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2024 – das Sonnenjahr

Tipps und Infos zum neuen Jahr

Die Sonne – sie ist das Zentralgestirn unseres Planetensystems. 2024 nimmt sie das Zepter in die Hand und schenkt uns – gemäss dem Horoskop – eine Extraportion Energie. In der Astrologie symbolisiert die Sonne Vitalität und Kraft. 

Mehrwertsteuersätze werden erhöht
Per 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze erhöht. Die neuen Steuersätze gelten für Leistungen ab 1. Januar 2024. Ab einem Umsatz von 100  000 Franken ist ein Betrieb verpflichtet, Mehrwertsteuer zu zahlen. In der Landwirtschaft git es aber Ausnahmen. Für die Finanzierung der AHV erhöht der Bund die Mehrwertsteuersätze. Neu beträgt der Normalsatz 8,1 statt 7,7 Prozent. Die Steuer für die Beherbergung und der reduzierte Ansatz (etwas für Lebensmittel) erhöhen sich je um 0,1 Prozent auf 3,8 respektive 2,6% Prozent. 

Einkaufstourismus
Die Mehrwertsteuer soll künftig ab 150 Franken gelten. Der Bund will Einkäufe ennet der Grenze bei der Einfuhr stärker besteuern. Die Wertfreigrenze soll von 300 auf 150 Franken halbiert werden.

Neues SBB-Abo mit Limiten 
Modell/Muster:

Es lohnt sich – wenn man genau rechnet

Radio- und TV-Steuer
Abgabebefreiung endet

Wer kein Gerät für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzt, konnte sich seit 2019 auf Gesuch hin von der Radio- und TV-Steuer befreien lassen. Damit ist in diesem Jahr Schluss. Nach wie vor nichts zahlen müssen nur Wochenaufenthalter, Bewohner von Alters-Pflege- oder Studentenheimen, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500  000 Franken sowie Haushalte, in denen ein Taubblinder allein wohnt oder ein AHV- oder IV-Rentner, der Ergänzungsleistungen erhält. 

Mehr für Strom, Krankenkasse und Miete
Teigwaren, Benzin, Streamingdienste: Die Liste der Güter, die teurer geworden sind, ist lang. Und die Teuerung macht keine Pause: Dieses Jahr bezahlen die meisten Menschen in der Schweiz mehr für den Strom, die Mieten und für die Krankenkassenprämien. Das sind drei bedeutende Budgetposten. 

Der Kanton Bern signiert jetzt digital
Die Einführung der digitalen Signatur ist der nächste Schritt in die Digitalisierung des Kantons Bern. Ab 2024 können Mitarbeitende des Kantons Dokumente rechtsverbindlich digital signieren oder durch Dritte signieren lassen. Mit dem neuen Service «BE-Signatur» können kantonale Dokumente wie Verträge, Bescheinigungen oder Briefe digital ausgefertigt werden.

Zinsen Steuerjahr 2024 
Zahlreiche steuerpflichtige Bernerinnen und Berner stellen sich im aktuellen Zinsumfeld Fragen zur Höhe der für die Steuern relevanten Zinsen. Diese stehen für das Steuerjahr 2024 fest.
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2024 einen Vorauszahlungszins von 0,75% (2023: 0,25%). Der Vergütungszins beläuft sich auf 1% (2023: 0,5%). Er wird für die in Rechnung gestellten und bezahlten Steuerbeträge geleistet, die sich im Nachhinein (mit der Schlussabrechnung) als überhöht erweisen. Der Verzugszins beträgt 4% (2023: 3%). Er wird nur dann verrechnet, wenn die in Rechnung gestellten Raten nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden, obschon sie geschuldet sind.
Der Vorauszahlungszins für die direkte Bundessteuer beläuft sich 2024 auf 1,25% (2023: 0%). Der Vergütungszins ist auf 4,75% (2023: 4%) festgesetzt. Der Verzugszins beträgt 4,75% (bisher 4%). Weitere Informationen unter: www.taxeme.ch.                                                                                  

Goldige Aussichten
2023 kletterte der Goldpreis auf einen neuen Höchststand. Das Edelmetall dürfte dieses Jahr weitere Preisrekorde brechen.

Jetzt gilt die Vignette 2024
Das ändert sich
Bald kann man die Vignette 2023 abkratzen.
Neu gibt es auch eine elektronische Autobahnvignette, die im Internet erhältlich ist. Autofahrer sollten sie auf der Website des Bundes kaufen – dort ist sie am günstigsten. e-vignette.ch

Mehr Züge, mehr Baustellen
Züge ins Ausland 
Das Angebot zwischen Basel, Bern und Mailand wird werktags von vier auf drei Züge pro Richtung und Tag reduziert. Zwischen Zürich und München fahren neu ganzjährig täglich sieben Züge pro Richtung. Damit wird ein Zweistundentakt angeboten.   

Strassenverkehr
Medizinische Untersuchung erst mit 75 
Wer ein Gesuch für einen Lernfahr- oder einen Führerausweis stellt, muss sich ab 1. März 2024 einer verkehrsmedizinischen Untersuchung nur unterziehen, wenn er oder sie 75-jährig oder älter ist. Bisher lag die Altersgrenze bei 65 Jahren.

-ga-

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