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Gemeindemitteilungen Bolligen Woche 45

Winterdienst in der Gemeinde Bolligen

Der Winter steht bald vor der Tür – unser Werkhofteam ist bereit, um Strassen und Gehwege möglichst rasch und sicher vom Schnee zu befreien. Die Staatsstrassen werden vom Kanton geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Einwohnergemeinde Bolligen zuständig.

Damit der Winterdienst reibungslos funktioniert, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:

Parkieren: Bitte stellen Sie Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Plätzen oder Gehwegen ab. So können unsere Räumfahrzeuge sicher und zügig arbeiten. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.

Bepflanzungen: Schneiden Sie bitte überhängende Äste und Sträucher zurück, damit die Räumung nicht behindert wird.

Zufahrten: Die Schneeräumung von Haus- und Garagenzufahrten liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen oder Mieter:innen. Schnee darf nicht auf öffentlichem Grund abgelagert werden.

Von November 2025 bis März 2026 kontrolliert der Pikettdienst ab 03.00 Uhr morgens den Zustand des Strassennetzes und koordiniert die Einsätze nach Dringlichkeit.

Melden Sie gefährliche Strassenverhältnisse bitte an den Pikettdienst (076 230 30 65) oder an die Bauverwaltung (031 924 70 30).

Alle Verkehrsteilnehmenden sind aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen!

Herzlichen Dank für Ihre Rücksicht und Mithilfe – gemeinsam sorgen wir für sichere Wege in Bolligen!

Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung | Tiefbau

Am Samstag, 29. November 2025, findet der 

47. BOLLIGER SCHWIMMTAG statt.

Türöffnung ab 13.00 Uhr

Das Programm zu den Einzel- und Staffelwettkämpfen liegt im Hallenbad Bolligen auf und ist zu finden auf der Homepage der Einwohnergemeinde Bolligen www.bolligen.ch unter: «Schwimmkurse».

Startgeld und Eintritt:
Die Teilnahme und der Eintritt ins Hallenbad sind kostenlos. Nebst einem persönlichen Diplom erhält jede/r Schwimmer*in einen Preis!

Anmeldung und Teilnahme:
Bitte melden Sie Ihr Kind online an. Die Anmeldefrist läuft vom 01.11.25 – 23.11.25 auf der Homepage der Gemeinde Bolligen unter «Schwimmkurse». 

Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten.

Bei unseren Schwimmwettkämpfen steht der Spass im Vordergrund und jede/r Schwimmer*in ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen (Minimalanforderung: 25 Meter schwimmen bis Jg. 2016 / 50 Meter schwimmen ab Jg. 2015).

Wir freuen uns auf diesen grossen Bolliger Sportevent!

Einwohnergemeinde Bolligen
LKS Bolligen | Lokales Kultur- und Sportnetz

Schwimmkurse Gemeinde Bolligen – Winter 2026

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!

Einwohnergemeinde Bolligen
Abteilung Bildung+Kultur