Zur Pensionierung von Jürg Kumli
Jürg Kumli trat am 1. April 1988 als Verwaltungsangestellter in der Abteilung Tiefbau und Betriebe der Gemeinde Ostermundigen ein. Auf den 1. Mai 2003 wechselte er in die Abteilung Präsidiales und übernahm die Stelle des Gemeindeschreiber-Stellvertreters und des Ratssekretärs des Grossen Gemeinderates. In dieser Funktion war er ebenfalls für die Führung des Büros der Geschäftsprüfungskommission zuständig. Während dieser Zeit hat Jürg Kumli mit seiner Verlässlichkeit und seinem Engagement zum reibungslosen Ablauf des Ratsbetriebs des Parlaments beigetragen.
Mit viel Herzblut engagierte sich Jürg Kumli auch in der Ausbildung der kaufmännischen Lernenden, indem er sie von seinem enormen Fachwissen anhand der Branchenkunde teilhaben liess und so zu vielen erfolgreichen Lehrabschlüssen beigetragen hat.
Per Ende November 2025 tritt Jürg Kumli nach 37 Jahren und 8 Monaten bei der Gemeinde Ostermundigen seinen wohlverdienten Ruhestand an. Wir verlieren mit Jürg Kumli einen Mitarbeiter, der über ein umfangreiches Fachwissen und wertvolle Erfahrungen verfügt. Die Gemeinde Ostermundigen dankt ihm herzlich für die langjährige Treue und die wertvolle Arbeit. Der Gemeinderat, seine Vorgesetzten sowie seine Kolleginnen und Kollegen wünschen Jürg Kumli im nächsten Lebensabschnitt weiterhin viel Glück, tolle Erlebnisse und besonders gute Gesundheit.
Abteilung Präsidiales
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Neue Überbauungsordnung «Werkstadthaus» mit Zonenplanänderung; öffentliche Auflage gem. Artikel 60 Baugesetz
Gestützt auf Artikel 60 Baugesetz bringt der Gemeinderat Ostermundigen die Planungsinstrumente zum «Werkstadthaus» zur öffentlichen Auflage:
• Überbauungsplan und Zonenplanänderung
• Überbauungsvorschriften
Hinweisend aufgelegt werden der Vorprüfungsbericht und der Erläuterungsbericht mit den Beilagen (nach Art. 47, Raumplanungsverordnung). Dieser dokumentiert die Planung.
Die Akten sind während 30 Tagen, vom 19. November bis 19. Dezember 2025, auf der Gemeindewebsite www.ostermundigen.ch unter den Rubriken «Aktuelles & Projekte» > «Öffentlich-rechtliche Auflagen» > «Überbauungsordnung Werkstadthaus» einzusehen. Direkt-Link: https://www.ostermundigen.ch/de/aktuelles-projekte/oeffentlich-rechtliche-auflagen/
Die Unterlagen können zudem während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65D, 3072 Ostermundigen eingesehen werden.
Tel. 031 930 14 29; E-Mail: planung@ostermundigen.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind im Doppel schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen an: Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen
Allfällige Termine für Einspracheverhandlungen finden am 14. oder 15. Januar 2026 statt.
Der Gemeinderat
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Traktandenliste
Grosser Gemeinderat 2025
Sitzung Nr. 7
Donnerstag, 4. Dezember 2025, 18.00–19.00 Uhr
im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen
82. Protokoll Nr. 4 der GGR-Sitzung vom 4. September 2025; Genehmigung
Geschäft 988
83. Büro Grosser Gemeinderat; Wahl für das Jahr 2026
Geschäft 380
84. Geschäftsprüfungskommission; Wahl Präsidium und Vizepräsidium für das Jahr 2026
Geschäft 381
85. Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl
Geschäft 2454
86. Hochbaukommission; Ersatzwahl
Geschäft 10400
87. Orientierungen des Gemeinderates
Geschäft 10293
> parlamentarische Neueingänge
Namens des Grossen Gemeinderates
sig. Daniela Feller, Präsidentin
Die Traktandenliste und die Geschäfte zur Sitzung sind im Internet abrufbar unter:
Gemeinde Ostermundigen – Unterlagen
Die Sitzung ist öffentlich – wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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6. Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) von Donnerstag, 20. November 2025, 18.00 Uhr, im Tellsaal, Bernstrasse 101, Ostermundigen
Präsidium: Daniela Feller
Es sind 36 Ratsmitglieder anwesend.
Anwesend:
Luca Alberucci, Jorgo Ananiadis, Angelo Andres, Kathrin Balmer, Gerhard Baumgartner, Kerstin Brechbühl, Franziska Brunner, Peter Buri, Yasmin Dressler, Kathrin Ernst, Marcel Falk, Hans Peter Friedli, Benjamin Gimmel, Adrian Gränicher, Marisa Herren, Kerstin Kistler, Lukas Lanz, Christoph Leiser, Sandra Löhrer-Marti, Michael Mitter, Mattia Mordasini, Colette Nova, Leena Raass, Jörg Renner, Adrian Rutsch, Maja Schneider, Sarah Stalder, Ulrich Stei-ner, Peter Stettler Ruess, Oliver Tamàs, Adrian Tanner, Markus Truog, Alexander Wahli, Dorothea Züllig von Allmen und Myriam Zürcher
Vertreter des Gemeinderates: Gemeindepräsident Thomas Iten, Bettina Fredrich, Melanie Gasser, Gerardo Grasso, Aliki Maria Panayides, Emsale Selmani, Hans Wipfli sowie die Gemeindeschreiberin Barbara Steudler und der Ratssekretär Jürg Kumli
Protokoll: Saskia Niggli, Ratssekretärin
Abwesend:
Mitglieder des Grossen Gemeinderates: Christian Burr Furrer, Béla Filep, Alexander Schmid und Gerhard Zaugg
Es werden die folgenden Beschlüsse gefasst und parlamentarischen Vorstösse eingereicht:
77. Budget 2026 und Investitionsplanung; Genehmigung
a. Die Steueranlagen für das Jahr 2026 werden wie folgt festgesetzt:
• für die der Staatssteuer unterliegenden Steuerfaktoren (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital und Grundstückgewinn) das 1,69-fache des gesetzlichen Einheitsansatzes;
• für die Liegenschaftssteuer 1,5‰ des amtlichen Wertes;
• Hundesteuer CHF 100.00 pro Hund;
• für die Feuerwehrdienstersatzabgabe 3,4% des Staatssteuerbetrages, höchstens CHF 200.00.
b. Das Budget für das Jahr 2026, abschliessend mit einem Aufwandüberschuss des Gesamthaushaltes von CHF -2’160’570, wird wie folgt genehmigt:
Aufwand / Ertrag
Gesamthaushalt
CHF 120’184’320 CHF 118’023’750
Aufwandüberschuss CHF 2’160’570
Allgemeiner Haushalt
CHF 106’585’320 CHF 105’645’050
Aufwandüberschuss CHF 940’270
SF 1 Abfallbewirtschaftung
CHF 2’218’580 CHF 1’446’200
Aufwandüberschuss CHF 772’380
SF Wasserversorgung
CHF 4’754’260 CHF 4’811’500
Ertragsüberschuss CHF 57’240
SF Abwasserentsorgung
CHF 5’860’220 CHF 5’320’000
Aufwandüberschuss CHF 540’220
SF Feuerwehr
CHF 765’940 CHF 801’000
Ertragsüberschuss CHF 35’060
1 SF = Spezialfinanzierung
c. Die Budgetkorrekturen (Massnahmen 1 bis 13, Kapitel 2) im Umfang von CHF 597’300 werden genehmigt.
d. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die sich aus den beschlossenen Budgetkorrekturen ergebenden Folgeanpassungen (z.B. Verzinsung, Abschreibungen, usw.) im Budget 2026 vorzunehmen.
e. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
f. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
78. Die Motion glp-Fraktion betreffend Aufnahme einer Personalplanung im Budgetprozess wird im Wortlaut abgeändert und abgelehnt.
79. Die Motion Jorgo Ananiadis (Piraten) betreffend effiziente Budgetlesungen wird erheblich erklärt.
80. Die überparteiliche Motion betreffend das Reglement über die Mehrwertabgabe wird in ein Postulat umgewandelt und erheblich erklärt.
81. Überparteiliche Motion betreffend Zukunft Kindertagesstätte «Hummelinäscht»; parlamentarischer Neueingang.
82. Überparteiliche Motion betreffend Reinigungsaufwand; parlamentarischer Neueingang.
83. Interpellation glp-Fraktion betreffend Aufgaben, Wirkung und Ressourcen der Gemeinde im Bereich Nachhaltigkeit; parlamentarischer Neueingang.
Fakultatives Referendum
300 Stimmberechtigte können unterschriftlich verlangen, dass der vorstehende Parlamentsbeschluss Nr. 77 der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten ist. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Publikationsorgan beim Gemeinderat eingereicht werden (Artikel 39 Gemeindeordnung).
Hinweis zur Referendumsfrist
Die Referendumsfrist endet am 29. Dezember 2025. Da die Gemeindeverwaltung vom 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 geschlossen ist, werden die Stimmberechtigten resp. das Referendumskomitee gebeten, sich bis spätestens 23. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung zu melden, sofern sie beabsichtigen, ein Referendumsbegehren am 29. Dezember 2025 persönlich einzureichen. Damit wird sichergestellt, dass eine zuständige Person der Verwaltung am 29. Dezember 2025 vor Ort ist, um die fristgerechte Entgegennahme zu gewährleisten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Grossen Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage.
Nächste GGR-Sitzung
Die nächste Sitzung findet am 4. Dezember 2025 im Tellsaal statt.
Schluss der Sitzung: 21.40 Uhr
Namens des Grossen Gemeinderates
Die Ratspräsidentin: sig. Daniela Feller
Die Ratssekretärin: sig. Saskia Niggli