Mitarbeiter und Ansprechpartner. Seine stets hilfsbereite Art werden wir vermissen.
Nach über 35 Jahren Mitarbeit bei der Gemeinde Ostermundigen verabschiedet sich Markus Truog per 31. Januar 2026 in seinen wohlverdienten Ruhestand. Die Gemeinde Ostermundigen dankt ihm herzlich für die langjährige Treue und die wertvolle Arbeit. Der Gemeinderat, seine Vorgesetzten sowie seine Kolleginnen und Kollegen wünschen Markus Truog für den neuen Lebensabschnitt viel Glück, schöne Erlebnisse und vor allem gute Gesundheit.
Abteilung Tiefbau und Betriebe
Wasserbauplan Worble Teil West; Genehmigung Gesamtkredit
Amtliche Feststellung Abstimmungs-ergebnis von Sonntag, 30. November 2025
Diese Publikation erfolgt gestützt auf Artikel 40 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglementes der Einwohnergemeinde Ostermundigen vom 10. Dezember 2015.
Das Abstimmungsergebnis zu der Vorlage «Wasserbauplan Worble Teil West; Genehmigung Gesamtkredit» wurde gemäss geltenden Vorschriften publiziert. Die Beschwerdefrist lief von Montag, 1. Dezember 2025 bis Dienstag, 30. Dezember 2025. Während dieser Zeit sind keine Beschwerden eingegangen. Die Frist ist somit unbenutzt abgelaufen.
Der Gemeinderat hat dementsprechend anlässlich seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 das Abstimmungsergebnis amtlich festgestellt. Das Abstimmungsergebnis ist somit offiziell erwahrt und nicht mehr anfechtbar.
Der Gemeinderat
Teilrevision Gebührenverordnung per 1. Januar 2026
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 die Teilrevision der Gebührenverordnung genehmigt hat (Änderungen im Anhang I und X, siehe unten). Die Teilrevision der Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Anhang I: Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes:
| 1.2 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 | Vorübergehende Beanspruchung Grundgebühr Erdanker, einmalig, pro Stück Für provisorische Erdanker im öffentlichen Grund wird eine Benützungsgebühr pro Laufmeter erhoben Für Erdanker im öffentlichen Grund, die eine bleibende tragende Funktion erfüllen, ist eine einmalige Benützungsgebühr pro Laufmeter zu entrichten Eintrag Revers nach Art. 28 BauG im Grundbuch – Die Kosten für Behinderungen bei Bauarbeiten im öffentlichen Raum durch die Erdanker müssen durch die begünstigte Grundeigentümerschaft übernommen werden Erstellen Strassen-zustandsprotokoll | Fr. 50.00 Fr. 80.00 Alle Kosten zulasten des Begünstigten Aufwandgebühr II mind. Fr. 145.00 |
| 1.2.9 | Erstellen Strassenzustandsprotokoll durch Dritte | effektive Kosten |
| 1.2.10 | Mehraufwendungen infolge Nichtbeachten von Vorschriften, unsachgemässer Ausführung oder im Fall von aussergewöhnlichen Arbeiten | Aufwand-gebühr II |
| 1.2.11 | Nachträgliche Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen (zusätzlich zur Grundgebühr) | Aufwandgebühr II mind. Fr. 145.00 |
| 1.4 | Instandstellung | |
1.4.1 | Einlegen von bituminösem Fugenband, pro m | Fr. 185.00 |
| 1.4.2 | Wiederherstellung Strassenmarkierungen; (Längsmarkierung), pro m2 | Fr. 22.00 |
| 1.4.3 | Wiederherstellung Strassenmarkierungen; (Fussgängerstreifen), FGS 50 cm (Balken bis 4 m) pro m2 | Fr. 42.00 |
| 1.4.4 | Wiederherstellung Strassenmarkierung; Wartelinie (Haifischzähne) pro Stk. 60/50 cm, aufgelegt | Stk. 26.00 |
Anhang X: Gebühren Bereich Gemeindebetriebe/Tiefbau
| 10.3.4 | Leistungen des Freibadpersonals gegenüber Dritten Löhne (KassiererInnen, Badwachen, Aushilfen usw.) Löhne (BadmeisterInnen) zusätzlich für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit | Aufwand-gebühr I Aufwand-gebühr II Zuschläge nach PBO |
Teilrevision Geschäftsordnung Gemeinderat
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit publiziert, dass der Gemeinderat von Ostermundigen an -seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 die Teilrevision der Geschäftsordnung Gemeinderat (GOGR) genehmigt hat (Anpassung Art. 15 Abs. 1 Bst. d; Streichung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse im Protokoll). Die Teilordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Februar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden.
Der Gemeinderat
Beschlüsse des Gemeinderats Ostermundigen
Sitzung Nr. 2
Datum 20. Januar 2026
Da nicht alle Geschäfte öffentlichen Charakter haben, widerspiegelt diese Publikation nicht die gesamte Traktandenliste der Gemeinderatssitzung.
Präsidiales
Anwender-Software;
Nachkredit z.L. Erfolgsrechnung 2026
Für die Einführung der Schnittstelle zwischen dem Protokollverwaltungssystem des Parlaments und dem Geschäftsverwaltungssystem der Gemeindeverwaltung wird ein Nachkredit von CHF 12 600.00 (inkl. MWST) zulasten der Erfolgsrechnung 2026 bewilligt.
Gemeinderat Ostermundigen